Wohnung / Mietpreise

Solange sich die Erhöhung im rechtlichen Rahmen bewegt, kannst du, außer dich zu ärgern, nix machen.
 
Du kannst schon ausziehen wenn du dir bei euch die Wohnung quasi aussuchen kannst.
kann dich schon verstehen.. sind immerhin gut 400€ im Jahr zusätzlich.
Je nachdem wie bei euch die Wohnungsverhältnisse sind, kannst dus shcon drauf ankommen lassen auszuziehen. Ob das deinen Vermieter interessiert: Wer weiß...
 
ITX-Fan schrieb:
Die letzte Mietpreiserhöhung war am 01.11.17, als ich eingezogen bin. Leider weiß ich nicht mehr, wie hoch die Kaltmiete meiner Vormieterin war.
Das ist auch vollkommen egal.
ITX-Fan schrieb:
Einfach mal aussitzen bis November und abwarten, was passiert?
Was soll schon passieren? Die neue Miete wird fällig. :freak:
 
Khaotik schrieb:
kann dich schon verstehen.. sind immerhin gut 400€ im Jahr zusätzlich.
Danke sehr, genau darum ging es mir.

cartridge_case schrieb:
Was soll schon passieren? Die neue Miete wird fällig.
Mein Mietvertrag sagt was anderes und den habe ich unterschrieben, im Gegensatz zu der Ankündigung. Also muss ich zunächst mal gar nichts.
 
ITX-Fan schrieb:
Mein Mietvertrag sagt was anderes
Und da steht auch nix von Staffel oder Indexmiete?

Ansonsten scheinen mir die 380 schon recht normal für die Gegend, eine Erhöhung einfach so wäre dann doch unzulässig.
 
Mir war mal so, dass eine Miete nur alle drei Jahre erhöht werden darf, wenn es keine Staffel- oder Indexmiete ist.
Würde mich da mal an fachkundige Stellen wenden zwecks Beratung (Mieterverein oder so).

PS: Der Änderung einer Miete muss man auch zustimmen, da es sich ja um eine Änderung des Vertrags handelt. Die Zustimmung kann man allerdings nur unter bestimmen Voraussetzungen verweigern, zum Beispiel, wenn die Miete ungerechtfertigt (innerhalb der Sperrzeiten, über ortsübliche Vergleichsmieten, usw.) erhöht werden soll.
 
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Wende dich doch an den örtlichen Mieterverein oder die Verbraucherzentrale. Dort kann man dir rechtssicher für eine angemessene Gebühr helfen/beraten.
 
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Da ich selbst vermiete, solche Mieter liebe ich ja, nicht ...
Deutschland ist für private Vermieter eh schon echt schlecht und dann dann muss man hier auch noch sowas lesen ...

Es gibt regeln in diesem Rahmen darf man die Miete auch regelmäßig anpassen.
Zahlst du die neue Miete nicht und es hat sich irgendwann genug Rückstand angesammelt wirst du halt gekündigt.

Ich grundlegend rede mit meinen Mietern vorher das ich vor habe die Miete zu erhöhen.

Gerade ein Haus gekauft was vermietet ist, hab mit ihnen gesprochen das ich natürlich kein Eigenbedarf anmelde und die Miete erstmal nicht erhöhte 1-2 Jahre. Was danach kommt mal sehen.
Sie wollten gerne 1-2 Dinge macht haben, habe ich ihnen angeboten als Modernisierung kostet aber dann anteilig 50-80€ mehr Miete im Monat je nach Preis. Würde dankend abgelehnt und so schlimm sind die Fenster und Bad Armaturen ja dann doch nicht.
 
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Du klingst aber auch nicht gerade nach einem angenehmen Vermieter, wenn du einfach mit Eigenbedarf drohst ;) (was anscheinend nicht stimmt bzw. du nicht weißt was das bedeutet)

In Österreich würde ich die höhere Miete hinnehmen und beim Auszug prüfen lassen, ob gerechtfertigt. Falls nein, bekommt man sie eh zurück. Wir haben aber auch Mieter freundlichere Gesetze.
 
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Achso nein @hallo7 , war so nicht gemeint, brauche das Haus nicht und die Mieter fragten ob ich sie kündige wegen Eigenbedarf!
Gebe zu hatte das oben unglücklich formuliert.
Bin ein recht angenehmer Vermieter denke ich.

Was ich nicht ab kann wenn Mieter anfangen sich über Nonsens zu beklagen.

Z.B. „Bad Amateur ist alt und wirkt nicht modern! Ob ich nicht ein neues kaufen kann“ das Waschbecken ist top, nicht dreckig, nicht kaputt Design auch eigentlich ok, liegt im Auge des Betrachters.
Mieter hatte die Genehmigung bekommen vom Fachbetrieb das Becken auf seine Kosten gegen ein von ihm neu gekauftes zu tauschen, ich kaufe Zeitwert bei Auszug ab oder Rückbau auf IST Zustand natürlich wieder Fachbetrieb!

War ihm zu teuer ... läuft ... aber der Vermieter soll kaufen was es ihm selbst nicht wert ist.
 
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Heelix schrieb:
Es gibt regeln in diesem Rahmen darf man die Miete auch regelmäßig anpassen.
Ja, wenn diese unter Marktschnitt ist oder man Saniert. Oder man hat Staffel/Indexmiete. Aber sonst halt nicht einfach so weil: ist halt.
Alles bei ITX Fan (scheinbar) nicht der Fall.
In seinem Landkreis finde ich Whg bei gleicher Größe und Alter für nochmal 100 Euro weniger Kalt.
Von daher.
 
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Gibt es einen Mietspiegel muss man sich dran orientieren.

Gibt es keinen was auf dem Land ja passiert kann Vergleichsmieten. Vergleichsmieten darf man sich auch Wohnungen suchen die teurer sind egal ob es billigere gibt ... wobei sie natürlich in Ort, Lage, Ausstattung etc. passen müssen.
 
ayngush schrieb:
eine Miete nur alle drei Jahre erhöht werden darf
Das wäre zu schön. :)
Alle 15 Monate ist zulässig (§ 558 Abs. 1 BGB) wenn es nicht mehr als 20% in drei Jahren sind (§ 558 Abs. 3 BGB).

Erwähnenswert wäre noch, dass der Vermieter die Erhöhung begründen muss (§ 558a BGB), was bei mir absolut nicht der Fall ist:

"Betr, Anpassung der Miete und Nebenkosten.

Sehr geehrter Herr X,

hiermit möchte ich Ihnen mitteilen das ich eine Anpassung der Miete von 35 Euro und der Nebenkosten von 0 Euro beabsichtige .

Ich bitte sie mir, ab den 01.11.20019 monatlich, die Miete von 415 Euro und Nebenkosten von 130 Euro zu überweisen."

[Anm.: Fehler in Rechtschreibung und Zeichensetzung vom Original übernommen!]

ayngush schrieb:
Der Änderung einer Miete muss man auch zustimmen, da es sich ja um eine Änderung des Vertrags handelt
Sehe ich auch so, danke.

Prom07 schrieb:
Mieterverein oder die Verbraucherzentrale
Anfragen laufen, auch an das Gemeindebüro, weil bei Kreisverwaltung und Verbandsgemeinde keine Zahlen vorliegen.

Heelix schrieb:
Gerade ein Haus gekauft was vermietet ist, hab mit ihnen gesprochen das ich natürlich kein Eigenbedarf anmelde und die Miete erstmal nicht erhöhte 1-2 Jahre. Was danach kommt mal sehen.
Du hast also ein Haus gekauft und kannst nun sagen: "Hey, jetzt bin ich Vermieter!" Hast du vor, in zumindest einigen Jahren selbst in dem Haus zu wohnen? Auch wenn die Aussicht auf eine Kündigung wegen Eigenbedarf für die jetzigen Mieter sicher kein angenehmes Thema ist - das Gegenteil (über Jahre hinweg Mieterhöhungen, weil der Eigentümer das Haus nur als Kapitalanlage nutzt) können die Mieter auch nicht wollen. Die Mieten in diesem Land sind bereits hoch genug, als dass es Menschen mit solcher Denkweise braucht.

Heelix schrieb:
und dann dann muss man hier auch noch sowas lesen ...
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass deine Mieter hier mitlesen, werden die dir da nicht widersprechen.

Ungard schrieb:
In seinem Landkreis finde ich Whg bei gleicher Größe und Alter für nochmal 100 Euro weniger Kalt.
Danke auch hier, so sehe ich das auch.

2019-08-10 Immowelt Mietspiegel.jpg
 
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ITX-Fan schrieb:
Das wäre zu schön. :)
Alle 15 Monate ist zulässig (§ 558 Abs. 1 BGB) wenn es nicht mehr als 20% in drei Jahren sind (§ 558 Abs. 3 BGB).
Wegen mir auch so herum. Ich kenne das von meiner Mutter ihrer Wohnung, deren "Heuschreckenvermieter" (so ein Hedgefonds) erhöht genau alle drei Jahre um genau 15% (maximal zulässig wg. der Mietpreisgrenze hier). Daher kam ich auf die drei Jahre.
 
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Heelix schrieb:
Gibt es einen Mietspiegel muss man sich dran orientieren.

Gibt es keinen was auf dem Land ja passiert kann Vergleichsmieten. Vergleichsmieten darf man sich auch Wohnungen suchen die teurer sind egal ob es billigere gibt ... wobei sie natürlich in Ort, Lage, Ausstattung etc. passen müssen.
Naja wenn 90% billiger sind wird man wohl kaum damit durchkommen wegen Anpassung zu erhöhen.
 
_killy_ schrieb:
@GoethesGarten

Wenn ihr noch ein weiteres Kind plant, dann doch gleich eine 5 Raum Wohnung in Betracht ziehen falls es das Budget erlaubt.[...]

Eine 4-Raum-Wohnung sollte genügen, aber natürlich darf es auch eine 5-Raum-Wohnung sein wenn der Mietpreis stimmt. Die nächste Wohnung soll nämlich etwas langfristiges werden. Aber zunächst (ab ca. Oktober) bekommt meine Frau nur Elterngeld und ich bin zunächst für 1 Jahr der alleinige Hauptverdiener. Da muss man den Gürtel etwas enger schnallen (trotz Elterngeld, Kindergeld und kleinen Zuschüssen von der Familie).
Ergänzung ()

cartridge_case schrieb:
Mit solch einem Schreiben wird natürlich keine erhöhte Miete fällig. :D Das ist ja richtig lustig. [...]
In der Tat muss ein Mieterhöhung-Schreiben ganz bestimmte inhaltliche Vorgaben erfüllen, da es sonst ungültig ist.
 
'Danke' muss ich gerade mal sagen, für die vielen hilfreichen Kommentare zu meiner Frage, die ich Anfang August hier gestellt hatte. :daumen:

Wer weiß ob ich die Kröte sonst vielleicht einfach geschluckt hätte, aber sich zu beschweren hat genutzt, die Erhöhung ist vom Tisch! :stock: Mehr noch, stattdessen will er endlich (ein weiteres Mal) die Heizung reparieren. (Oder sogar austauschen!)

Super Thread hier!
 
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