clarkathome
Ensign
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- Jan. 2019
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Habe eine SMS und Mail bekommen das ich die 3 Tage erstattet bekommen! Habe es ausgerechnet: 70 Cent 😀
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Ok habe ich, jedoch ist dann der zusätzliche Passus im nächsten Absatz mehr verwirrend als hilfreich. Ich muss zugeben in dem speziellen Fall stand schon fast mit 1&1 vor Gericht wegen Betruges ihrerseits. Daher reagiere ich bei 1&1 auch so über.aldaric schrieb:Dann lies die News mal richtig
§ 58 Entstörung(1) Der Verbraucher kann von einem Anbieter eines öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verlangen, dass dieser eine Störung unverzüglich und unentgeltlich beseitigt, es sei denn, der Verbraucherhat die Störung selbst zu vertreten. Satz 1 gilt nicht für nummernunabhängige interpersonelleTelekommunikationsdienste oder die Bereitstellung von Übertragungsdiensten für Dienste der MaschineMaschine-Kommunikation. Der Verbraucher hat bei der Entstörung eine Mitwirkungspflicht.(2) Der Anbieter hat den Eingang einer Störungsmeldung sowie die Vereinbarung von Kundendienst- undInstallationsterminen jeweils unverzüglich gegenüber dem Verbraucher zu dokumentieren. Wenn der Anbieterdie Störung nicht innerhalb eines Kalendertages nach Eingang der Störungsmeldung beseitigen kann, ist erverpflichtet, den Verbraucher spätestens innerhalb des Folgetages darüber zu informieren, welche Maßnahmen ereingeleitet hat und wann die Störung voraussichtlich behoben sein wird.(3) Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung oder ihr Fortdauern zu vertreten, oder die vollständigeUnterbrechung des Dienstes beruht auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz, der Verordnung(EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt. Die Höhe der Entschädigungbeträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent dervertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem,welcher Betrag höher ist. Soweit der Verbraucher wegen der Störung eine Minderung nach § 57 Absatz 4 geltendmacht, ist diese Minderung auf eine nach diesem Absatz zu zahlende Entschädigung anzurechnen. Das Rechtdes Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zuverlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcherSchadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen.
aldaric schrieb:@MichaG
Ich kann dir zweifelsfrei sagen, dass du damit bei keinem deutschen Provider (selbst inkl. Bundesnetzagentur) ein TKG für den Mobilfunkvertrag erwirkst.
Du hast nämlich mehrere entscheidende Probleme beim Mobilfunkvertrag.
a) Du kannst die Störung nur schwer nachweisen, wenn z. B. ein Telefonat nach 20 Sekunden abbricht, ist das kein Ausfall, sondern eine Einschränkung.
Da musst du dann erstmal nachweisen, dass es an deinem Mobilfunk liegt und nicht am Zielmobilfunk.
Zum Beispiel:
Du hast Telefonica Netz, du bist selbst Kunde bei o2 und denkst das du eine "Störung" hast. Du meldest diese bei o2. Die prüfen die Funkzelle, sehen das es Verbindungen an und abgehend in dieser Funkzelle gibt, damit bist du schon raus. Da musst du erstmal nachweisen, dass du eine Störung und keine Einschränkung hast.
Du kannst nur bei Festnetzanschlüssen einen Ausfall nachweisen. Diesen kannst du anhand der Logs der Fritz!Box z. B. auslesen und nachvollziehen.
Wenn dir dein Provider aber so einen LTE-Router schickt als Ausfall-Ersatz, hast du keinen Anspruch mehr auf TKG Entschädigung. Aus Kulanz geben die Provider meist die Grundgebühr zurück, dass ist aber in der Regel alles.
MichaG schrieb:Danke für die Info. Die Frage ist, wie viele Kunden das betrifft und ob das überhaupt noch mit dem gleichen Problem zu tun hat.
1und1 wollte 220 000 Kunden pro Woche umstellen, das ganze Läuft eigentlich schon lange, sollten also sehr viele Kunden sein. Bei mir gab es auf der Arbeit etliche Kollegen ohne Netz...MichaG schrieb:wie viele Kunden das betrifft
Da sind deine und die Fehlentscheidungen Anderer aber auch nicht ganz unschuldig dran. Für meine zwei Handyverträge in verschiedenen Netzen zahle ich 13€ im Monat. Die sind schon allein wegen der unzureichenden Netzabdeckung nicht wegzudenken.SpamBot schrieb:Die drei Tage ohne Internet habe ich ihn meinem Arbeit- und Freizeitwelt deutlich zu spüren bekommen.
aldaric schrieb:Oftmals greift es im Einzelfall nur, wenn tatsächlich durch den Fehler des Netzbetreibers ein Anschluss gestört ist. Sollte es z. B. an Genehmigungen scheitern, liegt die Schuld nicht mehr beim Provider und man kriegt im Regelfall maximal die Grundgebühr ersetzt.
Das ist so nicht ganz richtig! Eine fehlende Genehmigung ist durchaus die Schuld des NE, er hätte sich eben rechtzeitig kümmern müssen.aldaric schrieb:Sollte es z. B. an Genehmigungen scheitern, liegt die Schuld nicht mehr beim Provider und man kriegt im Regelfall maximal die Grundgebühr ersetzt.
Es war der 1&1 nicht möglich irgendetwas für mich während der zwei Monate zu tun, da sie keinerlei Auftrag zu meiner Adresse erfassen konnten, sodass auch eine sozusagen Mobilfunk-Ersatzleistung im Vorfeld der Anschaltung nicht möglich war zu erhalten. Lustigerweise hatte der Bauherrenservice der Telekom soviel Mitleid mit mir, dass er versuchte mit einem "LTE Sofort" Produkt auszuhelfen, allerdings hat dies an meinem Standort nicht funktioniert. Was laut Telekom daran gelegen haben könnte, dass in dem Gebiet einige Kunden von den Umbaumaßnahmen im Netz betroffen waren. Sehr unschön und absolut unterirdisch seitens 1&1. Defacto unterlassene Hilfe und im Nachgang gar mit dem abgewiesenen Schadensersatz noch gekrönt.aldaric schrieb:Hast du damals bei 1&1 eine Störungsantenne oder wie die das Teil nennen erhalten? Denn wenn du die bekommen hast, hattest du eine Ersatzleistung und somit keinen Anspruch auf die Entschädigung nach TKG.
Also bezahlst du quasi auch nichts. Dann ist es doch ok.SpamBot schrieb:Dafür bekomme ich dann 2 Euro gutgeschrieben? Vielen Dank! nicht.