am 19. Dezember 2016 erschoss ein islamistischer Terrorist in Berlin einen polnischen LKW-Fahrer, raubte das Fahrzeug und steuerte es in den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz. Er ermordete dabei weitere elf Menschen aus Israel, Italien, Tschechien, der Ukraine und Deutschland. Mehr als 70 Personen wurden - teilweise sehr schwer - verletzt.
Wir, die Verfasser dieses Briefes, sind Familienangehörige aller zwölf Todesopfer. Einige von uns gehören auch selbst zu den Verletzten und Nothelfern am Breitscheidplatz. Wir haben uns nach dem Anschlag in einer Gruppe zusammengeschlossen und stehen miteinander in Kontakt. Wir teilen unsere Trauer, versuchen uns gegenseitig so gut es geht zu unterstützen und informieren uns über Entwicklungen in der Politik und den Medien.
Wir nehmen in den Monaten seit dem Anschlag vielfältige Missstände wahr und haben uns nun entschieden, uns mit diesem Brief direkt an Sie, Frau Bundeskanzlerin, zu wenden. Die Missstände betreffen sowohl die mangelhafte Anti-Terror-Arbeit in Deutschland als auch den Umgang mit uns als Opfer und Hinterbliebene.
Während sicherlich kein Land der Welt absolute Sicherheit vor terroristischen Anschlägen gewährleisten kann, mangelt es in Deutschland an grundlegender Professionalität im Umgang mit dem Terrorismus. Durch die Arbeit von investigativen Journalisten sowie des Untersuchungsausschusses in NRW und des Sonderbeauftragten des Senats von Berlin, Bruno Jost, sind mittlerweile Fehlleistungen der Anti-Terror-Arbeit in Deutschland ans Licht gekommen, die als alarmierend einzustufen sind.
Dazu kommentierte Claus Kleber im ZDF "heute journal" am 12. Oktober 2017: "Das Erschreckende ist, dass es zu spät ist, man kann die Fehler nicht mehr korrigieren. Aber zwölf Menschen könnten noch leben, 70 Verletzte unversehrt sein, wenn Behörden, allen voran die Landeskriminalbehörden von NRW und Berlin, ihren Hintern hoch bekommen hätten, wenn dort nicht katastrophale Zustände geherrscht hätten. Das ist auch in dieser drastischen Formulierung das Ergebnis des Sonderermittlers Jost."
Der Terrorist, der den Anschlag am Breitscheidplatz verübt hat, ist unter vielen Migranten zu Beginn der Flüchtlingskrise nach Deutschland gekommen, hat vielfach Asyl beantragt, war als einer der Top-Gefährder bekannt und ist auch vor dem Anschlag bereits mehrfach straffällig geworden. Seine Fingerabdrücke zur elektronischen Identifizierung wurden - wie die der meisten Flüchtlinge - mehrfach gar nicht oder erst mit großer Verzögerung ausgewertet. Als Top-Gefährder in der Bundeshauptstadt wurde er nur gelegentlich und nur an Werktagen und nie nachts observiert, obwohl bekannt war, dass er gewerbsmäßigen Drogenhandel betrieb. Möglichkeiten zur Abschiebung wurden verpasst. Es herrschte ein Kompetenzchaos zwischen Landeskriminalämtern (LKAs) verschiedener Bundesländer, dem Bundeskriminalamt (BKA) und weiteren circa 50 Behörden, deren genaue Aufgaben kaum abgegrenzt werden können und die ihn betreffende Informationen nur äußerst mangelhaft austauschten.
Frau Bundeskanzlerin, der Anschlag am Breitscheidplatz ist auch eine tragische Folge der politischen Untätigkeit Ihrer Bundesregierung. In einer Zeit, in der die Bedrohung durch islamistische Gefährder deutlich zugenommen hat, haben Sie es versäumt, rechtzeitig den Ressourcenausbau und die Reformierung der wirren behördlichen Strukturen für die Bekämpfung dieser Gefahren voranzutreiben.
Wir fordern Sie dringend auf, die vorhandenen Defizite so schnell wie möglich zu beseitigen. Sie sind in der Verantwortung, die für die Bekämpfung des Terrors erforderlichen Ressourcen im Bund mit Priorität bereitzustellen. Aber auch die Länder müssen ihre Strukturen ausbauen und mit Ihnen gemeinsam an einer Entwirrung der behördlichen Strukturen arbeiten. Es darf künftig nicht mehr zu so gravierenden Problemen in der Koordination kommen. Gerade im Falle des Attentäters vom Breitscheidplatz sind diesbezüglich eklatante Missstände offenbar geworden, die so nicht weiter toleriert werden können.
In Bezug auf den Umgang mit uns Hinterbliebenen müssen wir zur Kenntnis nehmen, Frau Bundeskanzlerin, dass Sie uns auch fast ein Jahr nach dem Anschlag weder persönlich noch schriftlich kondoliert haben. Wir sind der Auffassung, dass Sie damit Ihrem Amt nicht gerecht werden. Der Anschlag galt nicht den unmittelbar betroffenen Opfern direkt, sondern der Bundesrepublik Deutschland. Es ist eine Frage des Respekts, des Anstands und eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass Sie als Regierungschefin im Namen der Bundesregierung unseren Familien gegenüber den Verlust eines Familienangehörigen durch einen terroristischen Akt anerkennen.
Auch Ihre bisherigen Aktivitäten zur Unterstützung unserer Familien sind nicht ausreichend. So haben Sie schon am Tag unmittelbar nach dem Anschlag in der Gedächtniskirche einen Trauergottesdienst mit anderen Vertretern hoher politischer Ämter begangen. Zu diesem Zeitpunkt wussten wir Betroffenen noch gar nichts von unserem Schicksal. Das dem Bundesministerium des Innern nachgeordnete BKA hatte eine Informationssperre zum Verbleib der Opfer verhängt und sich 72 Stunden Zeit für die Identifikation der Opfer gelassen. Während also der Trauergottesdienst stattfand, haben wir Hinterbliebenen verzweifelt nach unseren Angehörigen gesucht und dabei sämtliche Krankenhäuser in Berlin persönlich aufgesucht oder telefonisch kontaktiert.
Überhaupt stand uns nach dem Anschlag anfangs nur die allgemeine Meldestelle für Vermisste der Berliner Polizei zur Verfügung. Hier wurden keinerlei Auskünfte erteilt und Rückrufe versprochen, die aber nicht erfolgten. Erst nach massiven Beschwerden über die fehlende Kommunikation und über 36 Stunden nach dem Anschlag wurden den Familien Beamte vom LKA Berlin als persönliche Ansprechpartner zugeordnet. Die LKA-Beamten konnten aber aufgrund der Informationssperre des BKA über weitere 36 Stunden keinerlei Auskünfte über unsere Angehörigen geben. Während einige Beamte sich nach Kräften um uns bemühten und zum Beispiel Notfallseelsorger vermittelten, ließen es andere an Empathie deutlich fehlen. Es kam sogar zu Zurechtweisungen.
In der Folge hat sich in den ersten Tagen und Wochen tatsächlich niemand von offizieller Seite um uns gekümmert. Das erste offizielle Schreiben deutscher Behörden kam 22 Tage nach dem Anschlag von Bundesjustizminister Heiko Maas an einen Teil der Familienangehörigen. Er unternahm dabei keine Anstrengungen, zumindest alle Familienangehörigen ersten Grades direkt zu erreichen, sondern beließ es dabei, mit unvollständigen Listen zu arbeiten. Er kondolierte den Hinterbliebenen, die er so erreicht hatte persönlich, allerdings nicht im Namen der Bundesregierung, und erläuterte den Prozess der Antragstellung für Härteleistungen aus Mitteln des Deutschen Bundestages.
Es hat 60 Tage gedauert, bis uns der damalige Bundespräsident Joachim Gauck zu einem Zusammentreffen im Schloss Bellevue einlud und kondolierte. Dank der großen Menschlichkeit und Offenheit von Herrn Gauck fand dort eine würdevolle Zusammenkunft statt, an der auf Einladung des Bundespräsidenten auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière teilnahm.
Auch wenn der Bedarf schon wenige Tage nach dem Anschlag hätte erkannt werden müssen, dauerte es fast drei Monate bis die Bundesregierung Herrn Ministerpräsident a.D. Kurt Beck zum Beauftragten für die Opfer und Hinterbliebenen des Terroranschlags auf dem Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 ernannte. Seit seiner Benennung setzten sich Kurt Beck und ein Team von Mitarbeitern sowohl für uns Hinterbliebene als auch für die Verletzten des Anschlags ein.
Wir sind Herrn Beck für seinen Einsatz sehr dankbar. Leider ist er jedoch nicht mit Ressourcen ausgestattet, effektiv helfen zu können. So bleibt ihm als eingesetztem Vertreter der Bundesregierung teilweise auch nichts anderes übrig, als Spendenorganisationen um Hilfen für Betroffene zu bitten. Das ist zwar eine im Einzelfall kreative Herangehensweise, ein Vertreter der Bundesregierung sollte diesen Schritt jedoch nicht unternehmen müssen, um die notwendige Versorgung von Opfern eines terroristischen Akts sicherzustellen.
Wir empfehlen im Übrigen dringend, das Amt von Herrn Beck nach seinem angekündigten Abschlussbericht fortzuführen. Die Aufgabe dieses Amtes besteht nicht nur in der weiterführenden Betreuung der Hinterbliebenen und Verletzten vom Breitscheidplatz. Es bedarf dieses Amtes zur dauerhaften Koordination von Aktivitäten im Bereich der Prävention, Vorbereitung und Kommunikation im Bereich des Opferschutzes auf Bundes- und Landesebene.
Der Verlust eines geliebten Menschen lässt sich nicht durch materielle Kompensationen entschädigen. Die Lücke in unserem Leben wird bestehen bleiben und uns bis an das Ende unseres Lebens begleiten. Wir müssen lernen, damit umzugehen.
Der Verlust eines engsten Angehörigen verursacht aber auch finanzielle Schäden. Unsere Erwartung ist, dass der Staat für die Familien der Hinterbliebenen "in die Schuhe der Opfer steigt" und zumindest die finanziellen Lücken schließt, die der Anschlag reißt. Es ist unsere konkrete Erwartung an Sie, Frau Bundeskanzlerin, dass die Bundesrepublik unseren Familien unbürokratisch und umfassend hilft und für die heutigen und künftigen finanziellen Schäden aufkommt.
Gegenüber dieser Erwartung bleibt der Umfang der aktuellen staatlichen Unterstützung weit zurück. Es gibt nach aktuellem Rechtsstand für uns drei in Summe unzulängliche Entschädigungsquellen:
(1) Zunächst gab es für Hinterbliebene einer terroristischen Straftat die bereits erwähnte, einmalige sogenannte Härteleistung des Deutschen Bundestages, allerdings in niedriger Höhe.
(2) Darüber hinaus gibt es Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Im Rahmen des OEG werden Bestattungskosten übernommen, die nicht mehr als die Kosten der billigst möglichen Bestattung decken. Etwaige Rentenansprüche nach OEG werden darüber hinaus mit erarbeiteten Rentenansprüchen verrechnet. Die Sätze sind so gering, dass auch auf sehr niedrigem Rentenniveau kein Anspruch verbleibt.
(3) Zuletzt stehen Mittel der Verkehrsopferhilfe (VOH) zur Verfügung. Nach dem Verkehrsopfer-Hilfegesetz leistet die VOH nur Entschädigungen nach einem begrenzten Katalog für unmittelbare Schäden. Durch den Anschlag verursachte Verdienstausfälle von Selbstständigen und andere indirekte Folgekosten des Anschlags werden nicht berücksichtigt und damit auch nicht erstattet.
Die Anspruchsgrundlagen der drei Entschädigungsquellen sind sehr komplex und für uns oftmals kaum zu durchschauen. Für jede mögliche Unterstützung ist es erforderlich, umfassende Anträge auszufüllen, zum Teil mit identischen Fragestellungen in den Formularen. Erst dann wird beschieden, ob ein Anspruch besteht. Ansprüche bestehen dann jedoch oftmals nicht, oder nur in sehr geringem Umfang. Das ist sehr frustrierend und führt zu extrem belastenden Situationen.
So stehen viele von uns seit dem Anschlag vor ungelösten finanziellen Herausforderungen. Wer kommt für den Beitrag des Verstorbenen für die Finanzierung einer Hypothek auf? Wie gelangt jemand, der seine Wohnung wegen des Anschlags aus finanziellen Gründen aufgeben musste ohne externe Hilfe an eine neue Unterkunft, wenn als regelmäßiges Einkommen nur kaum nennenswerte und unter Vorbehalt gezahlte Renten dem Vermieter nachgewiesen werden können? Was sollen Eltern tun, die psychisch nicht stabil genug für ihre bisherigen Vollzeitstellen sind, die aber aus finanziellen Gründen voll arbeiten müssten? Wie sollen Alleinerziehende den Alltag mit ihren Kindern gestalten, wenn sie zu mehr als 100% arbeiten müssen, um den Verdienstausfall des verstorbenen Elternteils zu kompensieren? Wer kommt für dauerhafte psychische Schäden auf, die bis hin zur Berufsunfähigkeit führen?
Frau Bundeskanzlerin, es besteht der dringende Bedarf für eine finanziell umfassendere Unterstützung: Zum einen müssen - wie von Herrn Beck auch bereits öffentlich gefordert - die Härteleistungen signifikant aufgestockt werden. Zum anderen müssen Rentenansprüche ausgeweitet, aufgestockt und losgelöst von finanzieller Bedürftigkeit geleistet werden. Diese Leistungen sollten mit möglichst geringem bürokratischem Aufwand für die Betroffenen erbracht werden - im Übrigen nicht nur für Opfer und Hinterbliebene in Deutschland, sondern explizit auch für die vom Terror betroffenen ausländischen Gäste.
Die Inanspruchnahme der Verkehrsopferhilfe erscheint uns darüber hinaus als eine inadäquate Mittelverwendung und nicht nachhaltige Lösung. Vor Kurzem hat Ihr Innenminister vermeldet, dass in Deutschland ein Bombenanschlag verhindert wurde. Opfern dieses geplanten Anschlages hätten die Mittel aus der Verkehrsopferhilfe nicht zur Verfügung gestanden und die Versorgungslücke für die Betroffenen wäre noch größer gewesen als sie für uns ohnehin schon ist. Auch stellt sich die Frage, warum die Automobilversicherer und somit indirekt deren Versicherte für die Schäden eines Terroraktes aufkommen, nur weil der Terrorist anstelle einer Bombe einen LKW benutzt hat?
Zum Glück sind wir in den schwierigen Monaten nicht ganz allein gelassen worden. Während im Bund und im Übrigen auch im Land Berlin sich kaum jemand um die Verletzten und Hinterbliebenen kümmerte, sprang beispielsweise der ehrenamtliche Opferbeauftragte des Landes Berlin, Rechtsanwalt Roland Weber, in die Lücke. Er versuchte vor allem in den entscheidenden ersten Wochen nach dem Anschlag, die Familien so gut es ging zu unterstützen und benötigte Informationen zusammenzustellen. Neben Familien und Freunden haben sich auch zahlreiche Notfallseelsorger und Hilfsorganisationen wie das Rote Kreuz und vor allem der Weiße Ring umfangreich für uns eingesetzt. Sie haben uns mit viel Energie und Aufopferungsbereitschaft unterstützt. Ihnen und den vielen großzügigen Spendern gilt unser großer Dank.
Frau Bundeskanzlerin, leider ist zu befürchten, dass der Anschlag vom Breitscheidplatz nicht der letzte terroristische Anschlag in Deutschland gewesen sein wird. Auch deshalb wenden wir uns mit diesem offenen Brief an Sie. Es sollte alles dafür getan werden, künftige Anschläge zu verhindern und zumindest einen angemessenen Umgang mit Opfern und Hinterbliebenen, ungeachtet der Nationalität, zu gewährleisten. Der Bund im Zusammenwirken mit allen 16 Bundesländern muss den Umgang mit dem Terrorismus so schnell wie möglich lernen. Die einfache Fortschreibung des aktuellen Versagens der Bundesrepublik ist unverantwortlich.
Auch wenn die von uns benannten Probleme nicht alleine auf Bundesebene gelöst werden können, erfordert deren Lösung die maßgebliche Federführung der Bundesregierung. Wir fordern Sie daher dringend auf, gemeinsam mit den Bundesländern die Probleme umgehend anzugehen und Lösungen herbeizuführen."