Kausu
Captain
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Nacho_Man schrieb:Der allergrößte Teil bei Bürgerwehren & Co. ist dort weil ihm wirklich was an einer sicheren Nachbarschaft liegt, ohne Grund gründen die sich nämlich nicht. Wird aber gerne vergessen und nur die "Unannehmlichkeiten" gesehen.
Was rausgegeben? Das Diebesgut (Scherzle )?
Kennt man aber, sobald Passanten auf Bürgerwehr & Co. treffen wird sich gleich rotzfrech verhalten, so von wegen "Wieso laufen sie in der Gruppe rum? Dürfen sie das überhaupt?". Selbst erlebt.
Merke: Wie man in den Wald ruft so schallt es heraus...
Die wollten deinen Ausweis sehen, oder?
Der Punkt ist nämlich dass §127 I StPO (Festnahmerecht für Jedermann) nicht greift sobald die Identität festgestellt wurde. Somit wollte die Nachbarschaftswache nur Scherereien aus dem Weg gehen.
Wahrscheinlich gab es in der Zeit in der Gegend vermehrt Einbrüche, daher die Aufregung.
Hat nichts mit frech werden zu tun.
Ist es nicht viel unerhörter, einfach fremde Leute nach Ihren Ausweis zu fragen?
Ist mir schon klar, warum die in Gruppen rumlaufen - so lassen sich die Leutchen leichter erschrecken und einschüchtern. Am besten noch schwarze Hosen und Jacken.
Aber zu Identitätsfeststellung ohne Grund sind sie nicht befugt, was nämlich gerne unterschlagen wird. Im §127 steht klar und deutlich "wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt". Gleich im ersten Satz und nicht etwa, "gab es in letzter Zeit viele Einbrüche" oder "sieht jemand verdächtigt aus".
Geht eigentlich noch mit der Einschränkung "so ist, wenn er der Flucht verdächtig" weiter.
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/08028/
Dein letzter Satz rechtfertigt also überhaupt nicht das Festnahmerecht für Jedermann. Hätten Sie damals wirklich von dem Paragraphen versucht Gebrauch zu machen, naja meine Rechtschutzversicherung wäre zum ersten Mal genutzt worden.