@aldaric
Der Sachverhalt ergibt so für mich keinen Sinn. Ich fasse mal zusammen, was ich verstanden habe, und du kannst ja bitte ergänzen.
1) Es besteht der Plan Glasfaser auszubauen.
2) Die Telekom holt dafür eine Genehmigung ein.
3) Die Telekom erhält dafür eine Genehmigung.
4) Die Telekom nutzt die Genehmigung sofort um Glasfaser auszubauen.
5) Die Kommune/Land/Bund entscheidet während Schritt 4) spontan die Straße komplett neu zu machen.
6) Die Telekom nutzt die sich ergebende Möglichkeit und schließt sich mit der Genehmigung aus 3) sofort für die Teile an, die bei 4) noch nicht fertig waren.
7) Es tritt ein Fehler in der Installation auf. Das wurde drei Monate nicht bemerkt. Eine Abnahme hat nicht stattgefunden, da der Pfusch nicht aufgefallen ist.
8) Trotz Genehmigung und Notfall darf die Telekom angeblich den Fehler nicht beheben und hat trotz großer Rechtsabteilung und massiven politischen Einfluss auch gar keine Möglichkeit dazu, das jetzt aufzudröseln. Obwohl ja sogar die ultimative Möglichkeit bestünde, die gesamte Straße danach neu zu teeren und damit optisch zu richten.
Ich kann mir nun diverse Showstopper vorstellen, aber keinen, für den der Netzbetreiber nichts kann.
Und selbst wenn mal ein extrem seltener Fall eintreten sollte, dass eine Genehmigung fehlt, dann obliegt es dem Verhinderten unverzüglich diese Umstände dem Geschädigten anzuzeigen und auf ggf. vereinbartes Force Majeure hinzuweisen.
Was die Praxis meiner Erfahrung nach ist:
Irgendein Unternehmen verbummelt einen Sachverhalt und sagt seinen Kunden natürlich nicht Bescheid. Das klappt ja selbst bei der DSG-VO nur bedingt, obwohl dort Mechanismen UND hohe Strafen gesetzlich festgelegt sind und on top kommen.