Wie lang darf eine RMA dauern? Mindfactory

Smagjus

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Hallo,

ich habe derzeit eine G500 7 Monate nach Kaufdatum auf Gewährleistung einschicken müssen, weil die linke Maustaste defekt war. Nun reist die Maus schon über einen Monat durch die Welt und auf Nachfrage heißt es, dass es wohl noch 3-6 Wochen dauern würde. Bisher weiß ich noch nicht mal, ob die Bitte auf Nachbesserung überhaupt erfüllt wird. Die Beweislastumkehr ist ja bereits eingetreten.

Dass ich dagegen wohl nichts machen kann, ist mir klar. Aber mir stellt sich die Frage, wie lange darf sich der Händler für so einen Vorgang eigentlich Zeit lassen? Könnte Mindfactory auch einfach sagen, dass es noch mehrere Monate dauert oder gibt es hier Vorgaben?

Die Maus ist übrigens laut Mindfactory bereits seit 3 Wochen bei Logitech.


Dann habe ich noch eine zweite Frage. Hier geht es um die freiwillige Herstellergarantie. Die Bedingungen kann der Hersteller selber setzen. Gibt es trotzdem einen gesetzlichen Rahmen, der die Möglichkeiten bei der Ausgestaltung dieser Garantie einschränkt?

Auch wenn das wohl völlig legitim ist, hat meine Erfahrung mit dem Logitech Support diese Frage hervorgebracht. So kann ich die zweijährige Garantie nicht nutzen, solange die zweijährige Gewährleistung greift. Was habe ich dann aber von der Garantie? Das kommt mir etwas komisch vor.
 
Also 6+ Wochen sind für einen RMA Vorgang nicht unüblich. Unabhängig vom Händler und Hersteller. Schneller wäre es gewesen MF zu umgehen und direkt an Logitech zu senden mit der Rechnungskopie.
 
Er hat die Ware als Sachmangel eingeschickt und ich lese nirgends das der Händler dem widersprochen hat. Von daher ein klarer Fall von Gewährleistung.

Im übrigen und unabhängig davon ob Gewährleistung oder Garantie, der Händler/Hersteller kann nicht solange wie er ist lustig dran werkeln. Gerichte haben erklärt das bis zu 6 Wochen in Ordnung sind, danach wirds eng. Daher eine Nachfrist von zwei Wochen, andernfalls bei nicht einhalten vom Kaufvertrag zurücktreten.
 
My Name Nobody schrieb:
Er hat die Ware als Sachmangel eingeschickt und ich lese nirgends das der Händler dem widersprochen hat. Von daher ein klarer Fall von Gewährleistung.

Wie kommst du wieder auf so etwas? Wenn man den Post des TE lesen würde, erkennt ganz deutlich
dass er sich nicht klar ausgedrückt hat, was er in Anspruch nehmen möchte!
Ich lese weder, dass die Gewährleistung angenommen wurde, noch ob Sie abgelehnt wurde. Aus dem Post vom TE ist eher abzuleiten, dass die Reklamation wegen der Herstellergarantie abgewickelt wird, ergo muss auch die Gewährleistung nicht widersprochen werden, weil man mit dem TE verblieben ist, dass die Ware zwecks Herstellergarantie eingeschickt wird

Der zweite Teil von deinem Post, ist richtig und so würde ich es auch umsetzen.
In der Regel wird die Ware eh gut geschrieben....
 
Danke für eure Antworten :)

Hmm, ich bin selber kein Profi, was die RMA Abwicklung angeht. Ich bin mir nicht sicher, ob ich eine Wahlmöglichkeit hatte.

Eine vorherige Anfrage an Logitech ergab, dass eine direkte Abwicklung nicht möglich sei. Daraufhin habe ich den Rücksendeassisten von Mindfactory genutzt und dort "Austausch/Reperatur" angegeben.

Hätte ich denn was anders machen können?
 
Smagjus schrieb:
ich habe derzeit eine G500 7 Monate nach Kaufdatum auf Gewährleistung einschicken müssen, weil die linke Maustaste defekt war.

Ribery88 schrieb:
Wie kommst du wieder auf so etwas? Wenn man den Post des TE lesen würde, erkennt ganz deutlich dass er sich nicht klar ausgedrückt hat, was er in Anspruch nehmen möchte!

Du scheinst ein persönliches Problem mit mir zu haben. Andernfalls kann ich mir deine unsachlichen pseudo Widerlegungen nicht erklären. Sollte das zutreffen stehe ich dir per PN zu Verfügung.

Im übrigen wenn Kunde Ware auf Gewährleistung einschickt und der Händler weitere Prozesse in Gang setzt die den Mangel beseitigen dann darf man davon ausgehen das der Händler den Fall angenommen hat und nicht auf den Beweis pocht das der Mangel von Anfang an bestand. Andernfalls, falls er es ablehnt hat er weitere Schritte mit dem Kunden abzusprechen.

Smagjus schrieb:
Eine vorherige Anfrage an Logitech ergab, dass eine direkte Abwicklung nicht möglich sei. Daraufhin habe ich den Rücksendeassisten von Mindfactory genutzt und dort "Austausch/Reperatur" angegeben.

Hätte ich denn was anders machen können?

Ich persönlich hätte nur vermerkt das ich es im Rahmen meiner Gewährleistung einschicke und die Reaktion des Händlers abgewartet. Auch wenn der Kauf 7 Monate zurück liegt. Ansonsten hast du alles richtig gemacht.
 
Danke, gibt es eigentlich Händler, die generell eine schnellere Abwicklung solcher Fälle gewährleisten? Mindfactory ist ja meist der günstigste, aber auch wenn ich einen teureren Händler in Zukunft wählen würde, wüsste ich nicht, ob RMAs in Zukunft besser laufen würden.

Bei einer Lieferzeit von ein bis zwei Tagen steht meiner Meinung nach eine Abwicklung von weit über 3 Wochen in keinem Verhältnis dazu, auch, wenn das Objekt mehrere Stationen passiert. Kundenfreundlich ist das nicht.
 
Smagjus schrieb:

Hab erst vorletzte Woche meine G700 bei Amazon eingeschickt, weil defekt. Logitech wollte (noch) nicht tauschen, weil die Maus noch nicht 24 Monate alt war (~ 20 Monate alt). Amazon hat als "RMA" mir interessanterweise den vollen Kaufpreis erstattet..
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
Ich hab in meiner Recherche auch häufiger gelesen, dass Amazon bei der Abwicklung heraussticht. Ansonsten werde ich mich wohl auch vermehrt an Caseking wenden, denn die sind durch deren Supportforen sehr nah am Kunden und so wie ich das lese, stets um eine schnelle Abwicklung bemüht.

Bei Mindfactory saß ich in der Hotline eine Stunde in der Warteschleife.
 
Mindfactory hat ein eigenes Supportforum ;)
 
Gar nicht gesehen ;) Dann bin ich mal ein wenig stöbern.
 
Amazon ist in der Regel deutlich schneller und erstattet einfach innerhalb der 24 Monate Gewährleistung das Geld zu 100% zurück, bei MF kann man den "Goldservice" dazu buchen um im Falle einer RMA bevorzugt behandelt zu werden.
 
My Name Nobody schrieb:
Im übrigen wenn Kunde Ware auf Gewährleistung einschickt und der Händler weitere Prozesse in Gang setzt die den Mangel beseitigen dann darf man davon ausgehen das der Händler den Fall angenommen hat und nicht auf den Beweis pocht das der Mangel von Anfang an bestand. Andernfalls, falls er es ablehnt hat er weitere Schritte mit dem Kunden abzusprechen.

Nein, er kann die Abwicklung aus Kulanz, wegen der Herstellergarantie durchführen!
Ich habe ständig jeden Tag, Kunden die die Ware reklamieren nach sechs Monaten und verweise jeden
Kunden, dass wir das Gerät zwecks Herstellergarantie angenommen haben und nicht wegen der Sachmängelhaftung....
Im übrigen steht auf jedem Auftrag, den mein Arbeitgeber erfasst
Ob hier Ansprüche aus der Sachmängelhaftung oder Herstellergarantie vorliegen, bedarf der Prüfung. (Sinngemäß)

Deswegen ist es eben nicht klar, ob hier ein Gewährleistungsfall vorliegt!

Vielmehr ist zu klären, ob MF dies als Gewährleistung oder Garantie angenommen hat.


ConiKost schrieb:
Hab erst vorletzte Woche meine G700 bei Amazon eingeschickt, weil defekt. Logitech wollte (noch) nicht tauschen, weil die Maus noch nicht 24 Monate alt war (~ 20 Monate alt). Amazon hat als "RMA" mir interessanterweise den vollen Kaufpreis erstattet..

Das ist nichts interessantes, sondern nahezu alle großen Händler erhalten eine Gutschrift vom Distributor bei Logitech Artikel
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ribery88 schrieb:
Vielmehr ist zu klären, ob MF dies als Gewährleistung oder Garantie angenommen hat.

Der Kunde hat ausschließlich die Wahl. Der Verkäufer kann nur in bestimmten Fällen die Gewährleistung verweigern z.B. wenn eindeutig ersichtlich ist das der Schaden durch den Kunden verursacht ist oder aber Beweise fordern das der Mangel von Anfang an bestand. Verweigert der Händler die Gewährleistung muss er mit dem Kunden absprechen wie es weiter geht.
 
Ribery88 schrieb:
Im übrigen steht auf jedem Auftrag, den mein Arbeitgeber erfasst
Ob hier Ansprüche aus der Sachmängelhaftung oder Herstellergarantie vorliegen, bedarf der Prüfung. (Sinngemäß)

Ja, sowas haben MediaMarkt und Saturn auch auf ihren RMA-Formularen. Ist ja auch das gute Recht des Händlers, zu prüfen oder extern prüfen zu lassen, ob überhaupt ein Gewährleistungsfall vorliegt.
 
My Name Nobody schrieb:
Er hat die Ware als Sachmangel eingeschickt und ich lese nirgends das der Händler dem widersprochen hat. Von daher ein klarer Fall von Gewährleistung.

@Mister

Deswegen ist diese Aussage pauschal Falsch von My Name Nobody!
Darum habe ich nochmal diesen Satz gepostet.
 
Nur weil Media Markt und Saturn das machen wird es nicht gleich richtig, siehe dazu auch hier.

Ich zitiere auch mal aus der Quelle:
Immerhin: In 80 Prozent der Testfälle behandelten die Verkäufe*rinnen und Verkäufer die reklamierenden Kunden freundlich und schienen sich bei ihrer Auskunft sehr sicher – obwohl sie oft falsch war. Daher ist es für Verbraucher wichtig, selbst zu wissen, was ihnen im Reklamations*fall zusteht.
Quelle
 
...deiner Ansicht nach hat ein Händler also nicht das Recht zu prüfen, ob überhaupt ein Gewährleistungsfall vorliegt? :rolleyes::freak:
 
Wie kommst du auf diesen Schwachsinn? Nocheinmal, der Kunde hat das Wahlrecht zwischen Gewährleistung und Garantie. Egal was für tolle Felder zum ankreuzen auf dem Reparaturbeleg des Händlers vorzufinden sind. Der Händler kann höhstens bei der Gewährleistung nach sechs Monaten die Beweislast vom Kunden einfordern oder bei der Garantie direkt an den Hersteller/Garantiegeber verweisen. Natürlich kann er auch die Gewährleistung komplett verweigern wenn offensichtlich ist der Schaden wurde durch den Kunden verursacht. Er hat aber keine Entscheidungsgewalt darüber welche Ansprüche der Kunde geltend macht! Und wieso du nun das Recht zum Prüfen des Sachmangel ins Spiel bringst, erschließt sich mir nicht.
 
Diesen "Schwachsinn" hast du indirekt selbst formuliert...
Dass der Kunde ein Wahlrecht bezüglich (sofern vorhandener) Garantie und Gewährleistung hat ist mir durchaus bewusst.

Ribery88 schrieb:
Ribery88 schrieb:
Im übrigen steht auf jedem Auftrag, den mein Arbeitgeber erfasst
Ob hier Ansprüche aus der Sachmängelhaftung oder Herstellergarantie vorliegen, bedarf der Prüfung. (Sinngemäß)

Ich schrieb daraufhin, dass mir dieses Vorgehen auch von MediaMarkt und Saturn bekannt sei und ich keinen Grund zur Beanstandung sähe, was du mit

My Name Nobody schrieb:
Nur weil Media Markt und Saturn das machen wird es nicht gleich richtig

abgetan hast. Und was sollte das bitte anderes heißen, als dass du dieses Recht zur Prüfung nicht anerkennst? Der "Schwachsinn" ist also nicht auf meinem Mist gewachsen. Die externe Prüfung (und gegebenenfalls Erfüllung) von Gewährleistungsansprüchen ist vollkommen gebräuchlich, da die Märkte vor Ort regelmäßig überhaupt nicht die Fachkenntnis haben, festzustellen, ob ein Gewährleistungsfall vorliegt oder das Gerät durch Verschulden des Kunden beschädigt wurde. Auch innerhalb der Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten (die hier ohnehin abgelaufen sind...) gibt es keinen Freifahrtschein für Kunden - die Vermutung, dass der Mangel von Anfang an bestand, ist widerlegbar. Und dazu bedarf es eben der Prüfung. Wie du ohne ausdrückliche Bestätigung des Händlers auf ein Anerkenntnis hinsichtlich des Gewährleistungsanspruches kommst, erschließt sich mir jedenfalls nicht.
 
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