So wie ich es verstanden habe, waren grundgesetzwidrige Beschlüsse das Problem.
Als Beispiel mal der allseits beliebte Auslandseinsatz der Bundeswehr.
Grundlage sollte hier GG Art. 87a sein:
(1) 1 Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. 2 Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben.
(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.
(3) 1 Die Streitkräfte haben im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle die Befugnis, zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist. 2 Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen übertragen werden; die Streitkräfte wirken dabei mit den zuständigen Behörden zusammen.
(4) 1 Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. 2 Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.
Quelle:
https://dejure.org/gesetze/GG/87a.html
Und das klingt doch etwas sehr anders, als:
„Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf.“ – So legt es Artikel 87a des Grundgesetzes fest. Jahrzehnte lang war damit die Abwehr eines unmittelbaren Angriffs auf die Bundesrepublik Deutschland und ihre NATO-Partner gemeint. Heute umfasst das mehr.
Der Auftrag und die Aufgaben für die Bundeswehr wurden zuletzt im Weißbuch 2016 festgeschrieben. Dieses Papier der Bundesregierung ist der wesentliche Leitfaden für die sicherheitspolitischen Entscheidungen und Handlungen in den nächsten Jahren. Dort heißt es:
Auftrag der Bundeswehr
Auftrag der Bundeswehr ist es, im Rahmen eines gesamtstaatlichen Ansatzes
- Deutschlands Souveränität und territoriale Integrität zu verteidigen und seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen,
- zur Resilienz (Krisenfestigkeit) von Staat und Gesellschaft gegen äußere Bedrohungen beizutragen,
- die außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands abzustützen und zu sichern,
- gemeinsam mit Partnern und Verbündeten zur Abwehr sicherheitspolitischer Bedrohungen für unsere offene Gesellschaft und unsere freien und sicheren Welthandels- und Versorgungswege beizutragen,
- zur Verteidigung unserer Verbündeten und zum Schutz ihrer Staatsbürger beizutragen,
- Sicherheit und Stabilität im internationalen Rahmen zu fördern und
- europäische Integration, transatlantische Partnerschaft und multinationale Zusammenarbeit zu stärken.
Aufgaben der Bundeswehr
Abgeleitet aus diesem Auftrag nimmt die Bundeswehr in einem gesamtstaatlichen Ansatz vor allem folgende Aufgaben wahr:
- Landes- und Bündnisverteidigung im Rahmen der NATO und der EU
- Internationales Krisenmanagement
- Heimatschutz
- Partnerschaft und Kooperation auch über EU und NATO hinaus
- Humanitäre Not- und Katastrophenhilfe.
Quelle:
https://www.bundeswehr.de/portal/a/...EvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922TPCD0IM3BB1Q22TE0
Alles aus dem "Weissbuch 2016" abgeleitet ... obwohl eigentlich in GG §87a recht deutlich steht:
(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.
Das GG ist recht umfangreich, aber mir ist bisher noch keine Stelle aufgefallen, die Auslandseinsätze der Bundeswehr "ausdrücklich zulässt". Das ganze sieht natürlich gleich anders aus, wenn man propagandistisch darauf hinarbeitet, dass das Volk glaubt, die Freiheit und die Sicherheit der deutschen Bürger müsse "am Hindukush verteidigt" werden. In dem Fall können Auslandseinsätze dann dem Volk gegenüber mit GG Art. 87a Abs. 4 gerechtfertigt werden (dann darf man den aber nur unkomplett zitieren, denn eigentlich bezieht sich das auf den BW-Einsatz im inneren).
Ob das im "War on Terror" allerdings tatsächlich notwendig war oder einen effizientzen Einsatz der doch eher begrenzten Streitkräfte der BRD darstellte, das ist mMn zu bezweifeln.
Unter Umständen, könnte es sein, dass die Bundeswehr z.B. in Afganistan tätig ist, um einen zu erwartenden "Image-Schaden" abzuwenden.
Die Bush-Administration war ohnehin schon auf dem besten wege, Deutschland zur "Achse des Bösen" zu zählen, nur weil hier nicht alle den erneuten Kriegseinsatz deutscher Bürger mit "Hurra"-Rufen begrüßt haben und es zunächst eine Bundestagsdebatte zu dem Thema gab (wie man das in einer Demokratie eigentlich zu erwarten hat).
Die Alternative war wohl, sich von Bushs Propaganda-Ministern als "Keimzelle des Terrorismus im Herzen Europas" hinstellen zu lassen.
Hier noch ein kurzer Artikel der Süddeutschen zum gleichen Thema:
http://www.sueddeutsche.de/politik/...erfassung-1.2762535#redirectedFromLandingpage
Die Beteiligung an den Kriegen der USA mag mit Blick auf die "Scharz-Weiß"-Propaganda der Bush-Administration (wer nicht mit uns kämpft, kämpft gegen uns ... oder deutlicher ... wer uns nicht blind hinterherdackelt, ist unser Feind) notwendig oder "schlau" gewesen sein ... grundgesetzwidrig ist es mMn trotzdem.