Tja, ich habe mal gegoogelt und diese sehr informative Seite zum Grundsachverhalt gefunden:
steuernetz.de
oder
das Video von StB Lukas Hendricks
Ich habe auch jede Menge falsch zusammengefasster Kurzmeldungen zu diesem aktuellen Thema gefunden, gerade von computerverbundenen Seiten. Also seid bitte vorsichtig, wo ihr etwas zu diesem Thema lest!
wichtige Schlagworte:
nur innerhalb der Spekulationsfrist (1 Jahr in der Regel)
Freigrenze innerhalb der Spekulationsfrist: 600 €/Jahr
eigene Buchführung über Ankaufspreise/-zeitpunkte/-kosten und Veräußerungszeitpunkt/-provisionen/-kosten
Wer seine mehr als 1 Jahr alte Hardware verkauft, dürfte damit völlig "aus dem Schneider sein", muss dies aber dem FA auf Anforderung nachweisen.
meine Gedanken betreffs cb-Marktplatz:
Grundsätzlich können die Plattformbetreiber nur das melden, was Ihnen bekannt ist.
Wenn der Plattformbetreiber gar keine Infos über den Kaufpreis, die Anzahl und Art der Ware besitzt und keine genaue Verkäuferbezeichnung, kann er auch nichts melden. Habe noch nichts darüber gelesen, dass man ohne diese Angaben jetzt keine solche Plattform mehr betreiben darf.
Laut genauem Gesetzestext betrifft dieses Gesetz auch nur Plattformen, über die
direkt ein rechtsverbindliches Geschäft abgeschlossen werden kann. Ausdrücklich reichen keine Anzeigenplattformen mit lediglich invitatio ad offerendum, z. Bsp. mobile.de und meiner Meinung auch ganz klar hier der cb Marktplatz.
Man muss über die digitale Plattform direkt kaufen/buchen können, also es muss einen >Kaufen-Button> oder <Buchen-Button> geben. Der kann auch <Bieten> oder >Gebot< heißen.
Solch einen Button kann ich hier auf cb weit und breit nicht entdecken!
Ich habe deswegen auch wenig Verständnis für diese überhastete Schließungsaktion der Moderation.
Vielleicht einfach mal die Fachleute konsultieren?