News Windows 7 und 8.1: Patch hebelt CPU-Check von Windows Update aus

Der Support für das Windows für Privatnutzer von 2009 ist am 09.04.2013 ausgelaufen

Falsch
https://support.microsoft.com/de-de/help/13853/windows-lifecycle-fact-sheet

Der Support für Windows 7 RTM ohne Servicepacks wurde am 9. April 2013 eingestellt.

Ablauf des grundlegenden Supports
13. Januar 2015

Ablauf des erweiterten Supports
14. Januar 2020

Win 8
9. Januar 2018
10. Januar 2023

Nun kommt der Punkt
In früheren Versionen von Windows, einschließlich Windows 7 und Windows 8.1, ist die Unterstützung für neue Prozessoren und Chipsätze von Herstellern wie Intel, AMD, NVidia und Qualcomm eingeschränkt.

Da steht aber nicht das der Erweiterte Support deswegen vorher eingestellt wird. In der Praxis heißt das ein CPU Wechsel hätte keine Konsequenzen. Kein Support heißt nicht automatisch das nix mehr läuft. Sondern nur das neue Features nicht unterstützt werden. Statt dessen hat es nun durch Vertragsbruch noch andere Konsequenzen. Ich bin kein Rechtsexperte aber das ist für mich ein Bruch des Vertrages.
 
Zuletzt bearbeitet:
Koto schrieb:
Ich bin kein Rechtsexperte aber das ist für mich ein Bruch des Vertrages.

Das ganze haben wir schon in einem anderen Thread durchexerziert. Es gibt keine Klausel in dem einzigen Vertrag den man mit Microsoft abgeschlossen hat (EULA) der eine feste Supportzeit angibt, es gibt nur eine Garantiezusage von bis zur 2 Jahren.

Die Änderung der von Microsoft kommunizierten und publizierten Lebenszyklus Absichtserklärung (LifeCycle Policy) wurde bereits letztes Jahr angekündigt und sollte bereits die Skylake Generation betreffen. Die Firmen haben nun bis zum kommenden Jahr noch die Möglichkeit Ersatzsysteme auf Skylake Basis zu beschaffen, was auch hier einen Planungszeitraum von zwei Jahren möglich macht.
 
Zuletzt bearbeitet:
xexex schrieb:
Das ganze haben wir schon in einem anderen Thread durchexerziert. Es gibt keine Klausel in dem einzigen Vertrag den man mit Microsoft abgeschlossen hat (EULA) der eine feste Supportzeit angibt, es gibt nur eine Garantiezusage von bis zur 2 Jahren.
Die Eula ist wirkungslos, da man sie nicht vor dem Kauf vorgelegt bekommen hat.

Ich verkaufe dir ja auch keine Katze und sagen hinterher:
Ach ja und das hier MUSST du auch noch unterschreiben um die Katze nutzen zu können.

Man hat Windows mit dem beworbenen Spezifikationen erworben. Wenn ein Hersteller mit einem Support wirbt, dann wird dies mit dem Kauf des Produktes zum Vertragsbestandteil.

Koto schrieb:
Falsch
https://support.microsoft.com/de-de/help/13853/windows-lifecycle-fact-sheet
Der Support für Windows 7 RTM ohne Servicepacks wurde am 9. April 2013 eingestellt.
Ähm, also doch nicht falsch? :confused_alt:
 
Zuletzt bearbeitet: (Dummes Katzenbeispiel noch Dümmer gemacht)
xexex schrieb:
Die im Internet veröffentlichte Richtlinie unterliegt einem Änderungsrecht der offen und frei kommuniziert wird und es ist und bleibt eine Lebenszyklus Richtlinie und kein Vertrag oder Garantie.

Auch das halte ich für IN DEUTSCHLAND rechtlich sehr zweifelhaft.
Sonst würde in Zukunft jeder so werben ;)
 
jonderson schrieb:
Sonst würde in Zukunft jeder so werben ;)

Niemand wirbt damit. Das reimst du dir nur irgendwie für dich passend zusammen.

Hast du jemals eine Werbeanzeige von Microsoft gesehen mit 10 Jahren garantierten, uneingeschränkten und kostenfreien Support?
 
xexex schrieb:
Niemand wirbt damit. Das reimst du dir nur irgendwie für dich passend zusammen.

Hast du jemals eine Werbeanzeige von Microsoft gesehen mit 10 Jahren garantierten, uneingeschränkten und kostenfreien Support?
Du solltest dich lieber mal ein bisschen in Zivilrecht weiterbilden ;)
Wozu ist denn eine Webseite da? ;)

Ein Beispiel: § 434 Absatz 1 Satz 3 BGB
 
Zuletzt bearbeitet:
@jonderson

Windows 7 SP1 hat bis 2020 Support.

Der Support für das Windows 7 ohne SP1 wurde eingestellt. Das ist so wie bei Windows 8 hat keinen Support mehr, aber Windows 8.1 schon. :rolleyes:
 
Also wer da nun recht hat keine Ahnung. Klingt eher nach etwas was Gerichte entscheiden müssen.

Um Umkehrschluss würde das ja heißen das die Firma tun und lassen kann was Sie will. Also auch erzählen kann was Sie will. Das erscheint mir doch etwas unwahrscheinlich.

Das "Wo kein kläger, da kein Richter" mal ausgeklammert.
 
jonderson schrieb:
Du solltest dich lieber mal ein bisschen in Zivilrecht weiterbilden ;)
Wozu ist denn eine Webseite da? ;)

Ein Beispiel: § 434 Absatz 1 Satz 3 BGB

Was soll mir dein Beispiel sagen? Die Eula beinhaltet 1 Jahr Garantie (2 in Deutschland) damit ist der Hersteller raus. Kein Gesetz verpflichtet ein Softwareunternehmen die Software über einen unbegrenzten Zeitraum zu pflegen.

B. LAUFZEIT DER GARANTIE; GARANTIEEMPFÄNGER; DAUER VON KONKLUDENTEN
GEWÄHRLEISTUNGEN. Die beschränkte Garantie gilt ein Jahr ab dem Erwerb der
Software durch den ersten Nutzer. Wenn Sie während dieses Jahres Ergänzungen,
Updates oder Ersatzsoftware erhalten, fallen diese für den Rest des Garantiezeitraums
oder 30 Tage lang unter die beschränkte Garantie, wobei der längere Zeitraum
maßgeblich ist. Wenn der erste Nutzer die Software überträgt, gilt für den Empfänger der restliche
Zeitraum der Garantie.
...
In DEUTSCHLAND und in ÖSTERREICH gibt es das Konzept der Implied Warranties oder Implied
Guarantees, wie es im vorstehenden zweiten Unterabschnitt von Abschnitt B dargelegt ist, nicht. Zur
Vermeidung jeglicher Zweifel wird klargestellt, dass Ihre gesetzlichen Rechte nach deutschem bzw.
österreichischem Recht hierdurch weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden
...
D. ANSPRÜCHE BEI VERLETZUNG DER GARANTIE. Microsoft wird die Software kostenlos
nachbessern oder nachliefern. Wenn Microsoft sie nicht nachbessern oder nachliefern
kann, wird Microsoft den Betrag zurückerstatten, der auf Ihrer Quittung für die Software
ausgewiesen ist. Microsoft wird außerdem Ergänzungen, Updates und Ersatzsoftware
kostenlos nachbessern oder nachliefern. Wenn Microsoft sie nicht nachbessern oder
nachliefern kann, wird Microsoft den von Ihnen gegebenenfalls dafür gezahlten Betrag
zurückerstatten. Sie sind verpflichtet, die Software zu deinstallieren und mit den
dazugehörigen Medien und anderen Materialien und einem Kaufnachweis an Microsoft
zurückzugeben, um eine Rückerstattung zu erhalten. Dies sind Ihre einzigen Ansprüche
im Falle einer Verletzung der beschränkten Garantie
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke rechtlich kann man MS wenig, sie haben ja darauf geachtet, dass der offizielle Verkauf von PCs mit Win7 und der Retail-Version von Win7 eingestellt wurde BEVOR Kaby-Lake auf den Markt kam - Also haben Sie Ihrer Sorgfaltspflicht Genüge getan. Klar darf man in Deutschland entbundeln, aber keiner kann erwarten, dass ein Produkt, welches bis maximal Herbst 2016 verkauft wurde, auf Hardware von 2017 ff läuft - So wird MS argumentieren..
 
xexex schrieb:
Was soll mir dein Beispiel sagen? Die Eula beinhaltet 1 Jahr Garantie (2 in Deutschland) damit ist der Hersteller raus.

Und die Eula ist ja wie schon gesagt wirkungslos.

BTW: Gewährleistung != Garantie

puri schrieb:
Ich denke rechtlich kann man MS wenig, sie haben ja darauf geachtet, dass der offizielle Verkauf von PCs mit Win7 und der Retail-Version von Win7 eingestellt wurde BEVOR Kaby-Lake auf den Markt kam - Also haben Sie Ihrer Sorgfaltspflicht Genüge getan. Klar darf man in Deutschland entbundeln, aber keiner kann erwarten, dass ein Produkt, welches bis maximal Herbst 2016 verkauft wurde, auf Hardware von 2017 ff läuft - So wird MS argumentieren..

Es geht nicht darum wie lange eine Software verkauft wurde, sondern was der Hersteller versichert hat.

Für Win7 wird es wackelig, Sicherheitsupdates zu sperren ist ein heißen Eisen, aber nicht mehr die neuen Prozessoren zu unterstützen an sich ok.

Bei Win8 sind sie da meiner Meinung nach ganz auf verlorenen Posten, obwohl feature Update auch ein definierter Begriff ist...
 
Zuletzt bearbeitet:
jonderson schrieb:
Und die Eula ist ja wie schon gesagt wirkungslos.

BTW: Gewährleistung

Das glaubst du!

Aber ich wiederhole es gerne für dich nochmal. WENN die Eula in deiner Welt wirkungslos ist, wie lange gilt dann die gesetzliche Gewährleistung?
 
Für Win 8.1 gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.
ABER: Im Notfall hat MS ja einen Kaby-Lake-Patch für Win7/Win 8.1. Der nennt sich Windows 10 und ist (auch jetzt noch) kostenlos - MS wird das jedem unzufrieden User großzügig anbieten..
 
xexex schrieb:
Das glaubst du!

Aber ich wiederhole es gerne für dich nochmal. WENN die Eula in deiner Welt wirkungslos ist, wie lange gilt dann die gesetzliche Gewährleistung?
2 Jahre, aber Microsoft war ja so nett und hat eine erweiterte Garantie eingeräumt ;)
Ergänzung ()

puri schrieb:
Für Win 8.1 gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.
ABER: Im Notfall hat MS ja einen Kaby-Lake-Patch für Win7/Win 8.1. Der nennt sich Windows 10 und ist (auch jetzt noch) kostenlos - MS wird das jedem unzufrieden User großzügig anbieten..

Nein er ist nicht mehr Kostenlos, jedenfalls nicht offiziell ;)

Und mit diesem Produkt kommen soweit ich weiß neue Eulas usw die, wenn man sie akzeptiert eingeht.
Denn diese konnte man vor der Nutzung lesen, da hier ja kein Kauf stattfand.
Somit kann man es somit dem User nicht verübeln beim alten Betriebssystem zu bleiben.

Noch dazu kann man sogar Win10 und Win7/8 parallel nutzen, solange man es nicht gleichzeitig macht (Mal eine einfache Lizenz angenommen)
 
Zuletzt bearbeitet:
Surtalnar schrieb:
Wenn dein Linux doch so toll ist, dann versuche mal ein Linux von 2009 auf aktueller Hardware zum Laufen zu bringen. Du wirst kläglich scheitern.

Debian hat letzten Sommer die Unterstützung für AMDs K5 und K6 sowie Intels ersten Pentium entfernt: https://www.heise.de/ix/meldung/Debian-Linux-unterstuetzt-kuenftig-weniger-Uralt-CPUs-3199339.html

Man kann Linux ja vieles vorwerfen, aber die fehlende Unterstützung exotischer oder alter Hardware garantiert nicht.
 
Kein Gesetz verpflichtet ein Softwareunternehmen die Software über einen unbegrenzten Zeitraum zu pflegen.

Nein aber wenn man Zusagen macht. Muss man diese auch einhalten.

Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist.

Für mich ist der Supportzeitraum Vertragsbestandteil. Das ausgestalten ist freiwillig aber man kann zusagen eben nicht einfach so für nichtig erklären die man gegeben hat.

Der Supportzeitraum ist eine zugesicherte Leistung. Sonst könne ja jeder 100 Jahre versprechen und dann eben nicht einhalten.
 
jonderson schrieb:
2 Jahre, aber Microsoft war ja so nett und hat eine erweiterte Garantie eingeräumt
Also ich bin der letzte der Microsoft verteidigt, aber dem ist wirklich so.
Du kannst Win7 weiter nutzen, nur der Support (in Form von Updates) ist eben weg.

Rechtlich in sicheren Tüchern.
Moralisch, ein Dreckskonzern.
 
Nochmal. 2 Jahre sind Gesetzlich.

MS gibt aber eben freiwillig mehr. Und hier ist eben der Punkt. Diese zusagen muss man einhalten. Weil auch Freiwillige zusagen dann Vertragsbestandteil sind.

Sonst könnte man ja das blaue vom Himmel Lügen. So einfach ist es dann doch nicht. Bzw das wage ich zu bezweifeln.
 
Zuletzt bearbeitet:
jonderson schrieb:
2 Jahre, aber Microsoft war ja so nett und hat eine erweiterte Garantie eingeräumt ;)

Du bist echt lustig.

Eine Eula ist in deiner Welt nicht rechtsgültig, weil sie nicht vorher eingesehen wurde. Eine Supportrichtlinie ist aber anscheinend rechtsgültig obwohl dort deutlich steht, dass sie jederzeit geändert werden kann und sie irgendwo im Internet steht.

Mann kann sich die eigene Welt auch so hinbiegen wie man möchte. Ist leider nur fernab der Realität.

MS gibt aber eben freiwillig mehr. Und hier ist eben der Punkt. Diese zusagen muss man einhalten. Weil auch Freiwillige Sachen dann Vertragsbestandteil sind.

WO gibt Microsoft zusätzlichen Support? Weil sie eine Absichtserklärung im Internet veröffentlichen? Dann sollten wir am besten die Regierung verklagen!

EDIT:
jonderson schrieb:
Es wurde aber Vertraglich zugesichert, dass ich Sicherheitsupdates bekomme, die mir verwehrt werden...

Ja! Im besten Fall 2 für Jahre!
 
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