Sammelthread Aktien kaufen, verkaufen und Fragen

Meiner Ansicht nach, ja. Vorausgesetzt die Aktien wurden wertlos ausgebucht und nicht veräußert, da § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG eben nur von Verlusten spricht, die "aus der Veräußerung von Aktien entstehen". Aber prüfe das bitte nochmal mit einer unabhängigen Quelle nach. Ich bin auch nur Steuerlaie.

Es könnte nämlich auch sein, dass die Unterscheidung zwischen Veräußerung und wertloser Ausbuchung grundsätzlich abgeschafft wurde. Dann wäre eine Verrechnung doch nicht möglich. In diesem Fall könnte sich dann ein Einspruch gegen den Bescheid lohnen, da aktuell beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist, ob dieses Verrechnungsverbot überhaupt verfassungskonform ist.

Mit der 20k-Grenze hat das nichts mehr zu tun. Die würde auch rückwirkend entfallen sofern noch kein finaler Bescheid vom Finanzamt vorliegt.
 
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feynman schrieb:
In irgendeinem Topf muss die wertlose Ausbuchung ja auch nach alter Gesetzeslage gelandet sein.
Das konnte ich bislang dazu finden:
Geht es um wertlos gewordene Aktien, also um einen Fall des Streitpunkts Nummer 2, so nimmt die Bank keine Verlustverrechnung vor. Sie stellt Verluste also nicht in den Verlusttopf ein! Das gilt selbst dann, wenn Sie nur über ein einziges Depot verfügen, über das Sie alle Aktientransaktionen abwickeln. Sie müssen die Verluste aus wertlos gewordenen Aktien also zwingend in die Steuererklärung übernehmen!

Das BMF verfügt dazu: „Verluste, auf die die Verlustverrechnungsbeschränkungen des § 20 Absatz 6 Satz 5 und 6 EStG Anwendung finden, dürfen nicht in den Verlusttopf für sonstige Verluste oder den besonderen Verlusttopf für Aktienverluste eingestellt werden. Der Verlustausgleich findet ausschließlich im Rahmen der Veranlagung statt:
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/s...lle-bei-ausgebuchten-oder-wertlosen-papieren/

Das bedeutet für mich und meine Steuererklärung 2023 also, dass ich den Verlust in der Steuererklärung in der Anlage KAP hinterlegen muss. Im Steuerjahr 2024 kann ich dann ETF-Anteile verkaufen und diese mit dem Verlust aus der Steuererklärung 2023 verrechnen?!

Nur welche Zeile in KAP ist korrekt?

„Verluste aus Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung“, Anlage KAP, Zeile 15
-oder-
„Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien“, Anlage KAP, Zeile 13

Aus WISO Steuer 2024:
Screenshot_20241229_114806.pngScreenshot_20241229_114749.png

Für mich macht Zeile 15 mehr Sinn.
 
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Dann sieht es wohl so aus als würde die Bank nur zwei Töpfe führen: Allgemeine Verluste und Verluste aus Aktienveräußerungen, wobei die wertlose Ausbuchung dann tatsächlich in keinem der beiden Töpfe landet. Der Verlust muss also in jedem Fall in der Steuererklärung erklärt werden.

Es bleibt die Frage, ob dieser Verlust mit Einkünften aus dem Verkauf von ETFs verrechenbar ist. Nach etwas Recherche tendiere ich mittlerweile eher zu "nein". Die Sonderregel, dass wertlose Ausbuchungen bis zu einer Grenze von 20.000 Euro mit allgemeinen Kapitaleinkünften (also euch ETFs) verrechnet werden können, ist mit dem Jahressteuergesetz 2024 (auch rückwirkend) entfallen.

Es sieht eher so aus als würde eine wertlose Ausbuchung einer "Veräußerung" i. S. d. § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG gleichgestellt sein. Damit wäre ein solcher Verlust ausschließlich mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechenbar. Ob das wiederum verfassungskonform ist, ist aktuell beim Bundesverfassungsgericht anhängig, weswegen sich vielleicht ein Einspruch gegen den Steuerbescheid lohnt.
 
feynman schrieb:
ist mit dem Jahressteuergesetz 2024 (auch rückwirkend) entfallen.
Hast du dazu eine Info / Quelle?

feynman schrieb:
weswegen sich vielleicht ein Einspruch gegen den Steuerbescheid lohnt.
Damit ich davon Gebrauch machen kann, muss ich den Verlust in die Steuererklärung 2023 eintragen, ETF-Anteile in 2024 verkaufen und in der Steuererklärung 2024 alles miteinander verrechnen. Daraufhin wird die Verrechnung (vermutlich) bemängelt und darauf bezieht sich dann mein Einspruch?
 
Nein. Die Verluste aus 23 können in dem Fall nur mit Gewinn aus 23 verrechnet werden.
 
crashbandicot schrieb:
Hast du dazu eine Info / Quelle?
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/387/regelungstext.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Artikel 3, Nr. 7 (c): "Absatz 6 Satz 5 und 6 wird aufgehoben."

Satz 5 war die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte, Satz 6 die Sonderregel für wertlose Ausbuchungen: https://web.archive.org/web/20240821132554/https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html

Der aktuelle Gesetzestext wurde schon entsprechend geändert:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html

crashbandicot schrieb:
Damit ich davon Gebrauch machen kann, muss ich den Verlust in die Steuererklärung 2023 eintragen, ETF-Anteile in 2024 verkaufen und in der Steuererklärung 2024 alles miteinander verrechnen. Daraufhin wird die Verrechnung (vermutlich) bemängelt und darauf bezieht sich dann mein Einspruch?
Das genaue Vorgehen würde ich mit einem Steuerberater besprechen. Vor allem, weil der Verlust ja schon in 2023 entstanden ist. Ich kann nur sagen, dass nach aktueller Gesetzeslage die Verrechnung wohl nicht möglich ist und, dass es dagegen verfassungsrechtliche Bedenken gibt, die dem BVerG vorgelegt wurden.
Ergänzung ()

crashbandicot schrieb:
Nur welche Zeile in KAP ist korrekt?

„Verluste aus Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung“, Anlage KAP, Zeile 15
-oder-
„Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien“, Anlage KAP, Zeile 13

Aus WISO Steuer 2024:
Anhang anzeigen 1562248Anhang anzeigen 1562249

Für mich macht Zeile 15 mehr Sinn.

WISO Steuer 2024 wurde offensichtlich noch nicht an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Die Sonderregel für "Verluste aus der Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung" gibt es nicht mehr.
 
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Micha- schrieb:
Nein. Die Verluste aus 23 können in dem Fall nur mit Gewinn aus 23 verrechnet werden.
Sicher?
Es werden also die Verluste von den Gewinnen abgezogen, um die Steuerschuld zu ermitteln. Die Verrechnung ist dabei zeitlich unbegrenzt. Wenn Sie als Anlegerin oder Anleger dieses Jahr ein Minus erzielt haben, können Sie es auch noch in vielen Jahren steuerlich geltend machen.
https://www.sparkasse.de/aktuelles/aktienverluste-steuerlich-verrechnen.html

feynman schrieb:
Sorry für die vielleicht dumme Frage, aber wo steht, dass die Streichung auch rückwirkend gilt?

feynman schrieb:
WISO Steuer 2024 wurde offensichtlich noch nicht an die aktuelle Gesetzeslage angepasst.
WISO Steuer 2024 bezieht sich auf das Steuerjahr 2023. Also auf den Zeitraum vor der Änderung des Gesetzestextes.
 
crashbandicot schrieb:
Natürlich nicht, da ich kein Steuerberater bin.
Ergänzung ()

crashbandicot schrieb:
Die Verrechnung ist dabei zeitlich unbegrenzt.
Ohne den Text jetzt einer kompletten semantischen Analyse zu unterziehen, vermute ich das er sich auf die Verlustverrechnungstöpfe bezieht. Da aber ist dein Verlust aber ja gerade nicht gelandet.
 
Quelle für die Rückwirkung der Änderung @crashbandicot

§ 52 Abs. 28 Sätze 25 und 26 EStG: "§ 20 Absatz 6 Satz 5 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096) ist auf alle offenen Fälle nicht mehr anzuwenden. § 20 Absatz 6 Satz 6 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096) ist auf alle offenen Fälle nicht mehr anzuwenden."

Es wird halt noch etwas dauern bis die Steuer-Tools und vermutlich auch die Tools der Finanzämter entsprechend angepasst sind.
 
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und was plant ihr für 2025?
für mich
  • Habe meine Sparpläne reduziert und kaufe mehr ETFs manuell...
  • EU ETFs reduziert
  • Feuer frei auf S&P500, glaube die nächsten drei Jahre werden gut...
 
Bei mir ist US eh schon übergewichtet. Ich kaufe weiter etwas verstärkt EU STOXX50 zu. EU Aktien sind vergleichsweise billig. Also ich lass die Sparpläne einfach weiter laufen.
 
TheGreatMM schrieb:
und was plant ihr für 2025?
Bisher ist nichts besonderes geplant. Das Geld fließt überwiegend in den FTSE All World. Meistens per Sparplan, dessen Höhe fast jeden Monat angepasst wird.

Falls mir der US-Anteil des FTSE All World (bzw. in meiner gesamten Aktien-Anlage) doch zu hoch wird, kommt ein Eurostoxx 600 dazu.

Und wenn es beruflich in Q2 nicht so läuft wie von mir gewünscht, wird der Sparplan ganz eingestellt und ein paar Monate lang das überschüssige Geld auf das Tagesgeldkonto oder einen Geldmarkt-ETFs gezahlt.
 
Ich will mir ein Eis kaufen :)
 
TheGreatMM schrieb:
und was plant ihr für 2025?

Ich bin da total unschlüssig, ich hab auf Jahressicht +75% gemacht und jetzt das totale "das kann so nicht weitergehen" Gefühl.
Nvidia macht jetzt 18% und BTC 17% meines gesamten Depots aus, da bin ich auch etwas hin- und hergerissen zwischen Positionen stutzen und Gewinner laufen lassen.

Ich werde jetzt nicht anfangen im großen Stil zu verkaufen und auf den Crash zu warten aber ich werde wohl eher Cash etwas aufbauen und zurückhaltend bei neuen Positionen sein.
Südamerika und Indien finde ich prinzipiell interessant und ich überlege ob man bei Alibaba so langsam wieder einsteigen könnte.
 
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Magellan schrieb:
Nvidia macht jetzt 18% und BTC 17% meines gesamten Depots aus, da bin ich auch etwas hin- und hergerissen zwischen Positionen stutzen und Gewinner laufen lassen.
In solchen Situationen mache ich folgendes: Einen Teil der Papiere verkaufe ich und Schicht um in Risiko ärmeren Anlagen wie z. B. MSCI World, oder wenn mehr Rendite/Risiko dann in NASDAQ100. Dann hast Du den Gewinn gesichert ohne komplett auf weitere Rendite zu verzichten. Natürlich reduziert das die maximal mögliche Rendite, wenn alles perfekt läuft. Aber speziell nVidia wird nciht weiter so steigen (können).

Bitcoin ist in meinen Augen eh immer noch Glücksspiel.
 
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Ich würde auch einen Teil der Gewinne mitnehmen. 18% bei einer einzelnen Aktie wäre mir persönlich eine zu hohe Konzentration. Das gleiche gilt bei mir bei BTC. Beides würde ich auf einen Anteil von je 5% des Gesamtportfolios reduzieren und in breit angelegte ETFs stecken.
 
Hat jemand schon die aktuelle Kundevereinbarung von TradeRepublic zum Girokonto durchgesehen?
Gibt es dazu eigentlich auch ein "Was hat sich geändert"-Dokument? Hab unter "Einstellungen"->"Weitere Services"->"Juristische Dokumente"->"Allgemeine Dokumente" sowas nicht gefunden.
 
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