Zahlungsaufforderung wegen illegelem Download

Y2J

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ich lade mir sogut wie nie Filme herunter, doch letzte Woche habe betrunken ich 1 Film heruntergeladen.

Und schon flatterte heute eine Rechnung von knapp 1000 Euro in meinen Briefkasten.

einmal die Unterschriftserklärung
und die Rechnung.

Uhrzeit des Downloads ist angegeben,sowie meine IP_Adresse

weiter unten steht:

Im Interesse einer schnellen Erledigung der Angelegenheit ist unsere Mandantschaft bereit 450 Euro zu akzeptieren.


der Biref stammt von Waldorf Frommer Rechtsanwälte München.
wie siehts aus? Denn ich bin nicht der Besitzer dieses Telefonanschlusses, der gehört meiner Mutter. Und die hat den Film nicht runtergeladen. Also eine Art Fremdzugriff ohne Einverständnis des Telefonanschlussinhabers

Der Brief kam ohne Einschreiben , ich könnte doch also behaupten ihn nie erhalten zu haben,oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf keinen Fall bezahlen und das Schreiben mit der Unterlassungerklärung bloß nicht unterschreiben und wegschicken. Denn das wäre ein Schuldeingeständnis. Setz eine modifizierte Unterlassungserklärung auf und schick die weg und denn warte.

Genaueres findest Du auch hier im Thread:

https://www.computerbase.de/forum/threads/abmahnung-bekommen.1133916/
 
an meine Mutter. Ich nutze ihren Telefonanschluss, sie wohnt in einer anderen Straße.

@ Yiasmat

vielen Dank!
 
Hast du per Torrent geladen oder OCH?
Auf jeden Fall eine modifizierte Unterlassungserklärung aufsetzen und hinschicken
 
Auch wenn die Abmahnindustrie hier mal wieder zuschlägt - Im Grunde sollte der TE hier zahlen müssen, Trunkenheit ist für mich keine Entschuldigung nen Film herunter zu laden, auch wenns ja "nur" einmal war. Es ist inzwischen hinlänglich bekannt dass das einfach mal
ganz stupide illegal ist. Hin oder her, modifizierte Unterlassungserkärung tuts auch anscheinend.
 
Allgemein gilt, dass Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen ernst genommen werden müssen, aber die von den Abmahnern geforderten Unterlassungserklärungen nicht allzu leichtfertig abgegeben werden sollten. Die Entscheidung, ob und inwieweit eine Unterlassungsverpflichtung eingegangen wird, sollte immer in Absprache mit einem in Filesharing-Angelegenheiten versierten Rechtsanwalt erfolgen. Ein Rechtsanwalt kann aufzeigen, ob es im konkreten Fall sinnvoll ist, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Ein im Urheberrecht tätiger Rechtsanwalt kann eine Unterlassungserklärung erstellen, die auf den konkreten Fall passgenau zugeschnitten ist.

aber ein Anwalt kostet auch Geld.

soll ich die modifizierte UE nun abschicken oder nicht?

der Brief besteht aus 8 Seiten.Inklusive Stempel vom Landgericht Bayern, Namen der 3 Richter, meiner IP-Adresse. Sieht aus wie ein typisches Standart-Verfahren.



kann ich nun behaupten den Brief nicht erhalten zu haben, da der Brief ohne Einschreiben bei mir einging?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein kannst du nicht behaupten. Es bleibt dir die Wahl eine modifizierte UE oder aber einen Anwalt. Kannst du dir keinen leisten bzw. der Anschlussinhaber dem es vorgeworfen wird, kannst du einen Beratungsschein beantragen. Dann wirst du entweder den ganzen Anwalt bezahlt bekommen oder aber dir wird das Geld vorgstreckt und du zahlst das in raten ab, je nachdem wieviel du verdienst.

Mit du ist stets der Anschlussinhaber gemeint, dem auch das Schreiben zugegangen sein sollte.
 
ok danke. das heißt mit dem Brief zum Anwalt.
 
Würdest du uns vielleicht noch mitteilen worüber du geladen hast? Torrent, OCH?

mfg
 
Prom07 schrieb:
Auch wenn die Abmahnindustrie hier mal wieder zuschlägt - Im Grunde sollte der TE hier zahlen müssen, Trunkenheit ist für mich keine Entschuldigung nen Film herunter zu laden, auch wenns ja "nur" einmal war. Es ist inzwischen hinlänglich bekannt dass das einfach mal
ganz stupide illegal ist. Hin oder her, modifizierte Unterlassungserkärung tuts auch anscheinend.

Nimms nicht so ernst , hier zieht sich jeder 2te illegal Filme und Spiele ;) Und vorallem wenns ausversehen war , dann sollte man helfen.
 
Welcome im Club :freak:

hab jetzt auch so einen schreiben bekommen,da freut man sich dass man endlich I-Net Anschluss hat der nicht mal 2 Monate alt ist und schon so ein mist.
Mo. geht es zum Anwalt,denn was ich so raus googeln konnte,dann das man bei solchen bescheiden, am besten gleich den Anwalt besucht.wenn man die Unterlassungserklärung selber verbockt,dann klagen die Geier auch gleich gegen Unterlassung mit. :mad:
(und bitte nicht die beigefügten Unterlassungen unterschreiben,wenn man keine Ahnung hat dann lieber einen Fachanwalt für Urheberrecht besuchen.):kotz:
 
Darf man erfahren um welche Inhalte es sich handelt? Ich wäre durchaus interessiert von welchem Künstler oder Verlag ich in Zukunft definitiv keinen Film mehr kaufen würde oder nicht mehr ins Kino gehe...

Bestimmt irgendwas deutsches oder?

der provider wäre auch interessant, sofern man das nennen darf. schließlich gibt der ja daten so einfach nur anhand einer IP raus
 
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