www.coco-network.com erfahrungen ?

da die prozesskostenhilfe wohl abgeschafft werden soll/ist und herr w. sich nun offiziell keinen rechtsanwalt mehr leisten kann, können sich die geschädigten wohl endlich auch revangieren, oder? ;)

die eidesstattliche wird ihm insgesamt wohl auch nicht helfen, falls er rechtskräftig verurteilt wird...
 
Um die Prozesskostenhilfe abzuschaffen, müsste der Artikel 3 im Grundgesetz geändert werden.
PKH soll als "Sozialhilfe in einer besonderen Lebenslage" den gerichtlichen Rechtsschutz auch für solche Bürger ohne Gefährdung deren Existenzminimums gewährleisten, für die Gerichts- und Anwaltskosten eine unzumutbar harte Belastung wären - der Rechtsschutz darf nicht aus finanziellen Gründen scheitern, das Kostenrisiko darf "keine Rechtswegsperre" sein.

die eidesstattliche wird ihm insgesamt wohl auch nicht helfen, falls er rechtskräftig verurteilt wird
Den anderen aber auch nicht, weil sie Geld dann auch nie sehen werden.
Wo nichts zu holen ist, hat der Kaiser sein Recht verloren.
Die siegreiche Partei hat natürlich Anspruch sowohl auf Ersatz der eingeklagten Forderung als auch auf die Zinsen und die Kosten für Gerichtsgebühren und Anwalt. Das alte Sprichwort "Wo nichts zu holen ist, hat der Kaiser sein Recht verloren" hat in der Praxis jedoch immer noch große Bedeutung. Dies zeigt sich besonders bei einer Insolvenz.
Und wenn er einige Tage hinter Gittern verbringt, wird er auch wohl sein Einkommen nicht auffrischen können, um die Forderungen zu begleichen.
 
im ersten punkt hast du recht, habe da das eingeschränkte widerspruchsverfahren verwechselt.
im zweiten nicht, da den schuldner hier eine insolvenz nicht retten wird, falls er rechtskräftig verurteilt wird. denn von schulden, die nachweisbar aus straftaten entstanden sind, kann er dann nicht befreit werden.

bleibt ihm also in so einem fall ein dekadenlanges leben ohne offizielles vermögen und auch das einkommen darf die pfändungsgrenzen nicht überschreiten.

dass er in den knast muss, bezweifele ich eher, falls er bis dahin ein unbeschriebenes blatt war. aber auch bei einer bewährungsstrafe kriegt er die schulden durch eine privatinsolvenz nicht nachgelassen. ich denke nach dem was vorgefallen ist, wird den geschädigten zumindest die satisfaktion bleiben, den mutmasslichen betrüger eine lange zeit durch pfändungen und gerichtsvollzieher besuche an einem ruhigen leben zu stören.

im übrigen wird in solchen fällen bei einer bewährungsstrafe sehr oft die auflage gemacht, an die geschädigten eine wiedergutmachung zu leisten. sollte der verurteilte also nachweislich nichts in diese richtung unternommen haben, ist nichts mit bewährung und er landet ganz schnell im knast.


tolle lebensperspektive für einen 23-24 jährigen...
 
Zuletzt bearbeitet:
bleibt ihm also in so einem fall ein dekadenlanges leben ohne offizielles vermögen und auch das einkommen darf die pfändungsgrenzen nicht überschreiten.
Und bekommt dann irgendeiner etwas, ausser das was man pfänden könnte, wenn er mal ein wenig mehr als die Pfändungsfreigrenze verdient?
den mutmasslichen betrüger eine lange zeit durch pfändungen und gerichtsvollzieher besuche an einem ruhigen leben zu stören.
Der Gerichtsvollzieher kommt immer nur dann, wenn den einer beauftragt etwas zu vollstrecken und die Kosten schon mal im Vorraus zahlt, ohne Bares geht der auch nirgends hin, ausser er wird öffentlich dahin beordert (Finanzamt, Zoll), die haben aber eigene Leute. Und wenn er dagewesen ist und nichts pfänden kann, wird eine Eidestattliche angeordnet und er hat wieder einige Jahre Ruhe. Beim nächsten Auftrag etwas zu pfänden, schaut er in seinen Akten nach und sieht das er bereits die Eidestattliche abgegeben hat und entscheidet ob es sich überhaupt lohnt wieder hinzugehen. Dann möchte ich mal den sehen, der für 300 - 500 €, für den er den Titel bekommen hat, jedes Mal den Weg der Vollstreckung geht und dafür auch noch an den Vollzieher zahlen muss. Für die grosse Firma, deren Ware er nicht gezahlt hat, wird das ein Inkassobüro machen, für die Bank wohl auch (die schreiben die Verluste ab), aber für die kleinen geprellten Käufer, die sich einen Titel geholt haben auch? Denkst Du, wenn da eine Insolvenz läuft, das der Endkunde auch etwas von dem bekommt, was sich nicht schon andere gesichert haben (Firmen, Banken, Versicherungen, Finanzamt, Angestellte, usw.)?
 
erstmal ein urteil abwarten. denn nur mit der eidenstattlichen ist er in der tat in 6-7 jahren, dank einer priv. insolvenz, schuldenfrei.

deswegen nochmal an jeden geschädigten: zeigt ihn an. gerade das kostet euch nichts.
 
deswegen nochmal an jeden geschädigten: zeigt ihn an. gerade das kostet euch nichts.
Geld wird es deshalb aber auch nicht geben und ob er eine private Insolvenz machen kann, entscheiden dann auch andere, einer privaten Insolvenzen müssen auch die Gläubiger zustimmen und das machen sie nur, wenn auch etwas zu erwarten ist, also ein Teil der Schuld beglichen werden kann.
 
werkam schrieb:
Geld wird es deshalb aber auch nicht geben und ob er eine private Insolvenz machen kann, entscheiden dann auch andere, einer privaten Insolvenzen müssen auch die Gläubiger zustimmen und das machen sie nur, wenn auch etwas zu erwarten ist, also ein Teil der Schuld beglichen werden kann.

das allerdings ist völliger unsinn.

die gläubiger haben nichts zu entscheiden. sonst würden die eh niemals einer insolvenz eines schuldners zustimmen. wie kommst du auf diese abwegige idee? ;)

wenn, dann gibt es erst den versuch einer aussergerichtlichen einigung. hier haben die gläubiger noch etwas mitzureden. danach warst das für die.

alleine das insolvenzgericht entscheidet für oder gegen.

bitte lasse dein halbwissen stecken und verunsichere die geschädigten nicht. so langsam erweckt es wirklich den eindruck, du machst bewusst eine stimmung pro "gescheiterter unternehmer" und gegen anzeigen desjenigen ;)

jede anzeige eines geschädigten, die in dem strafverfahren mitverhandelt wird, sichert diesem seine ansprüche gegen den schädiger auf dekaden.

erstattet man keine anzeige, ist der schädiger mit einer privat insolvenz fein raus.

verdreh das bitte nicht ständig, egal was am ende für die geschädigten an finanzieller wiedergutmachung rauskommt!
 
Nach § 290 InsO ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn dies im Schlusstermin von einem Insolvenzgläubiger beantragt worden ist und wenn gewisse Voraussetzungen nicht erfüllt sind, das gilt vor allem dann, wenn derjenige wegen einer Straftat nach den §§ 283 bis 283c des Strafgesetzbuchs rechtskräftig verurteilt wurde. Da die Quotenaussichten in der Regel äußerst schlecht sind, kümmern sich Gläubiger selten um das weitere Verfahren und stellen keine Versagungsanträge.

Niemanden möchte ich davon abhalten Anzeige zu erstatten, sondern stelle lediglich fest, dass wenn bei dem Herrn W. nichts mehr zu holen ist, es sehr schwer sein wird noch was zu bekommen.
 
deswegen heisst es auch "wohlverhaltenszeit". das hat aber nichts mit: "einer privaten Insolvenzen müssen auch die Gläubiger zustimmen". die haben nichts zuzustimmen oder zu versagen. auch nicht, wenn nicht mal ein euro zurückgezahlt worden ist.

wenn der schuldner weiterhin spielchen spielt und dieses nachweisbar ist, wird er natürlich nicht schuldenbefreit.

das alles hat aber, zumindest im moment, nichts mit der sache an sich zu tun.

also BTT :)
 
Moin zusammen

es würde mich ja mal interessieren, wie viele hier in diesem Forum Anzeige erstattet bzw. einen Mahnbescheid gestellt haben.

Wie sieht das eigentlich rechtlich aus, wenn der Herr Wassermann Privatinsolvenz beantragt und der Gläubiger hat einen Vollstreckungsbescheid....ist eine Privatinsolvenz dann überhaupt möglich......???
 
@OllySE

Also ich habe nun einen Vollstreckungsbescheid. Der ist 30 Jahre gültig. Ob ich aber jemals mein Geld zurück bekomme, möchte ich bezweifeln.
Herr Wassermann hat übrigens keine Privatinsolvens beantragt, sondern eine eidesstatliche Versicherung abgelegt. Das ist, denke ich, so was wie ein Offenbarungseid.
 
@OllySE

Moin.
Ich hab erstmal nur Anzeige erstattet. Hier wurde doch schon geposted, dass das ausreichend sei, um die eigenen Ansprüche zu sichern. Da ich mich mit dem juristischen allerdings nicht auskenne...
 
@Ruebe63: Da hast Du auf jeden Fall das richtige gemacht. Ich hatte im Juli auch den Vollstreckungsbescheid beantragt und gehörte zu den Glücklichen, die im August das Geld zurückerhalten hatten.

@Hannjo: Ob nur eine Anzeige ausreicht, um sein Geld zurückzubekommen mag ich bezweifeln. Letzendlich wird doch nur bei einem Gerichtsverfahren entschieden, ob der "Angeklagte" eine Straftat verübt hat. Wie das Strafmaß festgesetzt wird und im welchen Umfang ein Ausgleich an die Gläubiger erfolgt, wird vom Richter festgelegt.
(ich hoffe, dass das so richtig ist.....;)). Wahrscheinlich wird der Richter dann die derzeitige wirtschaftliche Situation des Angeklagten berücksichtigen...und daraufhin das Strafmaß festsetzen.

Durch einen Mahnbescheid und den daraus resultierenden Schuldtitel, hat man wie Ruebe bereits gesagt hat, die Möglichkeit, die Forderung 30 Jahre lang einzutreiben.
 
Hallo,

Ich schreibe hier zum erstenmal da ich jetzt erst auf diesen forum gestossen bin..

habe am 05.07.08 für 99,70.- ein board & speicher bestellt und immer noch nicht erhalten..die 99,70.- auch nicht ...

wollte fragen wie ich zu meinem geld komme? denn praktisch ist es ein diebstahl....wenn er mir keine ware ausliefert und das geld nicht zurück gibt oder?

wenn mir jemand helfen kann were ich ser dankbar...email: nadikuss2@yahoo.de tel: 015159251266 danke im voraus ..würde mich freuen auf einen anruf








solche leude dürfen nicht einmal erst gebohren werden dürfen meiner meinung..ps: aber nur meiner meinung...
 
Zuletzt bearbeitet:
@ andeolo

Hi und herzlich willkommen hier im Forum.
1. Würde ich dir mal raten hier nicht öffentlich deine e-mail-adr. und Tel.-Nr. anzugeben!
2. Solltest du dir mal die Mühe machen und wenigstens von vorne beginnend einige der posts die hier verfasst wurden zu lesen. Dort gibt es reichlich Tipps zu deinen Fragen.
Nur so nebenbei, dein Geld wirst du wohl nicht mehr wiedersehen, nachdem was hier schon so alles berichtet wurde, aber Anzeige erstatten, dass wäre sicher noch eine Möglichkeit.

good luck
Einer der noch Glück gehabt hat
 
naja deine antwort konntest du dir auch sparen...ggg..

und mein geld hab ich bissher immer wieder bekommen wenn es auch nur 1 cent war...ich warte halt bis zu einem gewissen punkt ..biss ich wütend werde...dann wenn die geduld geplatzt ist..und mein geld immer noch nicht habe..wende ich andere methoden an...wie z.b. mind. dopelten schaden zufügen...so das es für die jenige person nie wieder in den sinn kommt sone masche wiederhollt durchzuziehen...
 
Hihi wie niedlich... ja dann wende mal den doppelten Schaden an, bin schon gespannt.

Ich hoffe du bist jetzt so richtig wütend, dann kannst du gleich den anderen Geschädigten hier Ihr Geld mitbringen. Die werden sich so richtig freuen.

btw. als Neuling hier im Forum solltest du mal die Regeln durchlesen oder einfach still sein. Die Antwort war doch noch freundlich und ein gutgemeinter Ratschlag.

Und deine Pseudo-Handy-nr. kannst dir auch sparen... ich habe und werde da nicht anrufen, kann aber auch nicht glauben das jemand so dumm sein kann und seine "echte" Rufnummer in ein öff. Forum stellt!? Also für wie dumm musst du uns halten?
Wenn ich falsch liegen sollte, mein Beileid und viel Glück!

Gruss
 
andeolo schrieb:
naja deine antwort konntest du dir auch sparen...ggg..

und mein geld hab ich bissher immer wieder bekommen wenn es auch nur 1 cent war...ich warte halt bis zu einem gewissen punkt ..biss ich wütend werde...dann wenn die geduld geplatzt ist..und mein geld immer noch nicht habe..wende ich andere methoden an...wie z.b. mind. dopelten schaden zufügen...so das es für die jenige person nie wieder in den sinn kommt sone masche wiederhollt durchzuziehen...

Sorry wenn dir meine Ratschläge nicht gefallen haben.
Aber mit deiner "Hau-Ruck" Methode wirst du nicht weit kommen.
Dass du dein Geld bisher immer wieder bekommen hast mag sein und diesmal dann wohl das erste mal wo's nicht der Fall sein wird. :(

grEETz
 
@ Andeolo: Auf die deutsche Rechtschreibung warst Du anscheinend auch wütend:rolleyes:
Jedenfalls hast Du der auch ordentlich einen übergebraten:D
 
@ollyse
da hast du einiges durcheinander gebracht, ist aber auch egal ;)
im falle einer verurteilung, die auch rechtskraeftig wird, wuerde bei dem genannten wohl eine bewaehrungsstrafe in frage kommen. wie schon frueher geschrieben, wird oft als auflage die wiedergutmachung an die geschaedigten festgelegt. bei einer bewaehrungszeit von z.b. 3 jahren, muesste der schaediger also genau nachweisen, warum es ihm nicht moeglich war, zumindest teilbetraege zu zahlen. einfach sich arbeitslos zu melden und abwarten wird nicht genuegen. der zustaendige bewaehrungshelfer wird ihm schon hoffentlich auf den zahn fuehlen.
seine "derzeitige finanzielle situation" wird nur wichtig, falls das gericht die zahlung einer geldstrafe anordnet, was ich in dem fall bezweifele, da das entgegen der ansprueche der geschaedigten wirkt.

den titel kannst du zwar 30 jahre einfordern,aber nur, falls der schaediger keine privatinsolvenz anmeldet oder deine ansprueche in einem strafprozess als solche festgestellt werden, die durch eine veruebte straftat entstanden sind.

da schreiben wir die fakten und moeglichkeiten seitenlang auf, aber irgendwie wird immernoch soviel durcheinander gebracht ;)


@andeolo
du traegst dich in einem forum neu ein, machst dir nichtmal die muehe, die vielen seiten an tipps durchzulesen, die nutzer hier unentgeltlich und unter einsatz eigener freizeit zusammentragen und besitzt auf noch die frechheit, hier leute anzumachen. junge, junge... dein umgang mit mitmenschen wird so zu offensichtlich,was dein 2ter beitrag auch bestaetigt...

viel lebenserfahrung hast du anscheinend nicht gesammelt, denn es gibt ganze konzerne, die auf solche art und weise zu ihren gewinnen kommen. etwas versprechen, geld einnehmen und dann tueren zu...

willst du denen auch "mind. dopelten schaden zufuegen" ?

unser "gescheiterter unternehmer" hier hat sein geschaeft halt nicht gross genug aufgezogen.

aber mal aus interesse gefragt: wie stellt man sich deine art der konfliktloesung und schuldenregulierung so vor? dein nachbar zerstoert dir deinen sandkuchen und du dafuer seine 2? ok, im sandkasten mag das so noch funktionieren...
 
Zurück
Oben