Ich würde solche Vertrags-, Nutzungs- oder was-auch-immer-Bedingungen durchaus als AGB sehen:gustlegga schrieb:---Vollzitat entfernt---bitte Zitierhinweise beachten---
§305 BGB (1) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind.
Oder hat jemand hier seinen Vertrag mit Netflix ausgehandelt? Die meisten dürften wohl das (für alle gleiche) akzeptiert haben, was ihnen vorgelegt wurde
Wenn ich die Inhalte nicht mit "nicht im gleichen Haushalt lebenden Personen" teilen darf, darf dann überhaupt jemand zu Besuch kommen und bei mir mitschauen?
Kommerziell ist es auch nicht, wenn man sich 'nen Account (und die Kosten) teilt, es steckt ja keine Gewinnerzielungsabsicht dahinter.
Ist Accountsharing also Vertragsbrüchig? Möglicherweise, aber keine Ahnung, ob die AGB so wie sie sind im Zweifel tatsächlich korrekt verstanden werden können und gelten würden (305c BGB).
Ist Netflix selbst schuld an dem ganzen? Absolut. Von Anfang an waren die gebotenen Abomodelle ja prädestiniert für Accountsharing. Ich meine es wurde sogar schon gesagt, dass man nicht dagegen vorgehen würde.
Außerdem fehlt immer noch der Gedanke, dass Einzelabos viel häufiger gekündigt werden, während geteilte Accounts i.d.R. dauerhaft aktiv sind, also der Mehrwert gering bis gar nicht vorhanden sein dürfte.
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