JardelBenz
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- Dez. 2016
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Ich habe folgenden fall:
Eine Autowerkstatt hat mir 2 Schäden aufgeschrieben nach meiner Leasingrückgabe.
Einmal wäre ich mit der Frontstoßstange irgendwo dagegen gefahren, so dass beide Kotflügel gestaucht sind.
Das zweite wäre eine Delle in der Heckstoßstange.
Ich habe schon recht gute Fotos, die gerade von der Heckstoßstange beweisen, dass dort kein Schaden ist.
Ich habe das Foto vor der Rückgabe rundum fotografiert. Aber ich wußte natürlich nicht, ob was kommen wird.
Ein Bekannter hat mir das geraten, da ich bei dem Händler kein weiteres Fahrzeug mehr geleast habe und er meinte, mit sowas kann zu rechnen sein.
Das Ganze läuft sich jetzt auf eine Gerichtsverhandlung hinaus.
Das Auto wurde vom Autohaus weiter verkauft.
Muss in dem Kaufvertrag dann stehen, dass es 2 Vorschäden hatte?
Sind solche Schäden im Kaufvertrag anzugeben?
Ich bin mir nämlich sicher, dass die dort nicht drinnen stehen, da es die ja gar nicht gibt.
Könnte ich den Kaufvertrag vor Gericht als Beweis heranziehen? Muss das Autohaus den vor Gericht veröffentlichen?
Eine Autowerkstatt hat mir 2 Schäden aufgeschrieben nach meiner Leasingrückgabe.
Einmal wäre ich mit der Frontstoßstange irgendwo dagegen gefahren, so dass beide Kotflügel gestaucht sind.
Das zweite wäre eine Delle in der Heckstoßstange.
Ich habe schon recht gute Fotos, die gerade von der Heckstoßstange beweisen, dass dort kein Schaden ist.
Ich habe das Foto vor der Rückgabe rundum fotografiert. Aber ich wußte natürlich nicht, ob was kommen wird.
Ein Bekannter hat mir das geraten, da ich bei dem Händler kein weiteres Fahrzeug mehr geleast habe und er meinte, mit sowas kann zu rechnen sein.
Das Ganze läuft sich jetzt auf eine Gerichtsverhandlung hinaus.
Das Auto wurde vom Autohaus weiter verkauft.
Muss in dem Kaufvertrag dann stehen, dass es 2 Vorschäden hatte?
Sind solche Schäden im Kaufvertrag anzugeben?
Ich bin mir nämlich sicher, dass die dort nicht drinnen stehen, da es die ja gar nicht gibt.
Könnte ich den Kaufvertrag vor Gericht als Beweis heranziehen? Muss das Autohaus den vor Gericht veröffentlichen?