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Versiegeltes Austauschgerät verkauft - Ebay Käufer reklamiert da nicht "Neu" und fordert Rücknahme

Naute_

Lt. Junior Grade
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Hallo,

Ich habe vor 2 Monaten ein Google Pixel 4 bei ebay verkauft. Dieses kam von Google als Austauschgerät und war noch versiegelt, mit OVP Zubehör etc. Pp. Also kein refurbished Gerät.

Jetzt, 2 Monate später sei dem Käufer bei Einrichtung aufgefallen, dass das Gerät angeblich ein Demo Gerät sei, weil er es nicht direkt einrichten (konnte keinen Google Account einrichten oder WLAN verbinden) und erst resetten musste.

Meine primäre Frage jetzt: ist ein Gerät welches versiegelt ist, als nicht neu zu deklarieren, wenn es als Austauschgerät von Google kommt.

Genau das wirft mir der Käufer jetzt vor, ich hätte angegeben ein neues Gerät zu verkaufen, was es aber nicht wäre. Ich bin privater Verkäufer.

Eventuell hat ja jemand eine Meinung dazu..

Vielen Dank vorab beste Grüße
 
"Neu" ist falsch, wenn es sich tatsächlich um B-Ware oder ein Ausstellungsstück handelt. Korrekt wäre "Neu (Sonstige)" mit Angabe warum "Sonstige" in der Artikelbeschreibung:

https://www.ebay.de/help/selling/listings/artikelzustand-nach-kategorie?id=4765
Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung): Neuer, unbenutzter Artikel, ohne Gebrauchsspuren. Die Originalverpackung ist unter Umständen nicht mehr vorhanden oder geöffnet. Artikel ist „2. Wahl”, B-Ware oder neu, unbenutzt, aber mit kleinen Fehlern. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers.
 
Zuletzt bearbeitet:
BridaX schrieb:
"Neu" ist falsch, wenn es sich tatsächlich um B-Ware oder ein Ausstellungsstück handelt. Korrekt wäre "Neu (Sonstige)" mit Angabe warum "Sonstige" in der Artikelbeschreibung:

https://www.ebay.de/help/selling/listings/artikelzustand-nach-kategorie?id=4765
Danke für die Rückmeldung. Das Gerät war aber noch versiegelt! Google versendet entweder refurbished Geräte, ohne Zubehör dann, oder versiegelte Geräte wie im Handel erhältlich.

Die Frage wäre dann somit, ist ein Gerät nicht neu, nur weil es als Austauschgerät kam.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das es versiegelt ist heisst doch garnichts. Das wird eine durch Google authorisierte Werkstatt wohl auch koennen. Und duerfen.
Vermutlich lag ein Zettel drin, oder war ein Aufkleber auf dem Geraet, das es refurbished ist. Irgendwie muss der Kaeufer es ja erkannt haben.
 
Ranayna schrieb:
Vermutlich lag ein Zettel drin, oder war ein Aufkleber auf dem Geraet, das es refurbished ist. Irgendwie muss der Kaeufer es ja erkannt haben.

Vermutlich nicht, denn dann hätte sich der Käufer wohl kaum 2 Monate Zeit gelassen und er hätte n Foto Beweis.

Die Interpretation von Neu: Sonstige ist streitbar, die genannten Beispiele (Verpackung aufgerissen, B-Ware mit Fehlern, etc.) trifft auf ein Austauschgerät ja nicht unbedingt zu. Wenn das Austauschgerät neu war dann ist es neu und nicht 2. Wahl oder mit Fehlern.

Wenn das eindeutig als Privatverkauf deklariert war kann der Käufer sich 2 Monate später abputzen, am besten wärs wenn er vorher schon ne positive Bewertung hinterlassen hätte. Braucht man gar nicht mehr antworten.

Wasserdicht wärs wenn der Verkäufer die Dokumentation von Google hätte ob sie ein Neugerät oder was anderes verschickt haben...
 
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Eher hat er es bereits runtergeworfen oder anderweitig beschädigt und versucht so, dir die Kosten in die Schuhe zu schieben.
Sowas fällt einem nicht erst 2 Monate später ein/auf, sondern sofort beim ersten Einschalten.

Ich habe vermeindliche Handy-Neuware schon in den wildesten Zuständen gesehen, tw. war sogar bereits der Einrichtungsassistent durchgeführt worden und das Handy startete direkt ins Hauptmenü.
Da das Handy aber optisch unbeschädigt war und noch alle Folien vorhanden waren, habe ich es einfach erneut resettet, mir wenig gedacht und es einfach genutzt.

Ich denke hier steckt etwas Anderes dahinter und du solltest dich hier nicht verrückt machen lassen oder unter Druck setzen lassen.
 
Nach 2 Monaten? Ich würde hier nichts zurücknehmen. Vermutlich hat er irgendeinen Mist damit gemacht oder ein anderes Angebot gefunden.
 
Was ist denn "neu"? Was erwartet jemand, der "neu" kauft?

Und was hast du geliefert?

Ist das deckungsgleich?
 
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kieleich schrieb:
Wenn das eindeutig als Privatverkauf deklariert war kann der Käufer sich 2 Monate später abputzen, am besten
wärs wenn er vorher schon ne positive Bewertung hinterlassen hätte. Braucht man gar nicht mehr antworten.
Privatverkauf bedeutet erstmal gar Nichts und ohne Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung
muss man 2 Jahre "haften" wobei nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr gilt also "nur" 1/2 Jahr
und wenn per Paypal bezahlt wurde dann parallel auch noch 180 Tage (6 Monate) Käuferschutz.
 
0ssi schrieb:
Privatverkauf bedeutet erstmal gar Nichts und ohne Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung
muss man 2 Jahre "haften" wobei nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr gilt also "nur" 1/2 Jahr
und wenn per Paypal bezahlt wurde dann parallel auch noch 180 Tage (6 Monate) Käuferschutz.
Nein, eine Beweislastumkehr gilt bei gewerblichen Käufen durch Private in den ersten 6 Monaten und nicht danach. Üblicherweise muss der Käufer einen Defekt zu einem Zeitpunkt belegen, daher diese Ausnahme.
Bei Käufen von Privaten gibt es keine Beweislastumkehr. Der Private ist nicht mal für den Transport (Gefahrenübergang) zu belangen, wenn er das Paket ordnungsgemäß bei DHL abgibt.
 
Naute_ schrieb:
Genau das wirft mir der Käufer jetzt vor, ich hätte angegeben ein neues Gerät zu verkaufen, was es aber nicht wäre.
Demogeräte fallen laut Käufer also gebraucht vom Fließband ? Grundsätzlich zählt immer die gesamte Auktion, also auch Beschreibung/Bilder etc. Und selbst wenn es ein Demogerät ist, wenn es nur softwareseitig anders vorkonfiguriert ist, ist das völlig egal.
 
@downforze
Du weiß schon, wie schnell man in die Gewerblichkeit fallen kann?
Nach Auffassung des BGH bereits bei 60 Verkäufen im Jahr.

Obendrein hat das Thema hier auch nichts mit Beweislastumkehr und Co zu tun. Das Gerät ist ja nicht defekt. Wir bewegen uns eher im Bereich, ob eine Täuschung vorliegt, wenn ein nicht neues Gerät als neu verkauft wird.
Ich schließe mich Idon an. Was wurde verkauft und was war zu erwarten?
Neu heißt für mich unbenutzt, wofür das Siegel sprechen würde. Ob das Gerät als Austausch geschickt wurde oder anders in den Markt kam, ist dabei nebensächlich.
Hast Du das Alter und die Story in irgendeiner Form kommuniziert? Das Alter ist ja schon deshalb nicht unbeachtlich weil sich die Gewährleistung/Garantie ggü. einem "echten" Neukauf im Einzelhandel verkürzen würde. Wenn da im Rahmen des (hoffentlich angegebenen) Privatkaufs Klarheit herrscht, sehe ich da kein Problem.
 
Was will der Käufer eigentlich?
Er will ja sicher keinen Dialog über Demohandys führen, sondern er hat dir ja sicherlich eine Forderung übermittelt.
Naute_ schrieb:
Jetzt, 2 Monate später sei dem Käufer bei Einrichtung aufgefallen, dass das Gerät angeblich ein Demo Gerät sei, weil er es nicht direkt einrichten (konnte keinen Google Account einrichten oder WLAN verbinden) und erst resetten musste.
Schreibe ihm explizit dass das Gerät versiegelt war und du es daher für sehr unwahrscheinlich hältst dass es ein Demo Gerät ist.
Verlange von ihm zur Prüfung die Zusendung eines Nachweises, dass es sich um ein Demo Gerät handelt.
 
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Hallo,

sorry für die späte Rückmeldung. Hier mal noch das Ende der Geschichte zur Vervollständigung und evtl. auch Warnung vor Paypal. Ich gehe jetzt bewusst erstmal nicht noch auf andere Nachrichten hier ein, wird mir zu kompliziert :-)

1. Ich habe mir über den Google Support für die IMEI bestätigen lassen, dass es sich sich um ein Neugerät handelte, welches versiegelt bei mir ankam.
2. Auf den Bildern beim Ebayartikel war zu sehen, dass das Gerät versiegelt war - somit nach Ebaygrundätzen "NEU".
3. Der Käufer hat nicht bemängelt, dass er ein "nicht versiegeltes" Gerät bekommen hat, sondern hat die OVP selbst geöffnet, das Siegel durchtrennt und ist dann vom Kauf zurückgetreten .
4. Da ich der Forderung des Käufers bei Beay nciht nachgekommen bin das Gerät zurückzunehmen, hat er einen Paypalfall eröffnet.
5. Ich habe Paypal jegliche Infos zur Verfügung gestellt, inkl. Screenshots / Aussage vom Googlesupport das es ein Neugerät war.
6. Paypal hat gegen mich entschieden!

Hier mal noch mein Beitrag von AndroidHilfe über meinen Kontaktversuch bei Paypal nach Entscheid gegen mich:
"Anekdote als Update aus der Paypal-Hotline:

Eigentlich ist es unglaublich, ja gar lächerlicher was man da hört :-D

Die dickste Aussage: Die Entscheidung hat(te) eigentlich nichts mit Recht oder Unrecht zu tun. Durch die Blume hat mir die Mitarbeiterin gesagt, dass in solchen Fällen NIE für den Verkäufer entschieden wird. Sagt der Käufer das Gerät ist nicht neu gewesen oder entsprach nciht dem Zustand, kriegt dieser Recht. Angeblich schauen sich die Mitarbeiter nicht mal die Ebayauktion etc. an - sie würden das nicht können. Die Texte werden auch nicht richtig gelesen. Wahrscheinlich hätte ich mir auch die Kontaktaufnahme mit Google sparen können.

Mir bliebe ja dann auch der Schritt eines Anwalts, ich habe die Nachrichten des Käufers. Auch bzgl. dieses komischen Ressetts den er gemacht hat und so weiter uns so fort.

Am Ende meinte die Dame noch, der Betrag war wohl zu niedrig . Wenn der Betrag höher gewesen wäre, wären noch anderen Informationen angefordert worden gegebenenfalls. Das finde ich ja auch ne starke Nummer.

Die Entscheidungen durch Paypal haben absolut nichts mit einer fairen Prüfung des Falls zu tun.

Meine erste Ansprechpartnerin, von der ich durch auflegen nach einem Gespräch im Kreis getrennt hatte, meinte, ich könne keinen Widerspruch einlegen, da ich den gleichen Grund hierfür nennen müsse für den Einspruch wie auch der Käufer: Das Gerät ist nicht (nicht mehr) neu :-D

2. Ansprechpartnerin hat mir dann geraten ich solle den Fall nicht durch "Erhalt des Gerätes" bestätigen/abschließen. Sie hat jetzt wohl ncohmal meine Infos und meinen Wunsch auf Widerspruch hinterlegt. Ich können dann wohl wenn der Fall automatisch geschlossen wird nochmal reagieren. Schauen wir mal weiter.

Insgesamt lassen solche telefonischen Aussagen natürlich stark am Sinn und Unsinn und der "gerechtigkeits"-Bedeutung zweifeln. Hier spielt sich Paypal als Richter auf, der aber eigentlich völlig willkürlich ohne objektive und zumindest ansatzweise Recherche entscheidet."


Und hier noch zur Vervollständigung meine Überlegungen zum Käufer:
"Da es hier zu Beginn primär um die Thematik von möglichen Demogeräten ging, habe ich die folgende Info erstmal weggelassen und für irrelevant gehalten. Zum Abschluss der Geschichte aber die folgenden Aufklärung für euer Gesamtbild:

Ich habe als die Problematik startete als fleißiger Tatortseher natürlich meine Recherche und Ermittlung begonnen, was den Käufer angeht. :-D

Die Adresse und der Adressat des Käufers ist eine Gewerbeadresse gewesen. Unter dieser Firmenbezeichnung findet sich beim googlen ein 2. Ebayaccount, welcher fleißig Geräte, neu als auch gebraucht, mit und ohne diese UST-Geschichte, verkauft. 2 Inhaber und Impressum findet sich dann überall. Zudem betreiben die beiden Inhaber anscheinend ein Ladengeschäft und wickeln Handyverträge ab. Auch gibts 1-2 Internetseiten über die ein Shop mit Verträgen gehandhabt wird. Mindestens einer Ü40, auch bei LinkedIn zu finden :-D

Mit dem Account, durch den mein Gerät gekauft wurde, finden anscheinende nur Käufe statt. Insgesamt ein recht positives Profil. Einige Verkäufer haben aber auch schon vor Ihm gewarnt. Leider habe ich keine ähnlich lautende Rückmeldung eines anderen Verkäufers in den ltzten Monaten gefunden, die genau meine Problematik mit Ihm wiederspiegelt. Was aber dann mal kommt ist "Unseriöser Köufer würde niemandem empfehlen Geschäfte mit ihm zu machen", "unfreundlich, droht mit Anzeige". Scheint auch das ein oder andere mal ersteigert und nicht bezahlt zu haben. Mit negativen Bewertungen ist er gleichzeitig aber auch wie bei mir nicht zimperlich. Die für mich lautete im übrigen: " Wie sich nun herausgestellt hat, handelt es sich beim dem Gerät nicht um Neuware, sondern um ein Austauschgerät, zudem um Demoware für den Einzelhandel. Verkäufer wurde informiert, dieser sah keine Veranlassung für eine faire Klärung...."

Jetzt geht"s aber noch weiter - und hier beginnt etwas meine spekulation:
~1,5 Wochen VOR der angefragten Rücksendung meines verkauften Pixel 4 hat besagter 2. Ebayaccount ein NEUES Pixel 4 verkauft.

Meine Vermutung nun: der "neue" Käufer" hat es ausgepackt, wollte es nicht und hat es zurückgesandt. Weil dadurch natürlich der Wert gemindert wurde, dachte sich mein Käufer: Ach ziehe ich doch den doofen privaten Verkäufer ab, von dem ich das Gerät habe und komme ohne Verlust aus der Geschichte heraus.

Das ist natürlich insgesamt eine etwas verwirrende Geschichte. Klingt vielleicht auch weit hergeholt, aber naja... Soviel dazu."

Im übrigen habe ich auch eine negative Bewertung bekommen in der Käufer mir vorwirft ein Demogerät / kein neues Gerät verkauft zu haben. Diese habe ich wollt anfechten und löschen lassen. Wohlgemerkt IMMER mit dem Bezug, auf die Ebaygrundsätze, dass ein NEUES Gerät ein Gerät in OVP und versiegelt ist. Dies habe ich eingehalten. Zumindest für meine Begriffe.

Auch ebay befindet es für richtig, was der Käufer hier abgezogen hat und löscht die Bewertung nicht.

Soviel dazu als Update.
 
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@Naute_

eBay und PayPal sind keine urteilssprechenden Instanzen.

Du musst für dich überlegen, ob du dich mit der Entscheidung eines Privatunternehmens mit teilweise diskussionswürdigen Praktiken unterwirfst oder ob du die Sache ausfechtest.


Ich persönlich lasse mich von PayPal nie verarschen.
 
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Deswegen immer sofort alles Geld vom Paypal Konto abbuchen und unberechtigte Abbuchungen zurückbuchen lassen.
PP wird dir dann das Konto sperren, aber mir sind 200€+ lieber als ein PP Konto.
Ich persönlich lasse mich von PayPal nie verarschen.
genau so isses.
 
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So sehe ich das auch. Das Geld ist schneller von meinem PayPal Konto runter, als der Paypal-Mitarbeiter oder Käufer "Käuferschutz" sagen können :D
 
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