Sammelthread Aktien kaufen, verkaufen und Fragen

crashbandicot schrieb:
Ich möchte diese unbeantwortete Frage noch einmal auf die Bühne heben. Aktuell kann ich noch ETF-Anteile verkaufen um diese mit dem Verlust auf 2023 zu verrechnen.
Diese Tabelle ist mit dem Jahressteuergesetz 2024 sowieso hinfällig. Es gibt nach aktuellem Stand nur noch zwei Verlustverrechnungstöpfe: Den Topf für Verluste mit Aktien und den Topf für allgemeine Verluste aus sonstigen Kapitalanlagen. Die Töpfe für Termingeschäfte und "wertlose Ausbuchung" gibt es nicht mehr.

Verluste aus sonstigen Kapitalanlagen kann man mit Gewinnen aus Aktien verrechnen. Aber man kann keine Verluste aus Aktien mit Gewinnen aus sonstigen Kapitalanlagen - wie ETFs - verrechnen.

Ob dieses Verlustverrechnungsverbot von Aktienverlusten verfassungskonform ist, ist umstritten, aber eben noch aktueller Gesetzesstand. Wenn dir dadurch ein signifikanter Nachteil entsteht, könnte es sich evtl. lohnen Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen.
 
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hrr23 schrieb:
Beim (nächsten) Auto bin ich gedanklich auch bei Leasing.
Muss man sich aus finanzieller Sicht m.M.n. gut durchrechnen. Auch mit so "Kleiningkeiten" wie Versicherung (falls nicht im Vertrag enthalten, hätte man den eigenen Wagen über die Laufzeit mit VK versichert) und zu erwartenden Endkosten. Meine Autos waren zum Ende ihrer Nutzungszeit (>10 Jahre) sowieso kaum noch etwas wert. Und die VK deckt u.U. nur den Wiederbeschaffungswert, der keineswegs mit dem Leasingrestbetrag überein stimmen muss (führt zu zusätzlichen Versicherungskosten).

Und dem gegenüber dann die zu erwartende Rendite auf den investierten Kaufbetrag.

Ich weiss, ich sehe das grundsätzlich viel zu schwarz. Sonst hätte ich auch meine Barreserve auf dem Tagesgeldkonto schon längst abgeschafft.

florian. schrieb:
Habe ich das irgendwo behauptet?
Exakt in den von mir zitierten Zeilen, zusammen gefasst: "Wenn ich in ein paar Jahren ein neues Auto brauche, gibt es zwei Szenarien:" ... "In beiden fällen haben sich die 40.000€ aber schon längst verdoppelt, sodass das Auto kostenlos ist.".

Ist aber egal, anscheinend hatte ich zuviel Glühwein intus, dass ich "das Auto kostenlos" mit dem Gewinn der Geldanalge gleichgesetzt habe anstatt das Geld auf dem Tagesgeld versauern zu lassen, um dem historisch für mich nahezu jederzeit denkbaren Crach am Aktienmarkt zu entgehen.
 
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gymfan schrieb:
Muss man sich aus finanzieller Sicht m.M.n. gut durchrechnen
Klar, wie bei jeder Anlage. Ich fahre gerne neue Autos und halte die selten länger als 5 Jahre. Daher ist leasing für mich OK. Die sonstigen Kosten sind entweder gleich (VK ist für mich der Standard und GAP Versicherung haben die meisten dabei) oder sogar günstiger. In 3, 4 Jahren fällt fast alles noch unter Garantie und meist ist nur eine Inspektion und ein Ölwechsel fällig. Neue Reifen brauche ich in der Zeit auch nicht.

Dazu kommt in letzter Zeit, dass die Rest Wert Entwickelung vollkommen ungewiss ist. Das Risiko lager ich gerne aus.

Ich habe die Kosten für meine Autos in den letzten 20 Jahren genau getrackt und kann daher sagen des es kein großer Unterschied ist.

Wenn man es mit dem Erwerb eines 3 oder 5 Jahre alten Wagens vergleichen würde, dann sieht es vermutlich anders aus . Oder bei Haltedauer von 10 Jahren oder mehr.

Aber ein bisschen will ich mir auch gönnen vom Einkommen. Solange ich mehr anspare als fürs Auto bezahle, passt das.
 
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Hi miteinander,

ich habe am 13.12. von Scalable eine Mail bekommen mit folgender Info zur Vorabpauschale:

1735245785582.png


Was müsste ich im ETF-Steuerrechner eintragen für die folgende Beispiel-Situation für 2024?
  • 01. Januar -> noch nicht bei Scalable registriert
  • April -> registriert
  • Mai -> 9000€ eingezahlt und ETF gekauft
  • Juni -> 1500€ eingezahlt und ETF gekauft
  • 31. Dez. -> ETF haben einen Wert von 11600€ (d.h. 1100€ an Wert gewonnen gegenüber Einkaufswert)
Gekauft wurde ausschließlich dieser ETF: SPDR MSCI World UCITS ETF (thesaurierend).

1735246494435.png

Bei "Höhe der Ausschüttungen" bin ich mir relativ sicher, dass ich 0 eintragen muss, da mein ETF thesaurierend ist.
Und "Art des Fonds" müsste in meinem Fall "Aktienfonds (Aktienquote > 51%)" sein.
Aber bei "Fondswert am Jahresanfang / Jahresende" weiß ich nicht welche zwei Werte ich einzutragen habe.
Daher wäre es echt super, wenn ihr mir da helfen könntet.
 
Hast du deine 1000€ Sparerpauschbetrag bei SC für nächstes Jahr eingerichtet? Dann machst du gar nichts machen.
 
@Wo bin ich hier Nein, habe ich nicht, weil ich den schon bei einer anderen Geldanlage verwendet habe.
 
Pro 10k Fondsguthaben, welches am 1.1.24 in deinem Depot lag, musst du ca. 33 Euro an Steuern zahlen. Pack also einfach 33 Euro aufs Verrechnungskonto...
 
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Das Ergebnis müsste grob passen.
Für 10.000€ werden wohl ~33€ Fällig.
Schieb einfach 50€ pro 10.000€ auf das Verrechnungskonto, dann sollte das locker reichen.
 
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Ok klasse, danke euch allen für die schnelle Antwort! :)
 
die Vorabpauschale musst du so verstehen:
Eigentlich bekommt der Staat die Steuereinahmen erst in vielen Jahren, beim Verkauf.
Das findet der Staat doof, der will schon etwas früher Steuereinnahmen haben.
Beim Verkauf wird die Steuer verrechnet, man zahlt also nicht doppelt die Steuern.

Die genaue Summe hängt am Basiszinssatz (2024: 2,29%)
Der Staat will jetzt, dass du mindestens pro 10.000€ (* 2,29% * willkürliche 70%) = 160,3€ Versteuerst.

Hast du ausschüttende ETFs, welche mehr als 160€ ausgeschüttet haben, ist der Staat zufrieden, du hast ihm schon "genug" Steuern bezahlt. Hast du weniger als 160€ Buchgewinn, z.b. nur 100€, dann ist der Staat "knädig", und will von dir auch nur die Steuern für diese 100€ haben. Hast du mehr als 160€ Buchgewinne, egal wie hoch die letzlich sind, will der Staat immer die Steuern auf diese 160€

Entweder wird jetzt dein Sparerpauschbetrag entsprechend belastet.
oder die daraus resultierenden Steuern von ~30€ werden vom Verrechnungskonto eingezogen..


Ich bin mir gerade aber auch nicht sicher, ob das Anteile, welche 2024 hinzu kamen überhaupt betrifft.
Ich glaube ehr nicht. Aber schau einfach, dass ~50€ pro 10.000€ auf dem Verrechnungskonto liegen, dann kann dir das alles egal sein. Das wird SC dann schon richtig machen.
 
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@florian. Vielen Dank für die ausführliche Erklärung!

Eine Sache frage ich mich aber noch. Dazu mal eine hypothetische Beispielsituation:
Sagen wir mal mein ETF gewinnt die nächsten 5 Jahre weiterhin 10% jährlich an Wert,
und ich zahle jährlich die Vorabpauschale.
Allerdings passiert dann irgendwas und mein ETF verliert 80% seines Wertes, so dass ich am Ende mit Verlust verkaufe.
Soweit ich weiß hätte ich dann ja eigentlich keine Kapitalertragssteuer zu zahlen, weil ich insgesamt keinen Gewinn erzielt habe.
Aber die Vorabpauschalen sind ja bereits gezahlt. Davon würde ich vermutlich aber nichts zurückbekommen, oder?
 
Cinematic schrieb:
Davon würde ich vermutlich aber nichts zurückbekommen, oder?
Doch, über eine Steuererklärung.

Korrektur/Ergänzung: Schau mal dieses Video: youtube.com/watch?v=PIhVp-7mD1Q
Zuerst geht es in deinen Verlustverrechnungstopf. Dort kannst du es mit Gewinnen gegenrechnen.
Mit einer Verlustbescheinigung kannst du das dann mehrere Jahre mitschleifen (über deine Steuererklärung).
So weit ich das jetzt verstehe gibt es jedoch kein Geld zurück.
 
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@Wo bin ich hier Okay, danke für die Erzänzung. Habe mir das notiert mitsamt aller Erklärungen von euch in den letzten paar Kommentaren.
Jetzt bekomme ich jedes Jahr im Dezember eine Erinnerung zu dieser Notiz, so dass ich das immer auf dem Schirm behalte.
Sollte dann der Fall eintreten, dass ich irgendwann mal mit Verlust verkaufen muss, guck ich mir das Thema "Vorabpauschalen zurückbekommen" mal genauer an oder wende mich an einen Steuerberater.
Oder jemand anderes weiß das noch etwas genauer und kann hier im Thread noch darauf antworten.
 
Wo bin ich hier schrieb:
Mit einer Verlustbescheinigung kannst du das dann mehrere Jahre mitschleifen
Das geschieht pro Depot automatisch. Du brauchst erst dann eine Verlust Bescheinigung, wenn du Verluste aus Depot A mit Depot B verrechnen willst.
 
florian. schrieb:
Ich bin mir gerade aber auch nicht sicher, ob das Anteile, welche 2024 hinzu kamen überhaupt betrifft.
Anteile, die im Laufe des Jahres dazukamen, werden anteilig angerechnet. Im Februar mit 11/12, im März mit 10/12, usw...
 
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Micha- schrieb:
Deine Bank sollte einen entsprechenden Verlust Verrechnungstopf ausweichen.
Ich habe von meiner Bank lediglich folgende Info erhalten:
Der Verlust wurde nicht in den Verrechnungstopf eingestellt,
da Veranlagungstatbestand i.S.v. § 20 Absatz 6 Satz 6 EStG.
In der Kostenaufstellung für das Jahr 2023 wird der ausgebuchte Betrag nicht aufgeführt.

Da ich gerade meine Einkommenssteuererklärung für 2023 bearbeite: Muss ich den ausgebuchten Verlust in meiner Steuererklärung angeben um ihn mitnehmen zu können oder kann ich noch in 2 Jahren auf diesen zugreifen?
 
In dem Fall in 2023 als Verlust angeben. Ist meine Meinung. Wenn es mehr als Peanuts sind würde ich einen Steuerberater fragen.
 
crashbandicot schrieb:
Ich habe von meiner Bank lediglich folgende Info erhalten:
Also jetzt mal abgesehen davon, dass der § 20 Absatz 6 Satz 6 EStG mit dem Jahressteuergesetz 2024 abgeschafft ist, finde ich die Aussage der Bank etwas seltsam. Welchen Topf meint die Bank hier mit "den Verrechnungstopf" und wieso war hier § 20 Absatz 6 Satz 6 EStG überhaupt relevant wo doch der Verlust aus der Ausbuchung <20k war? In irgendeinem Topf muss die wertlose Ausbuchung ja auch nach alter Gesetzeslage gelandet sein.

Je nachdem um welche Summen es hier geht, wäre vielleicht wirklich ein Gang zum Steuerberater sinnvoll oder eben die entsprechende Lektüre der aktuellen Gesetzeslage.

Meiner Laienmeinung nach sollten Verluste aus wertloser Ausbuchung von Aktien weiterhin mit allen Arten von Kapitalerträgen verrechenbar sein, nur eben seit kurzem nicht mehr begrenzt auf eine Höhe von 20.000 Euro.
 
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