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Xbox One kommt defekt aus der Reperatur zurück, Geld zurück?
- Ersteller s-i.m.o-n
- Erstellt am
Y
ygbr
Gast
acty schrieb:Hier hat MS 3 "Versuche". Sollte der selbe Mangel nach drei Reperaturen immernoch verhanden sein, kann man sein Geld zurückverlangen
Vermutlich hat sich die Zahl 3 in den Köpfen festgesetzt, weil der Kunde 3 Lieferungen zu erdulden hat, wobei der Kauf bereits als erste Lieferung gilt. Tatsächlich sind es aber 2 Nachbesserungsversuche, d.h. s-i.m.o-n muss noch einen Versuch über sich ergehen lassen.
§ 440
C
c137
Gast
Nur dass die "Abwicklung" über Hersteller-Garantie kaum als Nachbesserungsversuch zählt. Der Käufer hat ja einen Vertrag mit dem Händler.
@ygbr: In deinem Link steht aber
Dabei ist der Händler/Verkäufer gemeint. Wenn man das Gerät aber dann zu Microsoft zur Garantie schickt hat das überhaupt nichts mit dem Händler/Verkäufer zu tun!
!!Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
Dabei ist der Händler/Verkäufer gemeint. Wenn man das Gerät aber dann zu Microsoft zur Garantie schickt hat das überhaupt nichts mit dem Händler/Verkäufer zu tun!
Y
ygbr
Gast
@homerpower
Die Anzahl der Nachbesserungsversuche (2) bleibt aber davon unberührt. Dass der TS sich nicht zuerst an den Händler gewendet haben soll ist eine andere Sache. Vielleicht sagt er noch etwas dazu.
http://www.anwaltskanzlei-online.de...beweislast-bei-der-erfolglosen-nachbesserung/
Die Anzahl der Nachbesserungsversuche (2) bleibt aber davon unberührt. Dass der TS sich nicht zuerst an den Händler gewendet haben soll ist eine andere Sache. Vielleicht sagt er noch etwas dazu.
Es gibt allerdings eine widerlegliche Vermutung, dass die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, wenn der Verkäufer den Mangel nicht nach zwei Versuchen beseitigen konnte.
http://www.anwaltskanzlei-online.de...beweislast-bei-der-erfolglosen-nachbesserung/
MahatmaPech
Banned
- Registriert
- Jan. 2012
- Beiträge
- 2.541
Darzerrot schrieb:In der Garantiezeit kann MS die Konsole 2 mal versuchen zu reparieren. Wenn die dann beim 3. mal kaputt geht, darf man vom Kauf zurück treten und sein Geld zurück verlangen.
Wenn man es genauer wissen möchte, kann man auch einfach das Gesetz lesen.
Wenn MS dir wieder ein defektes Gerät zurück schickt, was ich kaum glauben kann. Dann muss du es wieder zurück senden und wieder als defekt deklarieren. Und wenn es beim 3. mal passiert, dann kannst du dein Geld zurück verlangen.
1. nur, wenn derselbe Mangel nach drei Reparaturversuchen nicht behoben ist, darf man vom Recht gebrauch machen, daß eine Wandlung bzw. Geld zurück vorsieht.
2. genau, man sollte hierzu mal das Gesetz etwas genauer lesen.
@ygbr: Dieser Link von der Anwaltskanzlei bezieht sich eben so auf die Gewährleistung. Die Gewährleistung hat man beim Verkäufer. Garantie Beim Hersteller. Wenn man sich jetzt an den Hersteller wendet weiß ja der Verkäufer nicht mal von einem Mängel! Wenn jetzt der Hersteller 3 mal nachbessert warum sollte dann der Verkäufer die Ware zurücknehmen !!!!!!!!
Y
ygbr
Gast
Es geht mir um die Anzahl der Nachbesserungsversuche und die sind deren 2! Danach kommt Wandlung etc.
C
c137
Gast
So ganz in Stein gemeißelt ist die Anzahl zwei auch nicht.§440 BGB schrieb:Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
Und nach wie vor: Garantie ---> Hersteller; Gewährleistung ---> Händler
Y
ygbr
Gast
Alles richtig, aber ich habe mich auf die angesprochenen 3 Nachbesserungen bezogen und die sind nicht korrekt. Hat sich der TS überhaupt dazu geäußert, ob er die XBOX direkt bei MS bezogen hat?
C
c137
Gast
Nein, trotz mehrmaliger Nachfrage hat er sich nicht geäußert, wo er das Ding denn gekauft hat.
Vermutlich nicht bei Microsoft, aber offenbar ist er ja gleich zum Hersteller wegen Garantie gegangen. Der Support von MS ist aber eigentlich gut und ich denke, da wird es schon eine Lösung geben.
Btw. ist es auch nicht so einfach wenn er die Kiste "bei Microsoft" erworben hat, denn - wie ich schon erwähnte - die Stores z.B. in Deutschland gehören zu einer anderen Firma (Tochterunternehmen).
Vermutlich nicht bei Microsoft, aber offenbar ist er ja gleich zum Hersteller wegen Garantie gegangen. Der Support von MS ist aber eigentlich gut und ich denke, da wird es schon eine Lösung geben.
Btw. ist es auch nicht so einfach wenn er die Kiste "bei Microsoft" erworben hat, denn - wie ich schon erwähnte - die Stores z.B. in Deutschland gehören zu einer anderen Firma (Tochterunternehmen).
B
BucketMaster
Gast
In den ersten 6 Monaten würde ich mich NIEMALS auf eine Reparatur einlassen. Zum Händler und einen Austausch verlangen, wenn es ein gravierender Defekt ist.
Und auch auf keinen Fall den Händler das über die Garantie regeln lassen. Das ist ein beliebter Trick des Händlers um die Verantwortung und Kosten auf den Hersteller abzuwälzen.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html
§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
Und auch auf keinen Fall den Händler das über die Garantie regeln lassen. Das ist ein beliebter Trick des Händlers um die Verantwortung und Kosten auf den Hersteller abzuwälzen.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html
§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
Zuletzt bearbeitet:
Nach einem sehr langen Chat sind wir zu dem Schluss gekommen, das die Konsole noch einmal eingeschickt wird, alle technischen und kosmetischen defekte behoben werden und dazu drei Monate Xbox Live Gold dazu. Danke für eure Hilfe
F
fatty_doodoo
Gast
Na siehste, das klingt doch sehr gut :-)
R
Ribery88
Gast
BucketMaster schrieb:In den ersten 6 Monaten würde ich mich NIEMALS auf eine Reparatur einlassen. Zum Händler und einen Austausch verlangen, wenn es ein gravierender Defekt ist.
Und auch auf keinen Fall den Händler das über die Garantie regeln lassen. Das ist ein beliebter Trick des Händlers um die Verantwortung und Kosten auf den Hersteller abzuwälzen.
Diese Aussage ist schlichtweg Falsch!
Oder tauscht mir Audi mein Auto aus, wenn die Bremsen Defekt sind?
Der Händler hat das Recht die Ware zu prüfen oder prüfen zu lassen, zum Beispiel über den Hersteller!
Bei der Prüfung wird erstens festgestellt, ob ein Mangel vorliegt, auf welche Weise dieser beseitigt werden kann ( Reparatur oder Ersatzlieferung)
und ob der Mangel überhaupt ab Gefahrenübergang vorgelegen hat.
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