News 1&1 Mobilfunk: Störung endlich behoben, Kunden werden entschädigt

Habe eine SMS und Mail bekommen das ich die 3 Tage erstattet bekommen! Habe es ausgerechnet: 70 Cent 😀
 
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aldaric schrieb:
Dann lies die News mal richtig
Ok habe ich, jedoch ist dann der zusätzliche Passus im nächsten Absatz mehr verwirrend als hilfreich. Ich muss zugeben in dem speziellen Fall stand schon fast mit 1&1 vor Gericht wegen Betruges ihrerseits. Daher reagiere ich bei 1&1 auch so über.
 
@aldaric Ich habe mal im TKG (PDF) nachgeschaut. Das klingt für mich dann doch so, dass auch bei Mobilfunk eine Entschädigung in Frage kommt. Siehe hier der Auszug (Formatierung hat bei C&P etwas gelitten^^)

§ 58 Entstörung(1) Der Verbraucher kann von einem Anbieter eines öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verlangen, dass dieser eine Störung unverzüglich und unentgeltlich beseitigt, es sei denn, der Verbraucherhat die Störung selbst zu vertreten. Satz 1 gilt nicht für nummernunabhängige interpersonelleTelekommunikationsdienste oder die Bereitstellung von Übertragungsdiensten für Dienste der MaschineMaschine-Kommunikation. Der Verbraucher hat bei der Entstörung eine Mitwirkungspflicht.(2) Der Anbieter hat den Eingang einer Störungsmeldung sowie die Vereinbarung von Kundendienst- undInstallationsterminen jeweils unverzüglich gegenüber dem Verbraucher zu dokumentieren. Wenn der Anbieterdie Störung nicht innerhalb eines Kalendertages nach Eingang der Störungsmeldung beseitigen kann, ist erverpflichtet, den Verbraucher spätestens innerhalb des Folgetages darüber zu informieren, welche Maßnahmen ereingeleitet hat und wann die Störung voraussichtlich behoben sein wird.(3) Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung oder ihr Fortdauern zu vertreten, oder die vollständigeUnterbrechung des Dienstes beruht auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz, der Verordnung(EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt. Die Höhe der Entschädigungbeträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent dervertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem,welcher Betrag höher ist. Soweit der Verbraucher wegen der Störung eine Minderung nach § 57 Absatz 4 geltendmacht, ist diese Minderung auf eine nach diesem Absatz zu zahlende Entschädigung anzurechnen. Das Rechtdes Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zuverlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcherSchadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen.
 
@MichaG

Ich kann dir zweifelsfrei sagen, dass du damit bei keinem deutschen Provider (selbst inkl. Bundesnetzagentur) ein TKG für den Mobilfunkvertrag erwirkst.

Du hast nämlich mehrere entscheidende Probleme beim Mobilfunkvertrag.

a) Du kannst die Störung nur schwer nachweisen, wenn z. B. ein Telefonat nach 20 Sekunden abbricht, ist das kein Ausfall, sondern eine Einschränkung.

Da musst du dann erstmal nachweisen, dass es an deinem Mobilfunk liegt und nicht am Zielmobilfunk.



Zum Beispiel:

Du hast Telefonica Netz, du bist selbst Kunde bei o2 und denkst das du eine "Störung" hast. Du meldest diese bei o2. Die prüfen die Funkzelle, sehen das es Verbindungen an und abgehend in dieser Funkzelle gibt, damit bist du schon raus. Da musst du erstmal nachweisen, dass du eine Störung und keine Einschränkung hast.

Du kannst nur bei Festnetzanschlüssen einen Ausfall nachweisen. Diesen kannst du anhand der Logs der Fritz!Box z. B. auslesen und nachvollziehen.

Wenn dir dein Provider aber so einen LTE-Router schickt als Ausfall-Ersatz, hast du keinen Anspruch mehr auf TKG Entschädigung. Aus Kulanz geben die Provider meist die Grundgebühr zurück, dass ist aber in der Regel alles.
 
Ich muss sagen das ich absolut garnichts davon mitbekommen habe, habe auch das große glück über meine arbeit zu wohnen, dementsprechend kann ich mein Handy mit wlan von zu hause versorgen, aber die entschädigung würd ich wohl trotzdem bekommen, da ich auch 1&1 mobile kunde bin.
 
Es betraf nur Kunden die bereits auf das 1&1 Netz migriert wurden. Wenn das bei dir noch nicht der Fall ist, hattest du keinen Ausfall und dann wird auch vermutlich nichts entschädigt.
 
3 Tage nicht erreichbar zu sein und dafür 0,70 € Gutschrift. :grr: Ich habe gekündigt, nachdem es nach einem Tag hieß, dass alles wieder läuft. Wenn man schon Mist baut, sollte man bei der Wahrheit bleiben.
 
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aldaric schrieb:
@MichaG

Ich kann dir zweifelsfrei sagen, dass du damit bei keinem deutschen Provider (selbst inkl. Bundesnetzagentur) ein TKG für den Mobilfunkvertrag erwirkst.

Du hast nämlich mehrere entscheidende Probleme beim Mobilfunkvertrag.

a) Du kannst die Störung nur schwer nachweisen, wenn z. B. ein Telefonat nach 20 Sekunden abbricht, ist das kein Ausfall, sondern eine Einschränkung.

Da musst du dann erstmal nachweisen, dass es an deinem Mobilfunk liegt und nicht am Zielmobilfunk.



Zum Beispiel:

Du hast Telefonica Netz, du bist selbst Kunde bei o2 und denkst das du eine "Störung" hast. Du meldest diese bei o2. Die prüfen die Funkzelle, sehen das es Verbindungen an und abgehend in dieser Funkzelle gibt, damit bist du schon raus. Da musst du erstmal nachweisen, dass du eine Störung und keine Einschränkung hast.

Du kannst nur bei Festnetzanschlüssen einen Ausfall nachweisen. Diesen kannst du anhand der Logs der Fritz!Box z. B. auslesen und nachvollziehen.

Wenn dir dein Provider aber so einen LTE-Router schickt als Ausfall-Ersatz, hast du keinen Anspruch mehr auf TKG Entschädigung. Aus Kulanz geben die Provider meist die Grundgebühr zurück, dass ist aber in der Regel alles.

Sicheres Auftreten bei absoluter Ahnungslosigkeit.
Selbstverständlich gilt § 58 TKG auch für Mobilfunkverträge (öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienst).
Und wo bitte steht, dass nur ein Ausfall eine Störung darstellt?

Das LG Göttingen hat erst Ende letzten Jahres einem Kunden eine vierstellige Summe Entschädigung nach TKG zugesprochen, da er zu Hause (und nur zu Hause!) plötzlich und über Monate keinen Empfang hatte.

Bitte weniger Unsinn verbreiten.
 
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Das solltest du dann mal tun.

Das LG Göttingen hat für den Kläger entschieden, da hier nachweislich der einzige Sendemast im Dorf gestört war. Da konnte durch die Ausnahme des einzigen Sendemasts festgestellt werden, dass kein Mobilfunk mehr möglich war.

Desweiteren wurde nicht nach TKG entschädigt, denn nach TKG hätten dem Kunden über 7000 EUR zugestanden. Er bekam lediglich aufgrund von Versäumnissen des Mobilfunkbetreibers eine Entschädigung in Höhe von 2800 EUR.

Und nun zeig mir die Kunden, mit Ihren 10 Euro Verträgen, die wegen dem TKG das Risiko eingehen vor Gericht zu ziehen.

Hier wurde kürzlich auch vor Gericht eine TKG Mobilfunkklage abgelehnt, da in den Einzelverbindungen nachweislich festgehalten werden konnte, dass es im angegebenen Störungszeitraum zu Verbindungen kam. Somit liegt kein durchgängiger Störungszeitraum vor, und das ganze wird als "Einschränkung" verbucht.

Aufgrund eines Urteils nun hier zu behaupten, dass TKG grundsätzlich greift ist unfug.

Das Gesetz muss eindeutig überarbeitet werden. In seiner aktuellen Form, windet sich da jeder Betreiber raus.
 
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Ich persönlich finde so lächerliche Entschädigungen eher als eine Demütigung. Die drei Tage ohne Internet habe ich ihn meinem Arbeit- und Freizeitwelt deutlich zu spüren bekommen.

  • Keine Sicherheitszugänge /Token auf der Arbeit
  • Keine Musik den ganzen Tag
  • Keinen kontakt zur Familie
  • Extreme Alltagsschwierigkeiten: Rathaustermin zeigen sie doch mal Ihre Terminbestätigung >>> geht nicht kein Internet.

Dafür bekomme ich dann 2 Euro gutgeschrieben? Vielen Dank! nicht. Das ist wohl der letzte stichelei, Kündigung ist raus. Hätten die lieber mal 100 GB Volumen geschenkt fürs Jahr, kostet denen doch auch nichts.

Eigentlich wären bei mir es nochmal 6 weitere Tage ohne Internet, sofort zur Migrierung ins 1&1 Netz hatte ich Tage lang kein Netz mehr, der Support hatte keine Lösung, die habe ich hier im Forum erhalten und es lief wieder.... Ich bezweifle das ich dafür nochmal ein paar Euro bekomme.
 
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MichaG schrieb:
Danke für die Info. Die Frage ist, wie viele Kunden das betrifft und ob das überhaupt noch mit dem gleichen Problem zu tun hat.

Ich kann dir sagen es betrifft nicht alle aber doch noch einige und ja das hat durchaus noch mit dem selben Problem zu tun.
Gestern wurden ja noch an die meisten Kunden gar keine IPs vergeben dann wurden irgendwann die ersten IPv6 vergeben und nach und nach hat ein Teil der Kunden dann auch eine IPv4 bekommen aber ein Teil eben bisher immer noch nicht.
 
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MichaG schrieb:
wie viele Kunden das betrifft
1und1 wollte 220 000 Kunden pro Woche umstellen, das ganze Läuft eigentlich schon lange, sollten also sehr viele Kunden sein. Bei mir gab es auf der Arbeit etliche Kollegen ohne Netz...
 
SpamBot schrieb:
Die drei Tage ohne Internet habe ich ihn meinem Arbeit- und Freizeitwelt deutlich zu spüren bekommen.
Da sind deine und die Fehlentscheidungen Anderer aber auch nicht ganz unschuldig dran. Für meine zwei Handyverträge in verschiedenen Netzen zahle ich 13€ im Monat. Die sind schon allein wegen der unzureichenden Netzabdeckung nicht wegzudenken.

Sicherheitszugänge? SMS-Bestätigungscodes? Sind nicht mehr zeitgemäß. Da solltet ihr dringend eure Systeme umstellen.

Und euer Rathaus hat kein öffentliches WLAN?
 
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@MichaG
Wie ich gerade lese, löst sich das ganze wohl auch gerade nach und nach, die IP Adressen werden verteilt und GSM funktioniert auch wieder. Dann hat man diese Probleme wohl jetzt auch gefixt.
 
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erschreckend wie viele Menschen derart von ihrem Smartphone abhängig sind !
 
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aldaric schrieb:
Oftmals greift es im Einzelfall nur, wenn tatsächlich durch den Fehler des Netzbetreibers ein Anschluss gestört ist. Sollte es z. B. an Genehmigungen scheitern, liegt die Schuld nicht mehr beim Provider und man kriegt im Regelfall maximal die Grundgebühr ersetzt.

Bin kein Experte im TKG.

Aber ist es nicht Aufgabe des Anbieters eine Genehmigung rechtzeitig einzuholen?
 
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aldaric schrieb:
Sollte es z. B. an Genehmigungen scheitern, liegt die Schuld nicht mehr beim Provider und man kriegt im Regelfall maximal die Grundgebühr ersetzt.
Das ist so nicht ganz richtig! Eine fehlende Genehmigung ist durchaus die Schuld des NE, er hätte sich eben rechtzeitig kümmern müssen.
Wenn allerdings ein Blitzschaden die Technik zerstört oder eine fremde Person zb mit einem Bagger das Kabel killt oder es einen Brandanschlag auf eine Mobilfunk Station gibt dann ist der Netzbetreiber nicht schuld und kann nicht zur Haftung gezogen werden.
 
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aldaric schrieb:
Hast du damals bei 1&1 eine Störungsantenne oder wie die das Teil nennen erhalten? Denn wenn du die bekommen hast, hattest du eine Ersatzleistung und somit keinen Anspruch auf die Entschädigung nach TKG.
Es war der 1&1 nicht möglich irgendetwas für mich während der zwei Monate zu tun, da sie keinerlei Auftrag zu meiner Adresse erfassen konnten, sodass auch eine sozusagen Mobilfunk-Ersatzleistung im Vorfeld der Anschaltung nicht möglich war zu erhalten. Lustigerweise hatte der Bauherrenservice der Telekom soviel Mitleid mit mir, dass er versuchte mit einem "LTE Sofort" Produkt auszuhelfen, allerdings hat dies an meinem Standort nicht funktioniert. Was laut Telekom daran gelegen haben könnte, dass in dem Gebiet einige Kunden von den Umbaumaßnahmen im Netz betroffen waren. Sehr unschön und absolut unterirdisch seitens 1&1. Defacto unterlassene Hilfe und im Nachgang gar mit dem abgewiesenen Schadensersatz noch gekrönt.
 
Schon lächerlich die Entschädigung. Was ist wenn Schaden bzw. Einnahmeausfälle vorgefallen sind? Müssen die RA ran? Vermutlich.
 
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