@Erkekjetter Die eingeschränkte Handelsmöglichkeit hast du nur bei Unternehmen in denen du auch eine Position ausübst (also Vorstand, Aufsichtsrat, Berater, etc.). Bei Unternehmen mit denen du persönlich kein Vertragsverhältnis hast, kannst du handeln wie du willst.
Einschränkungen kommen erst wieder ins Spiel, sollte man mehr als 5% an einem Unternehmen erwerben oder verkaufen (dazu wird Musk von der SEC gerade untersucht oder gar schon geklagt (?), weil er mehr von Twitter gekauft hat, als er ohne Ankündigung darf - das war noch vor der Verkündung der Kaufabsicht).
Für Politiker gibt es eine Meldepflicht die nicht sonderlich einschränkend ist. Und die Weitergabe von Informationen an sich wird wohl noch weniger verfolgbar sein.
Einschränkungen kommen erst wieder ins Spiel, sollte man mehr als 5% an einem Unternehmen erwerben oder verkaufen (dazu wird Musk von der SEC gerade untersucht oder gar schon geklagt (?), weil er mehr von Twitter gekauft hat, als er ohne Ankündigung darf - das war noch vor der Verkündung der Kaufabsicht).
Für Politiker gibt es eine Meldepflicht die nicht sonderlich einschränkend ist. Und die Weitergabe von Informationen an sich wird wohl noch weniger verfolgbar sein.
Der Stock Act von 2012 soll Insiderhandel der Parlamentarier verhindern und verpflichtet Kongressmitglieder, Transaktionen über 1000 US-Dollar offenzulegen. Diese Offenlegungen sind über eine offizielle Webseite abrufbar. Allerdings werden Verstösse gegen den Stock Act mit lediglich 200 Dollar geahndet – ein Betrag, der kaum abschreckend wirkt. Zudem geniessen US-Parlamentarier besondere Schutzrechte, so dass in der Realität der Nachweis des Insiderhandels kaum je erbracht werden kann. Seit Einführung des STOCK Act wurde kein einziges Kongressmitglied wegen Insiderhandels verurteilt – nicht einmal 2020, als einige Senatoren sofort nach vertraulichen COVID-19-Briefings in grossem Stil Aktien abstiessen.