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News1&1 Mobilfunk: Störung endlich behoben, Kunden werden entschädigt
Drei Tage lang kämpften 1&1 und betroffene Kunden mit Ausfällen im Mobilfunknetz. Jetzt seien die Probleme endlich behoben, wie der Anbieter in einem Schreiben informiert. Darin steht auch, dass Betroffene automatisch eine anteilige Entschädigung erhalten sollen.
Ab dem dritten Ausfalltag besteht ohnehin ein Anspruch auf Entschädigung, deren Höhe sogar im Telekommunikationsgesetz festgelegt ist: „So stehen dem Verbraucher am dritten und vierten Tag des Ausfalls je fünf Euro Schadenersatz pro Ausfalltag zu oder zehn Prozent der monatlichen Grundgebühr, je nachdem, welcher Betrag höher ist“, schreibt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und verlinkt einen Musterbrief (PDF) zur Entschädigungsforderung.
"Entschädigung"
Darunter würde ich verstehen, wenn 1&1 etwas mehr machen würde als nur die drei Tage Grundpreis zuerstatten.
Bin nicht betroffen jedoch als Bahnfahrer kennt man nur zugut wie sich lachhafte Entschädigungen anfühlen.
Warum O2? Das Mobilfunknetz von 1&1 ist ausgefallen. Mein O2 Vertrag sowie meine Drillisch SIM Karte, welche noch direkt im O2 System verwaltet wird, liefen ohne Probleme.
@MichaG
Noch ist die Störung nicht behoben!
Viele Kunden können aktuell das GSM Netz nicht oder nur eingeschränkt nutzten, das ist besonders ärgerlich wenn das jeweilige Gerät kein VoLTE im 1&1 kann (was leider einige ältere Geräte betrifft) und es wird an viele Nutzer aktuell keine IPv4 verteilt, was dazu führt das Server mit IPv4 only Zugang nicht aufgerufen werden können. Das IPv4 CG-Nat von 1&1 läuft aktuell wohl nicht oder nicht zuverlässig.
Noch nicht, aktuell roamen die noch im o2 Netz das wird sich aber im laufe des Jahres ändern.
Trotzdem hast du natürlich Recht, das o2 keine Schuld trifft.
Ergänzung ()
Michael-Menten schrieb:
"Entschädigung"
Darunter würde ich verstehen, wenn O2 etwas mehr machen würde als nur die drei Tage Grundpreis zuerstatten.
o2 hat damit gar nichts zu tun, das o2 Netz läuft 1A, das 1&1 Netz ist ausgefallen und 1&1 nutzt nur das o2 Netz als Roaming Partner wenn kein 1&1 Netz verfügbar ist. Durch den Ausfall konnten die 1&1 Kunden sich aber weder ins o2 Netz noch ins 1&1 Netz einwählen.
Ich bin immer belustigt wenn Unternehmen ganz normale Vorgänge und Gepflogenheiten als großes Entgegenkommen verkaufen.
Dann fühle ich mich immer so, als ob ich zu einer großen Burgerkette gehe und die mir sagen: "Hey, hier ist dein Cheeseburger. Wir haben diesmal auch nicht drauf gespuckt!"
Ich hatte bei 1&1 auch mal einen Ausfall von rund 2 Monaten im Festnetz. Die haben mich an der Hotline deren Beschwerdemanagement im wahrsten Sinne des Wortes „ausgelacht“ als ich meine knapp 1000€ geltend gemacht habe (nach TKG 10% des 70€ Vertags pro Tag). Im Einzelfall bekommt man sein gesetzliches Recht nicht durch.
1&1 hätte auch einfach, wie es üblich ist, die aus eigenem Verschulden nicht erbrachte Leistung ohne Pressemitteilung und damit werbewirksame Reichweite und sich selbst feiern gutschreiben können.
In wichtigen Fällen nie mit den Krümeln an der Hotline sprechen, die haben null Entscheidungsbefugnis und sind in aller Regel maximal auf Forderungsabwehr geschult.
Der erfolgreiche Weg ist, wenn du keinen großen Influencer-Kanal wie Held der Steine etc. besitzt , einen Brief an die Geschäftsführung bzw. den Vorstand zu adressieren, inkl. Fristsetzung. Scan des unterschriebenen Briefes an eine benutzte E-Mail-Adresse, ich nehme dafür gerne die Impressum- oder Compliance-Adresse. Wichtig ist ja nur der Zugang. In dem Betreff der E-Mail natürlich die Frist erwähnen.
Bei Drillisch läuft 5G über das 1&1 Netz. Als ich mit dem Support telefonierte und fragte, ob man sich als Bestandskunde auch auf 5G umstellen lassen kann, meinte er das geht nicht, sei aber auch egal, da 1&1 derzeit 0,2% 5G-Abdeckung habe.
All zu viele Kunden dürfte das also ja nicht betroffen haben.
Aber gilt nicht auch das Mobilfunknetz als "Anschluss" ? Gegenüber Golem hatte die Verbraucherzentrale auch auf das TKG verwiesen.
Lee Monade schrieb:
@MichaG
Noch ist die Störung nicht behoben!
Viele Kunden können aktuell das GSM Netz nicht oder nur eingeschränkt nutzten, das ist besonders ärgerlich wenn das jeweilige Gerät kein VoLTE im 1&1 kann (was leider einige ältere Geräte betrifft) und es wird an viele Nutzer aktuell keine IPv4 verteilt, was dazu führt das Server mit IPv4 only Zugang nicht aufgerufen werden können. Das IPv4 CG-Nat von 1&1 läuft aktuell wohl nicht oder nicht zuverlässig.
Ich finde es einfach ganz schwach von 1&1, das man den Kunden nicht von selbst aus eine Entschädigung anbietet und stattdessen sagt "hey hier kann man den Musterbrief ausfüllen und wenn die Anwälte es nicht abwenden können, zahlen wir auch". Das sind ideale Methoden um richtig gutes Marketing zu machen, um damit Kunden zu binden. Stattdessen bekommt man dann solche Meldungen.
Wenn sich die Konkurrenz weiter so anstellt, wird auch in 20 Jahren die Telekom weit vor allen anderen führen.
Nein. Mobilfunkverträge erfüllen den Begriff "Anschluss" in dem Fall nicht.
Mobilfunkverträge sind laut Bundesnetzagentur Verträge ohne festen Standort. Diese sind wie der Name impliziert "mobil" und können deutschlandweit (+EU Roaming) verwendet werden. Wenn der Mobilfunk an einem Standort nicht voll abgedeckt ist / oder gestört, zählt das nicht als Ausfall.
Das TKG, war die Hoffnung das es auch für Mobilfunkverträge die Ausfälle regelt, ist aber so nicht machbar, da die Teile eben für Mobilität konzipiert sind.
Dodo Bello schrieb:
Ich hatte bei 1&1 auch mal einen Ausfall von rund 2 Monaten im Festnetz. Die haben mich an der Hotline deren Beschwerdemanagement im wahrsten Sinne des Wortes „ausgelacht“ als ich meine knapp 1000€ geltend gemacht habe (nach TKG 10% des 70€ Vertags pro Tag). Im Einzelfall bekommt man sein gesetzliches Recht nicht durch.
Ein Ausfall von 2 Monaten ist natürlich unschön, aber kommt auch im Telekomnetz häufig vor. Oftmals gar nicht die Schuld der Telekom, sondern sollten Tiefbauarbeiten notwendig sein, mangelt es oft an den Genehmigungen.
Hast du damals bei 1&1 eine Störungsantenne oder wie die das Teil nennen erhalten? Denn wenn du die bekommen hast, hattest du eine Ersatzleistung und somit keinen Anspruch auf die Entschädigung nach TKG.
Das TKG hat viele Feinheiten die auf den ersten Blick die Rechte eines Kunden schützen sollen, aber greifbar ist es in vielen Fällen nicht. Oftmals greift es im Einzelfall nur, wenn tatsächlich durch den Fehler des Netzbetreibers ein Anschluss gestört ist. Sollte es z. B. an Genehmigungen scheitern, liegt die Schuld nicht mehr beim Provider und man kriegt im Regelfall maximal die Grundgebühr ersetzt.
Ergänzung ()
Crifty schrieb:
Ich finde es einfach ganz schwach von 1&1, das man den Kunden nicht von selbst aus eine Entschädigung anbietet und stattdessen sagt "hey hier kann man den Musterbrief ausfüllen und wenn die Anwälte es nicht abwenden können, zahlen wir auch".
Drei Tage lang kämpften 1&1 und betroffene Kunden mit Ausfällen im Mobilfunknetz. Jetzt seien die Probleme endlich behoben, wie der Anbieter in einem Schreiben informiert. Darin steht auch, dass Betroffene automatisch eine anteilige Entschädigung erhalten sollen.