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Lieutenant
- Registriert
- Juli 2008
- Beiträge
- 681
Hallo zusammen,
ich musste meine Grafikkarte neulich einsenden, da sie kaputt gegangen ist und ärgere mich, dass ich die 6,90€ Porto tragen muss. Wer muss das Porto im folgenden Fall bezahlen?
- Ware ca. 12 Monate alt
- Ware teurer als 40€
- Ware ist von alleine kaputt gegangen
- Rücksendung zum Händler (Händlergewährleistung)
Ich habe dem Händler mit Verweis auf BGB § 439, Abschnitt 2 darum gebeten, die Versandkosten zu tragen, was er aber nur mit folgender Aussage abtut.
"die Versandkosten werden zu Ihnen werden von uns getragen, die Rücksendekosten zu uns übernehmen wir 6 Monate ab Kaufdaten, soweit der Artikel über 40 € gekostet hat."
Wird die gesetzliche Regelung, dass der Verkäufer die Transportkosten tragen muss 6 Monate nach Kaufdatum (Beweislastumkehrung) aufgehoben?
ich musste meine Grafikkarte neulich einsenden, da sie kaputt gegangen ist und ärgere mich, dass ich die 6,90€ Porto tragen muss. Wer muss das Porto im folgenden Fall bezahlen?
- Ware ca. 12 Monate alt
- Ware teurer als 40€
- Ware ist von alleine kaputt gegangen
- Rücksendung zum Händler (Händlergewährleistung)
Ich habe dem Händler mit Verweis auf BGB § 439, Abschnitt 2 darum gebeten, die Versandkosten zu tragen, was er aber nur mit folgender Aussage abtut.
"die Versandkosten werden zu Ihnen werden von uns getragen, die Rücksendekosten zu uns übernehmen wir 6 Monate ab Kaufdaten, soweit der Artikel über 40 € gekostet hat."
Wird die gesetzliche Regelung, dass der Verkäufer die Transportkosten tragen muss 6 Monate nach Kaufdatum (Beweislastumkehrung) aufgehoben?