Ebay Käufer reklamiert Probleme mit Grafikkarte

Yiasmat schrieb:
Wo der TE die AGB's bezüglich Käufer- und Verkäuferschutz zugestimmt hat indem er sein Bankkonto für die Auszahlungen hinterlegt und verifiziert hat. Viel Spaß also beim klagen und hoffentlich gewinnen.

Ich halte viele AGB-Klauseln in Verwendung für unwirksam. Ob das für eBay zutrifft? Keine Ahnung. Aber warum sollten Klauseln, die bereits seltsam wirken, zwingend wirksam sein?

Yiasmat schrieb:
Die Ansprüche darfst denn gerne einklagen da der Käufer ja nun Artikel UND Geld hat sofern der TE nicht freiwillig zurück nimmt.

Dann klage ich halt. Na und? Hier wird immer so getan, als eine Klage ähnlich wie der Einmarsch in ein Nachbarland wäre. Ist es nicht.



Yiasmat schrieb:
xD :D

Du hast echt keine Ahnung wie es auf eBay läuft, oder? Das zeigen jedenfalls Deine Posts. Entweder eBay hält das Geld von vorne herein für 30 Tage zurück (da man an eBay bezahlt und dieser als Treuhänder fungiert. Da der Artikel in einer Risikokaktegorie eingestellt wurde ist das Geld zurück halten normal und wird sogar vom Risikomanagement erhöht wenn der Verkäufer (TE) ein neuer Verkäufer ist) oder zahlt es aus und holt es sich anschließend von Deinme Girokonto wieder. Beim 2. wäre das denn im Minus bzw. wird belastet. Die Lastschrift kannst zwar zurück holen dein eBay Konto bist denn aber auch los.

Dann lege ich mir halt ggf. ein neues eBay-Konto an.

Und nein, ich weiß nicht wie eBay funktioniert. Ich weiß, wie ich den Rechtsstaat zu meinen Gunsten (aus)nutzen kann. Das ist mir viel mehr Wert, denn es funktioniert plattformunabhängig.


@RedPanda05

Wow. 100 Euro - und das auch nur in dem Falle, dass man unterliegt. Was soll das Getue, als ob das eine riesige Summe wäre, die die meisten Haushalte nachhaltig überfordert?
 
@Avatoma 100€ entsprechen ~ 20% des Streitwertes, dazu kommt noch, dass die GPU, die er ja auch zurücknehmen könnte, ebenfalls einen Wert besitzt (selbst wenn sie jetzt kaputt wäre) ein Ebay Konto mit Reputation besitzt ebenfalls einen Wert. Dazu kommen eben noch Komponenten wie: Stress, Hochstufung der Selbstbeteiligung der RSV.
Am simpelsten hier ist: ihm helfen, wenn das nicht geht zurücknehmen, testen und nochmal reinstellen.
Die Argumentation erinnert mich an die Zahllosen Geschichten von meinem Jura Prof, der als Richter die absurdesten Gerichtsprozesse führen musste wegen faktisch keinem Streitwert und an deren Ende die einzigen Gewinner die Anwälte waren.
 
Mich erinnert das eher an den generellen Zerfall unserer Zivilgesellschaft: wir ducken uns vor irgendwelchen dummen Mobbern weg. Sei das Vladimir Putin oder irgendein Knilch, der einen auf eBay verarschen will, oder irgendeinen Spinner, der auf der Autobahn alle behindert oder bedrängt.

Was du und andere letztlich fordern ist die Kapitulation der Klugen vor den Dummen und Dreisten. Idiocracy in vollen Zügen.


Das Simpelste als genereller Richtwert, ohne diesen Fall zu betrachten, ist meines Erachtens generell den dreisten Käufer/Verkäufer klar aufzufordern, endlich stichhaltige Beweise für seine wirren Behauptungen vorzulegen, inklusive der deutlichen Aussage, wie ggf. unglaublich scheiße die Welt im legalen Rahmen für ihn wird, wenn er weiter auf den Sack geht. Und das dann auch durchziehen. Irgendwann knicken die meisten ein. Und wenn nicht, dann ziehe ich die Klage halt durch. Was soll's.

Keiner hat Lust sich mit einem Irren anzulegen, der offensichtlich bereit ist weit mehr Ressourcen einzusetzen als man selbst und seine Karten hart und clever spielt. Dafür muss man auch nicht irre sein. Man muss nur glaubhaft so wirken.
 
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was ist das bitte für eine Weltanschauung, bei der hier eine böse Absicht dem Käufer unterstellt wird?
Versuch dich doch mal in die Lage des Käufers zu versetzen. Du kaufst fuer 550€ eine GPU bei Ebay und du hast komisches Verhalten. Würdest du anders handeln? Was soll hier bitte die super geheime Scam Taktik sein. GPU bei Ebay kaufen, aus dem 3. Stock werfen und dann zurückschicken? Wenn man jetzt in allem das böse sieht, schickt der Käufer vielleicht eine andere Karte zurück, die vielleicht kaputt ist, aber das sollte sich durch Vergleichsbilder meist du beweisen lassen. Und hier freut sich der Anwalt zurecht über einen simplen Fall.
So wie es klingt ist das Verhalten des Käufers sehr gut nachvollziehbar und natürlich ist es fuer alle Parteien unglücklich.
Offensichtlich ist der Käufer ja auch Lösungsorientiert.
 
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Der Käufer interessiert mich absolut nicht, der Verkäufer sucht hier nach Rat und ich habe keinerlei Gründe, um seine Seite in Frage zu stellen. Wenn der Käufer Rat möchte, soll er einen eigenen Thread eröffnen.

Ich schaue doch auch keine Mäuse-Doku und hoffe dann, dass der Adler seine Mahlzeit erhält!
 
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Es ist doch vollkommen egal, ob dich der Käufer interessiert. Den Verkäufer interessiert es, weil es die Ursache seines Problems ist.
Ergänzung ()

@nighti um nochmal einen konkreten Lösungsvorschlag anzubieten. Da der Käufer ja am 3D Mark sieht, dass die Rohleistung der Karte da ist und er mittlerweile WOT zum Laufen gebracht hat. Ihm vielleicht zu empfehlen es mit einer Neuinstallation von Windows zu probieren.
 
RedPanda05 schrieb:
@nighti um nochmal einen konkreten Lösungsvorschlag anzubieten. Da der Käufer ja am 3D Mark sieht, dass die Rohleistung der Karte da ist und er mittlerweile WOT zum Laufen gebracht hat. Ihm vielleicht zu empfehlen es mit einer Neuinstallation von Windows zu probieren.
Jep Das hab ich natürlich schon mehrfach getan, ich bin gespannt was er morgen nach seinem "Bastel Einsatz" berichtet.

P.S. Ich wollte hier keinen Thread anwerfen um die aktuelle Weltkrisenlage zu besprechen 🙈🙈🙈
 
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nighti schrieb:
nighti schrieb:
32 GB DDR4 Corsai 4600 MHz RAM
Ist das ein Tippfehler oder hat er tatsächlich die Arbeitsspeicher mit 4600 MHz am laufen? Denn solch eine Geschwindigkeit ist mit DDR4 und einem 5900x etwas schwierig.
 
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@LiniXXus Hat mich tatsächlich auch getriggert und zumindest gibt es diesen RAM tatsächlich. Habe ihn auch darauf hingewiesen dass das sehr krass ist und maybe inkompatibel.
 
Denn Ram gibt es natürlich, aber selbst mit Intel ist es eine Geschwindigkeit, die kaum mit DDR4 erreicht werden kann. Selbst wenn solch ein Takt erreicht wird, dann ist auch nicht auszuschließen, dass das System 100% stabil wäre.
 
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RedPanda05 schrieb:
Es ist doch vollkommen egal, ob dich der Käufer interessiert. Den Verkäufer interessiert es, weil es die Ursache seines Problems ist.

Warum interessiert das den Verkäufer? Er hat gar kein Problem und auch gar keine Ursache - das muss der Käufer alles erstmal nachweisen.

Warum mich hier nicht beide Sichtweisen interessieren habe ich dargelegt.
 
RedPanda05 schrieb:
Den Verkäufer interessiert es, weil es die Ursache seines Problems ist.
Dann mag er sich auch gerne selbst um sein Problem kümmern. Er wird ja sicher wissen, was bei Privatverkauf Tacheles ist.
 
@Avatoma den Verkäufer interessiert es, weil daraus nervige Umstände für ihn entstehen. Wenn du jedes deiner Probleme im Leben im vollen Konfrontationskurs versuchst zu bewältigen, hat man allgemein nicht viel Freude. Lässt sich übrigens auch aus Experimenten der Spieltheorien ableiten.
 
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Nicht jedes Problem sollte konfrontativ gelöst werden. Aber auch nicht keines.

Ob und wieviel Freude das bereitet hängt auch von der jeweiligen Person ab. Ich habe das lange auch hauptberuflich gemacht und mir bereitet das weitgehend noch immer Spaß. Es ist aber meiner Erfahrung nicht ganz trivial Leute zu finden, denen das - über ab und an hinaus - ähnlich geht.
 
nighti schrieb:
Wenn ich zwischen 550€ und meinem Ebay Konto wählen muss..... Bye Bye Ebay....

Damit dürfte die Sache wohl geklärt sein. Aber dein Paypal Konto ist dann auch weg, wenn du die Lastschrift stornierst. Ausserdem könnte es sein, dass Paypal dann auch versucht, sich das Geld irgendwie zurückzuholen per Inkasso oder so.
 
Traube schrieb:
Aber dein Paypal Konto ist dann auch weg

?

Das hat er danach auch weiterhin. Dein Denkfehler ist schon dass du annimmst dass der Käufer direkt an den Verkäufer bezahlt hat. Dem ist aber nicht so.

Wohl schon lange nichts mehr auf eBay verkauft, oder? Denn dort wurde die Bezahlmethode dahingehen abgeändert / umgestellt das Käufer nun direkt an eBay bezahlen. eBay fungiert nun als Treuhänder. Heißt also der Käufer hat via PayPal an eBay bezahlt und eBay hat den Betrag auf das zuvor verifiziere Gitrokonto vom Verrkäufer (TE) ausgezahlt. Macht der Käufer nun einen Käuferschutzantrag bei PayPal nach 30 Tagen geltend holt PayPal sich den Betrag von eBay wieder und eBay wiedderrum holt ssich den Betrag vom Verkäufer wieder. Das PayPal Konto vom Verkäufer hat damit rein gar nichts zu tun und wird daher auch nicht angetastet und bleibt unberührt.
 
Traube schrieb:
Ausserdem könnte es sein, dass Paypal dann auch versucht, sich das Geld irgendwie zurückzuholen per Inkasso oder so.
Um eine Geldforderung vollstrecken zu können, benötigen sowohl PayPal als auch ein Inkassodienstleister einen Vollstreckungstitel. Und den bekommt man bei Gericht. Somit kann man sich dagegen zur Wehr setzen, dass der erst gar nicht erlassen wird.

Und da hat der TO, auf den hier geschilderten Fall bezogen, sehr gute Karten ... .
 
Wurde den auch die Gewährleistung ausgeschlossen? Ich lese nur was von Garantie, das würde den Verkäufer aber eh nicht treffen, das braucht man nicht ausschließen. Das hat keine Relevanz. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.
 
@TE
Du scheinst ja immerhin einen "normalen" zivilisierten Käufer erwischt zu haben, der nicht gleich an die Decke geht und mit allem möglichen droht. Und er versucht ja auch, dem Problem habhaft zu werden und nach einer Lösung zu suchen.
Ich empfehle, dass du einfach auch besonnen und respektvoll reagierst und zusammen könnt ihr dann hoffentlich den Fall lösen.
Es hat keiner was davon, gleich Krawall zu machen und wie bereits mehrfach gesagt, hat der Käufer bei eBay halt etwas schlechtere Karten als der Käufer.
 
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Fujiyama schrieb:
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.
Ja, aber nicht nur des Herstellers.

Auch wenn es unüblich ist, aber ein Privatverkäufer kann einem Privatkäufer freiwillig eine Garantie auf das gekaufte Produkt gewähren. Dies ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben und unterliegt der individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien.
 
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