Warhorstl
Commodore
- Registriert
- Nov. 2008
- Beiträge
- 4.401
Hallo,
ich habe vor längerer Zeit meinen DSL-Vertrag bei Vodafone nach TKG §46 Abs. 8 Satz 3 aufgrund eines Umzugs gekündigt. Damit ihr nicht suchen müsst: "Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.“
Dies geschah mit einer Vorlaufzeit von über drei Monaten vor dem Zeitpunkt des Umzugs am 31.07.2017, also unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Vodafone ist jedoch der strikten Auffassung, dass die Kündigungsfrist erst am Tag des Umzugs beginnen würde und ich nun noch für drei Monate Nichtleistung zahlen müsse.
Das Amtsgericht Köln ist jedoch exakt meiner Auffassung, dass das Vertragsende drei Monate nach Erklärung der Kündigung liegen müsse (siehe Az.: 142 C 408/15, Urteil vom 27. Januar 2016) und die Kündigungsfrist nicht erst am Tag des Umzugs beginnen würde, was ja ohnehin eigentlich ziemlicher Schwachsinn ist, den der sonstige Rechtsverkehr meines Wissens gar nicht kennt.
Dies habe ich inklusive des Verweises auf dieses Urteil Vodafone auch so mitgeteilt, dennoch bestehen sie weiterhin darauf, die gut 120€ über die drei Monate von meinem Konto einzuziehen.
Wie kann ich mich dagegen wehren? Jeder Anwalt würde ja schon mehr kosten. Aber 120€ für rein gar nichts tut der studentischen Geldbörse natürlich ordentlich weh.
Danke für eure Tipps!
Viele Grüße
Warhorstl
ich habe vor längerer Zeit meinen DSL-Vertrag bei Vodafone nach TKG §46 Abs. 8 Satz 3 aufgrund eines Umzugs gekündigt. Damit ihr nicht suchen müsst: "Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.“
Dies geschah mit einer Vorlaufzeit von über drei Monaten vor dem Zeitpunkt des Umzugs am 31.07.2017, also unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Vodafone ist jedoch der strikten Auffassung, dass die Kündigungsfrist erst am Tag des Umzugs beginnen würde und ich nun noch für drei Monate Nichtleistung zahlen müsse.
Das Amtsgericht Köln ist jedoch exakt meiner Auffassung, dass das Vertragsende drei Monate nach Erklärung der Kündigung liegen müsse (siehe Az.: 142 C 408/15, Urteil vom 27. Januar 2016) und die Kündigungsfrist nicht erst am Tag des Umzugs beginnen würde, was ja ohnehin eigentlich ziemlicher Schwachsinn ist, den der sonstige Rechtsverkehr meines Wissens gar nicht kennt.
Dies habe ich inklusive des Verweises auf dieses Urteil Vodafone auch so mitgeteilt, dennoch bestehen sie weiterhin darauf, die gut 120€ über die drei Monate von meinem Konto einzuziehen.
Wie kann ich mich dagegen wehren? Jeder Anwalt würde ja schon mehr kosten. Aber 120€ für rein gar nichts tut der studentischen Geldbörse natürlich ordentlich weh.
Danke für eure Tipps!
Viele Grüße
Warhorstl