Aktuelle politische Lage und Einschätzung

Welche Partei bekommt deine (Zweit-)Stimme zur BTW 2017?

  • CDU/CSU

    Stimmen: 4 2,7%
  • SPD

    Stimmen: 14 9,6%
  • Bündnis 90/Die Grünen

    Stimmen: 5 3,4%
  • Die Linke

    Stimmen: 30 20,5%
  • FDP

    Stimmen: 16 11,0%
  • AfD

    Stimmen: 63 43,2%
  • Sonstige

    Stimmen: 14 9,6%

  • Umfrageteilnehmer
    146
  • Umfrage geschlossen .
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Maße ich mir auch nicht an. Der Grad zwischen begründetem Verdacht und Verschwörungstheoretiker-Ecke ist in dem Bereich sehr schmal. Die Verflechtungen sind gerade im militärischen Bereich aber auch definitiv vorhanden. Paar Kilometer von mir weg ist der größte US-Militärstützpunkt außerhalb der USA, inklusive Drohnen-Steuerzentrale, größtem Militärkrankenhaus und Atomwaffen. Das ist US-Boden, wie bei einer Botschaft. Wenn denen jetzt sagen wollte die sollen dort abziehen oder wenn wir vorschreiben wollten, dass sie von dort aus keinen "Killer-Drohnen" steuern dürften, oder auch die Atomwaffen müssten verlegt werden...man kann sich die Reaktion vorstellen. Im besten, freundlichsten Fall erhielte man ein trockenes "Nein, danke". Zum Thema Dankbarkeit für unseren Wiederaufbau habe ich ein gespaltenes Verhältnis. Ich halte nichts vom Märchen der tapferen Trümmerfrauen, die unser Land wieder aufgebaut haben, denn das haben wir nun mal weitestgehend den Amis zu verdanken.
Aber wie du schon sagst, der Marshall-Plan hatte ja nix mit Wohlfahrt zu tun, sondern diente klar den strategischen Interessen der USA.
 
Maße ich mir auch nicht an. Der Grad zwischen begründetem Verdacht und Verschwörungstheoretiker-Ecke ist in dem Bereich sehr schmal.
ich will da gar keine verschwörungen oder ähnliches unterstellen. ich will lediglich sagen, dass wir das als außenstehende leider nicht zuverlässig beurteilen können. ich hab mir ja selbst schon öfter gedacht "warum kriechen wir denen jetzt wieder in den ar*** anstatt einfach nein zu sagen?" ich würde da jetzt nicht unserer regierung oder der eu-regierung schwäche unterstellen.

vllt bekommen wir ja auch was für unsere unterstützung. ich weiß gar nicht mehr was das für ein ereignis war vor ein paar jahren, aber da hatte deutschland auch mal nein zur usa gesagt und dann war seltsamerweise kein widerstand mehr da. einige wochen später hat die brd dann ein komplett neues atomwaffenarsenal erhalten (offiziell passen wir natürlich nur drauf auf, weil die hier stationierten us-kräfte das selbst nicht können :D), wo ich mir dachte, obs da vllt nen zusammenhang gibt...
 
Zuletzt bearbeitet:
Lübke schrieb:
wo ist denn das problem?
Vielleicht die komplette konsequenzlosigkeit in Hinsicht auf die Legislative?
Niemand wird dort für irgendeine Entscheidung zur Verantwortung gezogen. Selbst bei Verstößen gegen das Grundgesetz.


Lübke schrieb:
du kannst ja nicht einfach nur behaupten es läge ein verstoß gegen das gg vor wenn der generalbundesanwalt zu einem anderen ergebnis kommt, sowas solltes du schon belegen können wenn du jemanden beschuldigen willst, vorsätzlich gegen das gg zu verstoßen.
Ich behaupte es nicht. Das BGH kam zu dem Ergebnis.
Aber das spielt keine Rolle da der Generalbundesstaatsanwalt den BGH halt einfach ignorieren kann.


TnTDynamite schrieb:
Das ist US-Boden, wie bei einer Botschaft.
Nicht einmal Botschaftsgelände ist ausländisches Territorium. Eine Kaserne schon mal gar nicht.
 
Vielleicht die komplette konsequenzlosigkeit in Hinsicht auf die Legislative?
Niemand wird dort für irgendeine Entscheidung zur Verantwortung gezogen. Selbst bei Verstößen gegen das Grundgesetz.
Wo war bzw. ist es denn anders als bei uns ?
Hat das Programm der Linken diesbezüglich einen Punkt/Aussage ?

Ich frage aus reiner Neugier.
 
ThomasK_7 schrieb:
Hat das Programm der Linken diesbezüglich einen Punkt/Aussage ?
Ich verstehe diese Frage nicht wirklich. Möglicherweise ist die Antwort: Die Linke möchte sich ohnehin nicht an Kriegen beteiligen.
 
wiztm schrieb:
Nicht einmal Botschaftsgelände ist ausländisches Territorium. Eine Kaserne schon mal gar nicht.

Stimmt, da habe ich zugegebener Maßen ohne Recherche Unfug nachgeplappert. Aber auch mit der gelebten Wirklichkeit in Einklang. Während auf eine Botschaft etwa die Feuerwehr in akuten Gefährdungssituationen noch einfach zugreifen darf, gibt es den Fall bei den US-Basen nicht. Die haben eigene Feuerwehr, Wachsoldaten, Militärpolizei...also in der Praxis sind die US-Basen nicht von Deutschland irgenwie nach unserem Gusto zu behandeln. Begeht ein US-Soldat ihr ein geringes Vergehen, kommt auch auch auf 's Base-Gelände und wird kurzfristig ausgeflogen, um ein Verfahren zu umgehen (Schlägerei, Vergehen gegen irgendwelche Verordnungen aus Umweltrecht/Nachweisverordnung im Job, etc.).

Und ich kann mir beim Besten willen nicht vorstellen, dass wir die Macht haben den USA vorzuschreiben, ob die hier Drohnenkriege steuern oder Atomsprengköpfe lagern. Im Zweifel werden die nämlich sagen "machen wir hier nicht" und können aus Sicherheitsgründen leider keine Kontrolle zulassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@wiztm

Hat die Linke eine Aussage in Ihrem Wahlprogramm (oder auch generell) zur Haftung/Verantwortung der Legislative ?
 
TnTDynamite schrieb:
Begeht ein US-Soldat ihr ein geringes Vergehen, kommt auch auch auf 's Base-Gelände und wird kurzfristig ausgeflogen, um ein Verfahren zu umgehen (Schlägerei, Vergehen gegen irgendwelche Verordnungen aus Umweltrecht/Nachweisverordnung im Job, etc.).
Kein Mitarbeiter/GI wird ausgeflogen weil er strafrechtlich auffällig geworden ist. §7 SkAaufG hilft in dem Fall weiter.

TnTDynamite schrieb:
Und ich kann mir beim Besten willen nicht vorstellen, dass wir die Macht haben den USA vorzuschreiben, ob die hier Drohnenkriege steuern oder Atomsprengköpfe lagern. Im Zweifel werden die nämlich sagen "machen wir hier nicht" und können aus Sicherheitsgründen leider keine Kontrolle zulassen.
Erst einmal müsste der Fall eintreten, dass sich Deutschland aus dem NATO Konzept der "atomaren Teilhabe" zurückzieht und die Atomwaffen gar nicht mehr auf seinem Staatsgebiet haben möchte. Will sagen, sollten sich rein hypothetisch die diplomatischen Beziehungen Deutschland - USA derart massiv verschlechtern, dann wäre das völlig justiziabel auch die Sprengköpfe aus dem Land zu schaffen. Aber bevor dieser Fall eintrifft, halte ich Verkehrsmeldungen a la "Auch heute wieder 50km Stau an der deutsch-chinesischen Grenze" für wahrscheinlicher.
 
Noxiel schrieb:
Kein Mitarbeiter/GI wird ausgeflogen weil er strafrechtlich auffällig geworden ist. §7 SkAaufG hilft in dem Fall weiter.
Bis zum Baubeginn hatte auch "niemand vor, eine Mauer zu bauen".

Der Gesetzestext ist schön und gut, aber eigentlich sollte doch klar sein, dass es hier nicht um die Gesetzeslage dazu geht, sondern eher um die konkrete Handhabung einzelner Fälle.
Natürlich kann man sich damit nicht einfach aus der Affäre ziehen, wenn man einen Soldaten einfach ausfliegt, aber hinter §7 SkAaufG Abs. 2. kann sich diesbezügl. so einiges verkriechen:
(2) Von der Ausübung der deutschen Gerichtsbarkeit bei Straftaten soll abgesehen werden, es sei denn, daß wesentliche Belange der deutschen Rechtspflege die Ausübung erfordern. Wird von der Ausübung der Gerichtsbarkeit abgesehen, so hat der Entsendestaat den Täter unverzüglich aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu entfernen.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/skaufg/art_2__7.html
Was passiert wohl, wenn eine Tat politisch zu brisant ist, und deshalb lieber nicht öffentlich breitgetreten werden soll?
Könnte es in einem solchen Fall nicht eintreten (hypothetisch), dass ein Soldat nachts ausgeflogen wird, und die hiesigen Gerichte dann (im Gegenzug) auf die gerichtliche Verfolgung verzichten?
 
Zuletzt bearbeitet:
Noxiel schrieb:
Kein Mitarbeiter/GI wird ausgeflogen weil er strafrechtlich auffällig geworden ist. §7 SkAaufG hilft in dem Fall weiter.
Kennst du jetzt bloß den Gesetzestext dazu, oder hast du praktisches Wissen? Ich habe nämlich aus meinem Umfeld praktisches Wissen dazu und denke dabei an konkrete Fälle. Und ich bin mir recht sicher, dass es abhängig von Schwere des Verstoßes, Art des Vorstoßes, Rang und Zughörigkeit des Soldaten, usw. große Unterschiede gibt.
- GI erschlägt auf dem Oktoberfest einen Deutschen mit einem Bierglas
- Zivilmitarbeiter der US-Armee begeht als Beauftragter für Abfallentsorgung einen Verstoß gegen das deutsche Nachweiswesen
- Offizier der Air-Force verursacht mit dem Auto einen Sachschaden an einem andere PKW
...
nur mal um sehr unterschiedliche Beispiele aufzuzeigen. Ich glaube kaum, dass §7 SkAaufG in allen 3 Fällen korrekt angewandt wird.
Ich kennen einen Fall, bei dem ein bekannter eine Schlägerei mit einem Wachsoldaten hatte. Der Wachsoldat wurde umgehend zurück in die USA versetzt. Ob nur als Strafe (entgeht Geld) oder auch aus Gründen der Strafverfolgung, sei mal dahingestellt.
Dann weiß ich von einem konkreten Fall aus dem italienischen Abfallrecht, bei dem der Verantwortliche sich in der Form einer Aussage entzog (nahe liegender Weise, weil ich in der Branche tätig bin).


Noxiel schrieb:
Erst einmal müsste der Fall eintreten, dass sich Deutschland aus dem NATO Konzept der "atomaren Teilhabe" zurückzieht und die Atomwaffen gar nicht mehr auf seinem Staatsgebiet haben möchte. Will sagen, sollten sich rein hypothetisch die diplomatischen Beziehungen Deutschland - USA derart massiv verschlechtern, dann wäre das völlig justiziabel auch die Sprengköpfe aus dem Land zu schaffen. Aber bevor dieser Fall eintrifft, halte ich Verkehrsmeldungen a la "Auch heute wieder 50km Stau an der deutsch-chinesischen Grenze" für wahrscheinlicher.

Ja, ich glaube auch kaum dass der Fall eintreten wird. Ich glaube auch nicht, dass das auf juristischer Ebene geklärt würde, sondern auf diplomatischer. Was ich sagen wollte, war nur: wenn es hart auf hart käme, bin ich mir recht sicher, dass die USA solche Anliegen rigoros Abblocken würden und man aufgrund der Umstände auch kaum dagegen ankäme.

Also deinen Einwand, dass das ernsthafte Ansinnen Deutschlands kaum zustande kommen würde, ist für mich wesentlich relevanter für eine realistische Betrachtung, als deine juristischen Betrachtungen. In dem Umfeld sind mir gelebte Wirklichkeit und Gesetzt zu weit auseinander.

@Olf: Jepp.
 
Zuletzt bearbeitet:
ThomasK_7 schrieb:
Hat die Linke eine Aussage in Ihrem Wahlprogramm (oder auch generell) zur Haftung/Verantwortung der Legislative ?
Du meinst die Linke sollte in ihrem Wahlprogramm drin haben das der Generalbundesstaatsanwalt kein Parteisoldat mehr sein darf?
Das würde ich zwar auch begrüßen, aber mich beschleicht das Gefühl du möchtest eigentlich nur mit dem Finger auf andere zeigen um vom ursprünglichem Problem abzulenken.
 
Das ursprüngliche Problem war ?
 
So wie ich es verstanden habe, waren grundgesetzwidrige Beschlüsse das Problem.
Als Beispiel mal der allseits beliebte Auslandseinsatz der Bundeswehr.
Grundlage sollte hier GG Art. 87a sein:
(1) 1 Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. 2 Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben.

(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.

(3) 1 Die Streitkräfte haben im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle die Befugnis, zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist. 2 Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen übertragen werden; die Streitkräfte wirken dabei mit den zuständigen Behörden zusammen.

(4) 1 Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. 2 Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/87a.html

Und das klingt doch etwas sehr anders, als:
„Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf.“ – So legt es Artikel 87a des Grundgesetzes fest. Jahrzehnte lang war damit die Abwehr eines unmittelbaren Angriffs auf die Bundesrepublik Deutschland und ihre NATO-Partner gemeint. Heute umfasst das mehr.

Der Auftrag und die Aufgaben für die Bundeswehr wurden zuletzt im Weißbuch 2016 festgeschrieben. Dieses Papier der Bundesregierung ist der wesentliche Leitfaden für die sicherheitspolitischen Entscheidungen und Handlungen in den nächsten Jahren. Dort heißt es:

Auftrag der Bundeswehr

Auftrag der Bundeswehr ist es, im Rahmen eines gesamtstaatlichen Ansatzes

- Deutschlands Souveränität und territoriale Integrität zu verteidigen und seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen,
- zur Resilienz (Krisenfestigkeit) von Staat und Gesellschaft gegen äußere Bedrohungen beizutragen,
- die außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands abzustützen und zu sichern,
- gemeinsam mit Partnern und Verbündeten zur Abwehr sicherheitspolitischer Bedrohungen für unsere offene Gesellschaft und unsere freien und sicheren Welthandels- und Versorgungswege beizutragen,
- zur Verteidigung unserer Verbündeten und zum Schutz ihrer Staatsbürger beizutragen,
- Sicherheit und Stabilität im internationalen Rahmen zu fördern und
- europäische Integration, transatlantische Partnerschaft und multinationale Zusammenarbeit zu stärken.

Aufgaben der Bundeswehr

Abgeleitet aus diesem Auftrag nimmt die Bundeswehr in einem gesamtstaatlichen Ansatz vor allem folgende Aufgaben wahr:

- Landes- und Bündnisverteidigung im Rahmen der NATO und der EU
- Internationales Krisenmanagement
- Heimatschutz
- Partnerschaft und Kooperation auch über EU und NATO hinaus
- Humanitäre Not- und Katastrophenhilfe.
Quelle: https://www.bundeswehr.de/portal/a/...EvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922TPCD0IM3BB1Q22TE0
Alles aus dem "Weissbuch 2016" abgeleitet ... obwohl eigentlich in GG §87a recht deutlich steht:
(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.
Das GG ist recht umfangreich, aber mir ist bisher noch keine Stelle aufgefallen, die Auslandseinsätze der Bundeswehr "ausdrücklich zulässt". Das ganze sieht natürlich gleich anders aus, wenn man propagandistisch darauf hinarbeitet, dass das Volk glaubt, die Freiheit und die Sicherheit der deutschen Bürger müsse "am Hindukush verteidigt" werden. In dem Fall können Auslandseinsätze dann dem Volk gegenüber mit GG Art. 87a Abs. 4 gerechtfertigt werden (dann darf man den aber nur unkomplett zitieren, denn eigentlich bezieht sich das auf den BW-Einsatz im inneren).
Ob das im "War on Terror" allerdings tatsächlich notwendig war oder einen effizientzen Einsatz der doch eher begrenzten Streitkräfte der BRD darstellte, das ist mMn zu bezweifeln.
Unter Umständen, könnte es sein, dass die Bundeswehr z.B. in Afganistan tätig ist, um einen zu erwartenden "Image-Schaden" abzuwenden.
Die Bush-Administration war ohnehin schon auf dem besten wege, Deutschland zur "Achse des Bösen" zu zählen, nur weil hier nicht alle den erneuten Kriegseinsatz deutscher Bürger mit "Hurra"-Rufen begrüßt haben und es zunächst eine Bundestagsdebatte zu dem Thema gab (wie man das in einer Demokratie eigentlich zu erwarten hat).
Die Alternative war wohl, sich von Bushs Propaganda-Ministern als "Keimzelle des Terrorismus im Herzen Europas" hinstellen zu lassen.

Hier noch ein kurzer Artikel der Süddeutschen zum gleichen Thema:
http://www.sueddeutsche.de/politik/...erfassung-1.2762535#redirectedFromLandingpage

Die Beteiligung an den Kriegen der USA mag mit Blick auf die "Scharz-Weiß"-Propaganda der Bush-Administration (wer nicht mit uns kämpft, kämpft gegen uns ... oder deutlicher ... wer uns nicht blind hinterherdackelt, ist unser Feind) notwendig oder "schlau" gewesen sein ... grundgesetzwidrig ist es mMn trotzdem.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ging User wiztm um die Konsequenzlosigkeit von grundgesetzwidrigen Beschlüssen durch die Legislative und meine Frage, wo dies denn anders sei, historisch oder aktuell und indirekt zusätzlich gefragt, welche Partei hierzu in Ihrem Wahlprogramm Änderungsaussagen hat.

Dazu habe ich bislang keine einzige Antwort erhalten !

Wenn keine Partei zur Konsequenzlosigkeit eine Alternative bietet, besteht kein Grund, irgendeine Partei in dieser Hinsicht bei der Wahl zu bevorzugen. Die Linke ist zwar, meiner Meinung nach völlig zu Recht, gegen diese Kriegseinsätze, wird aber mit anderen Forderungen Ihres Wahlprogrammes gegen andere Punkte des GG verstoßen.
Diese anderen Verstöße wären aber meiner Meinung nach von den Folgen weniger wichtig, wie die Beteiligung an Kriegen ohne Verteidigungscharakter. Da die Linke aber ebenso vor hat, gegen das aktuelle GG zu verstoßen, ist sie meiner Meinung nach auch nicht besser als der Rest der Parteienlandschaft.
 
Kindergarten-niveau (der macht das aber auch) lehne ich ab.

Die Tatsache, dass überall auf der Welt auf die "Verfassungen" gepfiffen wird, wenn es dem eigenen Vorteil oder den Interessen einzeler entgegenkommt, ist mMn KEINE brauchbare Begründung dafür, dass man das ja auch genauso machen sollte.

Wenn wir mit solchen Begründungen anfangen, dann können wir unsere (ach so überlegenen) Moralvorstellungen gleich ganz begraben ... nur um von vornherein sicherzustellen, dass WIR die jenigen sind, die von ihren "Schweinereien" (Dinge, die gegen unsere Moralvorstellungen stehen) wenigstens noch am besten profitieren.

Was sind denn schon ein paar "westliche" oder "christliche" oder "humanistische" Werte gegen die internationale Wettbewerbsfähigkeit?
Werte, die man nicht in $ und € (oder in Pfund, Yen, flache bunte Steine und Muscheln) ausdrücken kann, sind vielen einfach "nichts wert".

In welchen konkreten Punkten/Forderungen siehst du das Programm der Linken als GG-widrig?
Bitte mit GG-Auszug UND widersprechendem Programmpunkt der Partei "Die Linke".
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit Dir möchte ich grundsätzlich nicht diskutieren.

Wiztm hat die Konsequenzenlosigkeit kritisiert und ich habe nach möglichen Alternativen unter Bezugnahme auf die aktuelle oder historische Politik gefragt. Ich kann darin kein Kindergartenniveau erkennen.
 
Ich sehe das ebenfalls sehr kritisch. Politiker sind Vertreter des Volkes und daher nicht unbedingt Juristen. Natürlich werden die beraten aber auch Juristen haben untereinander unterschiedliche Meinungen. Und daher gibt es das Bundesverfassungsgericht als kontrollierende Instanz. Eine Bestrafung der verantwortlichen Politiker würde das System nur lähmen und noch langsamer machen.

Noch dazu muss man davon ausgehen, dass ein Gesetz das offensichtlich gegen der GG verstößt mit geringer Wahrscheinlichkeit eine Mehrheit im Bundestag findet und dann auch noch durch den Bundesrat kommt. Der Rest kann kurz- oder langfristig durchs Bundesverfassungsgericht oder sogar durchs EUGH kassiert werden. Das sollte Demütigung genug sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lipovitan schrieb:
Eine Bestrafung der verantwortlichen Politiker würde das System nur lähmen und noch langsamer machen.
Es könnte aber auch einen Teil des Systems (die Wählervergesslichkeit) ausgleichen, denn ein Prozess ist Öffentlichkeitswirksam ... und danach sind die meisten Politiker erstmal weg vom Fenster.
Die Ahndung von GG-Widrigen Vorschlägen,. könnte unser System sogar beschleunigen ... zumindest was den austausch des ständig stinkenden Kopfes angeht.

Der Rest kann kurz- oder langfristig durchs Bundesverfassungsgericht oder sogar durchs EUGH kassiert werden. Das sollte Demütigung genug sein.
Die Aussichten auf erfolg sind allerdings nicht besonders hoch ... die Demütigung mag groß sein, dennoch ist sie eher unwahrscheinlich.
Zur Verdeutlichung mal ein paar Zahlen:
Bis ende 2009 wurden 175.900 Verfassungsbeschwerden eingereicht ... über 173.100 davon wurde entschieden (keine Ahnung, wie die Differenz zu stande kommt).
Von diesen Verfassungsbeschwerden waren seit 1951 gerademal 2,4% erfolgreich (4.205) ... im Jahr 2009 waren von den entschiedenen Beschwerden sogar nur 1,9% erfolgreich (111).
Wikipedia schrieb:
Derzeit werden rund 99,5 Prozent der Verfassungsbeschwerden von den aus drei Verfassungsrichtern bestehenden Kammern des Bundesverfassungsgerichts entschieden (Ablehnung der Annahme oder Stattgabe), nur 0,5 Prozent kommen in den Senat.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsbeschwerde
Statistisch betrachtet ist das Rechtsmittel der Verfassungsbeschwerde scheinbar etwas zahnlos ... sicher gibt es auch viele Beschwerden, die keine rechtliche Basis und daher wenig Erfolgsaussichten haben, aber laut Statistik müsste das auf weit über 90% der Beschwerden zutreffen.
Ich kann mir so eine hohe "Fail-Quote" irgendwie nur schwer vorstellen.
Es könnte sich dabei allerdings auch um eine "Entlastungsstrategie handeln, denn im gleichen Artikel heist es zu Anfang schon, die Verfassungsbeschwerde nehme:
etwa 96 Prozent aller anhängigen Verfahren ein
Tendenz steigend.
Quelle: ebd.

Vielleicht wäre es insgesamt sinnvoller, Gesetzesvorschläge zunächst dem Verfassungsgercht zu unterbreiten, BEVOR sie in Bundestag und -rat eingebracht werden.

Zum EUGH und seinen entsprechenden Verfahrensweisen habe ich so schnell noch nichts gefunden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine hohe ablehungsquote oder negativquote sagt in dem zusammenhang überhaupt nichts aus. Sagte ich schon mal. Grade hier ist es extrem wichtig zu wissen was der inhalt der klage war. Für unter anderem reichsbürger gehört es zum guten ton gegen die brd bzw. die verfassung zu klagen den für sie ist die verfassung bereits an sich ungültig. Dass das schwachsinn ist ist jedem juristen klar, trotzdem gibt es solche klagen am laufenden band.
 
Ich habe nur Zahlen geliefert ... und ich finde sie eben denkwürdig (bzw. irritierend).
Kannst du belegen, dass weit über 90% der Anträge völlig substanzlos waren, und ihre Weiterbearbeitung deswegen abgelehnt werden musste?

Mir ist klar, dass sich unsere Gerichte am laufenden Meter mit Unsinn befassen, die Negativ- bzw. Ablehnungsquote jedoch nur dadurch zu erklären, erscheint mir zumindest nicht ganz sauber.

Wenn du bedenkst, dass am BVerfG eigentlich erst in einem Senat eine inhaltliche Entscheidung getroffen wird (die dreiköpfige Kammer entscheidet nur über die Zulässigkeit bzw. Stattgabe der Beschwerde), dann wären 99,5% der Beschwerden völliger Unsinn ... und von den verbliebenen 0,5% waren auch nicht sehr viele erfolgreich.

Die Quote ist mir zu hoch, um sie ausschließlich auf Unsinns-Anträge zurückzuführen.
Ergänzung ()

Mustis schrieb:
Grade hier ist es extrem wichtig zu wissen was der inhalt der klage war.
Habe ich nen Knick in der Optik, oder forderst du hier gerade zu Einzelfallbetrachtungen auf? ... die Reaktion in diesem Forum wäre vielleicht interessant und glatt einen Versuch wert.
 
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