Abmahnung wegen Filesharings?

diode

Lieutenant
Registriert
Okt. 2003
Beiträge
823
Tach die Herren,
vorhin nach Hause gekommen meine Geschäftspost durchblick, nichts weiter wildes dabei gewesen. Jedoch kam meine Mutter auf mich zu und zeigte mir einen Brief einer Kanzlei.

Abmahung wegen Urheberrechtsverletzung,
sehr geehrte Frau,
am 30.04.2009 um 16.38 Uhr wurde durch unseren Mandanten festgestellt, dass sie illegale Tonaufnahmen über das Netzwerk Bittorent zum Download angeboten haben...


Ist ein sinngemäßes Zitat,
jetzt fordert der Anwalt, eine Unterlassungerklärung, und ein Bußgeld in Höhe von 480 Euro, bis zum 02.10.2009

Der Brief kam weder per Einschreiben noch ist die Briefmarke abgestepelt.
Habe natürlich gleich erstmal Google diesbezüglich gefragt, und natürlich gleich was gefunden...

http://www.die-abmahnung.info/who-is-who/abmahnung-von-kenne-partner.html

Naja bin etwas unschlüssig, die können mir erstens nicht beweisen, dass der Brief eingegangen ist, noch bin ich mir überhaupt sicher, dass ich die Datei da mal runtergeladen bzw. angeboten haben soll.
Nutze sowas wie uTorrent, sehr sehr sehr sehr selten.

Eventuell hat ja von euch schonmal wer Erfahrungen mit sowas gesammelt.
Bevor ich jetzt meinen RA einschalte, und meine Rechtsschutz-Vers. damit belaste, dachte ich informiere mich erstmal unverbindlich .-)

Vielen Dank
 

Anhänge

  • Scannen0001.jpg
    Scannen0001.jpg
    256,7 KB · Aufrufe: 858
  • Scannen0002.jpg
    Scannen0002.jpg
    272,3 KB · Aufrufe: 683
  • Scannen0003.jpg
    Scannen0003.jpg
    283,1 KB · Aufrufe: 592
  • Scannen0004.jpg
    Scannen0004.jpg
    244,8 KB · Aufrufe: 560
  • Scannen0005.jpg
    Scannen0005.jpg
    128,5 KB · Aufrufe: 536
  • Scannen0006.jpg
    Scannen0006.jpg
    177,9 KB · Aufrufe: 530
  • Scannen0007.jpg
    Scannen0007.jpg
    172,4 KB · Aufrufe: 554
  • Scannen0008.jpg
    Scannen0008.jpg
    286,7 KB · Aufrufe: 515
  • Scannen0009.jpg
    Scannen0009.jpg
    208,6 KB · Aufrufe: 536
Zuletzt bearbeitet:
Wiederspruch einlegen, dann müssen die beweisen das über euren Anschluß so etwas lief.
 
ich vermute mal da wird noch mehr post kommen wenn du nicht antwortest und dann wohl auch mit einschreiben.
naja und die werdens ja schon iwoher haben, wobei der 30.4. doch bisschen her ist oO
haben die nen screenshot davon beigelegt?^^ so stehts ja auf der HP die du geschickt hast.
 
da ist kein screenshot beigelegt, finde die frist ja etwas lustig, bis zum 02.10
was ist denn wenn wir jetzt zwei wochen im urlaub gewesen wären?

find das alles sehr dubios
 
http://abmahnwahn-dreipage.de

Hier einlesen, insbesondere die modifizierte Unterlassungserklärung.

Das mit dem Beweis des Briefeingangs ist total irrelevant - sie haben es im Protokoll das sie es dir geschickt haben.
Wenn du nicht reagierst können die zum Gericht sagen so und so, sie sind in keiner Weise vor dem Gericht beweißpflichtig und sie haben dann einen vollstreckbaren Titel gegen dich, den du dann bezahlen musst.

Also reagiere mit der mod. Unterlassungserklärung

Zudem ist eine Abmahnung keine Zahlunsaufforderung, sondern ein Angebot, das man durchaus ausschlagen kann. Auch drohen die Herren gerne mit Schufaeinträgen u.ä., aber aufgrund einer nicht bezahlten Abmahnung ohne Gerichtsbeschlußo.ä. können sie bei der Schufa 0,0 eintragen lassen.
Nicht ins Boxhorn jagen lassen, es sind zu 99% Abzocker.
 
Habt ihr ein offenes WLAN?
Wenn ja seit ihr schuld.
Da die euch nur über den Provider rausfinden können, da eure IP alle 24 Stunden wechselt kann da auch ein Fehler unterlaufen sein.
Hast du das runtergeladen ja oder nein?
Wiederspruch und Verhandlungen können weitaus mehr kosten also überleg genau!
Also von Hausdurchsuchungen kenn ich es so das man ein Protokoll mit Zeit und IP kriegt wenn man da für was belangt wird.

Wenn es nicht stimmen kann Einspruch, allein aus Gründen der Wahrheit und Gerechtigkeit.
 
Lies doch mal genauer, Pyroplan, die haben einen Screenshot aber da steht nicht dass sie ihn verschicken. Wieso denn auch? Und nur weil der 30.4. ne Weile her ist, heißt das nicht, dass man nicht belangt werden könnte...

Naja, die versuchen halt möglichst viel Geld zu machen, einfache Post ist günstiger als Einschreiben, viele probieren es mit drauf ankommen lassen und nicht zu zahlen, weil ein Prozess nun mal auch nicht günstig ist.

@Kartoffel200: Ach, du weißt bei welchem Anbieter die sind? Meine Arcor-IP beispielsweise ändert sich nicht alle 24 Stunden. Zudem wissen die auch wann sie den Screenshot angefertigt haben und insofern ist bei richtiger Protkollierung eindeutig feststellbar, wer (also welcher Anschluss) welche IP wann hatte...
 
Zuletzt bearbeitet:
ich scann den mist mal ebend ein, dann könnt ihr euch das ja mal selbst durchlesen
 
Du brauchst nichts einscannen, wir können dir dabei eh nicht helfen, da es dann irgendwann abgleitet in Richtung Rechtsberatung und das dürfen nur Anwälte und nicht wir.

@1668mib
Screenshots sind für den Allerwertesten. Vor einigen Monaten haben welche von der Piratenpartei Schweden ein Programm geschrieben was gefälschte Emule Screenshots mit IP generiert und man dort Dateien und IP Adressen eintragen konnte.
 
"illegale Tonaufnahmen" ?
Normalerweise sollte doch da stehen, incl. Vollmacht, was du runter geladen haben sollst und wer da der Rechteinhaber gewesen ist.
Steht da nix genaues ?
 
@Turbostaat: Naja, ich bezog mich eher auf den anderen Post... die Frage ist nur: Was lässt sich denn nicht fälschen an Beweisen in der Angelegenheit?
 
Screenshots sind nicht für den Allerwertesten. Nur weil man etwas manipulieren KANN, heißt es ja nicht, dass das auch gemacht wurde.

Im Falle einer Anklage würde dann ein Gericht entscheiden, ob die Beweismittel zugelassen werden und ob sie aussagekräftig sind.
 
In den paar handvollen Fällen, wo es zu einer Gerichtsverhandlung kam, wurden viele dieser "Beweise" nicht zugelassen, weil eben überhaupt kein Rechtsanwalt oder Notar o.ä. anwesend.
 
@marcol1979: Er hat frei zitiert... dann lohnt es sich nicht kleinlich das Zitat auseinander zu nehmen...
 
Man braucht doch keinen Notar um einen Screenshot zu machen. Solange es keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Anklägers gibt, werden solche Beweise sicherlich zugelassen.

Auf welche Daten du deine Aussage stützt wüsste ich aber mal gerne.
 
Es gibt zig Berichte, besonders bei so tollen "Internetfahndern", welche auf Provision arbeiten. Dort haben Rechtsanwälte deren System aufgedeckt, pro Abgemahnten der zahlt gibt es eine Provision. Daher waren diese "Fahnder" dann auch entsprechend angehalten Erfolge zu zeigen und schon sind sie nicht mehr glaubwürdig wenn sie von einer Provision zur anderen hetzen.
 
Zurück
Oben