Akkuprobleme - Rücktritt vom Kaufvertrag?

Ticketz

Captain
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Moin,

ich habe zur Zeit leider wieder Probleme mit meinem HTC 10.
Letztes Jahr Anfang April habe ich mir bei MediaMarkt ein HTC 10 gekauft. Nach kurzer Zeit hab ich festgestellt, dass mein Display am oberen Rand defekt ist und teilweise keine Eingaben erkennt. Daraufhin habe ich auf ein Austausch bestanden, den ich nach etwas hin und her auch bekommen hab bzw. Rücktritt mit anschließendem Neukauf zum identischen Preis. Das war am 11.04.

Nach weiteren 2 Monaten hatte ich dann einen deutlich erkennbaren weißen "Bereich" am mittleren Rand des Displays - das gleich wie hier https://forum.xda-developers.com/showpost.php?p=72508411&postcount=37
Das Gerät wurde dann zur Reparatur eingeschickt und kam 10 Tage später auch wieder zurück.

Nun, rund 13 Monate nach dem Kauf, hält der Akku vom Handy teilweise nicht mal mehr 100 Minuten bei eingeschalteten Display. Für mich absolut nicht in Ordnung und total nervig, der Akku wird mit der Zeit ja auch nicht mehr besser.

Zählen der Austausch und die folgende Reparatur nun als zwei gescheiterte Reparaturen und kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten? Aktuell befinde ich ich mich wohl nicht mehr in der Gewährleistung sondern in der Garantie.

Hab ich was wesentliches vergessen?

mfG

Hier steht im vorletzten Absatz, dass die Gewährleistung doch noch gilt?
https://www.teltarif.de/umtausch-re...ehrleistung-garantie-haendler/news/50028.html

Dann kommt ja noch die Beweislastumkehr zum tragen aber hiernach sollte das eigentlich kein Problem sein.
https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch
ich habe nichts am Akku verändert.
 
zurücktreten ? nö, warum auch ?
"reparatur" nr1 ist schonmal raus, weil anderes gerät und anderer kaufvertrag.
reparatur nr2 hat ja nichts mit dem fehler jetzt zu tun.
desweiteren schließen doch eh quasi fast alle hersteller akkus aus der garantie aus.

wenn der akku jetzt schon 2x defekt gewesen wäre und er 2x getauscht wurde, dann ja
oder eher nein, der akku funktioniert ja noch. nennt sich verschleiß. aber nicht defekt.
verschleiß = üblich, somit keine gewährleistung

kauf halt nen neuen akku und fertig ist das ganze
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn der Akku fest verbaut ist gilt die Gewährleistung von 2 Jahren auch für den Akku.
 
Ticketz schrieb:
bzw. Rücktritt mit anschließendem Neukauf zum identischen Preis. Das war am 11.04.

Und wenn das 2017 war dann bist du immer noch in der Gewährleistung aber selber in der Beweispflicht.

Nur wegen dem Akku glaube ich wird es schwer werden den Beweis anzutreten das es schon von Anfang an so war... weiterhin wenn du einen Neukauf gemacht hast zählt natürlich der 1. Reperaturversuch nicht da du ja neue Ware bekommen hast ergo ab dem Punkt zählen musst.
 
@energieriegel

neuer akku bei einem verklebten Gerät ist für mich keine Option. Die Gefahr, dass mir das Display bricht oder ähnliches ist mir zu groß. Außerdem gelten die Versuche auch bei unterschiedlichen Mängeln, laut dem Kanzleiartikel.

und laut Teltarif.de bzw Verbraucherzentrale NRW wird auch mit Austausch weitergezählt.

Die Frage ist, ob das nun als Austausch zählt, da es Rücktritt und Anschließender Neukauf war.

Ich werde mal gucken, was MediaMarkt morgen sagt wenn ich auf den Rücktritt dränge. Wenn nicht, sollen die das eben nochmal Reparieren.
 
Ich würde an deiner stelle den akku einfach selber tauschen, bei mir halten die akkus auch nie sehr lange, ich gehe aber auch nicht gut mit den akkus um. Bei meinem lg g4 tausch ich ca. alle 1 bis 1,5 jahre den akku. Ein neuer akku kostet je nach marke fürs g4 zwischen 8 bis 15 euro.. ist auch nicht die welt.

Solltest du den akku an deinem handy nicht selbst wechseln können, empfehle ich dir ein handy zu kaufen bei dem so etwas möglich ist. ein akku ist ein verschleißteil ähnlich wie die reifen beim auto. Und du würdest dir doch sicherlich auch kein auto kaufen bei dem du nicht selbst die reifen wechseln könntest, oder?
 
Gerade bei einem festverbauten Akku ist der Nachweis doch nicht so schwierig? Was soll passiert sein? Nachts sind kleine Männchen in das massiv verklebte Gehäuse eingedrungen und haben mit Hämmerchen drauf gehauen?

Nahe liegend ist doch, dass das Problem von Beginn an bestand.
 
leider haben die wenigsten aktuelleren Handys die Möglichkeit den Akku zu tauschen. Das aktuellste sind da G5 von LG oder Moto

eben war hier noch ein Beitrag, ich soll mir was gescheites Kaufen. Welche wären denn das?
 
Zählen der Austausch und die folgende Reparatur nun als zwei gescheiterte Reparaturen und kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?
Das war kein Austausch der Händler hat das Gerät zurückgenommen und du hast ein neues gekauft.

Was sagt denn HTC zu der Sache ?
 
wenn der Akku fest verbaut ist gilt die Gewährleistung von 2 Jahren auch für den Akku.

Wobei die Gewährleistung halt nur (verdeckte) Schäden abdeckt, die bei Übergabe der Sache schon bestanden haben. Da wird sich kaum ein Händler drauf einlassen, insbesondere da es ein Verschleißteil ist. Auf Bremsen beim KFZ gibt es sowas ja auch nicht, egal ob Garantie oder Gewährleistung, wenn nur normaler Verschleiß vorliegt. Dazu kommt wie immer auch noch die Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

Zählen der Austausch und die folgende Reparatur nun als zwei gescheiterte Reparaturen und kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?

Leider nein. Nummer 1 ist wie gesagt ein anderer Vertrag gewesen und Nr. 2 war nicht mal der gleiche Grund für eine Reparatur.
 
in Tests/Reviews und Foreneinträgen lese ich von rund 3-5h SoT, auch bei unterschiedlichen Nutzarten. Der Verschleiß des Akkus innerhalb eines Jahres auf weniger als 2h ist nicht normal.

Dann stelle ich mich das nächste mal quer, wenn die das gegen Gutschrift zurücknehmen und für gleichen Preis neu verkaufen. Das ist ja der Standard in dem Laden.
Nach allem was ich gelesen hab, ist es egal welcher Art von Mangel auftritt. Es muss also nicht 3 mal ein Mangel am Display oder Akku vorliegen, bevor ich zurücktreten darf.

Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Gerät an genau der gleichen Stelle wieder kaputt geht, oder ob ein neuer Defekt auftritt. Selbst wenn innerhalb der Gewährleistungsfrist zwei völlig verschiedene Defekte auftreten, muss der Kunde nur zwei Reparaturversuche akzeptieren. Danach ist er im Rahmen der Gewährleistung zum Rücktritt berechtigt.
 
post 5 gelesen?
 
jo - 24 Monate Garantie auf den Akku. Htc selbst sagt auch, dass ich einschicken soll und die schauen sich das an. Der System eigene Akku test zeigt leider keine Schwächen des Akkus, sprich bei voller Helligkeit im Flugmodus verliere ich in einer Stunde 10-15%. Das ist allerdings auch kein Nutzungsszenario. Über einen 10h Tag komme ich häufig auf eben weniger als 2h SoT

Handy habe ich heute morgen beim Händler abgegeben.
 
Dann berichte später mal. Ich habe mit meinem Moto Z ähnliche Probleme. Im Standby passt alles aber Abends habe ich gerade mal noch 25% Akku bei lächerlichen 2 Stunden Screen On Time.
 
Moin,

mein HTC 10 ist inzwischen zurück von der "Reparatur" zurück, das Ganze hat jetzt fast 4 Wochen gedauert. Meinen ersten Eindrücken nach hat es auch nicht geholfen. Heute habe ich mein Gerät bis 9 Uhr auf 100% geladen, jetzt um 16 Uhr mit 1h SoT habe ich 50% Akku.
Auf der Bericht steht, dass es im Rahmen der Garantie repariert wurde und elektr. Bauteile getauscht wurden. Kein konkreter Akku wechsel.
Werde wieder hingehen und vom Kaufvertrag zurücktreten.

mfG
 
Die wollten mir auch bloß wieder eine Reparatur anbieten.

Ich hab das Gerät dann wieder bei Media Markt abgegeben für eine Gutschriftsprüfung und nach fasst einen Monat habe ich heute die volle Gutschrift bekommen. Hat mich sehr erstaunt, hab mit einem Zeitwert gerechnet.

Hatte mir zwischenzeitlich das Essential Phone gekauft und bin dem jetzt glücklich.
 
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