Verschärfung des WaffG

Scheitel schrieb:
Bei deinem öfter erwähnten Wachhund vergisst aber wohl ganz gern, dass der auch Geld kostet, auch teilweise nicht geringe laufende Kosten hat und vorallem sich jeden Tag um den gekümmert werden will. Die Waffe im Safe stört sich wohl kaum daran, wenn der Besitzer mal in Urlaub ist. Um den Hund muss sich ggf. jemand anderes kümmern.
Und Waffen kosten etwa kein Geld? Allein der Vorposter hat angegeben mehre tausend Euro dafür bezahlt zu haben. Natürlich muß man sich um einen Hund kümmern und eine Uralubsvertretung organisieren aber in der Abwehr von kriminellen ist er sehr effektiv, selbst wenn er nur durch lautes Bellen den Besitzer warnt und wenn es sich um einen Rottweiler oder Dobermann handelt dann ist das Tier auch eine Waffe und für kriminelle ein großes Hindernis. Außerdem habe ich ja auch noch andere effektiven Maßnahmen genannt (Alarmanlage mit Anbindung zur Polizei, wenn die Sirene einmal losgeht ist es in der Regel mit dem Einbruch vorbei die Gefahr dann erwischt zu werden ist schon sehr groß, einbruchssichere türen und Fenster). Eine Waffe ist überflüßig und nur eine Gefahr für Menschenleben.

Natürlich ist es nicht immer Verhältnismäßig den Einbrecher zu erschießen
Das ist ja auch geregelt, einen flüchtenden Einbrecher darf man nicht in den Rücken schieße, einen unbewaffneten Einbrecher darf man nicht erschiessen.
Zweitens ist der Einbrecher in den meisten Fällen im Vorteil, kriminell also skrupelloser, oft hat er den Überraschungseffekt auf seiner Seite, zumindest in Österreich müssen Waffen und Munition getrennt aufbewahrt werden also auch da nutzlos da müßte er sie schon unter dem Polster oder auf dem Nachtkästchen haben und natürlch geladen wobei er sich in diesem Fall strafbar macht.
und wenn diese einen bewaffneten Raub ausübern will, also willentlich das Gesetz bricht und willentlich bewaffnet einbricht, wieso sollte man da nicht das benutzen, was man da hat?
In den meisten Fällen kommt es ja gar nicht zu einer Konfrontation das sind wirklich nur Ausnahmen, es wird zu erst ausgekundschaftet und erst eingebrochen wenn der Besitzer nicht zu Hause oder auf Urlaub ist, und es wird nur dort eingebrochen wo man im vornherein weiß das es etwas zu holen ist auch reiche Menschen haben nicht unbedingt immer Wertgegenstände zu Hause rumliegen.
Kann mir nicht vorstellen, dass die meisten Menschen es hinnehmen werden und sich nicht wehren würden, wenn es nicht aussichtslos ist.
Wie gesagt es sind Ausnahmefälle wo es zu einem Kontakt kommt, wenn man sein Eigentum alternativ absichert wie habe ich schon gennant dann ist eine Waffe in keinster Weise notwendig.
 
Kronos60 schrieb:
- Stellst du Eigentumsrechte über Menschenleben?

Ja, das tue ich. Oder verbietet dir irgendwer dein KFZ, oder stellt die Anforderung an dich, jenes nach Gebrauch beim Händler zu verwahren, weil wir jährlich 3600 Verkehrstote in Deutschland haben?
Die Zahl an Toten, die wir jährlich in Deutschland durch Legalwaffenmissbrauch haben, ist dermaßen gering im Promillebereich, dass das eine Demokratie aushalten muss, und deswegen nicht 2 Millionen Legalwaffenbesitzer schikaniert werden.

Trotzdem frage ich dich, wie können wir Herr solcher Zahlen werden, die wesentlich interessanter sind? (ich zitiere mich selbst):

Was die Suizidthematik angeht, möchte man sich mal http://german-rifle-association.de/h...ler-vergleich/ durchlesen, die Zahlen und Fakten aufzeigen, die im Allgemeinen in tendenziösen Berichten der sogenannten Presse nicht erwähnt werden.

Am allerschlimmsten ist im Übrigen, dass nach den 110.000 Toten die wir in Deutschland aufgrund Zigarettenkonsums jährlich haben, kein Hahn kräht.
Darüber sollte man sich mal Gedanken machen.
Soetwas will der gemeine Waffenhasser allerdings nicht sehen. Der reitet lieber auf den 46 Menschen rum, die in Deutschland zwischen 2002 und 2014, also innerhalb von 12 Jahren, durch Legalwaffen ums Leben kamen.

Das ist ja auch einfacher, als sich mal zu überlegen, wie man die 30.000 Patienten reduzieren kann, die durch Hygienemängel in deutschen Kliniken pro anno sterben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lübke schrieb:
aber das würde nur zutreffen wenn du dem mörder explizit die mordwaffe aus eigentumsrechten lässt, obwohl du weißt dass er anschließend damit einen mord begeht.
Ich habe mich hier auf die Vorfälle der Sportschützen bezogen wo ich eine Statistik gepostet habe. Das waren Tatsachen.
hier in der gegend haben sich zwei männer auf den tot gehasst. der eine hat den anderen ermordet. er hatte keine waffe, also hat er ihn mit dem lastwagen überfahren. daher: nein ich glaube nicht, dass auch nur ein mord verhindert wird, wenn man eine bestimmte gattung von mordwaffen nicht zur verfügung hat. vielmehr wird der mörder eben auf ein anderes mordwerkzeug ausweichen.
Doch man würde viele verhindern auch da habe ich Statistiken gepostet die belegen das nicht nur die Suizidrate sondern auch die Mordrate erheblich gesunken ist nachdem man das Waffengesetz spürbar verschärft hat. Und das Beispiel mit dem LKW ist schlecht gewählt mir ist kein Fall bekannt, allerdings kenne ich einen Fall also einen Amoklauf wo einer mit einem Auto fünf Menschen überfahren hat.
Und jemanden mit einem Messer zu erstechen ist nicht so einfach die Hemmschwelle ist erheblich größer weiters werden weit mehr Menschen erschossen als erstochen.
lege dir z. b. die verkehrsunfallstatistiken, die für drogentote oder die für krebsopfer daneben. 60 menschen sind weniger als ein millionstel der bevölkerung, ich denke bei so verschwindend geringen zahlen kann man tatsächlich durchaus von einzelfällen sprechen.
Was bitte hat das damit zu tun wir reden hier von Mord und diese Statistik hat nur allein die Sportschützen betroffen da sind die anderen Verbrechen die mit legalen Schußwaffen begangen werden noch gar nicht eingerechnet. Bei Verkehrsunfällen kann von Mord ja nicht die rede sein, höchstens fahrläßige Tötung bei Überhöhter Geschwindigkeit zum Beispiel. Ich hoffe du merkst den Unterschied.
vor allem ganz sicher nicht für waffen zur "selbstverteidigung". wie gut das klappt sehen wir ja in den usa. allerdings muss halt alles in einem vernünftigen rahmen bleiben. waffenbesitz ist mit großer verantwortung verbunden und gehört daher strengstens kontrolliert und waffenbesitzer müssen über entsprechende eignungsnachweise verfügen
Es sind zwar keine amerikanischen Zustände dort ist das Waffengesetz noch viel mehr liberaler was sich in den noch höheren Opferzahlen ausdrückt alleine im letzen Jahr waren es ca. 33.000 aber auch in Deutschland ist die Todesrate hoch. Und mit der Verantwortung ist es nicht wiet her in den USA sind im letzten Jahr 46 Kleinkinder ums Leben gekommen durch Schußwaffen!
aber hier in deutschland haben wir imho kein problem mit legalen waffen. sorgen machen mir nur die illegalen waffen in den falschen händen
Auch das ist nicht richtig, die Todesopfer mit legalen Waffen ist noch viel höher als mit illegalen auch da habe ich schon Statistiken vorgelegt. Die illegalen wird man nicht so leicht verhindern können kriminelle finden sich immer Wege um daran ranzukommen. Und das Attentat in den USA mit 50 Todesopfern wurde auch mit legalen Waffen verübt
ich bin überzeugt dass unsere waffengesetze vollkommen ausreichend sind und noch mehr verbote eigentlich nur noch aktionismus und augenwischerei sind ohne einen realen nutzen.
Auch diese aussagen widerlegen die Statistiken, Morde, Unfälle, Selbstmorde alles mit legalen Waffen, und das eine verschärfung des Waffengesetze zu einer Reduktion der Morde und Selbstmorde führt beweist das Beispiel Österreich wo es 1997 erheblich verschärft wurde. Auch davon habe ich Statistiken gepostet.
terroristen greifen nicht mit einem sportgewehr oder einer jagdwaffe an, sondern mit einer illegalen ak47
Mag schon sein aber in Deutschland sind halbautomatische Waffen erlaubt.
tödliche schusswaffen freiverkäuflich sein ohne entsprechende eignungsnachweise.
Und wie stellst du dir die eignungsnachweise vor, selbst Psychologen können irren wenn man ihnen etwas vormacht zwar nicht immer aber es ist möglich und da sind dann auch noch die tödlichen Morde in Betracht zu ziehen die im Affekt passieren also Kurzschlusshandlingen.
Ergänzung ()

miwob schrieb:
Ja, das tue ich. Oder verbietet irgendwer dir dein KFZ, oder stellt die Anforderung an dich, jenes nach Gebrauch beim Händler zu verwahren, weil wir jährlich 3600 Verkehrstote in Deutschland haben?
Das ist halt deine Einstellung und ich hoffe das ich dir in freier Wildbahn nie begegne....Und was haben Verkehrstote mit Morden zu tun, richtig nämlcih gar nichts.
https://de.wikipedia.org/wiki/Mord
Mord steht allgemein für ein vorsätzliches Tötungsdelikt
 
Kronos60 schrieb:
Auch das ist nicht richtig, die Todesopfer mit legalen Waffen ist noch viel höher als mit illegalen auch da habe ich schon Statistiken vorgelegt.

Okay, das ist schlicht und ergreifend für Deutschland Bullshit. Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Waffenmissbrauch

Jegliche Diskussion mit dir erübrigt sich hier.
Ergänzung ()

Kronos60 schrieb:
und das eine verschärfung des Waffengesetze zu einer Reduktion der Morde und Selbstmorde führt beweist das Beispiel Österreich wo es 1997 erheblich verschärft wurde. Auch davon habe ich Statistiken gepostet.

Achso, du meinst wie in England?

http://crimeresearch.org/2013/12/murder-and-homicide-rates-before-and-after-gun-bans/

Nehm es mir nicht übel, aber als typischer Van der Bellen Wähler machst du es dir hier gewohnt viel zu einfach, respektive verdrehst Tatsachen. Das gleiche Bild kennen wir hier von den Grünen in Deutschland.
 
Zuletzt bearbeitet:
miwob schrieb:
Ok, da bin ich ein bisschen falsch gelegen, ändert aber nichts daran das man die Unfälle, Morde etc. mit legalen Waffen Leicht unterbinden kann durch ein entsprechendes Waffengesetz. Bei kriminellen schaut die Sache leider anders aus die werden sich immer Zugang verschaffen, ist wie beim Drogenproblem wenn die Nachfrage da ist dann gibt es auch ein Angebot, hier könnte man das Problem meiner Meinung nach lösen in dem man bewirkt das die Leute keine Drogen konsumieren also dann wird das Angebot nicht mehr da sein wenn die Nachfrage sinkt.

Jegliche Diskussion mit dir erübrigt sich hier
Ich möchte niemanden zu einer Diskussion zwingen, du kannst auch Beiträge posten ohne auf meine Bezug zu nehmen.
Ergänzung ()

miwob schrieb:
In deinem Link wird auch das Beispiel USA genannt, das kann ich ja unmöglich ernst nehmen...
Nehm es mir nicht übel, aber als typischer Van der Bellen Wähler machst du es dir hier gewohnt viel zu einfach
Van der Bellen ist mir immer noch beim Arsch lieber als das faschistische Ungeziefer aus dem Mund.
 
Ich habe mich hier auf die Vorfälle der Sportschützen bezogen wo ich eine Statistik gepostet habe. Das waren Tatsachen.
das ist zwar richtig, aber du weißt immer erst im nachhinein wenn eine waffe zu einer tötung genutzt wird. also ist es keine abwägung von besitzrecht mit recht auf leben sondern eine generelle preventivmaßnahme. genau wie mit dem auto: muss man nicht das recht auf leben vor dem auf führen eines kraftfahrzeugs stellen? ist das leben nicht gewichtiger wie diese form der mobilität? natürlich ist das so, aber nicht jeder der ein auto fährt tötet auch automatisch einen menschen, darum passt der vergleich eben nicht.

Und das Beispiel mit dem LKW ist schlecht gewählt mir ist kein Fall bekannt,
das war nicht ausgedacht, das ist im letzten jahr gar nicht weit von hier passiert.

Was bitte hat das damit zu tun wir reden hier von Mord und...
du hattest gefragt ob man bei 60 menschen noch von einzelfällen sprechen könne. ich hab dir die beispiele lediglich als größenordnung genannt um aufzuzeigen dass man durchaus von einzelfällen sprechen kann. für sich genommen klingt die zahl zwar groß, aber tatsächlich ist sie in deutschland (auch wenns jetzt brutal klingt) kaum relevant. es betrifft ja nichtmal jeden millionsten und altagsrisiken sind um ein vielfaches bedrohlicher. klar ist jeder tote einer zuviel, aber man kann diese fälle durchaus als einzelfälle bezeichnen. mehr wollte ich damit gar nicht sagen.

Auch das ist nicht richtig, die Todesopfer mit legalen Waffen ist noch viel höher als mit illegalen ...
mal unabhängig von den reinen opferzahlen, aber wer nutzt welche waffen? bei raubüberfällen werden wohl eher illegale waffen benutzt (und seltenst auch abgefeuert). bei terrorattentaten ebenso. bei beziehungsdramen hingegen wohl eher die sportwaffe oder das jagdgewehr. und in letzterem fall komme ich wieder zu der aussage, dass wenn man einen mord begehen will, man auch einen weg findet. die motivation ist eine ganz andere. beziehungstaten und familiendramen gibt es mit den unterschiedlichsten mordwerkzeugen. das ist einfach eine verzweiflungstat, da ist die wahl der waffen vermutlich eher nebensächlich.

Auch diese aussagen widerlegen die Statistiken, Morde, Unfälle, Selbstmorde alles mit legalen Waffen,
es gibt zwar rückläufige selbstmordzahlen und auch bei unfällen ist die sterberate gesunken, einen signifikanten rückgang nach verschärfung der waffengesetze kann ich aber nicht feststellen. vielmehr ist es eine gleichmäßige entwicklung über viele jahre hinweg. einen einfluss von waffenverboten kann ich statistisch in den gesamtzahlen nicht erkennen. sollte dies bei reinen selbstmordversuchen mit schusswaffen der fall sein, dann haben offenbar mehr leute zu anderen mitteln gegriffen. überhaupt werden nur 5% aller suizidversuche mit einer schusswaffe begangen. (https://de.wikipedia.org/wiki/Suizid#Methoden)

Mag schon sein aber in Deutschland sind halbautomatische Waffen erlaubt.
um salven in die mengen zu feuern brauchst du aber ein vollautomatisches gewehr. da werden die terroristen wohl kaum einen kompromiss eingehen nur um eine legale waffe nutzen zu können...

Und wie stellst du dir die eignungsnachweise vor, selbst Psychologen können irren wenn man ihnen etwas vormacht zwar nicht immer aber es ist möglich und da sind dann auch noch die tödlichen Morde in Betracht zu ziehen die im Affekt passieren also Kurzschlusshandlingen.
es gibt keine vollkommenen garantien, aber die gibt es eben auch nicht durch noch weitergehende verbote. selbst wenn du die letzte zwille verboten hast, wird es morde, unfälle und selbstmorde geben und ich bin mir recht sicher, dass die opferzahlen kaum verändert sein werden. die opfer durch schusswaffen sind schon heute kaum statistisch relevant in den gesamtzahlen. letzten endes werden wohl im wesentlichen nur die unfallopfer mit schusswaffen wegfallen, allerdings sind sich jäger und sportschützen des risikos einer schusswaffe und der tatsache dass tödliche unfälle möglich sind, bewusst. ebenso wie ich mir bewusst bin dass ich im auto tödlich verunglücken kann und doch fahre ich jeden tag freiwillig und will mir das auch nicht nehmen lassen, auch nicht zu meinem schutz. da fehlt die verhältnismäßigkeit. klar, ich kann auch alles mit bus und zug erreichen, auto is halt bequemer. und so sehe ich das dann auch bei den waffen. das risiko ist grundsätzlich gegeben, aber sehr gering und jeder jäger und sportschütze muss diese entscheidung für sich selbst treffen, so wie sie jeder autofahrer für sich trifft. das bedarf imho keines weiteren verbotes.
 
Lübke schrieb:
genau wie mit dem auto: muss man nicht das recht auf leben vor dem auf führen eines kraftfahrzeugs stellen?
Du verwechselst hier wieder Mord mit fahrläßiger Tötung beim Autofahren.
du hattest gefragt ob man bei 60 menschen noch von einzelfällen sprechen könne. ich hab dir die beispiele lediglich als größenordnung genannt um aufzuzeigen dass man durchaus von einzelfällen sprechen kann. für sich genommen klingt die zahl zwar groß, aber tatsächlich ist sie in deutschland (auch wenns jetzt brutal klingt) kaum relevant. es betrifft ja nichtmal jeden millionsten und altagsrisiken sind um ein vielfaches bedrohlicher.
Und wieder geht es von Mord also vermeidbar und eine schwere Straftat, daherzukommen und die Krebstoten in spiel setzen das ist nicht relevant. Und 60 Tote und mehr sind keine Einzelfälle sondern die Regel, einzelfälle sind an einer Hand abzuzählen und wie gesagt das betrifft nur alleine die Sportschützen die Todesopfer durch legale Waffen in Deutschland beträgt jedes Jahr ca 70 plus 750 Selbstmorde die sind auch verhinderbar.
bei raubüberfällen werden wohl eher illegale waffen benutzt (und seltenst auch abgefeuert). bei terrorattentaten ebenso. bei beziehungsdramen hingegen wohl eher die sportwaffe oder das jagdgewehr. und in letzterem fall komme ich wieder zu der aussage, dass wenn man einen mord begehen will, man auch einen weg findet. die motivation ist eine ganz andere. beziehungstaten und familiendramen gibt es mit den unterschiedlichsten mordwerkzeugen. das ist einfach eine verzweiflungstat, da ist die wahl der waffen vermutlich eher nebensächlich.
Bei Terrorattaken werden sie auch abgefeuert. Und ich bin der Meinung das bei Beziehungsdramen vorwiegend Pistolen eingesetzt werden. Und allgemein werden bei Bezihungsdramen Schußwaffen eingesetzt die Fälle mit einem Messer oder ähnlichem sind da die Ausnahme.
es gibt zwar rückläufige selbstmordzahlen und auch bei unfällen ist die sterberate gesunken, einen signifikanten rückgang nach verschärfung der waffengesetze kann ich aber nicht feststellen
Ich habe hier eine Statistik vorgelegt das bei Verschärfung des Waffengesetzes die Mordrate als auch die Suizidrate mit Schußwaffen erheblich gesunken ist es war also wirkungsvoll. In Deutschland ist das Waffengesetz nicht so streng wie in Österreich geregelt und es wurde ja auch nicht verschärft deswegen die Diskussion.. Und Suizide mit Schußwaffen sind zu 100% tödlich mit dieser Art gibt es keine Suizidversuche. Die Rate von Suizidversuchen ist noch sehr viel höher als die der vollzogenen Suiziden.
sollte dies bei reinen selbstmordversuchen mit schusswaffen der fall sein, dann haben offenbar mehr leute zu anderen mitteln gegriffen. überhaupt werden nur 5% aller suizidversuche mit einer schusswaffe begangen
Wie gesagt mit der Schusswaffe ist es endgültig und alleine in Deutschland sind es 750 Suizide im Jahr durch Schusswaffen. Die sind größten Teils vermeidbar auch das ging aus der Statistik eindeutig hervor das nachdem in Österreich das Waffengesetz verschärft wurde und die Suizidrate in folgedessen sank es kein ansteigen der anderen Suizidmethoden gegeben hat. Da wurden nur durch eine Verordnung viele Menschenleben gerettet. Und du vergißt das es bei den anderen Methoden vile Suizidversuche gibt, und die anderen Methoden erfordern viel mehr Überwindung und sind oft mit Schmerzen verbunden mit Schußwaffen jedoch ist es nach weniger als einer Sekunde vorbei.
um salven in die mengen zu feuern brauchst du aber ein vollautomatisches gewehr. da werden die terroristen wohl kaum einen kompromiss eingehen nur um eine legale waffe nutzen zu können...
Auch mit halbautomatischen Waffen kann man in die Menge feuern bei den Sportschützen passiert. Ich kenne mich mit Waffen zwar nicht aus, aber Halbautomatik bedeutet meines Wissens das man einmal durchladen muß dann aber Dauerfeuer hat. Terroristen sind in der Regel genauso wie andere kriminelle auf legale Waffen nicht angewiesen sie haben andere Wege sich die Waffen zu besorgen, aber um Terroristen geht es in diesem Thread ja nicht.
es gibt keine vollkommenen garantien, aber die gibt es eben auch nicht durch noch weitergehende verbote. selbst wenn du die letzte zwille verboten hast, wird es morde, unfälle und selbstmorde geben
Sicherlich würde es auch bei einem generellen Verbot die Morde, Unfälle und Selbstmorde geben aber doch sehr viel weniger ich hoffe wir sind uns in diesem Punkt einig, wenn das Mordswerkzeug nicht mehr zur Verfügung steht wird die Rate erheblich sinken und wie gesagt es geht um Menschenleben. Und für einen normalen Bürger ist es ja auch gar nicht so einfach sich auf dem Schwarzmarkt eine illegale Waffe zu besorgen dafür wären die richtigen Kontakte Notwendig.
letzten endes werden wohl im wesentlichen nur die unfallopfer mit schusswaffen wegfallen
Nicht nur die sondern auch die Morde und Suizide.
allerdings sind sich jäger und sportschützen des risikos einer schusswaffe und der tatsache dass tödliche unfälle möglich sind, bewusst
Ich habe in erster Linie die Morde durch Sportschützen thematisiert, im normalfall schißen die ja in einem abgesperrten Gelände auf Pappkartons da gibt es kein Risiko. Und bei den Jägern sind tödliche Unfälle zwar schon passiert weil das Gelände im Gegensatz zu den Sportschützen frei ist aber nicht so viele.
ebenso wie ich mir bewusst bin dass ich im auto tödlich verunglücken kann und doch fahre ich jeden tag freiwillig und will mir das auch nicht nehmen lassen, auch nicht zu meinem schutz
Ja ich halte es da mit Erich Kästner: "seien wir ehrlich, das Leben ist immer Lebensgefährlich" Ich fliege auch mit Flugzeugen durch die Welt obwohl es auch da Tödlcihe Unfälle gibt, zwar ist die Chance das man wirklich Opfer wird nicht so groß wie zum Beispiel beim Auto aber sie ist vorhanden.
und so sehe ich das dann auch bei den waffen. das risiko ist grundsätzlich gegeben, aber sehr gering
Eben nicht habe ich schon oft genug thematisiert, wenn man selber ein Risiko eingeht habe ich gar nichts dagegen einzuwenden, ich zum Beispiel gehe Bergsteigen, aber ich sehe nicht ein warum Aufgrund eines zu liberalen Waffengesetzes unschuldige Dritte aus dem Leben gerissen werden dafür gibt es keine rechtfertigung.
 
Kronos60 schrieb:
Wie kommst du auf zweitausend in der Regel hat jeder nur eine Waffe also 200-300.

Falsch.


Kronos60 schrieb:
Und das ist im Klubgeländer unmöglich? Hat noch dazu den Vorteil das man den Anschlag etc. gleich ausprobieren kann.

Ja, denn der Stand hat nicht unendlich Platz und ist nicht 24/7 offen.


Kronos60 schrieb:
und wenn es sich um einen Rottweiler oder Dobermann handelt dann ist das Tier auch eine Waffe

Spinnst du?


Kronos60 schrieb:
Das ist ja auch geregelt, einen flüchtenden Einbrecher darf man nicht in den Rücken schieße, einen unbewaffneten Einbrecher darf man nicht erschiessen.

Das ist, zumindest für Deutschland, schlicht falsch. Siehe das Urteil des Bundesgerichtshof zum Fall des Rentners aus Sittensen. Hätte dieser gewusst, dass der flüchtende Einbrecher seine Brieftasche mit 2.000€ einstecken hatte so wären die tödlichen Schüsse straffrei geblieben.


Kronos60 schrieb:
Doch man würde viele verhindern auch da habe ich Statistiken gepostet die belegen das nicht nur die Suizidrate sondern auch die Mordrate erheblich gesunken ist nachdem man das Waffengesetz spürbar verschärft hat.

Ich habe Studien gepostet die das Gegenteil belegen, die hast du geflissentlich ignoriert.


Kronos60 schrieb:
Und ich bin der Meinung das bei Beziehungsdramen vorwiegend Pistolen eingesetzt werden. Und allgemein werden bei Bezihungsdramen Schußwaffen eingesetzt die Fälle mit einem Messer oder ähnlichem sind da die Ausnahme.

Bezweifle ich. Messer sind viel einfacher verfügbar als Schusswaffen und Beziehungstaten geschehen in der Regel im Affekt, da wird genommen was gerade zur Hand ist.


Kronos60 schrieb:
In Deutschland ist das Waffengesetz nicht so streng wie in Österreich geregelt und es wurde ja auch nicht verschärft deswegen die Diskussion..

Die Hürden für Waffenbesitz sind in Deutschland erheblich höher als in Österreich, und das deutsche Waffengesetz wurde sowohl 2003 als auch 2008 verschärft.


Kronos60 schrieb:
Und Suizide mit Schußwaffen sind zu 100% tödlich mit dieser Art gibt es keine Suizidversuche.

Falsch.


Kronos60 schrieb:
Ich kenne mich mit Waffen zwar nicht aus, aber Halbautomatik bedeutet meines Wissens das man einmal durchladen muß dann aber Dauerfeuer hat.

Heißt es gerade nicht. Halbautomatik heißt einmal den Abzug betätigen löst einen Schuss aus.
 
Xizor schrieb:
Das ist, zumindest für Deutschland, schlicht falsch. Siehe das Urteil des Bundesgerichtshof zum Fall des Rentners aus Sittensen. Hätte dieser gewusst, dass der flüchtende Einbrecher seine Brieftasche mit 2.000€ einstecken hatte so wären die tödlichen Schüsse straffrei geblieben.
http://www.focus.de/finanzen/recht/...-ich-bei-einem-einbruch-gehen_id_5075382.html
Wer einen Einbrecher in seinem Haus ertappt, darf sich wehren? Ganz so einfach ist das nicht. Im Zweifelsfall wird das Opfer schnell zum Täter. FOCUS Online erklärt, wann eine Verteidigung als Notwehr zählt und wie man Eindringlinge los wird.
Und in weiterer Folge:
Ein Kriminalfall sorgte 2015 für Aufsehen: Im Main-Taunus-Kreis hat ein Mieter einen Einbrecher in einem Mehrfamilienhaus überrascht und angegriffen. Dabei wurde der Kriminelle erheblich verletzt. Nun droht eine Anklage wegen Körperverletzung - und zwar dem Einbruchsopfer(!). Viele Bürger fragen sich nun: Wie darf ich mich wehren, wenn ich einen Einbrecher in meinem Haus erwische?
Und denkst du nicht das Notwehrüberschreitung mit Schusswaffen auch eine Anklage wegen Totschlags zur Folge haben kann.
Hier mal ein Fall aus Östtereich:
http://diepresse.com/home/blogs/salonseeh/659748/Polizist-totet-Einbrecher-wird-verurteilt
Das Urteil ist sehr milde: acht Monate bedingte Haft. Wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Gruppeninspektor K. (43) hat bekanntlich einen Einbrecher erschossen. Einen 14-Jährigen. Der Schuss ging in den Rücken.(!)
Und:
Der 14-Jährige und sein noch 16 Jahre alter mutmaßlicher Komplize waren mit einem Schraubenzieher und einer Gartenharke ausgerüstet. Die Jugendlichen seien demnach “im technischen Sinn” bewaffnet gewesen, nicht jedoch nach dem Waffengesetz, erläuterte Kutschera
Ja ein Schraubenzieher und eine Gartenharke da waren die ja brandgefährlich...
Ich habe Studien gepostet die das Gegenteil belegen, die hast du geflissentlich ignoriert.
Wenn dann mußt du schon meine widerlegen, da es sich dabei um gesicherte Daten handelt wünsche ich dir viel Spass dabei. Und du hast keine einzige Studie gepostet. Und wenn du meinst das du eine findest die meine widerlegt dann her damit. Und Studien der Waffenlobby kannst du dir im vornherein sparen die sind irrelevant.
Bezweifle ich. Messer sind viel einfacher verfügbar als Schusswaffen und Beziehungstaten geschehen in der Regel im Affekt, da wird genommen was gerade zur Hand ist
Natürlich Küchenmesser hat ja schließlich jeder gilt aber nicht als Waffe:
https://de.wikipedia.org/wiki/Waffe
Der kulturelle Hintergrund bei der Definition wird im Bereich von Messern offensichtlich. In den meisten Kulturen wird das Messer (z. B. Küchenmesser) nicht als Waffe angesehen, sondern als Werkzeug (hier: Küchengerät)
Das die meisten Beziehungstaten im Affekt geschehen ist richtig, jedoch ist wenn eine Schusswaffe vorhanden sie auch greifbar, und denkst du wirklich das wenn eine Schußwaffe vorhanden ist zum Messer gegriffen wird?
Die Hürden für Waffenbesitz sind in Deutschland erheblich höher als in Österreich, und das deutsche Waffengesetz wurde sowohl 2003 als auch 2008 verschärft.
Es wird aber weiterhin über eine Verschärfung angedacht meinst du das diese Forderungen nicht auf gesicherten Statistiken beruhen?
Was soll daran falsch sein, wie groß ist deiner Meinung die Überlebensrate bei Schusswaffen wenn sie sich in den Mund gesteckt wird oder an die Schläfe gehalten wird? Richtig nämlich 0. Und wenn es kuriöse Einzelfälle gibt dann sind sie weltweit an einer Hand abzuzählen. Ein Selbstmörder wird sich ja nicht ins Knie schießen, folgerichtig gibt es bei Schusswaffen keine Suizidversuche.
Heißt es gerade nicht. Halbautomatik heißt einmal den Abzug betätigen löst einen Schuss aus.
Ok, danke wie gesagt ich kenne mich bei Waffen nicht aus. Aber zum Beispiel A.Breivik hat genauso wie die Sportschützen Halbautomatische Waffen verwendet:
Die Anschläge in Norwegen 2011, bei denen A. Breivik mit einer Autobombe 10 Menschen tötete und 69 Menschen auf einer Ferieninsel mit einer halbautomatischen Waffe erschoss, waren Anlass für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, am 9. November 2011 einen Gesetzesentwurf für ein Verbot von kriegswaffenähnlichen halbautomatischen Schusswaffen einzureichen.
Und zumindest die Grünen haben ein Verbot dieser Art von Waffen beantragt.

Zumindest ist ein Rottweiler in der Lage einem erhebliche oder sogar Tödliche verletzungen zuzufügen, gilt insbesondere für Kinder wo es tödliche fälle schon gab.
Natürlich wird er laut dem Waffengesetz nicht als Waffe eingestuft es ist ja ein Tier. Aber zum Beispiel in Österreich müßen Besitzer von Kampfhunden einen Hundeführerschein machen. Da ist der Vergleich mit einer Waffe gar nicht so abstrackt, Kampfhunder haben erwiesenermaßen ein erhähtes Agressivitätspotential.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kronos60 schrieb:
Und denkst du nicht das Notwehrüberschreitung mit Schusswaffen auch eine Anklage wegen Totschlags zur Folge haben kann.

Angeklagt werden und verurteilt werden sind zwei unterschiedliche Dinge. Wie gesagt, der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass der andauernde Angriff (mit entwendetem Eigentum weglaufen) auf ein notwehrfähiges Rechtsgut (Eigentum) tödliche Gewalt (Schüsse in den Rücken eines fliehenden Einbrechers) als Notwehr rechtfertigen kann und damit straffrei bleibt.

Gegenbeispiele gibt es sicherlich, es ist immer eine Einzelfallbetrachtung. Deine Pauschalbehauptung es sei unzulässig ist aber falsch.


Kronos60 schrieb:
Wenn dann mußt du schon meine widerlegen, da es sich dabei um gesicherte Daten handelt wünsche ich dir viel Spass dabei. Und du hast keine einzige Studie gepostet. Und wenn du meinst das du eine findest die meine widerlegt dann her damit.

http://bases.bireme.br/cgi-bin/wxis...Action=lnk&exprSearch=12882416&indexSearch=ID


Kronos60 schrieb:
Natürlich Küchenmesser hat ja schließlich jeder gilt aber nicht als Waffe:
https://de.wikipedia.org/wiki/Waffe

Nach normaler Definition nicht, richtig. Wenn man aber einen Ladendiebstahl begeht und dabei ein Taschenmesser auch nur irgendwo im Rucksack hat erwartet einen dennoch eine Anklage wegen bewaffneten Diebstahls.

Ein Taschenmesser ist grundsätzlich ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB; dies gilt unabhängig davon, ob der Dieb es allgemein für den Einsatz gegen Menschen vorgesehen hat.
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/07/3-246-07.php

Für Küchenmesser bei häuslicher Gewalt dürfte das Gleiche gelten.


Kronos60 schrieb:
Das die meisten Beziehungstaten im Affekt geschehen ist richtig, jedoch ist wenn eine Schusswaffe vorhanden sie auch greifbar, und denkst du wirklich das wenn eine Schußwaffe vorhanden ist zum Messer gegriffen wird?

Denke ich nicht, das haben aber auch weder du noch ich behauptet. Du sagst, es würden mehr Menschen in Beziehungstaten durch Schusswaffen verletzt als durch Messer. Das halte ich aufgrund der erheblich höheren Zahl an Messern im Umlauf für sehr unwahrscheinlich.


Kronos60 schrieb:
Es wird aber weiterhin über eine Verschärfung angedacht meinst du das diese Forderungen nicht auf gesicherten Statistiken beruhen?

Es wird immer über Verschärfungen nachgedacht, das hat häufig aber mehr ideologische als sachliche Gründe.


Kronos60 schrieb:
Was soll daran falsch sein, wie groß ist deiner Meinung die Überlebensrate bei Schusswaffen wenn sie sich in den Mund gesteckt wird oder an die Schläfe gehalten wird? Richtig nämlich 0. Und wenn es kuriöse Einzelfälle gibt dann sind sie weltweit an einer Hand abzuzählen.

Es gibt mehr dieser Einzelfälle als du offenbar glaubst. Und selbst bei nur einem wäre die Überlebensrate größer Null.

Laut diesem Artikel liegt die Überlebensrate bei Kopfschüssen in den USA bei 5%, allerdings ohne Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdverschulden.

http://www.baltimoresun.com/health/bal-te.brain05oct05-story.html


Kronos60 schrieb:
Zumindest ist ein Rottweiler in der Lage einem erhebliche oder sogar Tödliche verletzungen zuzufügen,

Das gilt für jeden größeren Hund.


Kronos60 schrieb:
Kampfhunder haben erwiesenermaßen ein erhähtes Agressivitätspotential.

Eine Frage der Erziehung, nicht der Rasse. Pitbulls wurden früher Nannydogs genannt weil sie so kinderlieb waren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Xizor schrieb:
Angeklagt werden und verurteilt werden sind zwei unterschiedliche Dinge.
Richtig ist es wird von Fall zu Fall entschieden, die Staatsanwaltschaft ermittelt in jedem Fall.
Die Studie hat eine ganz andere aussagekraft, du segelst am Thema vorbei, ich habe eine Studie gepostet die eindeutig belegt das nach Verschärfung des Waffengesetzes in Österreich die Mordrate als auch die Suizidrate mit Schußwaffen erheblich gesunken ist, gleichzeitig ist die Suizidrate anderer Methoden nicht gestiegen.
Für Küchenmesser bei häuslicher Gewalt dürfte das Gleiche gelten.
Mag schon sein aber zumindest ich halte ein Verbot von Küchenmessern nicht für sinnvoll und auch nicht durchsetzbar obwohl man auch damit jemandem tödliche Verletzungen zufügen kann. Das Messer jedoch wird zweckentfremdet es ist für den Mord nicht vorgesehen, Schußwaffen haben aber keine andere Funktion als Menschen umzubringen.
Du sagst, es würden mehr Menschen in Beziehungstaten durch Schusswaffen verletzt als durch Messer. Das halte ich aufgrund der erheblich höheren Zahl an Messern im Umlauf für sehr unwahrscheinlich.
Wenn dann müßtest du schon eine Statistik vorlegen um deine Meinung zu bestätigen, außerdem kann man jemandem auch erwürden dazu braucht es keine Waffe. Und es gibt sehr wohl Messer die unters Waffengesetz fallen Küchenmesser gehören aber nicht dazu.
Es wird immer über Verschärfungen nachgedacht, das hat häufig aber mehr ideologische als sachliche Gründe
Bei Mord kann von ideologischen Gründen absolut keine Rede sein da gibt es handfeste Argumente, ein Beispiel das Massaker von Winningen.
Es gibt mehr dieser Einzelfälle als du offenbar glaubst. Und selbst bei nur einem wäre die Überlebensrate größer Null.

Laut diesem Artikel liegt die Überlebensrate bei Kopfschüssen in den USA bei 5%, allerdings ohne Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdverschulden
Und selbst wenn sie nicht bei 0 liegt so bleiben noch immer 95% Todesfälle also ein sehr hoher Wert.
Das gilt für jeden größeren Hund
Golden Re.triever und Co ausgenommen.
Eine Frage der Erziehung, nicht der Rasse.
Und selbst wenn dann läuft da vieles schief, wie gesagt ein Golden Retrievewr ist auch gross aber es gibt keine Zwischenfälle. Die Behauptung das es nicht an der rasse liegt ist also Unsinn und wird in der Regel nur von Kampfhundeliebhabern verwendet.
Hier einmal ein Beispiel mit einem Kampfhund das tödlich endete:
http://www.spiegel.de/panorama/toed...ie-bissen-aggressiv-in-den-kopf-a-696327.html
Kannst du solche Beispiele mit einem Berhardiner etc. vorlegen?
 
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Zum Thema gefährliche Hunderassen, ab Seite 16: http://elib.tiho-hannover.de/dissertations/stammwitzw_ss05.pdf
Das tief verwurzelte Verhalten der Hunde ist also den Selektionsmaßnahmen bei weitem nicht so zugänglich, wie dies für das Exterieur der Fall ist. Dies ist damit begründet, dass bei der Ausprägung der Verhaltensmuster der genetisch bedingte Anteil relativ gering ist, während Umwelteinflüsse einen dominierenden Anteil haben. Daher ist es einem guten Hundeausbilder möglich, nahezu jeden Hund zu einem Hütehund, Jagdhund oder auch zu einem gefährlichen Hund zu trainieren. Nur der Weg dorthin ist rassespezifisch unterschiedlich lang EICHELBERG (1997). Die genetische Grundstruktur der verschiedenen Hunderassen macht sie lediglich talentierter für später antrainierbare Verwendungszwecke. Der Hund wird unabhängig von seiner Rassezugehörigkeit mit Verhaltensbereitschaften geboren, diese müssen aber durch Erfahrungen und Lernvorgänge zu Verhaltensweisen manifestiert werden. Hunde allein aufgrund ihrer Rasse als gefährlich einzustufen ist somit unzulässig. Hundegruppen zu „Kampfhunden“ zu subsummieren deutet auf eine gewisse Willkür hin, die wissenschaftlich nicht haltbar ist, zumal es aus zoologischer Sicht nicht erlaubt ist, Rassen allein wegen ihres Verwendungszwecks zusammenzufassen.
Die kleinen Hunde "Handtaschenkläffer" sind magels Erziehung und Verniedlichung oft agressiver als große Hunde. Da werden Bisse aber nicht Ernst genommen, sind ja so klein und süß die Tierchen. Schuld ist fast immer der Halter.
 
Kronos60 schrieb:
http://www.focus.de/finanzen/recht/...-ich-bei-einem-einbruch-gehen_id_5075382.html

Und in weiterer Folge:

Und denkst du nicht das Notwehrüberschreitung mit Schusswaffen auch eine Anklage wegen Totschlags zur Folge haben kann.
Hier mal ein Fall aus Östtereich:
http://diepresse.com/home/blogs/salonseeh/659748/Polizist-totet-Einbrecher-wird-verurteilt

Ich hab es doch schon vor ein paar Seiten erklärt...

Es gibt in Deutschland keine Notwehrüberschreitung.

Hier mal die Definition von Notwehr:

STGB 32 schrieb:
"Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."

Es spielt also keine Rolle was du machst. Du darfst einen Einbrecher 12 Kugeln verpassen wenn du nur damit den Angriff stoppen kannst.

Dazu kommt ein Paragraph weiter:

STGB 33 schrieb:
"Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft."

Und das ist nun mal im Fall eines Einbruchs deutlich da. Du bist Verwirrt da es nicht gerade um 14 Uhr passier, hast sicherlich Angst um deine Familie und dich selber und wenn plötzlich jemand vor die steht der da nicht zu stehen hat kannst du dich auch erschrecken.

Und hier auch noch mal als Info der Notstand:

STGB 34 schrieb:
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Damit darfst du einen Dieb auch in den Rücken schießen wenn dieser z.B. in Richtung des Schlaafzimmers schleicht oder rennt.

Kronos60 schrieb:
Ja ein Schraubenzieher und eine Gartenharke da waren die ja brandgefährlich...

Ja sind sie. Sie sind zwar keine Waffen nach dem Gesetz (Projektil durch einen Lauf treiben) aber sie können als Stichwaffe benutzt werden und somit ist die Notwehr dagegen Legitim. Das ein Polizist natürlich zu einem höheren Standard gehalten wird sollte klar sein. Dieser muss mit Stress Situationen umgehen können ohne die Fassung zu verlieren. Als Privatperson oder Sportschütze hat man aber nicht das Training eines Polizisten und reagiert in Stress Situationen, vor allem in denen man bedroht oder überrascht wird, deutlich anders.

Natürlich darf man niemand in den Rücken schißen wenn er 20 Meter weg ist und keine Gefahr mehr besteht aber alles im bereich um 3-10 Meter ist es völlig legitim warum? Schau dir das Video an:

https://www.youtube.com/watch?v=J_KJ1R2PCMM

Das ganze ist auch bekannt als "21 Foot/Feet Rule".


Knecht_Ruprecht schrieb:
Schuld ist fast immer der Halter.

Nein der Halter ist immer schuld. Ich habe ein Dobermann und das ist der netteste Hund den es gibt. Würde ich meine Hand für ihn ins Feuer halten? Niemals. Es ist ein Tier und man kann nicht in derren Kopf schauen.

Und ja, kleine Hunde sind deutlich agressiver als große.
 
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Cool Master schrieb:
Ja sind sie. Sie sind zwar keine Waffen nach dem Gesetz (Projektil durch einen Lauf treiben) aber sie können als Stichwaffe benutzt werden und somit ist die Notwehr dagegen Legitim.
Und deiner Meinung nach hat der Polizist in Notwehr gehandelt indem er dem jugentlichen in den Rücken geschosssen hat? Wie konnte er sich nut durch einen Schraubenzieher und eine Gartenhake bedroht gefühlt haben wenn das Werkzeug ca. 50 Meter weit weg war? Hier von Notwehr zu sprechen ist kompletter Unsinn.
Um sie aufzuhalten hätte ja nur ein Warnschuß in die Luft genügt.

Und ich habe Fälle gepostet die auch bei Eigentumdelikten zu Anklagen wegen Notwehrüberschreitung und auch Totschlag geführt haben. Da wird von Fall zu Fall entschieden eine einheitliche Regelung existiert nicht. In den USA schaut die Sache anders aus aber zumindest mich wundert das nicht.

Es spielt also keine Rolle was du machst. Du darfst einen Einbrecher 12 Kugeln verpassen wenn du nur damit den Angriff stoppen kannst.
Da gebe ich dir recht aber nur unter der Vorraussetzung das ein Angriff stattfindet es muß zumindest eine Schußwaffe vorhanden sein und auch die Bedrohung damit muß vorhanden sein. Und in Deutschland müssen Schusswaffen und Munition getrennt aufbewahrt werden da ist der Kriminelle doch eindeutig im Vorteil. Hat man sie geladen unter dem Kopfpolster macht man sich strafbar.

Und wie schon angesprochen bei den meisten Eigentumdelikten wird das Objekt ausgekundschaftet und es wird eingebrochen wenn man nicht Zuhause ist oder verreist ist, an einer Konfrontation sind die Kriminellen in der Regel nicht interessiert warum den auch die Wollen nur die Beute.
 
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Zitat Zitat von Kronos60 Beitrag anzeigen
Auch diese Zahl ist falsch bei der Bundeswehr werden erheblich mehr Waffen gelagert.
Naja, in einer Waffenkammer nicht unbedingt. Du kennst doch bestimmt das österr. Bundesheer. In der Kaserne in der ich war, waren in der Waffenkammer vllt. 50 Waffen (MGs und PARs schon mitgezählt). Der Großteil befand sich in den Spinden der Rekruten, allerdings waren das auch keine 100.
nicht die länder verwechseln
bei der bundeswehr werden alle waffen wenn sie nicht zu dienstlichen zwecken benötigt werden in der waffenkammer gelagert, da hat niemand eine im spind liegen.
und wenn grad ne grundausbildung läuft sind da halt auch mal locker über 100 langwaffen drin
 
Ich wollte nur die Größenordnung aufzeigen, dass eben nicht jede Kaserne bzw. Waffenkammer über 200 Waffen beinhaltet.
 
Kronos60 schrieb:
Die Studie hat eine ganz andere aussagekraft, du segelst am Thema vorbei, ich habe eine Studie gepostet die eindeutig belegt das nach Verschärfung des Waffengesetzes in Österreich die Mordrate als auch die Suizidrate mit Schußwaffen erheblich gesunken ist, gleichzeitig ist die Suizidrate anderer Methoden nicht gestiegen.

Und die von mir gepostete Studie zeigt, dass dieser Effekt in Australien nicht aufgetreten ist, obwohl die Verschärfung dort noch viel härter ausfiel als in Österreich. Allein am Waffenverbot kann es also nicht liegen.

In England ist die Rate der Gewaltverbrechen inkl. Morde mit Schusswaffen ist nach dem Totalverbot von Kurzwaffen 1997 regelrecht explodiert.


Kronos60 schrieb:
Das Messer jedoch wird zweckentfremdet es ist für den Mord nicht vorgesehen, Schußwaffen haben aber keine andere Funktion als Menschen umzubringen.

Schusswaffen haben die Funktion zu schießen. Worauf sie schießen entscheidet der Schütze.


Kronos60 schrieb:
Wenn dann müßtest du schon eine Statistik vorlegen um deine Meinung zu bestätigen, außerdem kann man jemandem auch erwürden dazu braucht es keine Waffe.

Warum sollte ich? Du hast auch keine Statistik zu deiner Behauptung vorgelegt.


Kronos60 schrieb:
Und es gibt sehr wohl Messer die unters Waffengesetz fallen Küchenmesser gehören aber nicht dazu.

Wenn das Küchenmesser eine Klingenlänge >12cm hat fällt es sehr wohl unter das (deutsche) Waffengesetz.


Kronos60 schrieb:
Und selbst wenn sie nicht bei 0 liegt so bleiben noch immer 95% Todesfälle also ein sehr hoher Wert.

Dass der Wert hoch ist hat auch niemand bestritten.


Kronos60 schrieb:
Golden Re.triever und Co ausgenommen.

Die können nicht zubeißen? Interessant. Mich hat vor zwanzig Jahren mal ein Dackel gebissen, die Narben habe ich immer noch.


Kronos60 schrieb:
Und selbst wenn dann läuft da vieles schief, wie gesagt ein Golden Retrievewr ist auch gross aber es gibt keine Zwischenfälle.

Es gibt keine Zwischenfälle oder es wird nicht groß über Zwischenfälle berichtet? Sind ja keine "Kampfhunde" die man publikumswirksam verteufeln kann.


Cool Master schrieb:
Es gibt in Deutschland keine Notwehrüberschreitung.

Doch, die gibt es. Nämlich wenn die Gründe die nach §33 StGB. eine Überschreitung straffrei stellen nicht vorliegen.
 
Kronos60 schrieb:
Um sie aufzuhalten hätte ja nur ein Warnschuß in die Luft genügt.

Man merkt das du keine Ahnung von Waffen hast... Eine Großkaliber wie etwa 9mm hat einen Gefahrenbereich von 2 Kilometer! Bedeutet ich schieße hier in die Luft und in 2 km bekommt jemand ein Projektil ab uns wird entweder schwer verletzt oder stirbt...

Kronos60 schrieb:
Da gebe ich dir recht aber nur unter der Vorraussetzung das ein Angriff stattfindet es muß zumindest eine Schußwaffe vorhanden sein und auch die Bedrohung damit muß vorhanden sein.

Nein, ein Angriff kann schon sein wenn die Person auf mich zu läuft. Wenn jemand Nachts vor mir stehen würde mit einem metallischen Gegenstand würde er eine 45 ACP Hollow Point abbekommen...

Kronos60 schrieb:
Und in Deutschland müssen Schusswaffen und Munition getrennt aufbewahrt werden da ist der Kriminelle doch eindeutig im Vorteil.

Nö ist er nicht. Waffe liegt im B Fach vom Jägerschrank daneben liegt ein volles magazin mit .45 ACP. Damit ist die Munition von der Waffe getrennt aufbewahrt. Bei Klasse 0 oder 1 Schränken das Gleiche. Es spielt keine Rolle ob die Kugeln im Magzin sind oder in der Verpackung. Ich habe also binnen ~5 Sekunden Zugriff auf meien Waffe, was ausreichend ist wenn ich etwas höre, und habe sie binnen 2 Sekunden durchgeladen.

Kronos60 schrieb:
Hat man sie geladen unter dem Kopfpolster macht man sich strafbar.

Nicht nur unterm Kopfkissen sondern auch im Waffenschrank ist eine geladene Waffe nicht erlaubt.

Xizor schrieb:
Doch, die gibt es. Nämlich wenn die Gründe die nach §33 StGB. eine Überschreitung straffrei stellen nicht vorliegen.

Das sollen sie dir erst mal beweisen dass du nicht Verwirrt warst, Angst hattest oder erschrocken bist. Sollte man damit verurteilt werden kann man Zivilcourage vollig aus dem Fenster hauen.
 
Cool Master schrieb:
Nicht nur unterm Kopfkissen sondern auch im Waffenschrank ist eine geladene Waffe nicht erlaubt.
Geladen im Sinne von durchgeladen?
Weil in nem Klasse 1 Schrank ist eine unterladene doch erlaubt? Also Munition in Magazin, aber nicht in der Kammer. Oder hat sich das geändert?
Und ich meine das gilt oder galt zumindest auch fürn Klasse 0 Schränkchen
 
Mal eine Frage an die Waffenbesitzer: Werden die Waffenschränke eigentlich irgendwie kontrolliert? Muss man das Nachweise ablegen, dass man sowas hat? Gibt es auch nicht Stichprobenkontrollen durch Dritte oder basiert das auf Selbstaussagen und Eigenverantwortung?
 
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