Smagjus
Rear Admiral
- Registriert
- Feb. 2011
- Beiträge
- 6.133
Hallo,
ich habe derzeit eine G500 7 Monate nach Kaufdatum auf Gewährleistung einschicken müssen, weil die linke Maustaste defekt war. Nun reist die Maus schon über einen Monat durch die Welt und auf Nachfrage heißt es, dass es wohl noch 3-6 Wochen dauern würde. Bisher weiß ich noch nicht mal, ob die Bitte auf Nachbesserung überhaupt erfüllt wird. Die Beweislastumkehr ist ja bereits eingetreten.
Dass ich dagegen wohl nichts machen kann, ist mir klar. Aber mir stellt sich die Frage, wie lange darf sich der Händler für so einen Vorgang eigentlich Zeit lassen? Könnte Mindfactory auch einfach sagen, dass es noch mehrere Monate dauert oder gibt es hier Vorgaben?
Die Maus ist übrigens laut Mindfactory bereits seit 3 Wochen bei Logitech.
Dann habe ich noch eine zweite Frage. Hier geht es um die freiwillige Herstellergarantie. Die Bedingungen kann der Hersteller selber setzen. Gibt es trotzdem einen gesetzlichen Rahmen, der die Möglichkeiten bei der Ausgestaltung dieser Garantie einschränkt?
Auch wenn das wohl völlig legitim ist, hat meine Erfahrung mit dem Logitech Support diese Frage hervorgebracht. So kann ich die zweijährige Garantie nicht nutzen, solange die zweijährige Gewährleistung greift. Was habe ich dann aber von der Garantie? Das kommt mir etwas komisch vor.
ich habe derzeit eine G500 7 Monate nach Kaufdatum auf Gewährleistung einschicken müssen, weil die linke Maustaste defekt war. Nun reist die Maus schon über einen Monat durch die Welt und auf Nachfrage heißt es, dass es wohl noch 3-6 Wochen dauern würde. Bisher weiß ich noch nicht mal, ob die Bitte auf Nachbesserung überhaupt erfüllt wird. Die Beweislastumkehr ist ja bereits eingetreten.
Dass ich dagegen wohl nichts machen kann, ist mir klar. Aber mir stellt sich die Frage, wie lange darf sich der Händler für so einen Vorgang eigentlich Zeit lassen? Könnte Mindfactory auch einfach sagen, dass es noch mehrere Monate dauert oder gibt es hier Vorgaben?
Die Maus ist übrigens laut Mindfactory bereits seit 3 Wochen bei Logitech.
Dann habe ich noch eine zweite Frage. Hier geht es um die freiwillige Herstellergarantie. Die Bedingungen kann der Hersteller selber setzen. Gibt es trotzdem einen gesetzlichen Rahmen, der die Möglichkeiten bei der Ausgestaltung dieser Garantie einschränkt?
Auch wenn das wohl völlig legitim ist, hat meine Erfahrung mit dem Logitech Support diese Frage hervorgebracht. So kann ich die zweijährige Garantie nicht nutzen, solange die zweijährige Gewährleistung greift. Was habe ich dann aber von der Garantie? Das kommt mir etwas komisch vor.