Arcturus128
Captain
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Unsinn. Ein Gewerblicher Verkäufer kann die Sachmängelhaftung nicht ausschließen.ExigeS2 schrieb:Vor allem bei Kleinanzeigen bei denen Gewährleistung etc. ausgeschlossen ist.
ElGonzo schrieb:Ähm doch!
1. Der reale Wert des PC liegt 50% unter dem gezahlten Wert.
2. Die Unwissenheit des Käufers wurde ausgenutzt.
3. Der Verkäufer ist ein Händler, also muss man in diesem Fall von Vorsatz ausgehen.
Du bist schlichtweg nicht richtig informiert. Hier liegt kein Wucher vor. Das kannst du gerne mal lesen: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html
Es wäre erst Wucher, wenn die Leistung und der Preis in einem auffälligen Missverhältnis stehen. Zwar ist der PC keine 200 € wert und damit in der Tat überteuert, aber es ist kein auffälliges Missverhältnis erkennbar.
Auch ist der Käufer zwar offenbar unerfahren, es kann jedoch jeder im Internet sehr leicht die Preise und damit den Wert der einzelnen Komponenten finden. Der Verkäufer hat also nichts ausgebeutet. Es liegt glasklar kein Wucher vor. Die Hürde für Wucher ist in Deutschland sehr hoch.
Edit:
Nein, völlig falsch. Im Rahmen der Sachmängelhaftung hat man regulär die Wahl zwischen Reparatur und Ersatz.Chinaquads schrieb:DU hast bei einem DEFEKT die WAHL auf REPARATUR oder GELD zurück!
Die gewährten Nachbesserungsversuche des Verkäufers, bevor der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten kann, sind variabel, regulär hat der Verkäufer aber zwei Versuche und nicht nur einen wie du behauptest: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__440.htmlChinaquads schrieb:2x Netzteil kaputt = Geld zurück. Lass dich nicht abwimmeln.
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