Ctrl schrieb:
durch die DSGVO ist das Produkt in Europa eigentlich unzuälssig.. die Vermarktung können sie sich sparen..
Quelle?
Ich habe nach entsprechenden Reglung gesucht und das einzige, was ich finden konnte, war eine sehr lesenswerte
Hinweis-Seite der Bundesnetzagentur. Dort wird erklärt, dass Smartwatches mit Kamera nur dann verboten sind, wenn sie
unbemerkt Aufnahmen erstellen können. Sofern während der Aufnahme das Bild auch auf dem Display zu sehen und/oder die Kamera nur für Videotelefonie verwendet wird, ist dagegen nichts einzuwenden. Weiterhin wäre noch verboten, wenn die Uhr eine Abhörfunktion ("voice monitoring", "Babyphonefunktion", "one-way conversation") hätte. Das tritt bei der hier vorgestellten Vodafone-Uhr aber augenscheinlich nicht zu.
Bei der Vodafon Neo Smartwatch wird eine derartige Abhör-Funktion nirgends erwähnt. Dort ist nur die Rede von ganz normalen Anrufen, was selbstverständlich erlaubt ist. Bezüglich der Foto-Funktion steht auch nirgends was davon, dass man diese heimlich nutzen könnte. Sollte also auch ok sein. Und GPS-Tracker, die nur der Ortung dienen und keine Abhörfunktion haben, sind laut Bundesnetzagentur auch erlaubt. Da bewegt sich die Vodafone-Uhr gemäß Produktbeschreibung im zulässigen Rahmen.
Ich sehe von daher nicht, wo das Problem liegen soll. DSVGO und andere Gesetze stelle hohe Anforderungen an den Datenschutz. Ein pauschales Verbote von allen Smartwatches für Kinder lässt sich daraus aber nicht ableiten. Ich würde vermuten, dass es da bei billigen China-Importen, denen deutsche Gesetze häufig mehr oder weniger egal sind, Probleme geben könnte. Aber hier, bei einem speziell für den deutschen Markt entwickelten Produkt, sieht es schon so aus, als hätte Vodafon seine Hausaufgaben gemacht und das so gestaltet, dass es gesetzeskonform ist.