Es wurde aber Vertraglich zugesichert, dass ich Sicherheitsupdates bekomme, die mir verwehrt werden...MyNamesPitt schrieb:Also ich bin der letzte der Microsoft verteidigt, aber dem ist wirklich so.
Du kannst Win7 weiter nutzen, nur der Support (in Form von Updates) ist eben weg.
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News Windows 7 und 8.1: Patch hebelt CPU-Check von Windows Update aus
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MyNamesPitt
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2 Wörter:Koto schrieb:Sonst könnte man ja das blaue vom Himmel Lügen.
Grau Zone
xexex schrieb:Eine Eula ist in deiner Welt nicht rechtsgültig, weil sie nicht vorher eingesehen wurde. Eine Supportrichtlinie ist aber anscheinend rechtsgültig obwohl dort deutlich steht, dass sie jederzeit geändert werden kann und sie irgendwo im Internet steht.
Eine Zusage braucht nur eine Willenserklärung.
Für einen Vertrag wie die EULA braucht es aber eine zweiseitige Willenserklärung, die wurde vor bzw. beim Kauf aber nur von einer Seite abgegeben.
https://www.heise.de/ct/artikel/Entfesselt-290296.html schrieb:Die gefürchtete EULA-Klauselwüste (End User Licence Agreement), die jedem PC mit vorinstalliertem Windows beiliegt und die man bei jeder Neuinstallation per Zwangs-Mausklick abnicken muss, hat übrigens keine vertraglich bindende Kraft - auch wenn Microsoft das gern so sehen möchte. Ein Käufer eines Komplett-PC hat vor dem Kauf in der Regel keine Kenntnis von ihrem Inhalt. Sie wird somit auch nicht zum Bestandteil des Kaufvertrags, sondern bleibt eine einseitige Willenserklärung der Urheber, die als Verständnis- und Auslegungshilfe heranzuziehen ist, wenn es etwa um die Frage geht, wozu das Betriebssystemexemplar geeignet und bestimmt ist.
Jetzt habe ich schon 2 Quellen genannt und du noch keine einzige, nenne doch auch mal eine, sonst wird es doch langweiligxexex schrieb:Mann kann sich die eigene Welt auch so hinbiegen wie man möchte. Ist leider nur fernab der Realität.
jonderson schrieb:Eine Zusage braucht nur eine Willenserklärung.)
Nur ist so eine Willenserklärung nicht rechtsgültig.
https://de.wikipedia.org/wiki/Absichtserklärung
Du kannst es wenden und drehen wie du willst. Die Verträge sind wasserdicht und bei Microsoft arbeiten Juristen und keine Hobbyrechtler aus einem Computerforum.
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Vertraglich zugesichert worden ist dir dass dein gekauftes Produkt für 2 Jahre zu funktionieren hat.jonderson schrieb:Es wurde aber Vertraglich zugesichert, dass ich Sicherheitsupdates bekomme
Fertig. Ende aus, Nikolaus.
Ja! Im besten Fall 2 für Jahre!
Vertraglich zugesichert worden ist dir dass dein gekauftes Produkt für 2 Jahre zu funktionieren hat.
Fertig. Ende aus, Nikolaus.
Quark
Die 2 Jahre sind Gewährleistung und haben mit dem Fall gar nix zu tun.
Da kann man gar nix zusichern weil darüber gar keiner die Kontrolle bzw entscheidungs Vollmacht hat.
Hier muss man also die freiwillige Garantie bzw freiwillige Produkt zusagen als Beispiel nehmen nicht die Gewährleistung.
Die frage die sich stellt ist nur, ob diese Zusage eben Bestandteil des Vertrages ist. Der zwischen Kunde und MS geschlossen wurde. Das muss letztendlich ein Gericht klären. Vor allem im Anbetracht das nicht alles was in Eulas oder sonst wo steht auch Rechtens ist. Also zb das Unternehmen kann tun und lassen was es will. Und reinschreiben kann was ihm genehm ist.
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MyNamesPitt
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Richtig, 2 Gewährleistung und die gelten für das Betriebssystem im Kaufzustand.
Alles andere ist freiwillig wo der Hersteller selber die Kontrollmacht hat.
Von Garantie ist nirgendwo die Rede, eine EULA hat nichts damit zu tun.
Wenn ich beim MM ein Laptop mit vorinstallierten System kaufe, habe ich nichts von einer Garantie gelesen.
Das ist ziemlich einfach geregelt, alles andere sind Grauzonen, die nicht geklärt sind.
Da könnt ihr euch noch 30 Jahre herum kloppen, der eine Richter sieht das so, der andere so.
Aber wie gesagt, mir persönlich egal, für Microsoft gehe ich nicht in die Verteidigung.
Alles andere ist freiwillig wo der Hersteller selber die Kontrollmacht hat.
Von Garantie ist nirgendwo die Rede, eine EULA hat nichts damit zu tun.
Wenn ich beim MM ein Laptop mit vorinstallierten System kaufe, habe ich nichts von einer Garantie gelesen.
Das ist ziemlich einfach geregelt, alles andere sind Grauzonen, die nicht geklärt sind.
Da könnt ihr euch noch 30 Jahre herum kloppen, der eine Richter sieht das so, der andere so.
Aber wie gesagt, mir persönlich egal, für Microsoft gehe ich nicht in die Verteidigung.
https://support.microsoft.com/de-de/help/13853/windows-lifecycle-fact-sheetMyNamesPitt schrieb:Richtig, 2 Gewährleistung und die gelten für das Betriebssystem im Kaufzustand.
Alles andere ist freiwillig wo der Hersteller selber die Kontrollmacht hat.
Von Garantie ist nirgendwo die Rede, eine EULA hat nichts damit zu tun.
xexex schrieb:Nur ist so eine Willenserklärung nicht rechtsgültig.
https://de.wikipedia.org/wiki/Absichtserklärung
Absichtserklärung != Willenserklärung
xexex schrieb:Du kannst es wenden und drehen wie du willst. Die Verträge sind wasserdicht und bei Microsoft arbeiten Juristen und keine Hobbyrechtler aus einem Computerforum.
Totschlagargument, deswegen Pocht auch Microsoft so auf ihre Eulas und hat auch schon mehrere Verfahren verloren weil die Anwälte so unfehlbar sind...
@MyNamesPitt
Es ist aber eben eine zugesicherte Eigenschaft über das Produkt. Dabei ist es egal ob Du das Produkte selber kaufst oder im Rahmen eine PCs bekommst.
Und ja Kontrollmacht ist richtig. MS kann das schon ausgestalten. Aber nicht derart das ich alles versprechen kann und gar nix halten muss.
@all
Da steht ja auch nicht da. "wir wollen" oder "wir haben diese oder jene Absicht". Sondern es wird klar eine aussage zu festen Zeiten gemacht. Die sind auch eben genau ausformuliert in den 2 Zeit Varianten.t"
Ich denke schon das der Support bei einem OS eine sehr wichtige Produkt Eigenschaft ist. Man kann diese klare aussagen zu klaren festen Zeiträumen ja auch überall lesen.
WD zb schreibt auch nicht explizit auf die Platten 3 Jahre Hersteller Garantie. Muss sich dennoch daran halten wenn Sie es sagen. Die Diskussion wo das nun genau wie zu stehen hat. Ist echt Juristen überlassen.
Wenn ich das richtig sehe gab es so was von MS vorher auch noch nie. Also das man versucht ihre eigenen Aussagen wieder ein zu kassieren Da muss MS ja der Arsch echt auf Grundeis gehen. Passt irgendwie in der verhalten von MS in der letzten Zeit. Seit es um Win 10 geht.
Es ist aber eben eine zugesicherte Eigenschaft über das Produkt. Dabei ist es egal ob Du das Produkte selber kaufst oder im Rahmen eine PCs bekommst.
Und ja Kontrollmacht ist richtig. MS kann das schon ausgestalten. Aber nicht derart das ich alles versprechen kann und gar nix halten muss.
@all
Da steht ja auch nicht da. "wir wollen" oder "wir haben diese oder jene Absicht". Sondern es wird klar eine aussage zu festen Zeiten gemacht. Die sind auch eben genau ausformuliert in den 2 Zeit Varianten.t"
Ich denke schon das der Support bei einem OS eine sehr wichtige Produkt Eigenschaft ist. Man kann diese klare aussagen zu klaren festen Zeiträumen ja auch überall lesen.
WD zb schreibt auch nicht explizit auf die Platten 3 Jahre Hersteller Garantie. Muss sich dennoch daran halten wenn Sie es sagen. Die Diskussion wo das nun genau wie zu stehen hat. Ist echt Juristen überlassen.
Wenn ich das richtig sehe gab es so was von MS vorher auch noch nie. Also das man versucht ihre eigenen Aussagen wieder ein zu kassieren Da muss MS ja der Arsch echt auf Grundeis gehen. Passt irgendwie in der verhalten von MS in der letzten Zeit. Seit es um Win 10 geht.
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MyNamesPitt
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Keine Ahnung was du uns mit den Link sagen willst.jonderson schrieb:
Es bleibt dabei: 2 Jahre und danach sieh zu.
Übrigens Microsoft EULA:
https://www.microsoft.com/germany/msdn/webcasts/eula.aspx
12. AUSSCHLUSS DER GEWÄHRLEISTUNG. Im größtmöglichen durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang stellen Ihnen Microsoft und deren Lieferanten die Software und gegebenenfalls Supportleistungen wie besehen und ohne Garantie auf Fehlerfreiheit zur Verfügung. Microsoft und deren Lieferanten schließen hiermit auch alle sonstigen Gewährleistungen und Garantien, gleich ob ausdrücklich, konkludent oder gesetzlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (sofern vorhanden) jede konkludente Gewährleistung, Pflicht oder Garantie der Handelsüblichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Zuverlässigkeit oder Verfügbarkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit von Antworten, Ergebnisse, fachmännische Bemühungen, Virenfreiheit und Sorgfalt - alles in Bezug auf die Software sowie bereitgestellte oder nicht erbrachte Support- oder sonstige Services oder über die Software bereitgestellte oder nicht erbrachte Informationen, Software und damit zusammenhängende Inhalte -, oder anderweitig aus der Nutzung der Software entstehende Gewährleistungen, Pflichten oder Garantien aus. Es wird auch jede Gewährleistung oder Garantie für Eigentum, ungestörte Nutzung, ungestörten Besitz, Übereinstimmung mit der Beschreibung oder Nichtverletzung von Rechten Dritter in Bezug auf die Software ausgeschlossen.
Ich wette das stand auch schon 2009 so drin.
Für die Microsoft (nur) 2 Jahre herhalten muss. Richtig.Koto schrieb:Es ist aber eben eine zugesicherte Eigenschaft über das Produkt.
Naja macht ihr mal weiter....
Ich halt mich da jetzt raus.
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Man kann zusagen treffen ohne eine 2. Willenserklärung, aber zum einschränken braucht man die 2. WillenserklärungMyNamesPitt schrieb:Übrigens Microsoft EULA:
https://www.microsoft.com/germany/msdn/webcasts/eula.aspx
Microsoft und deren Lieferanten schließen hiermit auch alle sonstigen Gewährleistungen und Garantien, gleich ob ausdrücklich, konkludent oder gesetzlich
mööp unzulässig.
Für die Microsoft (nur) 2 Jahre herhalten muss. Richtig.
Nein. Nochmal die 2 Jahre haben damit nix zu tun wenn man Eigenschaften länger verspricht.
Natürlich muss ein unternehmen nur die gesetzliche Gewährleistung bieten. Nur das haben Sie nicht getan. Da stehen klare Zeit angaben. Und kein wir beabsichtigen, wir wollen usw.
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PsychoPC
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Microsoft sorgt schon ganz alleine dafür sich schlecht zu machen, keine Sorge...
So schauts aus und wird sich nicht mehr bessern 1+
@Koto
Schön geschrieben und ja stimme ich dir zu
Eines muss man doch auch mal sagen.
Wenn morgen MS diese Datensammelei sein lassen würde. Würde auch alle Fans von Win 10 jubeln. Oder wer hat hier von den Win 10 Anhängern alle Optionen angelassen? Denke doch keiner oder?
Es gibt mehre Gründe ausser das Datensammeln gegen Win10 nichtmals Offline kommt Win10 wieder auf PC Installiert.
So und für den rest hier nochmals Win7 wurde September 2008 an PDC verteilt, 7. Januar 2009 die erste Beta mit der Build 7000 als ISO zum Download und vom 13. Januar 2015 wurde der Support auf erweiterte Support geändert bzw eingeschränkt. Es gibt nur noch Sicherheitsupdates und Updates für kritische Lücken, die anderen Updates Erweiterungen- Programme - Verbesserungen wurden eingestellt. Jetzt gibt es nur noch bis 14. Januar 2020 die Sicherheits-Updates danach wird Win7 eingestellt und mit nichts mehr versorgt, hier nochmal aus Wiki kopiert steht es
Ursprünglich sollte der Support für Windows 7 planmäßig bis Anfang 2015 bis einschließlich zur Edition Home Premium sowie Ultimate (sog. Mainstream-Phase) und bis Anfang 2020 für die Editionen Professional und Enterprise (sog. Extended-Phase) von Microsoft bereitgestellt werden. Damit wären die an Privatkunden gerichteten Editionen nur geringfügig länger unterstützt worden als jene des Vorvorgängers Windows XP, dessen Supportende deutlich aufgeschoben wurde.Am 20. Februar 2012 gab Microsoft bekannt, dass der Extended Support mit Sicherheits-Updates am 14. Januar 2020 enden wird.
Weiteres auch hier noch zu Lesen
https://support.microsoft.com/de-de/lifecycle/search/14019
jonderson schrieb:Man kann zusagen treffen ohne eine 2. Willenserklärung, aber zum einschränken braucht man die 2. Willenserklärung
Dann lese auch mal weiter was im Vetragswesen eine Willenserklärung ist!
Als Absichtserklärung, auch Grundsatzvereinbarung oder englisch Letter of intent („LoI“), werden im Rechtswesen Willenserklärungen von Verhandlungspartnern verstanden, die das Interesse an Verhandlungen oder am Abschluss eines Vertrags bekunden sollen. Die Erklärungen werden von einem oder von mehreren Verhandlungspartnern abgegeben. Die Rechtsverbindlichkeit der einzelnen Regelungen ist klar zu regeln und gegebenenfalls durch Auslegung zu ermitteln.
Das eine Absichtserklärung NICHT juristisch anfechtbar ist, habe ich bereits weiter oben verlinkt.
Es ist eben KEIN Vertrag sondern eine Absicht ein Produkt nach bestimmten Spezifikationen zu entwickeln oder bestimmte Ziele erreichen zu wollen.
Die letzte Zeile ist hier nochmal hervorzuheben da bei der Microsoft(schen) LifeCycle Policy noch ausdrücklich die bereits weiter oben verlinkte Erklärung steht.
The information contained in the online policies and similar documents on this website represents the current view of Microsoft as of the date they are posted. Because we must respond to changing market conditions and are constantly evaluating how to better work with our customers and partners, such documents should not be interpreted as legally binding commitments, but rather as flexible documents subject to change occasionally. Similarly, we cannot guarantee that any information in such documents will be error-free or kept up to date after they are posted.
Nun bin ich aber auch raus. Klagt doch, jeder Anwalt wird euch auslachen.
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Es ist eben KEIN Vertrag sondern eine Absicht ein Produkt nach bestimmten Spezifikationen zu entwickeln oder bestimmte Ziele erreichen zu wollen.
Ich frage mich wie Du auf diese Idee kommst?
Wo steht denn da wir haben die Absicht, wir wollen, wir planen diesen Zeitraum zu Supporten? Ich sehe da klare Zeitangaben.
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Koto schrieb:Wo steht denn da wir haben die Absicht, wir wollen, wir planen diesen Zeitraum zu Supporten?.
Siehe mein Post über deinem.
https://www.microsoft.com/en-us/legal/intellectualproperty/onlinedisclaimer.aspx
Entweder ist mein Englisch zu schlecht oder ich finde das gesagte da nicht.
Könnte man vielleicht so auslegen nur MS kann vieles wollen. Aber ob das so rechtens ist das ist die frage.
Das wär ja ich verspreche alles aber muss nix einhalten. Genau das geht eben nicht.
Sieht man oben wo Sie meinen die gesetzliche Gewährleistung ausschließen zu können.
such documents should not be interpreted as legally binding commitments
Könnte man vielleicht so auslegen nur MS kann vieles wollen. Aber ob das so rechtens ist das ist die frage.
Das wär ja ich verspreche alles aber muss nix einhalten. Genau das geht eben nicht.
Sieht man oben wo Sie meinen die gesetzliche Gewährleistung ausschließen zu können.
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Koto schrieb:Das wär ja ich verspreche alles aber muss nix einhalten. Genau das geht eben nicht.
Doch! Weil Microsoft NICHTS verspricht!
The information contained in the online policies and similar documents on this website represents the current view of Microsoft as of the date they are posted
....
All online policies and similar documents are for informational purposes only. MICROSOFT MAKES NO WARRANTIES, EXPRESS, IMPLIED, OR STATUTORY, BY POSTING SUCH DOCUMENTS OR ABOUT THE INFORMATION IN SUCH DOCUMENTS.
Frei nach Schnauze übersetzt.
"Die bereitgestellten Informationen spiegeln nur die aktuelle Sicht von Microsoft zu dem Zeitpunkt an dem sie erstellt wurden."
Weiter geht es mit expliziten Ausschuss jeglicher Rechtsverbindlichkeit dieser Dokumente. Letztlich genau das worüber wird nun 2 Seiten lang Kreise ziehen. Microsoft macht hier genau das ..... und hier komme ich wieder zu meinem Ursprungspost ...... was viele andere Unternehmen seit Jahren genau so auf ihren Seiten bereitstellen.
http://www.unify.com/de/support/product-lifecycle-policy.aspx
https://www.magicsoftware.com/de/politik-des-produktlebesnzyklusses
https://www.citrix.de/support/product-lifecycle/
http://www-01.ibm.com/software/support/lifecycle/lc-policy.html
http://www.vicon-security.com/learn-and-support/vicon-support-lifecycle-policy/
Rechtsbindend ist keines davon.
Es ich auch nichts anderes als eine der Aussagen.
"Wir bemühen uns den Parkplatz immer sauber zu halten"
"Wir wollen Steuern senken"
"Wir wollen in den kommenden Jahren Elektromobilität fördern"
Eine Absichtserklärung ist aber kein Vertrag, sie soll nur zeigen wohin der Wind weht.
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xexex schrieb:Dann lese auch mal weiter was im Vetragswesen eine Willenserklärung ist!
Das eine Absichtserklärung NICHT juristisch anfechtbar ist, habe ich bereits weiter oben verlinkt.
Ich weiß nicht woraus du das rausliest...
Vielleicht sollten wir erstmal auf der deutschen Seite bleiben, denn da kann ich nichts davon rauslesen.
Stichwort treu und glauben, es heißt ja sogar "fact sheet"
Was irgendwo anders auf der Webseite steht ist da schnurz!
Sonst würden ja alle Firmen irgendwo auf ihrer Seite in durchsichtig so etwas hinschreiben!
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deo
Fleet Admiral
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- Okt. 2005
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Es gibt auch das Gewohnheitsrecht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewohnheitsrecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewohnheitsrecht