Yiasmat schrieb:Wo der TE die AGB's bezüglich Käufer- und Verkäuferschutz zugestimmt hat indem er sein Bankkonto für die Auszahlungen hinterlegt und verifiziert hat. Viel Spaß also beim klagen und hoffentlich gewinnen.
Ich halte viele AGB-Klauseln in Verwendung für unwirksam. Ob das für eBay zutrifft? Keine Ahnung. Aber warum sollten Klauseln, die bereits seltsam wirken, zwingend wirksam sein?
Yiasmat schrieb:Die Ansprüche darfst denn gerne einklagen da der Käufer ja nun Artikel UND Geld hat sofern der TE nicht freiwillig zurück nimmt.
Dann klage ich halt. Na und? Hier wird immer so getan, als eine Klage ähnlich wie der Einmarsch in ein Nachbarland wäre. Ist es nicht.
Yiasmat schrieb:xD
Du hast echt keine Ahnung wie es auf eBay läuft, oder? Das zeigen jedenfalls Deine Posts. Entweder eBay hält das Geld von vorne herein für 30 Tage zurück (da man an eBay bezahlt und dieser als Treuhänder fungiert. Da der Artikel in einer Risikokaktegorie eingestellt wurde ist das Geld zurück halten normal und wird sogar vom Risikomanagement erhöht wenn der Verkäufer (TE) ein neuer Verkäufer ist) oder zahlt es aus und holt es sich anschließend von Deinme Girokonto wieder. Beim 2. wäre das denn im Minus bzw. wird belastet. Die Lastschrift kannst zwar zurück holen dein eBay Konto bist denn aber auch los.
Dann lege ich mir halt ggf. ein neues eBay-Konto an.
Und nein, ich weiß nicht wie eBay funktioniert. Ich weiß, wie ich den Rechtsstaat zu meinen Gunsten (aus)nutzen kann. Das ist mir viel mehr Wert, denn es funktioniert plattformunabhängig.
@RedPanda05
Wow. 100 Euro - und das auch nur in dem Falle, dass man unterliegt. Was soll das Getue, als ob das eine riesige Summe wäre, die die meisten Haushalte nachhaltig überfordert?