Wasserschaden, Entschädigung für Miete von der Versicherung?

Sylar

Commander
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Hallo,
bin Mieter eines Kellerabteils mit mehreren Räumen. Und einer der Räume hatte einen Wasserschaden seit dem Sommer. Das undichte Rohr wurde behoben und im Sommer, aber die Wände mit Wasserschäden sind bis heute noch da und wir können den Raum noch immer nicht nutzen. Mir ist auch klar, dass die Wände erstmal trocknen müssen, bis man es renoviert. Aber jetzt ist es schon 8 Monate her.
Die Gebäudeversicherung hat uns angeboten, wenn wir es selber reparieren, dann würden wir rund 700€(Material, Arbeitsaufwand) bekommen.
Eine Firma verlangt mit Rechnung rund 1700€ und benötigt rund 2,5 Tage.

Der Mieter meint, dass unsere Versicherung wegen einer "Mietminderung" zuständig ist. Unsere Versicherung dann die Haushaltsversicherung. Wer macht was jetzt? bzw. was kann ich jetzt tun?

Wir haben fürs Ausräumen und entsorgen auch nur etwas über 1000€ bekommen. Dafür 2 Arbeitstage(2 Personen) gebraucht + Tank etc.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde bei sowas einfach mal unverbindlich meine Versicherung fragen. Die werden mir schon irgendwie antworten ob sie da bei sich eine Tätigkeit sehen oder nicht und wer ggf. sonst dafür zuständig sein könnte.

Alternativ, aber das kostet natürlich Geld, ab zum Rechtsanwalt.
 
@Sylar ,

hast Du den Wasserschaden verursacht?
Ergänzung ()

Sylar schrieb:
Der Mieter meint,
Du sprichst von dem Vermieter des Kellerabteils?
 
Der eine schiebt es den anderen zu. Es dauert alles ewig.

Ich habe den Schaden nicht verursacht. Eine Leitung für Fernwärme war undicht von der Stadt und das wurde behoben, aber der Kellerabteil ist seit mehr als ein halbes Jahr nicht mehr nutzbar, weil zig Gutachter da war. Dann Malerei Angebot einholen etc.

Ja ich meinte Vermieter (kurzer Denkfehler). Habe einfach keine Lust mehr auf das ewige Warten und möchte den Raum wieder nutzen. Es sind jetzt bald 9 Monate her seit dem Schaden
 
Ich würde Dir raten, eine REchtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Deiner rechtlichen Interessen zu beauftragten.

Zum einen könntest Du die Miete mindern, weil Du den Kellerraum nicht nutzen kannst und zum andern ist Dein Vermieter verpflichtet, den Keller instandzusetzen, § 535 Absatz 1, Satz 2, 2. Halbsatz BGB.

Evtl. steht Dir noch weiterer Schadensersatz zu.

Dazu kann ich aber aus der Ferne nichts zu sagen. Dazu fehlen mir benötigte Details, welche aber den Foirenrahmen sprengen würden.

Die Dir hier entstehenden Rechtsanwaltskosten kannst Du von Deinem Vermieter ersetzt verlangen. Aber auch da kann ein von Dir beauftragter Rechtsanwalt Dir genaues zu sagen.
 
Sylar schrieb:
Der Mieter meint, dass unsere Versicherung wegen einer "Mietminderung" zuständig ist.
Seltsame Meinung des Vermieters (der hier ja gemeint ist). Wenn die Mietsache nicht genutzt werden kann, dann muss der Mieter an den Vermieter auch keine (oder ein ggf. eine verminderte, weil noch teilweise nutzbar) Miete zahlen. Ob der Vermieter dann für die nicht gezahlte Miete von seiner Versicherung einen Ausgleich erhält, kann Dir als Mieter egal sein.

Und anders herum: wenn Du brav weiter Miete zahlst, obwohl Du keine, oder zumindest eine extrem verringerte Leistung erhälst, dann hat der Vermieter natürlich keine Veranlassung, den Schaden schnellstmöglich zu beheben.

So, wie ich das lese, hätte da sofort nach Behebung des Leitungsschadens (mind.) ein Bautrocker hingehört, und zwar auf Stromkosten des Vermieters oder dessen Versicherung (auch hier ist es wider das Problem des Vermieters, sich das Geld dafür von seiner Versicheurng zurück zu holen). Warum Du jetzt (inkl. Haftung durch Dich) den Schaden, der nicht durch Dich verursacht wurde, beheben willst, musst Du selber wissen. Ich würde die Haftung dafür nicht tragen. Kannst Du überhaupt abschätzen, dass die Wände jezt ohne Folgeschäden einfach übermalbar sind?
 
Ob überhaupt die Miete gekürzt werden kann und ob ein Schadensersatzanspruch abgeleitet werden kann, würde ich vorher mittels Anwalt für Mietrecht klären. (du hast als Mieter höffentlich eine RS hierfür)

Ggf. sind die Kellerräume gar nicht primärer Inhalt des Mietvertrags, sondern nur zur weiteren Nutzung frei zur Verfügung gestellt. (wie Trocknungsraum, Fahrrad-Keller etc.)

Ich würde somit erst mal genau den Mietvertrag durchgehen und schauen, ob die betroffenen Räume auch Mietsache sind und ggf. wenn es nicht eindeutig aus dem Mietvertrag hervorgeht - ein Anwalt befragen.
 
Wenn du nach "Mietminderung Keller kann nicht genutzt werden" suchst, bekommst du ja eine ganze Menge Treffer mit Mietminderung zwischen 2-10%.
Aber wie bereits gesagt wurde solltet du, um auf der sicheren Seite zu sein, das vorher rechtlich prüfen lassen.
Ob das dann seitens des Vermieters ein Versicherungsfall ist und er den Mietausfall ersetzt bekommt ist nicht dein Bier, dein direkter Bezug ist lediglich der Vermieter und die Miete an ihn, alles andere betrrifft dich nicht und muss er, unabhängig von dir, selbst klären.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sylar schrieb:
Die Gebäudeversicherung hat uns angeboten, wenn wir es selber reparieren, dann würden wir rund 700€(Material, Arbeitsaufwand) bekommen.
Eine Firma verlangt mit Rechnung rund 1700€ und benötigt rund 2,5 Tage.
Dafür bist du meiner Meinung nach weder zuständig noch darfst du das veranlassen, als Mieter. Warum bietet dir das die Gebäudeversicherung überhaupt an? Die hat doch mit dem Vermieter einen Vertrag?

Je nachdem wie gut du dich mit dem Vermieter verstehst und was das für ein Vermieter ist (gewerblich oder privat) kann man ja nochmal das Gespräch suchen. Ansonsten schriftlich eine Frist setzen zur Behebung des Schadens.

Für Mietminderung oder Schadensersatz würde ich mir professionelle Hilfe suchen bei einem Mieterverein oder entsprechendem Anwalt - vor allem auch bei gewerblichen Vermietern.
 
Bitte erklär uns mal genau das Verhältnis. Was steht im Mietvertrag? Wird der Keller mitvermietet oder ist das ne eigenständige mietsache.
Kann das nicht wirklich nachvollziehen, warum du als Mieter Kontakt zu den Versicherungen hast, das dürfte ja nicht deine sondern die vom Vermieter sein.
Was hast du bis jetzt vom Vermieter gefordert?
Normalerweise macht er dann nen mietausfall bei der Versicherung geltend. Ob und wieviel Minderung möglich ist kann dir nur an Anwalt sagen.
 
@Froki
Rechtsanwalt wäre halt die Letzte Lösung, weil wir sehr gut mit dem Vermieter sind.
Er hat uns zB beim Hausbau die Fliesen verlegt zu sehr guten Konditionen etc.
Sprich ein geben und nehmen. Ich will nicht wegen der Sache ein Streit anfangen, aber halt auch eine Faire lösung

Ideal wäre halt, dass die Mietminderung durch seine Versicherung ersetzt wird.

@gymfan
Finde ich auch, normal ist seine Versicherung zuständig. Aber die Versicherungen schieben es hin und her...

Du hast recht, deshalb möchte ich jetzt eine Lösung suchen, weil ich schon sehr lange geduldig war.

Ein Bautrockner haben WIR aufgestellt, damit der Schaden möglichst minimiert wird, weil wir ja den Raum nutzen und wir der Gefahr ausgesetzt sind mit Schimmel etc.

@_killy_
Ja haben eine Rechtsschutz...hmm also es ist gar nicht klar, ob es eine Mietminderung möglich wäre. Interesssant

Die Miete ist Hauptsächlich nur der Kellerraum und hat nichts mit dem Wohnraum zu tun. Wir Mieten Hauptsächlich den Keller

@c-mate
der Keller besteht aus sagen wir 8 Räumen und davon ist nur 1 Raum betroffen. Mietminderung wäre halt zB nur um 1/8.

@hallo7
Der Vermieter hat schon einmal eine Firma beauftrat, einen Kostenvoranschlag zu machen.
Laut Versichrung brauchen die 2 Angebote (warum auch immer), somit musste ich eine weitere Firma aufsuchen.

Wir haben mit dem Vermieter gesprochen und haben halt gemeint, es wäre schneller, wenn wir es selber machen und wir das Geld einkassieren. Weil wir es auch selber machen könnnen.
Aber da das Angebot der Versicherung unterirdisch ist, haben uns dagegen entschieden.

Vermieter ist Privat und wir verstehen uns auch sehr gut und möchten nicht, dass wegen der Sache ein Streit ausbricht.
Beide haben

@LugiBetrugi
Es ist eine Miete nur für den Keller (mehrere Räume). Wir haben kein Kontakt zur Versicherung. Aber wir haben mit dem Vermieter geredet und der hat gefragt, was wir "Bar bekommen", wenn wir den Schaden selber beheben.
Bis jetzt haben wir noch nicht viel gefordert, aber ich habe schon in der Richtung hingedeutet mit Mietminderung, wenn das Problem nicht bald möglichst gelöst wird.

Aber wie gesagt wir sind mit dem Vermieter sehr gut und wollen auch keinen Streit riskieren etc.
 
Dein einziger Ansprechpartner ist dein Vermieter. Dieser wiederum muss das mit seinen Versicherungen etc. klären, nicht du.
 
Sylar schrieb:
hmm also es ist gar nicht klar, ob es eine Mietminderung möglich wäre.
Selbstverständlich hast Du einen Anspruch auf Mietminderung.

Die anzuwendende Norm habe ich Dir genannt..

Es gibt zahlreiche veröffentlichte gerichtliche Entscheidungen zu dem Themenkomplex.

Mehr kann und möchte ich hier nicht weiter beitragen und damit bin ich hier raus. :schluck:
 
@Avatoma
Das Problem ist, dass es ihm irgendwie nicht wirklich interessiert.:(
Er ist schon 80 oder so und er zeigt auch wenig initative und so.

@Froki
Werde ihn mal daraufhinweisen, dass ich eine Mietminderung möchte ab Februar, weil es nicht mehr tragbar ist. Aber ich glaube das es sich nur mehr um 2-3 Monate handelt...bis das OK kommt von der Versicherung.
 
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