Ärger mit Amazon Verkäufer

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Ich glaube ich werde erstmal die Mahnung ignorieren; mal schauen ob noch was kommt.

Ich glaube die versuchen es einfach mich einzuschüchtern.
 
Da gibt's doch diese Kontroverse, dass die Amazon Geld-Zurück-Garantie den Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer (der nicht Amazon ist) gar nicht tangiert....
 
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Erstmal hat der Verkäufer ja nun die Ware zurück. Und nun will er das Geld dafür auch noch. Passt daher vorerst mal nicht zusammen. Auf meinen Hinweis, dass Amazon eigentlich schon erstattet haben muss, wurde ja scheinbar auch bewusst nicht eingegangen.
 
Das Geld ist von Amazon auf unseren Konto zurücküberwiesen worden.
 
Und der Artikel wurde mit dem Rücksendeaufkleber zurückgesendet, den Amazon zur Verfügung stellt? Dann würde ich mich erstmal zurücklehnen.
 
Millkaa schrieb:
sieht ihn aber jetzt als unverkäuflich.
Wegen der fehlenden Verpackung.

Damit der Ausschluss des Widerrufsrechts des § 312 g II Ziffer 3. BGB hier greifen könnte, müssen kumulativ drei Voraussetzungen vorliegen:
  1. Der Artikel muss mit einer Versiegelung beim Verbraucher eintreffen.
  2. Die Versiegelung muss nach der Lieferung entfernt worden sein.
  3. Der Artikel darf aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sein.
Bei letzteren muss dann noch unterschieden werden, ob es sich um Waren handelt, die der Intimsphäre zuzurechnen sind, oder der Privatsphäre.

Zudem müsste der Händler über den Ausschluss des Widerrufsrechts vor dem Kauf informieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
.one schrieb:
Oder war es über den Marketplace?
Da der TE die Amazon A-Z Garantie in Anspruch genommen hat, war das natürlich ein Marktplace Händler.

Sonnst wäre der Fall sehr seltsam:
Amazon weigert sich
--> Kunde nimmt Amazon A-Z Garantie in Anspruch
--> Amazon überweißt dem TE das Geld zurück, ohne das Einverständnis von Amazon
--> Amazon schickt dem TE nochmal die Rechnung außerhalb von Amazon, weil Amazon mit der Entscheidung von Amazon nicht einverstanden ist.
So schizophren ist nicht mal Amazon.
 
@Froki
Das verstehe ich, aber meine Frage ist ja ob der Verkäufer zu 100% die fehlende OVP als Grund sieht.
Die einzige Info davon kommt vom TE.
Wie Du sicher selber weisst können einzelne Wörter oder Formulierungen einen riesen Unterschied machen.
Es wäre nicht seriös alles was die eine Seite schreibt unumfänglich als den IST Zustand zu sehen.
Es kann ja sein, dass irgendwo der Verkäufer noch etwas formuliert hat, was beim TE nicht so angekommen ist (inhaltlich).

Allerdings würde ich nicht einfach so die Füße still halten. Ich würde zumindest dem Amazon Support schriftlich mitteilen, dass der Verkäufer nun außerhalb von Amazon Geld fordert. Das sollte, auch nach Zahlung seitens Amazon, zumindest kommuniziert sein.
 
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Millkaa schrieb:
Ich würde zumindest dem Amazon Support schriftlich mitteilen, dass der Verkäufer nun außerhalb von Amazon Geld fordert. Das sollte, auch nach Zahlung seitens Amazon, zumindest kommuniziert sein.
Genau das. Das wird wahrscheinlich auch das Einknicken des VK beeinflussen, denn mit Amazon möchte man keinen Ärger, wenn man dort handelt.
 
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aber generell ein sehr vermeidbares problem.
man entsorgt verpackungen keinesfalls, bevor ned feststeht, daß man den artikel behält.

weil klar macht eine fehlende ovp aus dem teil b-ware.
 
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Ich habe die Bestellung bei Amazon jetzt doch gefunden; die lag doch etwas weiter zurück als ich dachte.

Ich dachte Amazon hatte die Bestellung aus meiner Liste entfernt weil ich das Geld wieder gekriegt habe; ich hatte mich schon gewundert.

Hier die komplette Kommunikation mit dem Verkäufer:

---Nachricht vom Verkäufer ****** de:Guten Tag, sie haben den Artikel ohne die original Verpackung zurück gesendet damit ist der Artikel unverkäuflich. Deshalb können wir Ihnen den Betrag auch nicht erstatten.Mit freundlichen Grüßen,****** GmbH---

ich:

Hallo, wie Sie hier lesen können:[entfernter Link]muss die Originalverpackung nicht dabei sein.Bitte erstatten Sie mir den Kaufpreis.MfG, ********

VK:

Guten Tag, die Originalverpackung muss dabei sein.Sie würden ja auch keinen Artikel ohne Originalverpackung haben wollten.Der Link den Sie eingefügt haben wurde zudem entfernt.Mit freundlichen Grüßen, ******* GmbH

ich:

Guten Tag. Wenn Sie "muss die original verpackung dabei sein bei rücksendung" googeln, werden Sie als erster Treffer die Verbraucherzentrale sehen. Die Verpackung muss definitiv NICHT dabei sein!Ich bestehe auf Rückerstattung! MfG, ************

VK:

Guten Tag, nein hier kommt es auf die Rückgaberichtlinie des Händlers an.Un unserem Fall ist es ein Muss die Ware in der Originalverpackung zurück zu senden da der Artikel ansonsten für uns wertlos ist.Mit freundlichen Grüßen, ******* GmbH

ich:

Das stimmt nicht! Und Sie, als Onlinehändler wissen das ganz genau! Oder Sie sollten es wissen. Hier ein Zitat von der Verbraucherzentrale: "Mit dem Recht zum Widerruf soll Verbrauchern grundsätzlich die Möglichkeit geboten werden, das Gekaufte zu prüfen und sich bei Nichtgefallen vom Vertrag zu lösen. Ein solches Widerrufsrecht hängt von einem fristgerechten Widerruf innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ab und darf darüber hinaus an keine weiteren als die gesetzlichen Bedingungen geknüpft oder eingeschränkt werden. Anders lautende Bedingungen eines Herstellers wie eben das Beharren auf die Originalverpackung, die mitunter z. B. in dessen AGB zu finden sein können, schränken die gesetzlichen Rechte der Kunden beim Widerruf eines Onlinekaufs ein und sind damit unwirksam. In der Praxis sind solche Einschränkungen, wenngleich verschiedentlich bereits erfolgreich abgemahnt, leider häufiger zu beobachten."
Ich fordere Sie hiermit nochmal auf, erstatten Sie mir den Kaufpreis! Ob die Originalverpackung dabei ist oder nicht, ist Ihr Risiko als Onlinehändler. Das ist nicht mein Problem. Die retourte Ware ist nicht für Sie "wertlos". Sie können die als Retourenware verkaufen; und genau das tun Sie wahrscheinlich auch. Ich werde in dieser Sache nicht locker lassen. MfG *******

VK:
Sehr geehrter Herr *********, vielen Dank für Ihre Nachricht und die klare Darstellung Ihrer Bedenken. Wir verstehen Ihre Position und möchten klarstellen, dass es uns keineswegs darum geht, Ihre gesetzlichen Rechte einzuschränken. In der Tat haben Verbraucher im Rahmen des Widerrufsrechts das Recht, Ware zu prüfen und bei Nichtgefallen innerhalb der gesetzlichen Frist zurückzusenden.Jedoch möchten wir darauf hinweisen, dass die Erstattung des Kaufpreises in vielen Fällen vom Zustand der zurückgesandten Ware abhängt, einschließlich der Originalverpackung. Die Originalverpackung hilft uns, den Artikel wieder in einen verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, was ein wichtiger Aspekt für uns als Händler ist. Ohne die Originalverpackung könnte es sein, dass der Artikel in seiner Qualität beeinträchtigt ist oder nicht mehr vollständig verkauft werden kann, was zu erheblichen Wertverlusten führt.Wir möchten jedoch betonen, dass wir immer bemüht sind, im besten Interesse unserer Kunden zu handeln und gesetzliche Vorgaben zu beachten. Um eine faire Lösung zu finden, würden wir Ihnen anbieten, eine teilweise Erstattung zu prüfen, auch wenn die Originalverpackung fehlt. Wir bitten Sie, diese Option zu bedenken, da sie uns ermöglicht, Ihre Zufriedenheit sicherzustellen und gleichzeitig den wirtschaftlichen Verlust, der uns durch fehlende Verpackung entstehen könnte, zu minimieren.Wir schätzen Ihre Kooperation und sind stets bestrebt, eine Lösung zu finden, die beide Parteien zufriedenstellt. Falls Sie weitere Fragen haben oder eine alternative Lösung besprechen möchten, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.Mit freundlichen Grüßen,***** GmbH
Ergänzung ()

Ich habe gerade mit Amazon Support telefoniert. Ich habe der Dame alles erklärt. Sie hat gesagt das der Händler nichts machen kann. Auf die Frage ob ich die Mahnung ignorieren kann, sagte sie, ja, und das für mich kein Handlungsbedarf besteht.

Ich werde berichten ob der Verkäufer sich noch bei mir meldet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Um ehrlich zu sein, so konzern- und unternehmerfeindlich ich in meiner Rolle als Verbraucher auch eingestellt sein mag, aber einen Ersatz für die Wertminderung halte ich hier tatsächlich für richtig, wenn nicht die Verpackung sowieso komplett zerstört wird.

Dem widerspricht in meinen Augen auch die Info der Verbraucherzentrale nicht: Den Widerspruch muss man schon hinnehmen. Damit ist aber noch nichts über die Wertminderung gesagt. Ich gehe auch nicht davon aus, dass die Verbraucherzentrale dieses sich aufdrängende Problem übersehen hat, sondern bezeichnenderweise bewusst darüber schwieg.
 
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Ob ich auf Einschätzungen vom Amazon-Support hören würde, den ich selbst oft nur mit Schreiben an die Geschäftsführung in München in den Griff bekomme, weiß ich nicht. :D

Für mich stellt es sich so dar, dass der Verkäufer auf deine Antwort gewartet hat, ob du statt dem Produkt lieber die Wertminderung möchtest. Darauf hast du wohl nicht geantwortet, sondern dir das Geld anderweitig wiedergeholt. Für den Verkäufer ist die Sache also noch ungeklärt.

@cbkk

Klar, so denke ich auch. Die teilen ganz bequem in die beiden Sachverhalte auf, die ich ja zuvor auch genannt hatte.

Allerdings ist ein Wertverlust in Höhe des Produktpreises nur in absoluten Ausnahmefällen drin. Bei fehlender OVP vermutlich nicht; jedenfalls meines Erachtens schon gar nicht, ohne entsprechend belastbare Nachweise.
 
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Sehe es auch als Wertminderung an, denn was soll der VK ohne OVP anfangen? Der kann das Produkt nur noch unter dem Wert als B-Ware verkaufen. Es geht hier auch nicht um einen Defekt, was ohne OVP gehen würde. Ein Produkt was wegen nicht gefallen zurückgeht, sollte auch wie geliefert wieder zurückgehen und wenn ich mir nicht sicher bin, ob ich ein Produkt behalte, behalte ich die Verpackung bis ich mir sicher bin.

Der Verkäufer könnte es auch stillschweigen so hinnehmen und dann zukünftig einfach die Preise erhöhen.
 
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PriestFan schrieb:
Ich habe Anfang September ein Blutdruckmessgerät bei Amazon gekauft; habe aber gleich festgestellt das das nicht gefällt.
Ohne jetzt einmal auf das ganze rechtliche Gedöhns einzugehen:
Warum zum Geier entsorgst du die Originalverpackung, wenn du eigentlich gleich festgestellt hast, das dir der Artikel gar nicht gefällt und du es zurückschicken willst ? Dir muß doch klar gewesen sein, das der Händler in so einem Falle (Retour von Neuware ohne entsprechende Originalverpackung) einen nahezu 100% Schaden erleidet, da so eine Ware, wenn überhaupt, nur mit enormen Verlust wieder zu verkaufen ist ?

Eventuell sollte der Gesetzgeber hier mal ansetzen und Erstattungen bei Rücksendungen von Artikeln, welchen dem Fernabsatzgesetz unterliegen, nur noch dann ermöglichen, wenn die retournierte Ware in der Originalverpackung zurückgeschickt wird.

Denn den entstandenen Schaden durch solche Kunden, die einfach die nackte Ware zum Schaden des Händlers zurückschicken, zahlen letzten Endes alle Kunden, da die Händler das entsprechend auf die Preise umlegen.
 
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DaBas schrieb:
Eventuell sollte der Gesetzgeber hier mal ansetzen und Erstattungen bei Rücksendungen von Artikeln, welchen dem Fernabsatzgesetz unterliegen, nur noch dann ermöglichen, wenn die retournierte Ware in der Originalverpackung zurückgeschickt wird.
Dann braucht es aber auch eine Regelung, nach der OVPs grundsätzlich Zerstörungsfrei zu öffnen sind, ich denke da konkret an in Plastik eingeschweißte Gegenstände.
 
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cartridge_case schrieb:
Wer soll das aber behauptet haben?
Lt. Aussage des TO - der Verkäufer.

Lesen ist nicht Deine Stärke? :confused_alt:

Reite ruhig auf dem von mir eingefügten Link, der als Ergänzung zur Problematik gesetzt wurde, weiter rum.

Das interessiert mich genau soviel , wie der berühmte Sack Reis in China ... :D
Ergänzung ()

whats4 schrieb:
man entsorgt verpackungen keinesfalls, bevor ned feststeht, daß man den artikel behält.
Ich hebe sogar die Verpackung von meinem Drucker auf, bis zum Ablauf der Herstellergarantie. In einer besseren Verpackung könnte ich den gar nicht versenden.
 
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