xamoel schrieb:Äußerst bedenkliche Entwicklung, wenn private, gewinnorientierte Unternehmen entscheiden, was als freie Meinungsäußerung gewertet wird oder nicht.
Das ist ja wohl Aufgabe der Gerichte, die Grenzen aufzuzeigen bzw. auszulooten.
Das Recht auf freie Meinungsäußerung impliziert nicht ein Recht auf die Meinungs-Massenverbreitung!
D.h. jeder darf seine Meinung sprachlich und schriftlich im persönlichen Kontakt äußern und wird dafür nicht belangt, solange er nicht andere beleidigt, verleumdet und so weiter, aber deswegen ist niemand dazu verpflichtet bei Verbreitung dieser Meinung zu helfen.
Wie auch immer... bedenklich finde ich, dass Trump seine eigene Plattform hat, denn so bekommt die restliche Öffentlichkeit viel weniger mit, was er zu seinen Anhängern sagt.
@DKK007
So ist es... viele vergessen, dass bestimmte Grundgesetze andere Einschränken können.
Und was leider auch manche Vergessen, ist der Unterschied zwischen einer (nicht wahrheitsfähigen) Meinungsäußerung und einer (wahrheitsfähigen) Tatsachenbehauptung.
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