Nicht ganz. Sie liegt bei den Gerichten bzw. Richtern.Der Kabelbinder schrieb:Das ändert aber nichts daran, dass die Deutungshoheit bei der Auslegung dieses Gesetztes letztlich eben nicht bei den Betroffenen, sondern beim Gesetzgeber liegt!
Wie soll der Betreiber eines Marktplatzes das denn prüfen? Das die Meldepflicht sich am Umsatz orientiert ist erst mal logisch und der einzig praktikable Weg. Die Finanzbehörden können dann z.B. Daten von verschiedenen Marktplätzen aggregieren und dann Fälle identifizieren, die lohnenswert für eine weitere Untersuchung sind. Es ist sehr unwahrscheinlich, das die Behörden sich einen einzelnen Verkauf von 2000 oder 3000 EUR überhaupt ansehen. Aber wenn sie übers Jahr 50davon auf 20 verschiedenen Marktplätzen finden, dann wird es eher interessant. Aber klar, es ist eine überbordende Bürokratie, und wegen sensiblen Daten wie die Steuernummer auch unter Datenschutzaspekten Alptraum.Erkekjetter schrieb:Einer der Hauptpunkte, die ich an dem PStTG bemängele. Greift meiner MEinung nach zu weit, denn wenn ich ausschließlich gebrauchte Waren ohne Gewinne verkaufe sollte das Finanzamt das genau was angehen?
Der "richtige" Weg wäre allerdings in meinen Augen, das das Finanzamt das auf dem Wege der Steuerfahndung löst und Ermittler die Markplätze durchsuchen lässt, anstatt den "billigen" Weg der Totalüberwachung zu gehen...
So wenige sind es vermutlich leider nicht. Ein erheblicher Teil der Angebote bei Ebay, Ebay Kleinanzeigen, usw. sind "nebenerwerbliche Gewerbetreibende" und sicher viele davon machen das an der Steuer vorbei.Metaxa1987 schrieb:Wegen eines geringen Anteils an Menschen (Die ich aufs übelste beschimpfen möchte) in der Gesellschaft muss der mündige und ordentliche Teil leiden...
Vielleicht nicht auf dem CB Marktplatz, aber wie soll man da die Grenze ziehen?
Genau, und wie man soll man die Scalper identifizieren? Das PStTG zielt genau auf solche Aktivitäten ab. Die Leute rufen immer nach dem Gesetzgeber, solange es nicht sie selbst betrifft.ComputerJunge schrieb:Ein treffendes Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit sind die cleveren, hoch-verehrten Scalper. Für die Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis sollen die selbstverständlich die notwendigen Abgaben zahlen
CB ist - soweit ich weiß, ja ein Unternehmen, das überwiegen von Werbeeinnahmen finanziert wird. Der Marktplatz macht sicher nur einen kleinen Teil der für die Werbeeinnahmen relevanten Site-Visits aus.Dave X schrieb:Der Hauptaugenmerk des Betreibers liegt eindeutig auf Redaktionellem Inhalt, Tests, News & Co.
Anderseits ist das PStTG nur eine von vielen rechtlichen Risiken die ein Site-Betreiber wie CB hat. Ob jetzt diese eine Gesetz das Gesamtrisiko für CB soweit erhöht, das eine sofortige Schließung eine angemessene Reaktion ist, sei mal dahingestellt.
Ich persönlich verkaufe nur selten gebrauchte Sachen, da es meist den potentiellen Ärger nicht wert ist. Aber wenn, mache ich es entweder im privaten Umfeld oder über so etwas wie Foren-Marktplätze. CB habe ich bisher noch nicht genutzt, aber ist jetzt eine Möglichkeit weniger. Das Risiko das solche Marktplätze jetzt aussterben besteht leider. Ich hoffe, das der Gesetzgeber hier noch Klarstellungen oder Ausnahmen definiert.
Wenn es solche Wege nicht mehr gibt, heißt das bei mir in den Elektroschrott damit...