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Onkelhitman
Gast
In vielen Threads zum Thema Politik in z.B. BGE, Bundestagswahlen, Hartz-4 Gesetze, Sanktionen, GEZ, Gerechtigkeit/Ungerechtigkeit hatten wir schon Diskussionen, die übergreifend um die gesetzlichen Sozialversicherungen gingen. Dabei sollten wir zum einen unser bestehendes Sozialversicherungssystem betrachten und uns dann überlegen, wie wir dieses für alle Bürger dieses Landes zum Vorteil verändern könnten.
1. Begrifflichkeiten
- 1.1 BGE
1.2 Hartz 4
1.3 Gesetzliche Sozialversicherung
1.4 Vollbeschäftigung
1.5 Links und Linksammlungen
2. Beitragsbemessungsgrenze
3. Renten
4. Arbeitslosigkeit
5. Krankenversicherung
6. Gehälter/Renten/Pensionen
7. Privatversicherung
8. Mindestlohn
9. Vorschläge aus meiner Sicht
- 9.1 Beitragsbemessungsgrenze
9.2 Renten und Pensionen
9.3 Arbeitslosigkeit
9.4 Krankenversicherung
9.5 Private Zusatzversicherungen
9.6 Mindestlohn
10. Schlusswort und Danksagung
1. Begrifflichkeiten
1.1 BGE:
Beim Bedingungslosen GrundEinkommen geht es darum einem jeden in Deutschland ein bestimmtes Geld pro Monat zu überlassen. Dabei ist auf das Wort "bedingungslos" ein großes Augenmerk zu werden. Es bedeutet, dass jeder der in Deutschland ist, Geld bekommen würde. Denn bedinungslos bedeutet bedingungslos. Einige werfen ein, es sollte für die hier lebenden eingeführt werden. Jedoch ist dies schon eine Bedingung. Es wird eingeworfen, dass für Kinder ein Kindergeld bezahlt wird. Dieses würde es in der Form jedoch nicht geben. Bedingungslos bedeutet in letzter Instanz für jeden. Es gibt auch mehrere Arten von BGE welches gefordert wird. Einige Beispiele wären das Götz Werner-Modell, das Althaus-Modell und das Ulmer-Modell um nur die drei am meisten gefragten Modelle anzusprechen. Wir lassen jetzt einmal jegliche Wertung ob es geht, warum es geht/warum es nicht geht, was wir davon halten weg. Denn dies ist nicht das gesetzliche Sozialversicherungssystem.
1.2 Hartz 4:
Es gibt mehrere Instanzen die wir so benennen und das ist eigentlich nicht richtig. Hartz 4 kann zum einen Arbeitslosengeld 2 bedeuten. Das bedeutet, diejenigen, die keine Arbeit ausführen können, Gründe sind hierzu ansich nicht ausführlich zu behandeln, bekommen Leistungen aus den gesetzlichen Steueraufkommen. Es gibt auch das Sozialgeld, welches ebenfalls Hartz 4 ist. Dann gibt es noch Erwerbstätige Menschen, die Aufgrund ihres zu geringen Einkommens zusätzlich Arbeitslosengeld 2 beantragen können. Umgangssprachlich werden sie Aufstocker genannt. Hier ist wieder zu unterscheiden. Es gibt die arbeitenden Aufstocker und die Rentenaufstocker. Gerne werfen wir hier beides durcheinander oder in einen Topf. Das ist falsch und wir sollten darauf achten.
Grundsicherungsarten welche zusammengefasst als Hartz 4 bezeichnet werden.
1.3 Gesetzliche Sozialversicherung:
Diese setzt sich aus 5 Kernthemen zusammen. Die gesetzliche- Unfallversicherung,Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und Krankenversicherung. Die gesetzlichen Sozialversicherungen waren alle Umlagefinanziert. Das bedeutet, die gezahlten Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen wurden direkt und unmittelbar an die Bedürftigen der jeweiligen Bereiche ausgeschüttet. Das wiederum bedeutet, und das möchte ich extra hervorheben: kein Sozialversicherungszahler in Deutschland zahlte für sich in einen Pott aus dem für ihn Geld entnommen wird. Das ist ein sehr wichtiger und zentraler Punkt. Die Argumente, man zahle doch schon genug und man bekäme später "Nichts raus." man wäre "Nie krank gewesen", sei "nie Arbeitslos gewesen" waren nichtig denn sie beziehen sich auf eine Art Pott, in dem jeder Bürger Deutschlands einzahlt, und aus dem er später sein Geld rausbekommt. Das ist nicht der Fall.
Die jetzige Sozialversicherung beruht nicht mehr auf diesem Prinzip. Denn die Rente wird heutzutage anders berechnet. Eben NICHT Umlagefinanziert:
Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung ebenfalls nicht:
Arbeitslosengeld anhand des letzten Nettoverdienstes
Die gesetzliche Krankenversicherung hingegen funktioniert bisher noch immer auf diesem System. Jedoch werden im Falle von Krankengeld 78 als höchste Grenze gezogen. Ebenso gibt es wiederum eine Berechnungsgrundlage, die sich am Einkommen orientiert: 70-90% des Nettoentgeldes bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
1.4 Vollbeschäftigung:
Das Wort "Vollbeschäftigung" bezieht sich nämlich auf den Arbeitnehmer und daher auf Arbeitslose. Dann gibt es jedoch auch die "Vollbeschäftigung", die bei den Arbeitgebern herrscht. Das bedeutet, wenn alle realen Arbeitsstellen, die momentan nicht mit Arbeitnehmern besetzt sind, von Arbeitnehmern besetzt werden, gibt es bei Arbeitgebern eine "Vollbeschäftigung". Wir gehen in diesem Thread als von der Arbeitnehmerseite aus, und meinen damit eine Vollbeschäftigung dieser.
Vollbeschäftigung
1.5 Links und Linksammlungen:
Ich habe bemerkt, dass einige meiner Links stillgelegt wurden. Falls es erwünscht wird, werde ich anderweitige Links suchen und hier posten. Jedoch ist das kontinuierliche Auffinden von Aussagen nicht immer fruchtend. Sodass ich sagen muss, dass manche für immer verschwunden sind. Ich bitte dies zu berücksichtigen und anzuerkennen.
2. Beitragsbemessungsgrenze
Die gesetzliche Sozialversicherung ist für die Vor- und Fürsorge aller Bürger in Deutschland. In diese gesetzlichen Sozialversicherungen wird durch die Beiträge der Arbeitnehmer Geld in die umlagegestützten Bereiche geschafft. Hierbei muss direkt hingewiesen werden: Es gibt Beitragsuntergrenzen, das bedeutet wer unter einem bestimmten Einkommen verdient, zahlt keine Sozialversicherungsabgaben. Und es gibt Beitragsobergrenzen, welche auch mit der Beitragsbemessungsgrenze einhergehen.
Laut Grafik existieren 2011 ca. 41,1 Millionen Erwerbstätige, davon 28,4 Millionen Sozialversicherungspflichtig
Dabei stieg die Sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeit um 2,6 Millionen auf 5,7 Millionen Personen während die Sozialversicherungspflichtigen Vollzeitstellen um 2,8 Millionen Personen auf 22,7 Millionen abnahm.
Problem sind vor allen Dingen auch die Mini- und Midi-Jobber. Davon gibt es in Deutschland rund 7 Millionen.
In dieser Gleitzone werden schrittweise die Sozialversicherungsprozente auf das normale Niveau angehoben.
Wir sehen: Ab einem bestimmten Brutto-Einkommen, 850€, betragen die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge ca. 20% des Bruttolohns. Ab 921€ brutto beginnt die schrittweise Erhöhung der Lohnsteuer.
Nun ist es so: 20% werden als gesetzlicher Sozialversicherungsbeitrag ab einem Bruttolohn von 850€ erhoben. Alle Arbeiter ab 850€ brutto im Monat, leisten einen Beitrag für die Bürger dieses Landes. Damit diese im Falle des Falles eine gesetzliche Absicherung haben. Daher kann jeder Bürger STOLZ auf sich sein. Denn mit der Sozialversicherung sind wir einigen anderen Ländern voraus. Diese haben keine Sozialversicherung, und daher geht es einem sehr großen Teil der eigenen Bevölkerung schlecht. Nun ist es so, dass dies nur so lange solidarisch beigetragen werden soll, wie es scheinbar der Lohn zulässt.
Denken wir einmal nach. Wenn wir bei einem Bruttolohn von unter 850€ eine Sozialversicherung mit 20% veranschlagen würden, so wäre die Konsequenz, dass diese Menschen sich trotz Arbeit auf einem Niveau bewegen, der sich unter der Grundsicherung, also Hartz 4 bewegen würde.
Umkehrschluss: Alles ab diesem Einkommen, muss in die Sozialversicherung einzahlen, damit jeder in Deutschland abgesichert wird. Aber halt. So ist es nun doch nicht. Die Beitragsbemessungsgrenze macht bei ca. 5900€ brutto im Monat einen Strich durch diese Rechnung. Beitragsbemessungsgrenze Sie ermöglicht nun zwei Dinge.
Das eine ist die Versicherungspflichtgrenze. Sie besagt, dass bis zu einem gewissen Einkommen eine Versicherungspflicht in die gesetzlichen Sozialversicherungen besteht. Das bedeutet: Wer ein gewisses Einkommen überschreitet besitzt nun entgegen der solidarischen Regelung die Möglichkeit die Versicherungsfreiheit in Anspruch zu nehmen. Er muss nicht mehr in die gesetzliche Sozialversicherung einzahlen.
Der andere Aspekt bei der Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbeitrag.Beitragsbemessungsgrenze im Detail. Dies bedeutet, dass der momentane Höchstsatz der Sozialversicherungsabgaben bei 610€ monatlich für die gesetzliche Krankenversicherung ist, bei den Rentenversicherungen liegt sie bei ca. 550€. Dies macht 1060€.
Danach fallen keine weiteren Beiträge für die gesetzlichen Sozialversicherungszweige wie die Renten und Krankenversicherung an!
3. Renten
Wo wir bei Geld sind, was ist mit den Rentenkassen? Wir erinnern uns wieder:
17 Millionen über 65 Jahre. Das bedeutet bei einer Durchschnittsrente von 1050€.
Jetzt überlegen wir einmal, wir hatten letztes Jahr Überschuss in der Rentenkasse. Ich bringe ein: 30 Milliarden Überschuss. Jetzt überlegen wir: Die Rentenkasse soll als Bestandteil der gesetzlichen Sozialversicherung, die Rentner ausschütten. Nun ist in der Kasse das 1,5 Fache der monatlichen Ausgaben in der Rentenkasse "über". Das bedeutet die monatlichen Ausgaben für 17 Millionen Menschen liegt bei 20 Milliarden im Monat.
Jetzt stoppen wir wieder. Denn: Die Rentner werden aus der Rentenversicherung bezahlt. Die Durchschnitts-Rente liegt bei 1050€. ABER, wenn ein Rentner aufgestockt wird, so bezieht er dieses Geld eben NICHT aus der Rentenversicherung. Nein er bekommt es aus dem Hartz 4 Topf, also Steuergeldern. Dies sind ca. 400 000 Rentner ab 65 Jahren. Das bedeutet, die Renten liegen faktisch höher. Denn diese 400 000 Menschen bekommen eine so spärliche Rente (unter der Grundsicherung), dass sie durch einen anderen Pott aufgewertet werden.
Wir können daher nur schätzen, ich gehe davon aus, dass daher die Rente bei durchschnittlich 1100€ liegt.
Das sind die Renten, die JETZT ausgezahlt werden. Wir wissen, die gesetzliche Rentenversicherung ist entgegen der Umlagefinanzierten Seite der Sozialversicherungen mit einem Punktesystem ausgestattet. Das bedeutet, wer viele Abgaben hatte in die gesetzliche Rentenversicherung (wer also viel verdient hat), der bekommt auch viel aus der gesetzlichen Rentenversicherung heraus. Das sind bei einer permanenten Zahlung der maximalen gesetzlichen Rentenversicherungsabgaben auf eine Laufzeit von vielleicht 40-45 Jahren Arbeitszeit etwa um die 2500€ herum als Rente.
Es ist vielmehr so: Wer jahrelang ein gutes Gehalt hatte, der bekommt auch eine gute Rente. Er bekommt nach 40 Jahren Arbeit, im Vergleich zu jemand in einem anderen Bereich mit weniger Gehalt der 40 Jahre gearbeitet hat, MEHR Rente.
Dazu sehe man sich noch hier an: Unsere Rente der Zukunft. Demnach sind heutige Verdiener, welche unter 2500 brutto über 35 Jahre zahlen nachher mit einer Rente von unterhalb 688€ zu beziffern.
Was uns zum nächsten bringt:
4. Arbeitslosigkeit
Ich werde mich nun bewusst an diese Zahlen klammern, denn immer wieder herrscht auch hier Uneinigkeit über die Zahlen. Die offiziellen Zahlen reichen bei weitem aus zu erkennen wo das Problem liegt: 3 Millionen Arbeitslose wurden in etwa im Durchschnitt gezählt. Es gibt ca. 500 000 offene Arbeitsstellen.
Wie soll man, anhand dieser Zahlen jemals eine Vollbeschäftigung im Sinne der Arbeitslosen herstellen? Selbst wenn wir mit einem Mal alle 500 000 freien Stellen mit genau der Anzahl von Fachkräften die fehlen (und ich bin sicher unter den 3 Millionen Arbeitslosen findet man diese 500 000 Menschen, denn wenn dem nicht so wäre, dann würden ja überall die Löhne ins unermessliche steigen, dann wäre die Nachfrage größer nach Fachkräften. Die Unternehmen würden mehr zahlen WOLLEN damit niemand abgeworben wird). Selbst wenn wir diese Stellen also besetzen sind 2,5 Millionen Menschen ÜBER. Man KANN sie nicht vermitteln, man kann sie nicht ans Arbeiten bringen, denn es fehlt schlicht an genug Arbeitsplätzen.
Die Arbeitslosenquote stieg im übrigen im Jahr 2005 an, weil Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengelegt wurden.
Die Zahl der Maßnahmen steigt kontinuirlich an, diese Personen sind NICHT mehr als Arbeitslos zu sehen:
Maßnahmen und Förderungen stiegen demnach von 2005 auf das Jahr 2008 um ca. 400 000 Menschen.
5. Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert derweilen relativ stabil. Es wurden letztes Jahr Überschüsse generiert und als Folge davon die Praxisgebühr abgeschafft. Der Überschuss lag bei ca. 4,17 Milliarden Euro. Dabei ist anzumerken, dass dies die gesetzlichen Krankenkassen waren.
6. Gehälter/Renten/Pensionen
Bei den Gehältern gibt es deutliche Unterschiede. Der Brutto Arbeitslohn in Deutschland stieg in den letzten Jahren kontinuierlich an. Jahresarbeitslohn Jedoch verdienen knapp ein Viertel aller Beschäftigten in Deutschland unter 10€ die Stunde. 9,54€ die Stunde. Die Pressekonferenz zum September 2010 gab bekannt: dass der Niedriglohnsektor immer größer wird. Die Zeitarbeit steigt ebenso an wie die Anzahl der geringfügig Beschäftigten, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte. Dabei liegt die Dunkelziffer bei ca. 8 Millionen Menschen. Niedriglohnsektor mit Dunkelziffer.
Das wiederum bedeutet: Wenn ca. 6 Millionen Menschen unter 10Euro die Stunde verdienen, dass schonmal ca. 20% der Einkommen von Beschäftigten bei maximal 1600€ brutto liegen.
Das Durchschnittseinkommen liegt bei:Bruttogehälter im Jahr für Alle ca. 1124 Milliarden (!!!) /12 = 93,67Milliarden im Monat. Demnach 93,67 Milliarden / 30 Millionen = 3122€ Durchschnittseinkommen aller Erwerbstätigen. Wenn demnach 20% dieser Erwerbstätigen nur 1600€ bekommen, am Ende jedoch ein Durchschnitt von 3122€ herauskommen, bedeutet dies bei einem Verhältnis von 1:5 = 20% der Arbeitnehmer bekommen 1600€, 80% der Arbeitnehmer bekommen im Durchschnitt 3502,5€ Brutto im Monat.
Selbständige verdienen Durchschnittlich bei 4,4 Millionen Selbstständige ca. 4000€ brutto im Monat.
Das Durchschnittsgehalt eines der 1,7 Millionen Beamten/Richters in Deutschland beträgt schätzungsweise 3370€ Brutto.
Die Durchschnittsrente haben wir oben schon einmal beziffert und kommen auf ungefähr 1100€ bei ca. 17 Millionen Rentner.
Die Durchschnittspensionen von 1,13 Millionen Pensionären in Deutschland liegen bei ca. 47,66 Milliarden Euro im Jahr. Dies bedeutet 3514€ Pensionen im Durchschnitt.
7. Privatversicherung
Weiteres "Problem". Selbstständige, Beamte und Bürger mit Einkommen über einem bestimmten Satz dürfen sich freiwillig versichern in die gesetzliche Sozialversicherung. WIESO? Dies ist eine gute Frage.
Die gesetzliche Sozialversicherung kommt ALLEN Bürgern dieses Landes zu gute. Wieso darf ich mit einem bestimmten Gehalt auf einmal mehr Mitbestimmungsrecht haben? Wieso darf ich als Beamter oder Selbstständiger ein anderes Recht anwenden, als es bei "normalen" Arbeitern der Fall ist? Es ist KEIN Argument, dass wenn ich mein Geld für eine private Versicherung aufwenden würde, ich dort mehr Leistungen bekäme. Und daher ist eine solche Freiheit in meinen Augen ein Freiheitsentzug derer, die unter diesen Einkommensgrenzen liegen. Wieso kann es nicht so sein, dass die 20% gesetzliche Sozialabgaben weiter gezahlt werden? Von jedem ab dem oben schon genannten 850€ ? (und die darunter zahlen auch gestaffelt ein) Dann würden all jene in den Genuss der gesetzlichen Krankenversicherung kommen. In den Genuss der Rentenversicherung. Wer sich privat zusätzlich absichern möchte, der kann es gerne tun.
Diese Wahl haben im übrigen die Geringverdiener nicht. Sie können sich zwar zusätzlich versichern, da es aber zu kostenintensiv ist, wird dies nicht passieren.
8. Mindestlohn
Wie hier zu sehen, bekommen rund 8 Millionen Menschen einen Niedriglohn von http://www.n-tv.de/politik/Viele-bekommen-unter-5-Euro-article5754226.html im Schnitt weniger als 7 Euro. 500 000 mehr Leiharbeiter.
Seit Beginn des Jobwunders sind in Deutschland zwei Millionen neue Minijobs entstanden, auch die Zahl der Teilzeitjobs insgesamt ist kräftig gestiegen. Nach einer Studie des IAB kommt es vor allem in kleinen Betrieben häufig vor, dass reguläre Arbeitsplätze gestrichen und durch mehrere Minijobs oder Teilzeitarbeitsplätze ersetzt werden.
Ein Lohn gilt als Niedriglohn, wenn er weniger als zwei Drittel des mittleren Verdiensts aller Beschäftigten ausmacht. In Deutschland liegt die Grenze bei 9,54 Euro brutto in der Stunde, alles darunter wird als Niedriglohn bewertet. Das trifft auf die Löhne von rund 7,3 Millionen Menschen zu – 22 Prozent aller Berufstätigen.
In manchen Branchen arbeiten in Deutschland fast nur noch Geringverdiener. 87 Prozent aller Taxifahrer bekommen einen Niedriglohn, ergab eine Untersuchung des Statistischen Bundesamts. Ebenso 86 Prozent der Friseure, 77 Prozent der Bedienungen in Gaststätten, 69 Prozent der Verkäufer im Einzelhandel, 68 Prozent aller Leiharbeiter, 68 Prozent der Beschäftigten in Callcentern, 62 Prozent des Hotelpersonals, 60 Prozent der Wachleute bei privaten Sicherheitsdiensten.
Inzwischen gibt der Staat jedes Jahr rund elf Milliarden Euro aus, um Jobs zu subventionieren, von deren Gehältern keiner leben kann: Die Zahl der Beschäftigten, deren Lohn unter dem Hartz-IV-Niveau liegt, pendelt seit Jahren um die 1,3 Millionen, davon sind 300.000 Vollzeitstellen. Würde der Staat diese Arbeitsplätze nicht subventionieren, gäbe es sie vermutlich nicht.
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