Aktuelle politische Lage und Einschätzung

Welche Partei bekommt deine (Zweit-)Stimme zur BTW 2017?

  • CDU/CSU

    Stimmen: 4 2,7%
  • SPD

    Stimmen: 14 9,6%
  • Bündnis 90/Die Grünen

    Stimmen: 5 3,4%
  • Die Linke

    Stimmen: 30 20,5%
  • FDP

    Stimmen: 16 11,0%
  • AfD

    Stimmen: 63 43,2%
  • Sonstige

    Stimmen: 14 9,6%

  • Umfrageteilnehmer
    146
  • Umfrage geschlossen .
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Idon schrieb:
1) Es gibt genug Gegenden, gerade im Osten, wo Wohnungseigentümer nicht - wie z. B. in der Münchener Innenstadt - die Wahl haben und beliebig Mieter ablehnen können, sofern sie vermieten wollen..
klar haben sie da auch die Wahl! es sei denn du nennst mir Gesetz und $ wo sie wegen Wohnungsanspruch, in der Pflicht stehen

das es Vermieter gibt, die die Option nehmen , lieber ALG2 Empfänger als leerstand, ist eine Sache, aber wiegesagt das machen sie nicht weil sie in der Pflicht stehen, sondern aus wirtschaftlichen gründen

wenn aber der Eigentümer meint, er lässt lieber das Gebäude leerstehen, ist es seine Sache.

also wo ist nun der Anspruch der Wohnung?

auch ist es mittlerweile gang und gebe das in Grosstädten immer weniger Vermieter, ALG 2 Empfänger nehmen und hat man ne schlechte schufa, ist eh vorbei

soviel zum Thema Anspruch auf eine Wohnung


2) Der Anspruch auf einen KiTa-Platz sichert einem z. B. Schadensersatz bzw. Erstattungen von Aufwendungen..
ok dazu muss man erstmal klagen, aber das Kind hat dann immer noch keinen Kitaplatz

und wo wir bei Anspruch sind, wie sieht denn der Schadersatz aus, wenn man keinen Vermieter findet, der einen eine Wohnung vermietet?

3) Zahlt das Amt die Miete nicht mehr direkt? .
es gab noch nie eine gesetzliche regelung, das das amt generell in die pflicht sah, die miete direkt zu überweisen.
In jedem Fall sind Sanktionen vermeidbar, die Schuld muss hier nicht immer beim Staat gesucht werden..
gerade in den fällen, wo das amt direkt die miete an den vermieter zahlt, passieren die meisten fehler ^^. sei es wenn es um betriebskostennachzahlungen geht, sei es weil sie nicht pünktlich zahlen und es gibt fälle, wo sie garnicht zahlen, weil sie zb unterlagen verlegt hatten. und das schöne ist ja, der vermieter wendet sich direkt an den Mieter ( der erstmal garnicht nachvollziehen kann, wo der fehler ist )
Wer natürlich jede Sanktion heraufbeschwört

man mag es nicht glauben , aber mann kann sehr schnell eine Sanktion kassieren, ohne sie heraufzubeschwören oder schuld zu sein und die gerichte geben dies recht, oder warum entscheiden Sozialgerichte das ca 70% der Sanktionen rechtswidrig sind?
man bekommt am ende recht, alles gut und schön, aber im falle der drohenden Obdachlosigkeit kommt dieses recht in den meisten fällen zu spät , weil wiegesagt , gerichte überlastet und widersprüche nunmal keine aufschiebende Wirkung haben
 
Zuletzt bearbeitet:
1) Dafür braucht man kein Gesetz, denn auch ohne explizite gesetzliche Regelung gibt es ein ausreichend großes Angebot. Natürlich wird es gerade in Großstädten eng - aber warum sollten Hartz4-Empfänger und gerade Menschen, die von Obdachlosigkeit bedroht oder betroffen sind, unbedingt (mitten) in Großstädten wohnen müssen?

2) Doch, denn es gibt ausreichend KiTa-Plätze, nur eben nicht immer in günstigen/lokalen KiTas. Und genau diese dadurch entstehenden Aufwendungen kann man einklagen.

3) Komm mal weg von deinen ständigen Forderungen nach gesetzlichen Regelungen. Das finde ja sogar ich als Jurist, der immer gerne eine Anspruchgrundlage hat, völlig abwegig und lächerlich.

4) Sozialgerichte sind fast immer pro Underdog. Ich nutze das für Bekannte ja selbst manchmal aus. Was da für Klagen durchkommen, wenn auch nur zum Teil, ist einfach brutal lächerlich. Da denke ich mir beim Schreiben der Klage schon: "Alter, das ist purer Bullshit, von der Idee bis zur Begründung" und am Ende geht's zu 50-100% durch. Ein Maßstab sind also Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit (ähnlich wie Arbeitsgerichte) nicht.


Fakt ist: Niemand in Deutschland _muss_ Obdachlos sein, von mir aus auch mit der Einschränkung _dauerhaft_. Dafür muss man natürlich auch selbst etwas tun - sei es bereit zu sein, auch eine Wohnung in einem (anderen) Dorf zu akzeptieren oder eben auch mal sinnlose Anforderungen zur Vermeidung von Sanktionen zu erfüllen. Es darf letztlich nicht vergessen werden, dass man als Arbeitsloser >35 Stunden die Woche versuchen sollte, eine Arbeit zu finden, denn das ist als Arbeitsloser der Job.
 
Idon schrieb:
1) Dafür braucht man kein Gesetz, denn auch ohne explizite gesetzliche Regelung gibt es ein ausreichend großes Angebot. Natürlich wird es gerade in Großstädten eng - aber warum sollten Hartz4-Empfänger und gerade Menschen, die von Obdachlosigkeit bedroht oder betroffen sind, unbedingt (mitten) in Großstädten wohnen müssen?.

momentmal, deine aussage war man hat Anspruch auf eine Wohnung, um diesen Anspruch durchzusetzen bedarf es nunmal Gesetze!

ansonsten ist dieser sogenannter Anspruch keinen Pfifferling wert!

wie ich schon schrieb, Anspruch haben und Anspruch bekommen, sind 2 verschiedene paar schuhe

und wie ich auch schon schrieb, das es leerstehenden Wohnraum gibt ist alles gut und schön. Nur sagt das nix darüber aus. Denn ob sie nun leer stehen weil sich kein Mieter findet oder ob der Eigentümer kein Interesse hat, diese zu vermieten, kann nur der Eigentümer beantworten.

Das Problem mit dem Leerstand ist auch nicht neu, schon in den 80' gab es dieses Problem, die Eigentümer wollten halt nicht vermieten, sondern die Grundstückspreise hochtreiben. Gefiel einige nicht und sie fingen an diese Häuser zu besetzen

2) Doch, denn es gibt ausreichend KiTa-Plätze, nur eben nicht immer in günstigen/lokalen KiTas. Und genau diese dadurch entstehenden Aufwendungen kann man einklagen..
und wo ist nun deine Antwort zu meiner Frage? zur Erinnerung ich frage wie der Ersatzanspruch aussieht, wenn man keine Wohnung findet?

3) Komm mal weg von deinen ständigen Forderungen nach gesetzlichen Regelungen. Das finde ja sogar ich als Jurist, der immer gerne eine Anspruchgrundlage hat, völlig abwegig und lächerlich..
du als Jurist, weisst doch eigentlich, ohne gesetzliche regelung, kein durchsetzen eines gesetzlichen anspruches

Fakt ist: Niemand in Deutschland _muss_ Obdachlos sein, von mir aus auch mit der Einschränkung _dauerhaft_..

dafür das es fakt sein soll, spricht die Realität eine andere sprache

Dafür muss man natürlich auch selbst etwas tun - sei es bereit zu sein, auch eine Wohnung in einem (anderen) Dorf zu akzeptieren .
nur zu blöd das das sgb folgendes vorsieht :

Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.

wenn das zuständige amt, nach deren Richtlinien meint, die kosten sind unangemessen, war es wohl mit neue Wohnung in ein anderes Dorf ^^

und mal nebenbei, du als anständiger vermieter wartest natürlich erstmal auf die Zusicherung vom amt ( die der leistungsempfänger erst holen kann, wenn er ne Kopie vom Mietvertrag vorlegen kann ) , bevor du nen anderen Mitbewerber für die Wohnung nimmst


oder eben auch mal sinnlose Anforderungen zur Vermeidung von Sanktionen zu erfüllen. Es darf letztlich nicht vergessen werden, dass man als Arbeitsloser >35 Stunden die Woche versuchen sollte, eine Arbeit zu finden, denn das ist als Arbeitsloser der Job.

wie ich schon schrieb, der grossteil der Sanktionen liegt die schuld nicht bei dem arbeitslosen ^^

wenn du trotz Realität ( zb diverse klagen usw ) immer noch meinst, das der grossteil der arbeitslosen, die Sanktionen provozieren und selber schuld seien, dann hast du vorurteile und betreibst hetze gegen arbeitslose
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Zahl der Menschen, die „Platte machen“, die also ohne jede Unterkunft auf der Straße leben, stieg seit 2012 um 50 % auf ca. 39.000 in 2014 (ca. 26.000 in 2012).

http://www.bag-wohnungslosenhilfe.de/de/themen/zahl_der_wohnungslosen/

Deine Argumentation ist mir zu konstruiert Hotzenplot. Denn vergleicht man die Zahl der Obdachlosen mit der Arbeitslosenstatistik sind ~1% der Arbeitslosen betroffen.

Die große Teil schafft es also nach den Regeln zu spielen und erhält eine Wohnung.

Und wie Idon schon sagte, die Leute sind zum Teil auch selber Schuld. Da wird gerne mal die Miete vom Jobcenter, statt an den Vermieter überwiesen, versoffen oder verspielt. Briefe werden in der Zeit selten überhaupt geöffnet. Und am Ende landet man nun mal auf der Straße. Aber der überwiegende Teil schafft es nicht auf der Straße zu landen.

Fazit: Das soziale Netz ist in Deutschland schon sehr dicht gespannt.

Die AfD fordert in Ihrem Wahlprogramm übrigens mehr Eigentum und die Entlastung der Bauherren. Das klingt für mich nicht nach eine Lösung für das Problem unserer Obdachlosen.
 
In Bremerhaven werden 3 US Frachtschiffe gelöscht, mit 2.500 Panzer, LKW, Anhänger und Container an Bord und diese Fracht wird auf Zügen gen Osten verfrachtet + 4.000 US Soldaten.

"Die Operation „Atlantic Resolve“, in dessen Rahmen die Truppenverlegung erfolgt, ist eine Antwort der USA auf das zunehmend expansive Verhalten Russlands, das spätestens seit dem Krieg in der Ukraine vor allem in Polen und in den baltischen Ländern mit großer Besorgnis gesehen wird."

Zunehmend expansives Verhalten? Welches denn genau? Mir würde da gerade mal die Ukraine einfallen, sonst noch expansives Verhalten?

"Dass 4.000 US-Soldaten, die in den mittel- und osteuropäischen Nato-Ländern Manöver durchführen, tatsächlich keine wirkliche Bedrohung für Russland seien, stellt auch der Bremer Osteuropa-Historiker Wolfgang Eichwede klar. „Ich sehe die Manöver nicht so dramatisch.“ Dem Bremerhavener Appell folge er nicht. „Wir bereiten keinen Krieg vor, aber das Putin ’ sche Russland führt Krieg – das sind die harten Realitäten.“"

Ja ne ist klar, daher auch die ganze Zeit der Versuch Putin einen Cyberangriff auf die USA zu unterstellen ohne Beweise? Dieses ganze Spiel erinnert schon wieder viel zu sehr an die Lüge des Golfkriegs.

"Übung": https://taz.de/Operation-Atlantic-Resolve/!5368846/

Cyberangriff: https://taz.de/Hackerangriff-auf-US-Praesidentenwahl/!5372296/
 
@ Lipovitan

und deine Argumentation ist an den Haaren herbeigezogen

nur mal zur Erinnerung , es ging um die aussage :

jeder hat Anspruch auf eine Wohnung


das du daraus nun AFD Bashing betreibst und du mit deiner Argumentation kommst, von wegen viele schaffen den Aufstieg, ist mir schleierhaft

und nebenbei auch von dir Hetze gegen Arbeitslose

http://www.lokalkompass.de/iserlohn...ischer-kreis-macht-uns-obdachlos-d561677.html

sind ja selber schuld, die faulen und alkoholkranken Arbeitslosen, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
das es Vermieter gibt, die die Option nehmen , lieber ALG2 Empfänger als leerstand, ist eine Sache, aber wiegesagt das machen sie nicht weil sie in der Pflicht stehen, sondern aus wirtschaftlichen gründen

wenn aber der Eigentümer meint, er lässt lieber das Gebäude leerstehen, ist es seine Sache.

also wo ist nun der Anspruch der Wohnung?

auch ist es mittlerweile gang und gebe das in Grosstädten immer weniger Vermieter, ALG 2 Empfänger nehmen und hat man ne schlechte schufa, ist eh vorbei

nur mal zur Erinnerung , es ging um die aussage :

jeder hat Anspruch auf eine Wohnung

Bei 4,3 Millionen ALG 2 Empfängern 2016 und 38 000 Obdachlosen in Deutschland sind Vermieter die keine ALG 2 Empfänger in Ihrer Wohnung haben wollen das kleinste Problem.

Das Sanktionen, auch der Miete, ein Problem ist habe ich nicht bestritten. Es gibt aber auch ein gewisses Klientel innerhalb dieser Gruppe die Sanktionen als letztes Mittel benötigen und meiner Meinung nach auch verdienen.

Die Familie in dem von dir verlinkten Artikel wehrt sich ja scheinbar erfolgreich vor dem SG. Aber auf die Gesamtzahl der ALG 2 Leistungsempfänger nur ein Beispiel.

Und AfD Bashing kann ich bei einem Verweis, dass die alternative Partei keine Lösung dafür in Ihrem Wahlprogramm anbietet nicht erkennen.

sind ja selber schuld, die faulen und alkoholkranken Arbeitslosen, oder?

Mein "zum Teil" hast du scheinbar geschickt überlesen. Wie du einem Teil der Vermieter in Deutschland unterstellst keine ALG 2 Empfänger in ihrer Wohnung zu wollen, so unterstelle ich einigen ALG 2 Empfängern keine Arbeit zu wollen. Und dieser Teil ist nicht ganz unschuldig an seinem Schicksal.

Das Risiko in Deutschland Wohnungslos zu werden ist meiner Ansicht nach weiterhin verschwindend gering.
 
und wo ist nun deine Antwort , das jeder Anspruch auf eine Wohnung hat?

im Endeffekt gehst du darauf garnicht ein, nö sondern teilst hier dein Weltbild mit

und wo du gerade sagst " ein Beispiel "

jeder arbeitslose ist ein Einzelschicksal! es gibt die keine Lust haben zu arbeiten, es gibt die wegen Krankheit, es gibt die wegen Alter usw usw

aber zu sagen

Zitat :

die Leute sind zum Teil auch selber Schuld. Da wird gerne mal die Miete vom Jobcenter, statt an den Vermieter überwiesen, versoffen oder verspielt. Briefe werden in der Zeit selten überhaupt geöffnet.

ist nix anderes als Hetze

im übrigen gäbe es tatsächlich diesen ominösen Anspruch, gebe es garnicht solche Fälle wie von mir gepostet ^^
 
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Das Sanktionen, auch der Miete, ein Problem ist habe ich nicht bestritten.

Wenn Miete sanktioniert werden kann dann gibt es einen grundsätzlichen Anspruch für Aufwendungen einer Wohnung. Dieser kann durch mangelhafte Mitarbeit oder ähnlich sanktioniert werden und damit hat man keinen Anspruch mehr.

jeder arbeitslose ist ein Einzelschicksal! es gibt die keine Lust haben zu arbeiten, es gibt die wegen Krankheit, es gibt die wegen Alter usw usw

Ja, richtig. Aber die Alten, Kranken und engagierten ALG 2 Empfänger werden in der Regel nicht sanktioniert, da sie ihre Bemühungen dem Jobcenter nachweisen und ganz wichtig mitwirken. Nur ein kleiner Teil landet in der Räumung. Bis dahin ist es auch ein weiter weg. Das dabei das Jobcenter Fehler macht ist nicht auszuschließen und so landen diese Einzelfälle in der Zeitung und/oder vor Gericht.

Ich halte Sanktionen für wichtig allerdings sollte die Grenze bei der Miete liegen. Das Jobcenter brauch nun mal ein Instrument um bei hartnäckigen Fällen, leider muss man dort erst ans Geld gehen bevor sich da was bewegt.
 
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Mustis schrieb:
Es gibt aber einen Unterschied zwischen mir und Unyu. Ich habe Fakten dabei, die ich auch angebe und die von anderen Mitdiskutanten unabhängig vorgelegt werden. Zudem gehe ich nicht hin und behaupte, Quellen wie Wikipedia seien per se komplett unnütz und beziehe mich selbst auf Quellen, die objektiv betrachtet tendenziös sind oder gar propagandistisch.

Wiki taugt nur was bei wissenschaftlichen und mathematischen Grundproblemen. Wenn es Richtung Politik oder Wirtschaft geht, dominieren die Lobbys der Weltbosse die Artikel. Da können dann auch notfalls Gebäude gegen die Schwerkraft fallen oder Wärme vom Kälteren zum Wärmeren fließen, wenn es denn nur in irgendwelchen offiziellen Reports stehen würde, wären das für Wiki Fakten.
Oder die Thematik des Fachkräftemangels, früher fand man in Wiki nur die Arbeitgeberlohndrückerlobby, alles andere wurde gelöscht. Da die Lüge zu groß und offensichtlich geworden ist und auch nicht wirtschaftsgekaufte Institute Studien, die gegen den Fachkräftemangel sprechen, veröffentlich haben, ist jetzt der Artikel ausgewogener.
 
Lipovitan schrieb:
Aber die Alten, Kranken und engagierten ALG 2 Empfänger werden in der Regel nicht sanktioniert.

jetzt würde ich gerne mal wissen, woher du diese Weisheit nimmst?

woher willst du wissen, das die Mehrheit der Sanktionierten selber schuld seien und ganz besonders woher weißt du das alte und Kranke in der Regel nicht sanktioniert werden?

denn es gibt keinerlei Statistik und Studien, die Sanktionierte unterteilen ( in Kranke, in Alte, in Faule und Sanktion aus eigener Dummheit )

im übrigen wenn jemand einen Anspruch hat, kann der nicht so einfach wegfallen ,entweder jeder hat Anspruch auf eine Wohnung oder man hat keinen Anspruch darauf und ist auf sein Verhalten oder die des Vermieters angewiesen
 
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https://dejure.org/gesetze/SGB_II/31a.html

Wann sanktioniert werden darf ist hier vom Gesetzgeber definiert worden.

Du hast solange Anspruch auf Aufwendungen für eine Wohnung solange du deine Pflichten nicht verletzt.

https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_1021952/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Form.html?view=processForm&resourceId=210368&input_=&pageLocale=de&topicId=1023376&year_month=201608&year_month.GROUP=1&search=Suchen

Hier gibt es Statistiken, daraus geht hervor das Leute mit einem Alter von 55+ weniger sanktioniert werden als Junge ALG 2 Empfänger.

Und wenn es keine Leute gäbe die Ihre Pflichten gegenüber dem Jobcenter nicht vernachlässigen würden dann bräuchten wir hier über Sanktionen nicht zu diskutieren oder? Genauso wie wir wohl kein Sozialgericht bräuchten wenn die Angestellten im Jobcenter fehlerfrei arbeiten würden.

Der Anspruch fällt ja auch nicht weg sondern wird sanktioniert. Sanktion wird wie folgt definiert:"eine Maßnahme, die jmd. als Druckmittel gegen eine Person oder ein Land einsetzt, um diese zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen." In dem Fall sollen Bürger die Ihre Pflichten verletzen dazu bewegt werden diese einzuhalten, z.b. auf Jobangebote sich zu bewerben oder zu Maßnahmen zu erscheinen.

Fazit: Erfülle ich die Voraussetzungen und meine Pflichten erhalte ich mein Recht auf Aufwendungen für eine Wohnung. Erfülle ich nicht meine Pflichten kann es im Worst Case zum Wohnungsverlust führen.

Das ist übrigens nicht nur bei ALG 2 Empfängern so. Bezahle ich meine Miete auch nicht für mehrere Monate wird mich mein Vermieter auch irgendwann zwangsräumen lassen per Gerichtsbeschluss.
 
Bei 4,3 Millionen ALG 2 Empfängern 2016 und 38 000 Obdachlosen in Deutschland sind Vermieter die keine ALG 2 Empfänger in Ihrer Wohnung haben wollen das kleinste Problem.
wer aber keine wohnung hat oder eine andere braucht der steht auch dumm da, denn die "passende" darf er sich nämlich selber suchen in der "preisklasse" wirds in vielen gegenden jetzt schon sehr schwer.
und wenn dann noch die wohnungssuche der zu "integrierenden" geflüchteten dazu kommt wirds sicher echt haarig auf em "sozialwohnungsmarkt".
wird sicher den populisten in die hände spielen.
 
Lipovitan schrieb:
https://dejure.org/gesetze/SGB_II/31a.html

Wann sanktioniert werden darf ist hier vom Gesetzgeber definiert worden..
soweit richtig, aber heißt das nun, das der Großteil der Sanktionen die verhängt worden sind, auch diesen Tatbestand erfüllen und somit rechtmässig sind? wohl kaum, denn das entscheiden die Sozial Gerichte und das über 70% der Sanktionen von den Gerichten für rechtswidrig erklärt werden, spricht eine eindeutige Sprache, nämlich das der Großteil ebend nicht durch eigenes Fehlverhalten und damit eine Pflichtverletzung vorlag

und du konstruierst im allen ernstes daraus, das nur wenige eine unrechtmässige Sanktion kassiert haben?

im übrigen was soll mir nun die Statistik von der Arbeitsagentur sagen? eine Statistik wo munter rausgerechnet wird ( Widersprüche , einkassierte Sanktionen usw tauchen nicht in dieser Statistik auf )

aber es muss ja stimmen, wie die schön gerechnete Arbeitslosen Statistik ^^
Das ist übrigens nicht nur bei ALG 2 Empfängern so. Bezahle ich meine Miete auch nicht für mehrere Monate wird mich mein Vermieter auch irgendwann zwangsräumen lassen per Gerichtsbeschluss.
was denn nun? denke jeder hat Anspruch auf eine Wohnung
und nun heisst es unter bestimmten Voraussetzung hat man Anspruch auf eine Wohnung und somit hat halt nicht jeder den Anspruch, da man Voraussetzungen nicht erfüllt

defacto hat man garkeinen Anspruch, so einfach ist das

im übrigen wird mal ganz dezent folgender Teufelskreis ausgeblendet :

- ohne Konto und Wohnung , keine Grundsicherung
- ohne Konto keine Wohnung
- ohne Wohnung kein Konto

aber die Leute sind ja selbst schuld, es wird ja niemand ausgegrenzt und wirklich jeder hat auf irgend etwas Anspruch ^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich hat jeder Anspruch auf eine Wohnung, aber aus Rechten ergeben sich auch Pflichten und wenn man diese nicht erfüllt ist der Anspruch auch verwirkt.

Technische Gesehen ist ein Anspruch ein Recht und dieses Recht steht in den Gesetzbüchern mit entsprechenden Ausnahmen. Somit hat jeder den Anspruch, da für jeden das Recht gilt. Das bedeutet nicht, dass jeder unter allen Umständen sofort eine Wohnung bekommen muss.
 
im übrigen was soll mir nun die Statistik von der Arbeitsagentur sagen? eine Statistik wo munter rausgerechnet wird ( Widersprüche , einkassierte Sanktionen usw tauchen nicht in dieser Statistik auf )

Richtig die Statistik wird nämlich separat geführt, siehe nachstehenden Link.

https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_1021952/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Form.html?view=processForm&resourceId=210368&input_=&pageLocale=de&topicId=485672&year_month=201611&year_month.GROUP=1&search=Suchen

Und Sanktionen sind bei Klagen und Widersprüche nicht der Spitzenreiter. Hier ein Artikel zu dem Thema wo die Statistik nochmal erklärt wird http://www.zeit.de/wirtschaft/2014-06/hartz-jobcenter-widerspruch

Und natürlich hat man keinen Anspruch auf Aufwendungen für eine Wohnung wenn man die Voraussetzungen des SGB II nicht erfüllt. Als Erwerbstätiger wirst du wohl keine Leistungen des Jobcenters erhalten.

Und dein Teufelkreis existiert nicht, siehe
Viele Jahre wurde über das sogenannte Jedermann-Konto diskutiert. Gegner waren vor allem die Banken selbst. Doch die Diskussionen sind vorbei: Ab sofort hat in Deutschland jeder das Recht auf ein Girokonto. Das sieht eine EU-Richtlinie vor, die nun in deutsches Recht umgesetzt wurde. Was halten die Banken davon, dass sie nun jeden als Kunden akzeptieren müssen und wie haben sie sich darauf vorbereitet?
http://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/recht-auf-girokonto-100.html und

Bei Obdachlosen, wie dem Antragsteller, können diese Anforderungen mangels Vorhandenseins einer Wohnung nicht erfüllt werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ein Obdachloser keine Leistungen nach dem SGB II beziehen kann. Der Gesetzgeber hat mit der Einfügung des § 36 Satz 3 in das SGB II zum 01. August 2006 deutlich gemacht, dass auch Nichtsesshafte Arbeitslosengeld II beziehen können sollen
http://www.anwalt-kiel.com/sozialrecht/lsg-berlin-brandenburg-alg-ii-fur-obdachlose/

wohl kaum, denn das entscheiden die Sozial Gerichte und das über 70% der Sanktionen von den Gerichten für rechtswidrig erklärt werden,

Dazu würde mich eine Quelle interessieren. Im Artikel der Zeit ist von "mehr als ein Drittel" die Rede. Die Differenz scheint mir zu deiner Aussage doch sehr groß.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lipovitan schrieb:
Und Sanktionen sind bei Klagen und Widersprüche nicht der Spitzenreiter.
habe ich auch nie behauptet

zur Erinnerung

hotzenplot schrieb:
man mag es nicht glauben , aber mann kann sehr schnell eine Sanktion kassieren, ohne sie heraufzubeschwören oder schuld zu sein und die gerichte geben dies recht, oder warum entscheiden Sozialgerichte das ca 70% der Sanktionen rechtswidrig sind?


auf dem Papier existiert er nicht, aber die Realität sieht anders aus, siehe hier:

https://www.finanzen100.de/finanzna...en-die-banken-die-hand-auf_H828358684_324574/

und obdachlose haben laut Urteil theoretisch eine Anspruch, aber Theorie und Praxis....
 
Man kann sich das ALG II auch beim Jobcenter als Scheck auszahlen lassen. Allerdings werden dafür und für das einlösen Gebühren erhoben. Ob das auszahlen per Check oder auf das "Jedermann" Konto günstiger ist, weiß ich nicht. Ich zahle lieber die Gebühren und habe eine warme Wohnung wenn ich die Wahl habe Obdachlos zu bleiben.

Die Postbank verlangt für das "Jedermann"-Konto 5,90 Euro monatlich. Dieser Betrag ist für mich keine Begründung für eine Obdachlosigkeit.


Ja, zu der Erinnerung warte ich noch auf deine Quelle woher du die Zahl 70% nimmst.
 
Lipovitan schrieb:
Man kann sich das ALG II auch beim Jobcenter als Scheck auszahlen lassen. .
dazu sind sie gesetzlich nicht verpflichtet, sprich wenn das Jobcenter weder Bar Auszahlung oder Scheck verwenden, schaut man in die Röhre
Ja, zu der Erinnerung warte ich noch auf deine Quelle woher du die Zahl 70% nimmst.
Datenbanken der Sozialgerichte?
 
Aha, also ist die Mitteilung der Bundesagentur nach deiner Auswertung falsch und 26% wurde unterschlagen?

In 44 Prozent der Fälle wurde den Klagen der Betroffenen im Jahr 2016 (Daten liegen bis einschließlich September vor) stattgegeben. Dieser Wert liegt über den Werten für die Jahre 2015 (40 Prozent), 2014 (41 Prozent) und 2013 (43 Prozent).
Im September 2016 waren 189.340 Klagen sowie 185.115 Widersprüche gegen Hartz IV-Bescheide anhängig

https://www.linksfraktion.de/themen/nachrichten/detail/fast-jede-zweite-hartz-iv-klage-erfolgreich/

dazu sind sie gesetzlich nicht verpflichtet, sprich wenn das Jobcenter weder Bar Auszahlung oder Scheck verwenden, schaut man in die Röhre

Also ist das "Jedermann"-Konto mit 5,90 Euro monatlich keine Alternative? Jetzt drehen wir uns im Kreis, damit beende ich die Diskussion.
 
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