News Windows 10 Service Release 1: Windows as a Service nimmt mit erstem Update Fahrt auf

Uie so Sammelklagen gibt es doch nicht in DE oder war das was anderes?


Einfach noch ein paar Wochen oder Monate warten was MS so zaubert...
 
Wenn manche Leute hier nicht mal zwei kurze Artikel zu dem Thema lesen können kann man ihnen auch nicht mehr helfen.
Kauft euch halt alle ein neues Windows wenn ihr euren PC aufrüstet. Ich Weiss dass meine Lizenz auch dann noch gültig bleibt.
 
Hab Windows 10 am Freitag draufgeschmissen.
Am Sonntag habe ich wieder Windows 7 installiert.

a.) kein DTS Connect unter Windows 10, scheint ein anerkannter Bug zu sein aber einen fix gibt es derzeit nicht.
b.) Rechner stürzte alle ca. 20 Minuten unterm Spielen ab. Rechner gab einen hängenden lauten Ton von sich und Bild froh ein, Neustart mittels hardreset notwendig.

Jetzt wieder auf Windows 7 seitdem keinen einzigen Absturz mehr.

Keine Ahnung was Windows 10 hat aber derzeit funktioniert es für mich nicht. Ich musste schon bei der Installation die anderen 6 HDD/SSD vom Rechner trennen weil es die Installation auf meiner System SSD aus einem undefinierbaren Grund sonst nicht durchführen wollte.
Es kam einfach schlicht die Meldung „auf dieser Partition lässt sich Windows nicht installieren.“
Anderen HDD/SSD getrennt und zack ging es…

Bin daher etwas miffy wegen Windows 10 denn ich habe kein Free Update durchgeführt sondern mir eine Windows 10 Pro SB Version geholt. Derzeit also 130€ für die Katze
 
SkipOutLaw schrieb:
WTF? Wie verquert muss man denken, um auf so einen Schwachsinn zu kommen?

Auch für dich gilt: ERST DENKEN, DANN POSTEN!
Und dein Umgangston ist ebenfalls stark verbesserungsbedürftig!
 
Serphiel schrieb:
Keine Ahnung was Windows 10 hat aber derzeit funktioniert es für mich nicht.

Klingt nach Problemen vom Soundtreiber, welche Karte / OnBoard-Chip hast du?

Ich hab Windows 10 schon ne Zeit lang als Insider aktiv benutzt und auch mit games keine Probleme gehabt. Hab aber kein DTS:Connect ausprobiert, der OnBoard Chip könnte es, aber ich nutze HDMI.
 
kisser schrieb:
Auch für dich gilt: ERST DENKEN, DANN POSTEN!
Und dein Umgangston ist ebenfalls stark verbesserungsbedürftig!

Practice what you preach...
Du denkst auch nicht nach bevor du was postest, weil deine Aussage mit der Hardwarebindung schlicht und ergreifend falsch ist.
Microsoft hat selbst gesagt dass man die Lizenz (nach geltendem deutschen Recht) jederzeit auf einen anderen Rechner übertragen kann (was du wunderbar in den beiden von mir geposteten Links nachlesen kannst). Nur das Tool um die aktuell bestehende "Hardwarebindung" zu lösen, ist dem Support aktuell noch nicht gegeben.

Also erst lesen, dann denken und dann posten.
 
Alo, ich weiß jetzt nur, das dies wohl so ist, siehe PCGH (und dortige Forenbeiträge dazu):

Entgegen unserer bisherigen Informationen wird es doch nicht möglich sein, ein Upgrade von Windows 7 oder 8.1 auf Windows 10 durchzuführen, um den Key dann für einen "Clean-Install" zu nehmen.
Da das Upgrade nur für ein Jahr kostenlos möglich ist, müssten Nutzer bei einer Neuinstallation ab August 2016 eigentlich eine neue "Vollversion" erstehen - womit das Upgrade hardwaregebunden wäre.
...
Im Umkehrschluss heißt dies, dass man nur nur während der laufenden Upgrade-Phase für Windows 10 die Hardware komplett wechseln kann.
So ähnlich hat sich Microsoft schon im Januar 2015 geäußert.
Und trotzdem gibt es neue Details:
Verändert sich die Hardware-ID oder will man das Betriebssystem auf einen ganz anderen PC nutzen, muss man das alte Betriebssystem wieder installieren und danach das Upgrade durchführen.
Das wird ab August 2016 aber nicht mehr möglich sein, da Microsoft die Upgrade-Phase dann einstellen wird.
Der Key der dem Upgrade zugrunde liegenden Windows-Versionen bleibt aber erhalten und wird anders als oft gemutmaßt nicht in eine Windows-10-Lizenz umgewandelt. ...

Klartext:
Wer ab August 2016 seine Updateversion von Windows 10 auf einem bei den Komponenten "veränderten" oder ganz neuen PC installieren möchte, braucht eine "Vollversion" von Windows 10, auch wenn man vorher das Upgrade durchgeführt hat.
Damit dürfte Microsoft dann die Kosten für das kostenlose Upgrade kompensieren.

PS.

Natürlich alles sehr verwirrend, siehe Gamestar:

Windows 10 Lizenzen - Hardware-Bindung oder nicht?
Laut Lizenzbestimmungen ist Windows 10 auf andere Systeme übertragbar, tatsächlich lässt es sich nach einem kostenlosen Upgrade momentan aber bei einer Neu-Installation nicht auf anderen PCs aktivieren. Wir haben mit dem Microsoft-Support darüber gesprochen. ...

...
Nachdem Windows 10 per kostenlosem Upgrade auf einem bestimmten PC aktiviert wurde, ist es Microsoft selbst momentan nicht möglich, die Hardware-Bindung wieder rückgängig zu machen, was laut Support am Fehlen der passenden »Tools« liegt.

Das bedeutet auch, dass man Windows 10 nach dem Upgrade zwar auf einem anderen PC als dem Upgrade-Rechner per ISO-Datei neu installieren kann, eine Aktivierung über Microsoft ist dann momentan aber nicht möglich.

Die beschriebene Form der Hardware-Bindung lässt sich innerhalb eines Monats manuell wieder rückgängig machen, indem man unter »Einstellungen/Update und Sicherheit/Wiederherstellung« zu seinem alten Betriebssystem zurückwechselt. ...


Um aus einem Upgrade-berechtigten Windows 7/Windows 8.1, das auf Rechner A installiert ist, ein aktiviertes Windows 10 auf Rechner B zu machen, muss man also erst mit seiner aktuellen Windows 7/Windows 8.1-Lizenz zu diesem Rechner wechseln (also Windows 7/8.1 vom alten PC entfernen und es auf dem neuen PC installieren und mit dem dazugehörigen Produkt-Key aktivieren) und danach den Upgrade-Vorgang starten

Der Support hat uns versichert, dass Microsoft später in der Lage dazu sein wird, PCs auch ohne den umständlichen Upgrade-Vorgang und nach einer Neu-Installation selbst aktivieren zu können. Wann genau es soweit ist, konnte man uns aber nicht sagen. ...

(dazwischen weiter mit) ... OEM-Lizenzen ...

Der Support-Mitarbeiter hat uns vorerst davon abgeraten, nach dem Upgrade zu Windows 10 auf dem gleichen PC eine saubere Neu-Installation durchzuführen. Prinzipiell ist eine Aktivierung dann zwar möglich, da die Hardware-ID ja stimmt, momentan hat allerdings die Aktivierung bei Upgrade-Vorgängen Vorrang vor allen anderen Aktivierungsprozessen.

Um selbst telefonischen Kontakt zu einem Microsoft-Mitarbeiter zu bekommen, müssen Sie übrigens einfach die Internetverbindung Ihres Windows 10-PCs deaktivieren. Anschließend erscheint unter »Einstellungen/Update und Sicherheit/Aktivierung« eine Schaltfläche zur telefonischen Aktivierung. Zunächst sprechen Sie mit einer Bandansage und müssen eine Installations-ID mit 63 (!) Ziffern eingeben, klappt die Aktivierung aber nicht, werden Sie zu einem Support-Mitarbeiter durchgestellt.

Unklar bleibt, wie Microsoft bei der Aktivierung von Windows 10 auf anderer Hardware später genau vorgehen will, wenn der alte Produkt-Key tatsächlich seine Bedeutung verliert. ...
 
Zuletzt bearbeitet:
kisser schrieb:
Auch für dich gilt: ERST DENKEN, DANN POSTEN!
Und dein Umgangston ist ebenfalls stark verbesserungsbedürftig!

Wer nachgewiesene Fehlinformationen verbreitet und jedweden Hinweis diesbezüglich ignoriert, der muss anscheinend deutlich auf diesen Umstand hingewiesen werden. Bist der erste den es von meiner Seite getroffen hat, aber das halbe Internet ist voll von Mitstreitern, die ebenfalls noch aufgeklärt werden müssen.

@White_Eagle
Der reißerische Clickbait-Artikel der PCGH ist inzwischen aktualisiert worden und damit null und nichtig. Es gibt keine Hardwarebindung in Deutschland, aus und fertig. Phoboss hat es schön zusammengefasst: "Kauft euch halt alle ein neues Windows wenn ihr euren PC aufrüstet. Ich Weiss dass meine Lizenz auch dann noch gültig bleibt." Zum Glück ist die Gamestar ein wenig gewissenhafter bei ihrer Recherche und verpackt keine erdachten "Fakten" in einen Artikel.
 
Zuletzt bearbeitet:
phoboss schrieb:
Microsoft hat selbst gesagt dass man die Lizenz (nach geltendem deutschen Recht) jederzeit auf einen anderen Rechner übertragen kann

Nein. Das geht nur im ersten Jahr. Danach eben nicht mehr.

Also: Erst lesen UND verstehen!
Ergänzung ()

SkipOutLaw schrieb:
Wer nachgewiesene Fehlinformationen verbreitet

Die Fehlinfos kommen aber von dir.
 
Die Entwicklung von Windows 10 und nun auch das "Windows as a Service" hat eine große negative Seite für diejenigen, denen Datenschutz am Herzen liegt.

Datenschutz wird ja immer verschieden interpretiert.
Wenn MS von Datenschutz redet, meinen sie "Windows schützt eure Daten vor bösen Hackern". Also eigentlich wie Google oder Facebook es tun.
Für den normalkritischen Nutzer bedeutet aber Datenschutz eigentlich "Wie kann ich Windows daran hindern, zuviele persönliche Informationen an MS zu senden?". Das ist ein himmelweiter Unterschied, aber beides wird als "Datenschutz" bezeichnet.

Die negative Seite von Windows 10 und seine zukünftige Entwicklung ist in meinen Augen die, daß man sich erstmal durch mehr oder weniger übersichtliche Systemeinstellungen wühlen muß um die verstreuten Datenschutzeinstellungen zu finden. Wenn dann ein größeres Update wie das angedeutete "Service Release 1" kommt, ist es wahrscheinlich ratsam, das System erneut nach den Einstellungen zu durchforsten - denn es ist nicht klar, ob nicht die eine oder andere Einstellung geändert wird oder neue Einstellungsmöglichkeiten dazukommen.

(Dasselbe gilt natürlich für andere Plattformen und Geräte wie Smartphones usw - nur um jetzt ein Ausschweifen zu verhindern.)


EDIT:

kisser schrieb:
Nein. Das geht nur im ersten Jahr. Danach eben nicht mehr.
[...]

Und wie soll das gehen? Soll MS hoffen, daß 2016 das geltende Deutsche Recht diesbezüglich geändert wird? Geltendes Recht ist doch geltendes Recht oder nicht? Oder wie ist das zu verstehen?
 
Zuletzt bearbeitet:
@Koto
Und schon wurde mit der ersten Antwort aufgeklärt, was hier auch schon dutzende male geschehen ist ;)
 
kisser schrieb:
Nein. Das geht nur im ersten Jahr. Danach eben nicht mehr.

Also: Erst lesen UND verstehen!
Ergänzung ()

Die Fehlinfos kommen aber von dir.
Lustig ist, dass du hier die ganze Zeit Dinge behauptest ohne eine einzige glaubwürdige Quelle anzugeben.
MS hat bereits gegenüber CB und Gamestar bestätigt dass man das Windows jederzeit auf einem anderen Gerät installieren kann. Aber glaub du ruhig weiter was du willst.

Koto schrieb:
Windows10-Upgrade nach Hardwarewechsel kostenpflichtig!

http://forum.golem.de/kommentare/ap.../94075,4225053,4225053,read.html#msg-4225053​

Wenn das so stimmt wäre das echt lustig.

Zum Recht. Recht haben und bekommen sind eh 2 Paar Schuhe.

Das heißt man müsste wenn das Stimmt den Klageweg bestreiten.

Hast du mal einen Post weiter gelesen? Direkt in der ersten Antwort steht "Gilt nicht für Europa [...] der Support hat Schrott erzählt"
Warum ist es denn nur so schwer zu verstehen. Microsoft darf in Deutschland ihre Lizenzen nicht an bestimmte Hardware binden!
 
@phoboss

lass se doch wenn se meinen das ist so ist das so das was wichtig ist was man selber weiß ^^ da kann man noch so viel dagegen schrieben bringt nichts .....in zwei drei Wochen oder Monaten wird klarheit kommen, wenn die ersten es Testen.
 
phoboss schrieb:
Hast du mal einen Post weiter gelesen? Direkt in der ersten Antwort ...

Hast du denn nicht auf die Zeit geschaut, wann Koto sein Kommentar geschrieben hat und wann die erste Antwort kam?
Die Bemerkung hättest du dir echt sparen können, zumal man ihm die Info schon zukommen hat lassen. In dem Fall ich.

Amusens schrieb:
ähm ......steht der Mittwoch immer noch für Sicherheitsupdates???

ähm der stand noch nie. Patchday war bisher immer Dienstags. Also jeden zweiten Di./M

Zitat:
Wer also Patches direkt von Microsoft bezieht und nicht explizit auswählt, dass er Updates nicht haben will, sobald sie verfügbar sind, für den ändert sich im Vergleich zu heute genau eines: nämlich nichts.
Quelle

Auf CB gab es auch ein paar Zeilen darüber in Artikeln.
 
AnfängerEi schrieb:
Hast du denn nicht auf die Zeit geschaut, wann Koto sein Kommentar geschrieben hat und wann die erste Antwort kam?

Rofl, ne is klar, ich guck natürlich erst mal alle Zeitstempel durch um zu gucken wann welcher Post kam.
Langsam wird dieser Thread hier immer alberner.
 
Zuletzt bearbeitet:
@phoboss
Du hast dir die Mühe gemacht den verlinkten Post zu lesen. Unterstellst Koto dann gleich er hätte nicht weiter gelesen, nur weil du gerade so begriffsstutzig warst und nicht weiter denken konntest als ein leerer Eimer.
Hättest du ein und eins zusammen gezählt, hätte dir bewusst werden müssen, dass es bisher noch keine Antwort aus dem Link gegeben haben kann, denn sein Kommentar hier spricht eine eindeutige Sprache, die du scheinbar nicht verstehst.
Erste logische Schlußfolgerung wäre auf die Uhrzeit der beiden Poster zu schauen ;)
Dann hättest du dir hier diese Peinlichkeit erspart. :evillol:
Bevor man Leute grundlos angeht sollte man schon schauen ob das berechtigt ist
 
Wo ist eigentlich der Sinn weiterhin die offiziellen Aussagen zu ignorieren? Eine Sekunde Ruhm für investigative Internet-Recherche?
 
Wolfsrabe schrieb:
Und wie soll das gehen? Soll MS hoffen, daß 2016 das geltende Deutsche Recht diesbezüglich geändert wird? Geltendes Recht ist doch geltendes Recht oder nicht? Oder wie ist das zu verstehen?

Inwiefern siehst du hier ein Problem mit geltendem deutschen Recht?
Ergänzung ()

phoboss schrieb:
Lustig ist, dass du hier die ganze Zeit Dinge behauptest ohne eine einzige glaubwürdige Quelle anzugeben.
MS hat bereits gegenüber CB und Gamestar bestätigt dass man das Windows jederzeit auf einem anderen Gerät installieren kann.

Natürlich kann man das. Innerhalb des ersten Jahres! Quellen dazu findest du hunderte im Internet
Aber glaub nur ruhig weiter, was du willst.
Ergänzung ()

phoboss schrieb:
Lustig ist, dass du hier die ganze Zeit Dinge behauptest ohne eine einzige glaubwürdige Quelle anzugeben.
MS hat bereits gegenüber CB und Gamestar bestätigt dass man das Windows jederzeit auf einem anderen Gerät installieren kann. Aber glaub du ruhig weiter was du willst.

phoboss schrieb:
Microsoft darf in Deutschland ihre Lizenzen nicht an bestimmte Hardware binden!

Tun sie doch auch gar nicht. Ist das so schwierig zu verstehen?
 

Ähnliche Themen

M
Antworten
2
Aufrufe
947
Mordanius
M
Zurück
Oben