Wer zahlt das Porto bei Retoure wegen Defekt?

A7R3YU

Lieutenant
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Juli 2008
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Hallo zusammen,

ich musste meine Grafikkarte neulich einsenden, da sie kaputt gegangen ist und ärgere mich, dass ich die 6,90€ Porto tragen muss. Wer muss das Porto im folgenden Fall bezahlen?

- Ware ca. 12 Monate alt
- Ware teurer als 40€
- Ware ist von alleine kaputt gegangen
- Rücksendung zum Händler (Händlergewährleistung)

Ich habe dem Händler mit Verweis auf BGB § 439, Abschnitt 2 darum gebeten, die Versandkosten zu tragen, was er aber nur mit folgender Aussage abtut.

"die Versandkosten werden zu Ihnen werden von uns getragen, die Rücksendekosten zu uns übernehmen wir 6 Monate ab Kaufdaten, soweit der Artikel über 40 € gekostet hat."

Wird die gesetzliche Regelung, dass der Verkäufer die Transportkosten tragen muss 6 Monate nach Kaufdatum (Beweislastumkehrung) aufgehoben?
 
Ware ist von alleine kaputt gegangen
Du hast sie also unbenutzt im Schrank liegen gehabt? Er zahlt doch den Versand zu Dir zurück. Wenn Du die Karte zum Hersteller senden würdest, zahlst Du doch auch selbst.
 
- Ware ca. 12 Monate alt: Sofern du nachweisen kannst, dass die Ware bei Gefahrübergang mangelhaft war, muss der Verkäufer zahlen. (Wird dir kaum gelingen, daher sind Reparaturleistungen nach 6 Monaten meist vom Händler auch als Kulanzaustausch/-reparatur umschrieben.)
- Ware teurer als 40€: Spielt überhaupt keine Rolle.
- Ware ist von alleine kaputt gegangen: Ware muss bei Gefahrübergang einen Mangel aufweisen. Spielt daher auch keine Rolle.
- Rücksendung zum Händler (Händlergewährleistung): Was sonst? Wenn du die Ware zum Hersteller schickst ist das höchstens ein Garantiefall. In den Garantiebedingungen kann der Hersteller dir problemlos die gesamten Portokosten aufbürden.
 
Wenn der Verkäufer ohne weiteres anstandslos repariert oder austauscht, dann ist darin regelmäßig ein Anerkennen des Nacherfüllungsanspruches zu sehen, mit der Folge, dass § 439 II BGB zu beachten ist und der Käufer Anspruch auf Ersatz der Versandkosten hat.

Etwas anderes gilt nur, wenn der Verkäufer ausdrücklich oder konkludent verdeutlich hat, ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht zu handeln.
 
In dem Retoure-Formular wurde nur unförmlich gesagt "Bei Retoure übernehmen Sie das Porto". In den AGBs konnte ich nichts finden, mit dem sie sich von den Transportkosten im Gewährleistungsfall befreien: http://www.hardwareversand.de/infoagbprivat.jsp

Das heißt, ich sollte nach Erhalt der Ware den Verkäufer nochmal auf den Paragraphen aufmerksam machen?
 
Entsprechendes kann in den AGB auch nicht geregelt werden, da hier zwingend Kaufrecht anzuwenden ist.

Ob es Sinn macht, muss du wissen, ggf. hilft es, ggf. auch nicht...
 
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