Verständnisfrage zu KFZ Unfall / Haftpflichtschaden und Quote

Jannomag

Ensign
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Hi,
Ich habe letzten Monat einen kleinen Unfall gehabt. Die Versicherung hat, auf Grund der Aussage des Unfallgegners und meiner, keine klare Schuld feststellen können (das Versuche ich noch zu klären...der Typ sagte er hat geblinkt, hat er aber nicht. Zeuge ist nur meine Frau).

Daher hat mir die Versicherung folgendes geschrieben:
"Im Rahmen unserer Haftung werden wir die Ansprüche von dem Unfallgegner zu 50% regulieren."

Und:
"Da wir Ihre Ansprüche entsprechend der Quote, zu 50% übernehmen, bitten wir im Zusendung [...]"

Ich habe heute leider keinen mehr dort erreicht und irgendwie lässt mir der ganze Kram keine Ruhe. Es ist mein erster Unfall (13 Jahre fahre ich) und habe daher keine Ahnung von dem ganzen Bums.

Also, wer zahlt nun was?
Bedeutet es, dass meine Haftpflicht 50% des Schadens am Unfallgegner übernimmt und seine andersherum bei mir?

Wer zahlt dann welchen Rest?
Soll ich am Ende die anderen 50% von seinem Schaden zahlen oder von meinem?

Muss ich überhaupt etwas Bezahlen?

Heute war spontan eine Gutachterin da, die ich selbst beauftragt habe (Empfehlung von Kollegen).
Sie hat das alles kurz aufgenommen und ein Gutachten erstellt. Sie meinte, dass ich mir ums Geld keine Sorgen machen solle - hab aber irgendwie auch vergessen sie zu fragen, wie das nun abläuft.

Meinen Schaden hat sie auf knapp 1600€ gesetzt.
Dazu kommt ihre Rechnung von 550€.
Das ging direkt an die Versicherung.

Was der Unfallgegner für einen Schaden hat, weiß ich nicht.

Also, nochmal die Frage:
Was darf ich am Ende zahlen?

Und übernimmt die Versicherung auch die Gutachterkosten? Komplett oder zu 50%?

Wäre cool, wenn mir jemand das ganze einfach erklären könnte...

Danke!

Gruß,
Jannomag
 
Bereits überlegt, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen? Kosten zahlen in aller Regel die Versicherungen bzw. die Versicherung, die unterliegt. Idealerweise direkt beim ersten Telefonat mit einem solchen Anwalt besprechen.

Der Fachanwalt Verkehrsrecht beantwortet nämlich nicht nur alle Fragen, sondern erledigt auch die ganzen Rennereien...
 
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Idon schrieb:
Bereits überlegt, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen? Kosten zahlen in aller Regel die Versicherungen bzw. die Versicherung, die unterliegt. Idealerweise direkt beim ersten Telefonat mit einem solchen Anwalt besprechen.

Der Fachanwalt Verkehrsrecht beantwortet nämlich nicht nur alle Fragen, sondern erledigt auch die ganzen Rennereien...
Kommt noch...vielleicht. bisher gab's keine rennerei, aber ich werde dem ganzen widersprechen, da meine Frau bezeugen kann, dass der Typ nicht geblinkt hat. Hätte er, wäre der Unfall nicht passiert.
 
Eine Haftpflichtversicherung zahlt fremde Schäden. Bei 50:50 zahlt deine Versicherung die Hälfte des Gegners und die gegnerische die Hälfte von deinem Schaden.
Das wars für die Haftpflicht. Du musst dem Gegner nichts weiter zahlen und er dir nicht.

Sofern du keine Kasko hast, ist der restliche Betrag deine Sache.
 
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Ich unterstelle jetzt einfach mal: Wenn du von "Die Versicherung" sprichst, meinst du die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners?

Wenn das so ist und an der Quote ändert sich nichts mehr bezahlst du die Hälfte der Reparaturkosten deines Fahrzeuges und die Hälfte der Sachverständigenrechnung selber.

Interessehalber: Wie ist der Schadenhergang?
 
DuckDuckStop schrieb:
Interessehalber: Wie ist der Schadenhergang?
Zone 30, ich fuhr hinter dem Gegner, normaler Abstand, normale Geschwindigkeit.
Auf der rechten Seite parkte ein PKW, wie es auch in der gesamten Straße üblich und erlaubt ist.
Der Gegner fuhr ohne Blinker nach links rüber, um am parkenden PKW vorbeizufahren.
Ich fuhr ihm normal hinterher.
Gegner wurde extrem langsam auf Höhe des parkenden PKW.
Dann Zug der Gegner direkt vor dem parkenden PKW nach rechts rüber, wurde daher weiter langsam, bis er nahezu stand, ebenfalls ohne Blinker, weder rechts nach links.
Ich dachte, er will dort parken, weil er so langsam wurde und dort auch Platz war.
Also beschleunigte ich wieder etwas, da ich ja wegen dem Gegner ebenfalls sehr langsam gefahren bin.
Als ich dann auf der Höhe des Gegner war, zog dieser scharf nach links und fuhr auf eine Einfahrt auf der linken Seite. Ich konnte dann nicht mehr vollständig bremsen, habe versucht noch auszuweichen.
Dann bin ich ihm mit wenig Geschwindigkeit in seine linke Autoseite gefahren.

Er hat hat jeweils eine Beule mit Kratzern auf beiden Türen der Fahrerseite.
Ich habe vorne rechts am Stoßfänger und Scheinwerfer Kratzer, also nur Lackschaden bei mir.

Hab mit ihm ganz normal geredet.
Er hat sich sogar noch fürs nicht-blinken entschuldigt und meinte auch, dass er auch vorbeigefahren wäre...im Bericht steht aber, er sagte, er hätte geblinkt. Meine Frau hat das Gespräch aber verfolgt und auch beim Unfall gesehen, dass er nicht geblinkt hat.

Bekannter Polizist meinte, er hätte schuld, weil er nicht nach hinten geguckt hat. Ich hätte im schlimmsten Fall nur eine Teilschuld.
Versicherung meinte das gleiche am Telefon.

Ich hätte natürlich vorausschauender fahren können, das ist mir bewusst. Wer nun Schuld hat entscheidet die Versicherung, da die Polizei nicht kommen wollte (110 sagte, sie kommen nicht, weil keine Person verletzt ist).

Ich hab bei der Verkehrsrechtsschutz per Mail nachgefragt, ob die Aussage meiner Frau was bringt oder nicht - da scheiden sich scheinbar die Geister. Wenn ja, widerspreche ich der Entscheidung...nicht weil ich Recht haben will, sondern weil mir diese scheinheilige Lüge des Gegner nicht passt. Vor Ort hat er alles bestätigt, sich entschuldigt, war auf Augenhöhe. Ich tat das gleiche, war keine große Sache.
 
cartridge_case schrieb:
Ist er nicht in dich gefahren? Du hast ja nur überholt?
Genau das ist die Frage, denke ich.
Aber dadurch, dass der Heini angegeben hat, er hätte geblinkt, hat die Versicherung entschieden, es mit 50/50 zu regeln.
 
Grundsätzlich gilt deine Frau natürlich als Zeugin. Ob ihre Aussage berücksichtigt wird und glaubhaft ist entscheidet dann der Richter.

Wenn du an den 50% was ändern willst wirst du klagen müssen, dann hast du die Chance, mit 30% Schuld aus der Sache rauszukommen (persönliche Einschätzung, niemand weiß wie Richter am Ende entscheiden).
 
Weil ich der schneller war und er beim Unfall genau vor mir stand...deswegen.
 
cartridge_case schrieb:
Ich dachte er ist rübergezogen, als du ihn überholt hast? Klang nicht so, als stand er vor dir. Na gut.
Ja, das ist er. Wie gesagt, die Formulierung ist aus meiner Perspektive, da ich das schneller fahrende Fahrzeug war. Aber natürlich ist er mir reingefahren, da er den rückwärtigen Verkehr vorlassen muss.
 
Er ist nach rechts gezogen, du dachtest er will auf der rechten Seite halten, wolltest links an ihm vorbei fahren, warst noch nicht auf gleicher Höhe, er zog nach links um in eine Einfahrt zu fahren und du fährst ihm in die linke Fahrzeugseite?
 
DuckDuckStop schrieb:
Er ist nach rechts gezogen, du dachtest er will auf der rechten Seite halten, wolltest links an ihm vorbei fahren, warst noch nicht auf gleicher Höhe, er zog nach links um in eine Einfahrt zu fahren und du fährst ihm in die linke Fahrzeugseite?
Korrekt.
 
Na dann, Rechtsanwalt beauftragen und klagen wenn du an der haftungsquote etwas ändern möchtest.
 
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Ich frage mich bei sowas immer, ob die Leute auch bei einem großen Feuer ihr Haus selbst löschen, ob sie sich selbst operieren wenn das notwendig ist und ob sie im Keller ihre eigene Limonade herstellen.

Oder ob sie das von Profis erledigen lassen.
 
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Ich frage mich immer, wie der Sachverhalt dann weiter geht. Du bittest in einem Computerforum um Rechtsberatung in einem Verkehrsrechtsfall, bekommst hier eine Laienmeinung und dann?

Argumentierst du dann gegenüber deinem Rechtsstreitgegner: Aber auf Computerbase haben sie gesagt....?
 
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