Verschwiegenheitserklärung

Domi83

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Hallo Leute, ich habe da mal eine kleine Frage.
Damals als ich in einer Firma ein Praktikum gemacht hatte, gab es zusätzlich zum Praktikums-Vertrag gleich eine Verschwiegenheitserklärung / Geheimhaltungsvertrag!

Da wir hier in der Firma ab und an mal Daten rein bekommen, die ich persönlich für etwas "persönlich" empfinde, würde ich auch gerne so ein Vertrag vorlegen. Ein weiterer Grund ist der, dass wir jetzt seit heute einen Subunternehmer hier im Büro haben, der uns bei der Suchmaschinenoptimierung unterstützt.

Wenn er nun also schon hier im Büro sitzt, um seiner Arbeit nach zu kommen, kann er ja auch mal am Faxgerät vorbei gehen etc., und ihm können Schriftstücke in die Hand fallen, die persönliche Daten enthalten, da wir freier Versicherungsmakler sind.

Gibt es da ein paar Vorlagen, die Ihr mir nennen oder ans Herz legen könnt? Ich hatte über den Begriff "Geheimhaltungsvertrag" bei google einen Link zu Wikipedia gefunden... Da ist ein Vertrag drin, der sagt mir aber noch nicht so wirklich zu und darum wollte ich mal fragen ob man mir ein paar Vorlagen zeigen / nennen könnte. Ich denke mal, aus mehreren Vorlagen kann ich mir ja ein eigenes Paket zusammen packen, und gut ist.

Aber es wäre erst mal für mich wichtig, was man da so rein tun könnte / sollte, und die Formulierung. Vielleicht könnte man das dann sogar für alle Mitarbeiter übernehmen, denn im Prinzip hat von den ganzen Kollegen niemand so etwas mal ausfüllen müssen. Lief ja auch alles bis jetzt, und gab kein Ärger. Aber sicher ist sicher :)

Gruß, Domi
 
AW: Frage, Verschwiegenheitserklärung

Wenn du selbst nicht in der Lage bist, einen entsprechenden Vertrag aufzusetzen, solltest du mit dienem Anliegen zum Anwalt gehen. Du fragst doch auch nicht im Forum nach, was du tun sollst, wenn die im Internet empfohlene Selbstbehandlung mit Kamillentee dein Fieber nicht lindert, sondern gehst zum Arzt.
 
AW: Frage, Verschwiegenheitserklärung

Mit der Aussage das ich das selbst nicht so hin bekomme, will ich nicht aussagen das ich nicht sagen will, WAS ich will.. Sondern die Formulierung ist mir dabei wichtig! Wenn ich sage "Mitarbeiter verpflichtet sich, Daten XY geheim zu halten!" ist das ja schön und gut, klingt aber nicht wirklich gut und schon gar nicht für ein förmliches schreiben ;)

Darum sagte ich auch, dass Mustervorlagen ganz cool wären. Dann lese ich mir die durch, und schneide mir zusammen was ich brauche :) Wenn Du eine Wohnung vermieten willst, gehst Du ja auch nicht gleich zum Anwalt etc., wenn Du Vorlagen im Internet findest, und dir was zurecht schneiden kannst ;)
 
AW: Frage, Verschwiegenheitserklärung

Du hast schon recht, aber deinen Ausführungen nach scheinst du solche Klauseln kaum auf ihre Wirksamkeit hin beurteilen zu können. Es geistern ja auch genug Quarkvorlagen von Mietverträgen herum. Gerade in deinem Beispiel bist du ziemlich schnell im AGB-Recht, das nun wiederum ganz andere Anforderungen daran hat, was du wie vereinbaren kannst, als du erwarten würdest. Sollte es hart auf hart kommen, ist es nicht nur möglich, sondern sogar wahrscheinlich, dass so ein zusammenkopierter Vertrag das Papier nicht wert ist, auf dem er steht.

Letztlich ist es doch eine Frage, wie optimistisch du bist. Erwartest du nicht, dass der Fall, dem du vorbeugen willst, tatsächlich eintritt, kannst du dir den Kram natürlich sparen. Willst du vor allem demonstrieren, dass dir das wichtig ist und du nicht alles durchgehen lässt, mag auch die zusammengeschusterte Vereinbarung helfen. Willst du Vorsorge für den Fall treffen, dass da tatsächlich jemand Mist baut, der vll. sogar bei einem Gericht landet, kommst du mE um einen Anwalt nicht herum.
 
AW: Frage, Verschwiegenheitserklärung

Hi,

Wenn Du eine Wohnung vermieten willst, gehst Du ja auch nicht gleich zum Anwalt

öööhm...würde ich aber schon machen! Am Ende hast du einen, der sich ein bisschen auskennt in der Bude und der zerpflückt dir deinen Internet-Vorlagenvertrag nach Strich und faden oder reibt sich die Hände, weil du eine Sache nicht bedacht hast oder ähnliches.

Anwaltliche Beratung kostet in deinem Fall sicher nicht die Welt, dann bist du auf der sicheren Seite. GERADE bei so etwas wichtigem wie einer Vertrauligkeitsvereinbarung im geschäftlichen Umfeld sollte man die paar Euro investieren.

VG,
Mad
 
AW: Frage, Verschwiegenheitserklärung

Hm.. Okay, neuer Plan von mir :D
Ich suche mir das zusammen was ich gerne haben möchte, versuche das zusammen zu fassen, und lasse das von unserem Anwalt mit dem wir zusammen arbeiten Querlesen..?! :)

Ist diese Variante besser?
Was den Mietvertrag angeht, dass war ein scheiße gewähltes Beispiel von mir (glaube ich) :D
 
Eigentlich unnoetig. Wenn das Leute sind, die fuer euch arbeiten, dann ist die Verschwiegenheitspflicht ohnehin von den vertraglichen Nebenpflichten umfasst.

Verschwiegenheitserklärungen oder NDAs nutzt man eigentlich fuer solche Leute, die eben nicht mit oder für einen arbeiten.
 
Hi,

Eigentlich unnoetig

Verschwiegenheitserklärungen oder NDAs nutzt man eigentlich fuer solche Leute, die eben nicht mit oder für einen arbeiten

Das wären mir definitiv zu viele "eigentlich"s für so ein sensibles Thema. Vor allem, da ein Jurist scheinbar in Reichweite ist.

Und: Ob so eine Erklärung im Vertrag beinhaltet ist ist nirgends rechtlich fixiert, daher kann es durchaus auch NICHT drinstehen. Wäre mir zu heikel.

VG,
Mad
 
Naja, jeder darf entscheiden, ob er sich sicherer fuehlt, weil er Leute an ihre Pflichten erinnern muss oder weil er glaubt, er koennte damit jemanden baendigen, der sich ohnehin nicht daran halten wuerde. Ich lass das mal offen ...
 
Hi,

Naja, jeder darf entscheiden, ob er sich sicherer fuehlt, weil er Leute an ihre Pflichten erinnern muss oder weil er glaubt, er koennte damit jemanden baendigen, der sich ohnehin nicht daran halten wuerde.

Mit dem Unterschied, dass - wenn ein Mitarbeiter nicht rechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet ist - ich dann auch keine Forderungen bei Vertragsbruch gegen den Mitarbeiter stellen kann. Das hat nichts mit "an die Pflichten erinnern" zu tun. Sonst müsste ja im Arbeitsvertrag auch nicht drinstehen, dass ich ein Gehalt kriege, versteht sich ja von selbst, oder nicht?

Es gibt solche Verträge aus gutem Grund. An die "Mitarbeiterpflichten" zu appelieren ist nicht sinnvoll. Stell dir vor, das Arbeitsverhältnis geht im Streit auseinander. Wenn der Mitarbeiter dann keine Geheimhaltungsvereinbarung oder Ähnliches unterzeichnen musste kann er munter zur Konkurrenz gehen und denen von deinen Entwicklungen erzählen und du kannst NICHTS dagegen tun! Das ist doch nicht sinnvoll, oder?

VG,
Mad
 
Madman1209 schrieb:
Stell dir vor, das Arbeitsverhältnis geht im Streit auseinander. Wenn der Mitarbeiter dann keine Geheimhaltungsvereinbarung oder Ähnliches unterzeichnen musste kann er munter zur Konkurrenz gehen und denen von deinen Entwicklungen erzählen und du kannst NICHTS dagegen tun! Das ist doch nicht sinnvoll, oder?VG,Mad
Uffz. Das BAG hat vor einiger Zeit umgeschwenkt und bejaht seitdem die Schweigepflicht auch ueber das Vertragsende hinaus, d.h. die Betriebs- und Geschaeftsgeheimnisse des ehemaligen Arbeitgebers bleiben geschuetzt, ohne, dass dafuer eine Sondervereinbarung notwendig waere.

Im uebrigen macht sich auch ein Arbeitnehmer unter Umstaenden sogar strafbar, wenn er Betriebs/Geschaeftsgeheimnisse an andere weitergibt (z.B. § 17 UWG), aber welcher Arbeitnehmer weiss sowas ? Im Einzelfall kann es also sehrwohl Sinn machen, die Leute nochmal mit der Nase draufzustossen, was sie duerfen und was nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

Uffz. Das BAG hat vor einiger Zeit umgeschwenkt und bejaht seitdem die Schweigepflicht auch ueber das Vertragsende hinaus, d.h. die Betriebs- und Geschaeftsgeheimnisse des ehemaligen Arbeitgebers bleiben geschuetzt, ohne, dass dafuer eine Sondervereinbarung notwendig waere.

Dazu hätte ich gerne ein Gesetz, dass den Arbeitnehmer dazu verpflichtet. Schriftlich. Bis dahin mache ich eine Verschwiegenheitserklärung. Wäre das etwas, was viel kostet oder Aufwand bedeutet würde ich dich verstehen, aber zwei Seiten Text vom Anwalt und eine Unterschrift? Verstehe ich nicht, selbst wenn ich es doppelt mache, MIR wäre dabei wohler.


während der Geltungsdauer des Dienstverhältnisses

Verhältnis beendet = kein Schutz mehr. Da mag jeder Gericht entscheiden wie es will, solange es kein Gesetz gibt ist das zu dünn, wir leben nicht in Amerika mit dem Fallrecht!

VG,
Mad
 
Warum muss dieser Unsinn immer auf so aggressive Art ausarten?

Der § 17 UWG ist eine Strafvorschrift und die von dir zitierte Einschraenkung bezieht sich auf den Abatz 1; den Absatz 2 haetteste dir auchmal durchlesen duerfen, insbesondere Abs. 2 Nr. 2. Und das ist auch "nur" die strafrechtliche Seite.

Sowohl die von dir so hochgeschaetze Sondervereinbarung, als auch die ohnehin schon bestehende gesetzliche Verschwiegenheitspflicht zielen auf die zivilrechtliche Seite ab.

Die Verschwiegenheitspflicht des Arbeitnehmers wird seit jeher aus § 242 BGB abgeleitet (begleitet von Schadenersatzvorschriften) und wenn das Bundesarbeitsgericht sagt, dass diese Verschwiegenheitspflicht ueber das Ende des Vertagsverhaeltnisses hinaus andauert, dann hat jedes anderslautendes Urteil spaetestens in der hoechsten Instanz, eben der des BAG, keinen Bestand mehr.

Nur nebenbei:
Praejudizielle Wirkung (Bindungswirkung gegenueber untergeordneten Gerichten) entfalten hierzulande nur Urteile in "gleicher Sache", aber im Sinne der Rechtssicherheit und Rechtsanwendungsgleichheit richten sich alle untergeordnete Gerichte ueblicherweise nach den hoechstrichterlichen Entscheidungen, d.h. man muss nicht bis zur letzten Instanz gehen, um sein Recht zu bekommen.

Aber warte, das ganze gibts auch in bequem abgepackten Portionen:
http://www.lp-rechtsanwaelte.de/verschwiegenheitspflicht_des_arbeitnehmers.php <- Bitte bitte erst lesen, dann evtl. fragen.

Wäre das etwas, was viel kostet oder Aufwand bedeutet würde ich dich verstehen, aber zwei Seiten Text vom Anwalt und eine Unterschrift? Verstehe ich nicht, selbst wenn ich es doppelt mache, MIR wäre dabei wohler.
Das ist dein gutes Recht.

Aber denk es mal konsequent durch; wuerde ich bei dir einen Arbeitsvertrag unterschreiben und du hieltest mir eine "Vereinbarung" unter die Nase, die keinen anderen Inhalt hat, als meine eh schon bestehenden Arbeitnehmerpflichten nochmal zu regeln, empfaende ich das zum einen als Misstrauensbekundung und zum anderen muesste ich mich fragen, was fuer eine Art Unternehmer/GF du bist, dass du ueber grundlegende Pflichten von Arbeitgebern- und Nehmern so schlecht bescheid weisst.
Ich wuerde dich (natuerlich nur gedanklich) als "paranoider Dummkopf" abhaken, der aller Wahrscheinlichkeit nach "was zu verstecken hat". Keine tolle Grundlage fuer die zukuenftige Zusammenarbeit.
 
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Hi,

Warum muss dieser Unsinn immer auf so aggressive Art ausarten?

Wer ist denn bitte aggressiv? Ich habe ganz normal argumentiert, wenn du das falsch verstehst kann ich dir beim besten Willen nicht helfen.

Bist du Jurist? Oder etwas vergleichbares? Ich nicht. Daher würde ich EGAL WIE sofern es um das geschäftliche geht immer mit einem Juristen sprechen und die Verträge ggf absegnen lassen. Mir wäre das zu heiss und ich kann es mir nicht erlauben (egal wie viel ich darüber lese) ein Gesetz falsch zu interpretieren oder ähnliches.

Ich habe auch niemandem vorgeschrieben was zu tun oder zu lassen ist. Ich habe dem TE lediglich meine Empfehlung gegeben und gesagt ICH würde immer einen Anwalt konsultieren. Punkt.

Bitte bitte erst lesen, dann evtl. fragen.

Die von dir verlinkte Seite ist - nebenbei erwähnt - auch nur von einer Anwaltskanzlei, nicht vom Gesetzgeber. Darauf kann ich mich als Arbeitgeber oder -nehmer nicht berufen. "Im Internet stand aber doch..."

Zitat der Seite:

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die Verschwiegenheitspflicht innerhalb der allgemeinen gesetzlichen Grenzen durch vertragliche Vereinbarung erweitern.

Was anderes behaupte ich auch nicht: Einfach zusätzlich das ganze vertraglich regeln und man ist DEFINITIV auf der sicheren Seite.

Ende.

VG,
Mad
 
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