FidelZastro
Commander
- Registriert
- Okt. 2008
- Beiträge
- 3.032
Technisch gesehen ist diese Abmahnung ein Vertragsangebot, niemand zwingt dich, dieses auch anzunehmen.
Inhalt ist normalerweise ein Schuldanerkenntnis, das Versprechen, die gerügte Handlung nicht wieder zu begehen, die Begleichung der geforderten Abmahnsumme sowie eine recht hohe Vertragsstrafe, falls man doch "rückfällig" wird. Die Gegenseite verzichtet dafür normalerweise auf eine weitere zivil- und strafrechtliche Verfolgung des Vorfalls.
Eigentlich ist das also eine gute Methode, die "bösen Buben" ohne Belastung von Gerichten etc. zur Ordnung zu rufen und kann durchaus für beide Seiten Vorteile bringen. Natürlich wird sie in letzter Zeit zunehmend von unverschämten Abzockern mißbraucht - ob dein Gegenüber dazu gehört, kann ich nicht beurteilen.
Was du dich fragen solltest, ist: "Kann ich mir sicher sein, die gerügte Rechtsverletzung nicht begangen zu haben?".
Lautet die Antwort "Ja", solltet ihr euch von einem Anwalt beraten lassen, wie du/ deine Mutter dagegen vorgehen kann(st). Lautet die Antwort "Nein", ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass die Rüge an sich gerechtfertigt ist, lediglich über die Bedingungen (Höhe der geforderten Summe etc.) wäre eine Diskussion ggf. angebracht. Hier kann euch vielleicht eine Verbraucherzentrale kostengünstiger als ein Anwalt weiter helfen.
Wenn du es selbst nicht so genau weißt, ist die modifizierte Unterlassenserklärung sicher einen Versuch wert. Wie bei der dir zugegangenen ist aber dein Gegenüber natürlich auch zu nichts verpflichtet, was das betrifft.
Inhalt ist normalerweise ein Schuldanerkenntnis, das Versprechen, die gerügte Handlung nicht wieder zu begehen, die Begleichung der geforderten Abmahnsumme sowie eine recht hohe Vertragsstrafe, falls man doch "rückfällig" wird. Die Gegenseite verzichtet dafür normalerweise auf eine weitere zivil- und strafrechtliche Verfolgung des Vorfalls.
Eigentlich ist das also eine gute Methode, die "bösen Buben" ohne Belastung von Gerichten etc. zur Ordnung zu rufen und kann durchaus für beide Seiten Vorteile bringen. Natürlich wird sie in letzter Zeit zunehmend von unverschämten Abzockern mißbraucht - ob dein Gegenüber dazu gehört, kann ich nicht beurteilen.
Was du dich fragen solltest, ist: "Kann ich mir sicher sein, die gerügte Rechtsverletzung nicht begangen zu haben?".
Lautet die Antwort "Ja", solltet ihr euch von einem Anwalt beraten lassen, wie du/ deine Mutter dagegen vorgehen kann(st). Lautet die Antwort "Nein", ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass die Rüge an sich gerechtfertigt ist, lediglich über die Bedingungen (Höhe der geforderten Summe etc.) wäre eine Diskussion ggf. angebracht. Hier kann euch vielleicht eine Verbraucherzentrale kostengünstiger als ein Anwalt weiter helfen.
Wenn du es selbst nicht so genau weißt, ist die modifizierte Unterlassenserklärung sicher einen Versuch wert. Wie bei der dir zugegangenen ist aber dein Gegenüber natürlich auch zu nichts verpflichtet, was das betrifft.