Ärger mit Amazon Verkäufer

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PriestFan

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Ich habe Anfang September ein Blutdruckmessgerät bei Amazon gekauft; habe aber gleich festgestellt das das nicht gefällt.

Also Rücksendung angemeldet und die Ware zurück geschickt. Allerdings hatte ich die Originalverpackung schon entsorgt.

Wochenlang passierte gar nichts, und als ich mich bei dem Verkäufer gemeldet habe, hatte er gesagt, Erstattung ist nicht weil die Originalverpackung fehlte.

Ich habe Ihm darufhingewiesen das die Verpackung nicht dabei sein muss. Es folgte ein Paar mal "ja", "nein", "doch" hin ind her; und denn habe ich bei Amazon die A bis Z Garantie angemeldet. Kurze Zeit späte hatte ich mein Geld wieder.

Heute kommt vom Verkäufer ein Mahnung, weil ich nicht auf die Zahlungsanforderung reagiert habe (habe ich nie gekriegt), und eine Rechnung für "unverkäuflich zurückgersandte Ware".

Muss ich auf die Mahnung reagieren? Für mich steht ganz klar, die Originalverpackung muss nicht dabei sein bei Onlinekäufen.

Die Firma hat übrigens das Gerät einbehalten.
 

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Meines Erachtens gibt es keine Pflicht zur Reaktion. Womöglich kann es aber geschickt sein, nochmal die eigene Position klarzustellen und dabei etwaige Rechnungen und Mahnungen zurückzuweisen, wie der Fall jeweils liegt, um die Sache ggf. zu einem Abschluss zu bringen.
 
@cartridge_case

Das sind meines Erachtens zwei unterschiedliche Vorgänge. Den Wertersatz kann der Verkäufer ja, wenn er ihn denn nachweist, nach Ausübung des Widerrufs/Rücksendung der Ware geltend machen.
 
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cartridge_case schrieb:
Liest du auch deine Links?
Und Du liest meine Beiträge nicht. :D

Ich habe lediglich mitgeteilt, dass Waren bei Ausübung des Widerrufsrechtes in der Regel nicht in der Originalverpackung zurückgeschickt werden müssen.

Ergänzend habe ich einen Link zur Verbraucherzentrale gesetzt. ;):)
 
Ich hatte dem Verkäufer mit der ersten Antwort ein Link zur Verbraucherzentrale geschickt wo da steht das die Originalverpackung nicht dabei sein muss, und das müsster er, als Verkäufer, wissen.

Er hat behauptet den Link nicht gekriegt zu haben, weil "Links blockiert werden". Ich hatte ihm gesagt er soll das einfach googeln, und der erste Treffer ist die Verbraucherzentrale.
 
Teile ihm mit dass Du eine negative Feststellungsklage zum Amtsgericht erheben lassen wirst, dass festgestellt wird, dass sein Zahlungsbegehren unberechtigt ist und er dann dafür noch die Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen hat.

Dann solltest Du Ruhe haben.

Es sei denn, der Verkäufer ist uneinsichtig.
 
Ich denke wir sind uns einig, auch durch den Link, dass der Widerruf jedenfalls nicht wegen der Verpackung "abgelehnt" werden kann.

Edit: Oder man wirft einfach 56 Bunkerbrecher ab, so wie Froki vorschlägt. Gefällt mir. :D
 
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Soweit ich weiss fallen Blutdruckmessgeräte unter Hygieneartikel. Wenn da keine OVP mehr dabei ist wurde das Gerät ausgepackt und wahrscheinlich genutzt.
Hygieneartikel sind bei Nutzung üblicherweise vom Umtausch ausgenommen.
Dabei ist es auch egal ob es die Zahnbürste oder der Nachttopf oder das Blutdruckmessgerät ist.
Ich konnte auch nicht erkennen, dass die fehlende OVP das einzige Kriterium ist, dass die Unverkäuflichkeit der Ware feststellt.
Wenn hier die Hygieneartikel Regelung greift, dann kann theoretisch die fehlende OVP ein Grund sein, da der Artikel genutzt wurde und dadurch unverkäuflich wird.
Das darf nicht übersehen werden.
 
Millkaa schrieb:
Soweit ich weiss fallen Blutdruckmessgeräte unter Hygieneartikel.
Falls Du auf den § 312 g II Ziffer 3. BGB anspielst, so fallen Blutdruckmessgeräte nicht unter diesen Ausschlusstatbestand (vgl. BeckOGK/Busch, 1.7.2023, BGB § 312g, Rn. 26-29).
 
@Froki
Deinen Verweis auf Beck kann ich nicht anschauen. Scheine nicht die Rechte auf der Seite zu haben.

Was § 312 g II Ziffer 3. BGB angeht ist doch der Wiederruf der springende Punkt. In dem Amazon Fall hat der Verkäufer den Artikel ja zurückgenommen, sieht ihn aber jetzt als unverkäuflich. Ich bin juristisch nicht so bewandert um das einordnen zu können. Diese Aussage: Für uns unverkäuflich bitte Geld ist die gleichbedeutend (rechtlich) wie den Widerruf zu verweigern? Mit meinem Laienwissen würde ich das nicht als dasselbe ansehen.
Möglich auch, dass der Verkäufer selbst nicht alle Rechte für beide Seiten kennt oder das Messgerät ist nicht nur ohne OVP sondern auch mit deutlichen Gebrauchsspuren.

Solche Fälle sind sehr interessant, leider kennen wir nur die eine Seite.
 
Der Verkäufer hat nichts gesagt wegen Hygeneartikel; nur das die Verpackung fehlt.

Er hat nur gesagt das der Artikel für ihn unverkäuflich ist. Ich hatte ihm gesagt das das sein Risiko als Onlinehändler ist, und das er mir mir den Kaufpreis erstatten soll.
 
Wenn es lediglich um die OVP geht würde ich da auch nichts bezahlen. Allerdings drum kümmern musst die dich.
Schlau ist es auch immer freundlich zu bleiben, dir alles schriftlich geben zu lassen.
Ist Amazon involviert oder findet der Austausch nur zwischen euch beiden statt?
 
Bis jetzt war ich immer freundlich, und der Austausch lief über Amazon. Aber weil das ganze für Amazon erledigt ist, ist das Blutdruckmessgerät nicht mehr unter meine Bestellungen aufgelistet.

Und die Mahnung kam ganz normal mit der Post.

Lustig würde ich finden wenn ich bezahlen würde, und denn auf Lieferung des Gerätes bestehen würde. Das haben die bestimmt schon in der Tonne geklopft . Also, müssten sie mir ein neues Gerät schicken. Und das würde ich denn zurückschicken; mit OVP natürlich :) :) :)
 
Wenn alles über Amazon gelaufen ist, dann sollte der Drops eigentlich schon gelutscht sein. Oder war es über den Marketplace?
 
Marketplace? So gut kenne ich mich nicht aus. Ich habe das Ding einfach bei Amazon bestellt, und gut.

Blöd ist das ich die ganzen Nachrichten nicht mehr finden kann weil das für Amazon erledigt ist.
 
Wenn das alles über Amazon lief, dann müsstest du ja auch von dort das Geld erstattet bekommen haben. Ein Kontakt außerhalb von Amazon ist nicht empfehlenswert, wenn das Geschäft dort abgewickelt wurde.
 
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