eklipse
Lieutenant
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- Juni 2007
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...Um eine faire Lösung zu finden, würden wir Ihnen anbieten, eine teilweise Erstattung zu prüfen, auch wenn die Originalverpackung fehlt. Wir bitten Sie, diese Option zu bedenken,...
Da haben wir doch schon einen Lösungsansatz.
Wenn ich eine Ware kaufe, erwartet der Kunde in aller Regel originalverpackte und zudem oftmals versiegelte Ware. Ist dies nicht der Fall, besteht ein erhöhtes Risiko für den Verkäufer, dass er die Ware - obwohl eigentlich normal nutzbar - zurückbekommt. Es wäre nicht das erste Topic dieser Art. "Habe Neuware bestellt, aber bereits geöffnete Ware erhalten. Unverschämtheit."
Sofern die Ware vollständig und im einwandfreiem Zustand zurückgeschickt wird, bleibt es aber das Geschäftsrisiko des Händlers.
Da du aber die Primärverpackung der eigentlichen Ware entsorgt hast (so lese ich es bisher heraus), hast du den Zustand der Ware verschlechtert. Er kann die Ware nicht mehr als original Neuware verkaufen. Er kann sie nur noch als B-Ware, mit entsprechendem Rabatt veräußern. Diese Differenz wirst du ihm bezahlen müssen, denn du hast die Ware nicht sorgfältig genug behandelt. Auch ein Warenkarton kann zur Werthaltigkeit eines Artikels beitragen. Nicht vorhanden -> weniger wert.
Du musst ihm also die Kosten/Kaufpreis erstatten, die ihm für die Beschaffung einer neuen Leerverpackung entstehen. Sollte dies nicht möglich sein, hast du ihm die Wertminderung zu erstatten, die aus der Schmälerung des zu erwartenden Weiterverkaufserlöses ohne Verpackung entsteht.
Geh her, und frage nach, was er sich an Wertverlust so vorstellt hat.
Bzw. unterbreite ihm ein entsprechendes und vernünftiges Angebot.
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