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Das Bundesverfassungsgericht weißt Klagen oder Beschwerden nicht nur ab, weil sie Unfug sind. Für viele Anfragen, Beschwerden und Klagen sind diese schlicht nicht zuständig.
Mir ist klar, dass sich unsere Gerichte am laufenden Meter mit Unsinn befassen, die Negativ- bzw. Ablehnungsquote jedoch nur dadurch zu erklären, erscheint mir zumindest nicht ganz sauber.
Solche Aussagen gehen dann schon in Richtung Verschwörungstheorien.
Meiner Meinung nach hat das Bundesverfassungsgericht schon genug weiterreichende Gesetze gekippt und seine Aufgabe ganz im Sinne unseres Grundgesetzes erfüllt.
Du betrachtest etwas quatitativ und leitest daraus eine qualitative aussage ab, die deine zuvor postulierte these stützt. Und nun finde den fehler.
Und ja, hier ist einzelfall betrachtung wichtig. Nicht weil ein einzelfall dazu dienen soll eine aussage zu belegen oder zu widerlegen im quantitativen stil wie sonst sondern weil du hier eine qualitative aussage triffst die über die quantität nicht verifiziert werden kann.
Und was du glaubst oder nicht spielt keine rolle. Du glaubst ohnehin das was zu deiner meinung passt, das zeigst du hier ja wieder deutlich. Und das obwohl man eben nachlesen kann wieso und weshalb. Und wenn man die begründungen so liest, sind die erfolglosen verfahren durchaus nachvollziehbar erfolglos. Erkennbar liegt also die hohe quote nicht daran, dass es gewollt ist und system dahinter steht zumal die meisten fälle gar keinen bezug zu den themen haben die hier angeführt werden.
HAHA ... gefunden ... ich habe keine Aussage gemacht, sondern deine angezweifelt.
Zur Erinnerung:
Mustis schrieb:
Eine hohe ablehungsquote oder negativquote sagt in dem zusammenhang überhaupt nichts aus. Sagte ich schon mal. Grade hier ist es extrem wichtig zu wissen was der inhalt der klage war. Für unter anderem reichsbürger gehört es zum guten ton gegen die brd bzw. die verfassung zu klagen den für sie ist die verfassung bereits an sich ungültig. Dass das schwachsinn ist ist jedem juristen klar, trotzdem gibt es solche klagen am laufenden band.
Ich habe die letzten ~2 Stunden nach einer Studie gesucht, die zumindest mal einen thematischen Schwerpunkt bei Verfassungsbeschwerden zeigt ... bisher habe ich nix gefunden.
Fürs Verfassungsgericht scheint es zu reichen, die Fälle rein quantitativ statistisch zu erfassen (also nur, wie viele Fälle in welchem Jahr stattgegeben, abgewiesen, an andere Kammern/Senate/Gerichte abgegeben wurden, wie viele Beschwerden und Entscheidungen begründet wurden ... und noch so ein bisschen mehr, was die Bürokratie automatisch an Statistik produziert).
Es gibt beim BVerfG KEINERLEI Informationen darüber, ob z.B. die Begründungen für Beschwerden zu einem signifikant größeren Anteil auf bestimmten GG-Artikeln fußen.
Alles was man da hat, sind die einzelnen Urteilsbegründungen ... von den Abweisungen werden die meisten scheinbar nichtmal begründet.
Ich denke sogar, das Klagen von Reichsbürgern (die ja im Prinzip nichtmal das Gericht anerkennen dürfen, welches sie anrufen) zu annähernd 100% ganz easy wegen "Unbegründetheit" abgewiesen werden, denn das GG (welches zur Begründung herhalten MUSS), lehnen diese Menschen ja generell ab.
Und das bedeutet, dass man sich scheinbar selber hinsetzen muss, um eine qualitative Studie zu erstellen, die Legitimationsfiguren der verschiedenen Parteien vergleicht und gegebenenfalls Kategorisiert (wenn möglich).
Dann könnte man z.B. auch eine Aussage darüber treffen, ob hinter einer größeren Anzahl (vielleicht 2 - 5%) der Beschwerden z.B. eher wirtschaftliche Interessen stehen, oder ob da Leute ganz allgemein das GG und alles was darauf aufbaut ablehnen (wie die von Mustis angeführten Reichsbürger).
Besonders interessant wären hier die Abgelehnten Verfahren ... leider gibts da vom BVerfG nur selten mal ne Begründung.
(1) 1 Die Entscheidung nach § 93b und § 93c ergeht ohne mündliche Verhandlung. 2 Sie ist unanfechtbar. 3 Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde bedarf keiner Begründung.
Mit einer solchen Studie könnte ich meine These stützen, oder sie widerlegen ... beides wäre mir lieber, als mich hier als Verschwörungstheoretiker beschimpfen zu lassen, weil ich Zweifel an Mustis Erklärung zu diesen Zahlen habe.
Ohne solche Studien könnte ich höchstens Einzelfälle betrachten ... das hat mir zu wenig "power".
Lipovitan schrieb:
Solche Aussagen gehen dann schon in Richtung Verschwörungstheorien.
Ich habe hier keine Verschwörungstheorie zu stricken versucht ... das ist dann wohl in deinem Kopf passiert.
Ich habe lediglich angemerkt, dass eine solche Quote mMn eine etwas stichhaltigere Begründung braucht, als ein bisher unbelegtes "Alles Bullshit-Klagen".
Nur weil es dir plausibel vorkommt (oder mir), muss es noch lange nicht die Wahrheit sein ... dafür brauchen wir alle letztlich Daten aus möglichst unabhängigen Quellen.
Wenn keine Partei zur Konsequenzlosigkeit eine Alternative bietet, besteht kein Grund, irgendeine Partei in dieser Hinsicht bei der Wahl zu bevorzugen.
Das ist wirklich eine interessante Logik: Wenn keine Partei etwas dagegen machen will heißt die Wahlempfehlung diejenigen zu wählen welche regelmässig dagegen verstossen.
Das ist natürlich eine interessante Einstellung. Ich hätte gedacht damit qualifizieren sich eher diejenigen Parteien für eine Wahlempfehlung welche tendenziell eher weniger Verstöße verantworten.
Gut möglich das ThomasK_7 durch flooding mit GG-Brüchen die Republik dazu zwingen möchte endlich entsprechend zu handeln.
Gewieft, gewieft...
Mit dem logischen Denken hapert es aber bei Dir ganz gewaltig oder Du fälscht ganz bewusst die Aussagen anderer.
Wenn ich schreibe "Niemand bevorzugen" machst Du daraus "Wahlempfehlung für die regelmäßigen Verstößer".
Das Du Anderen häufig Worte andichtest, welche die nie geschrieben haben, wurde ja bereits auch von anderen usern festgestellt.
Das ist ein ganz mieser Diskussionsstil !
@wiztm:
Ich hatte den Absatz von ThomasK_7 auch etwas anders interpretiert (ich mag den User zwar nicht besonders, aber wenn er Recht hat ...).
Eher in der art, dass aus dieser Richtung (Maßnahmen gegen Konsequenzlosigkeit bei Politikern als Thema im Wahlprogramm) eben keine Begründung für die Bevorzugung IRGENDEINER Partei kommen kann.
Diese Begründung gäbe es erst, WENN eine Partei Konseqenzen fordert. Solange es eine solche Partei nicht gibt, ist es von diesem ISOLIERTEN Standpunkt aus egal, wie man wählt.
Die Wahlentscheidung sollte aber ganz allgemein nicht nur von einem Programmpunkt abhängig gemacht werden. Vielleicht gerade nicht von einem, der subjektiv extrem wichtig erscheint ... es könnte den Blick für den Rest des Wahlprogramms vernebeln.
Bin ich jetzt eigentlich wieder dran schuld, wenn es hier in Richtung Systemkritik abdriftet?
Es gibt Zeiten, da reicht ein Programmpunkt, wenn es dringend genug ist.
Umgekehrt ist es leichter. Gibt es auch nur einen einzigen Punkt, der für SPD oder gar CDU spricht? Mir fällt schon seit Jahren keiner ein und das war noch vor der Öffnung der Grenzen und Bruch des Grundgesetzes. Wenn so ziemlich alles gegen Manche Parteien spricht, reichen ein paar Vernünftige Ansätze der Gegenseite locker aus. Jeder Demokrat sollte sich über den Einzug der AfD in die Opposition freuen. Endlich gibt es wieder ein wenig Meinungsvielfalt. Zwei statt einer Meinung. Immer noch nicht viel, aber mal ein Anfang.
Mit einer solchen Studie könnte ich meine These stützen, oder sie widerlegen ... beides wäre mir lieber, als mich hier als Verschwörungstheoretiker beschimpfen zu lassen, weil ich Zweifel an Mustis Erklärung zu diesen Zahlen habe.
Von "Beschimpfen" kann hier ja wohl kaum die Rede sein.
Du unterstellst dem Bundesverfassungsgericht, dass es zu faul ist alle Beschwerden sorgfältig zu bearbeiten, weil dein Gefühl dir sagt das die Quote der Ablehnungen zu hoch ist. Wir reden hier vom Bundesverfassungsgericht, wenn da nicht sorgfältig und innerhalb der Deutschen Gesetze gearbeitet wird, wo denn dann?
Besonders Interessant ist hierbei der Punkt "Vorselektion durch das Annahmeverfahren".
Die Voraussetzungen für eine Zulassung der Verfassungsbeschwerde ist klar definiert. Hinzu kommt, das jeder Antrag durch 3 Mitglieder des Senats geprüft wird ob eben jene Voraussetzungen erfüllt sind. Es muss doch wohl reichen, dass 3 Richter über jede Beschwerde drüber schauen und EINSTIMMIG entscheiden müssen.
Wie viele Richter und Gerichtsbedienstete sollen sich denn noch deiner Meinung nach mit jedem Furz dem ein Bürger durchs Hirn fliegt beschäftigen?
In meinem Link schreibt der Autor auch noch folgendes:
(Häufig wird allerdings in wenigen Sätzen begründet, warum die Kammer die Annahme der Verfassungsbeschwerde abgelehnt hat.)
Dabei geht es wohl um die Fälle die wirklich nicht komplett an den Haaren herbei gezogen sind und sich die Kammer die Mühe macht zu begründen warum die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Hierzu auch nochmal etwas aus Wikipedia:
Liegt keiner der beiden Annahmegründe vor, ist die Annahme der Verfassungsbeschwerde abzulehnen, selbst wenn diese zulässig und begründet sein sollte. Dies wird vor allem in Bagatellfällen der Fall sein. „Mit ein bisschen Verfassungswidrigkeit muss der Bürger gegebenenfalls leben.“
Besonders ist hierbei das Zitat. Nicht jede Lappalie benötigt ein Urteil durch das Bundesverfassungsgericht.
Nur weil es dir plausibel vorkommt (oder mir), muss es noch lange nicht die Wahrheit sein ... dafür brauchen wir alle letztlich Daten aus möglichst unabhängigen Quellen.
Ich brauche keine Daten oder Quellen, da ich weiß wie das Gericht arbeitet. Und da über jede Beschwerde 3 Richter drüber schauen und EINSTIMMIG entscheiden kann wohl ein "Entlastungsstrategie" des Bundesverfassungsgericht ausgeschlossen werden.
Ich arbeite im Öffentlichen Dienst und stelle täglich ablehnende Bescheide aus. Genauso darf ich mich ständig mit Leuten herumschlagen die einem "Verzögerungstaktiken" oder ähnliches unterstellen. Es ist einfach ermüdend jedes mal solche haltlosen Unterstellungen zu lesen.
Die Linke ist zwar, meiner Meinung nach völlig zu Recht, gegen diese Kriegseinsätze, wird aber mit anderen Forderungen Ihres Wahlprogrammes gegen andere Punkte des GG verstoßen.
hineininterpretiert. Warum solltest du das sonst so geschrieben haben?
Einen Grund dazu gibt es schließlich noch nicht. Die Linke war nie an der Regierung im Bund und hatte damit überhaupt noch gar nicht die Chance Gesetzte zu machen welche GG-widrig sind.
Ich sehe es so das du zwei Punkte gegeneinander aufwiegst bei denen ich nicht die selben Kategorien ansetzten würde.
Ok wenn du deine 'niemand bevorzugen' Aussage tatsächlich isoliert sehen möchtest gebe ich dir Recht.
Ich empfinde aber die als letztes zitierte Aussage als miesen Diskussionsstil.
Ergänzung ()
Unyu schrieb:
Umgekehrt ist es leichter. Gibt es auch nur einen einzigen Punkt, der für SPD oder gar CDU spricht?
Bei der CDU hab ich schon lange aufgegeben. Die haben das C auch nur aus traditionellen Gründen im Namen.
Interessieren würde mich wirklich warum jemand die SPD wählt. Das wäre für mich mal interessant. Aus sozialen Gründen kann es ja nicht sein. In dem Bereich möchte die SPD ja seit Jahren nichts verändern. Also was bleibt? Zuwenig Mut die FDP zu wählen?
Willst Du mich und die Anderen hier verarschen ?
Bist Du wirklich der deutschen Sprache und Ausdruck so unfähig oder ist das nur der fortgesetzte Versuch, Andersdenkenden grundsätzlich nur negative Meinungen zu Deiner Wunschpartei zu unterstellen?
Woraus leitest Du einen logischen oder sachlichen Grund ab, wenn ich einer Partei laut Ihrem Parteiprogramm ein zukünftiges grundgesetzwidriges Verhalten unterstelle, dass ich damit einer anderen Regierungskoalition eine Wahlempfehlung geben würde, wenn ich zeitgleich die andere Regierungskoalition wegen Grundgesetzverstoßes kritisiere und explizit schreibe "Niemand bevorzugen" ?
Auf meine Kernfrage der Konsequenzenlosigkeit im aktuellen und historischen Zeitraum bist Du bislang mit keiner Silbe eingegangen.
Kritisiert hattest Du sie ja, aber keine grundsätzliche Lösungsalternative aufzeigen können.
Jetzt sind von den Linken, den Grünen und der SPD ja das Wahlprogramm für die nächste Bundestagswahl bekannt.
In Frankreich hat der unabhängige Macron die absolute Mehrheit erreicht.
Vielleicht benutzt Du deine Zeit einmal sinnvoll, Dich mit diesen Wahlprogrammen zu beschäftigen und herauszufinden, welche Gemeinsamkeiten es für eine mögliche Koalition R2G gibt und welche Änderungsmöglichkeiten zu Gunsten der durchschnittlichen und auch geringverdienenden Arbeitnehmer durch Schnittmengen es gibt.
Sämtliche positive Änderungen der letzten Jahre (Leiharbeitergesetz, Kita-Anspruch, Pflegereform, Mindestlohn) sind ja anscheinend an Dir unbemerkt vorbeigegangen, ebenso die neuen Programmpunkte.
Ich war auf die Suche nach Studien zu den Beschwerdegegenständen gegangen, um mit ihnen Mustis These zu widerlegen, dass 99,5% (die schon in der Kammer EINSTIMMIG abgelehnten Beschwerden ... es kommen tatsächlich nur 0,5% in einen Senat) völlig Gegenstandslos sind und deswegen abgelehnt wurden.
Ich möchte eine WIDERLEGUNG oder BESTTÄTIGUNG dieser Aussage mit wissenschaftlicher Grundlage liefern können, gerade weil ich nicht einfach vor mich hin verschwörungstheoretisieren möchte.
Die Aussage eines Bürokraten ist keine zulässige Datenquelle für eine quantitative Studie ... allenfalls ein kleiner Teil der notwendigen Vorarbeit (qualitative Aussagen zwecks Kategorienbildung).
Wenn ein Reichsbürger Verfassungsbeschwerde einreicht, weil er für einen Polizistenmord belangt werden soll, dann ist das natürlich eher ein Fall für den Psychiater, als für einen Verfassungsrichter.
Ich selbst bin als Anwaltssohn mit den Abläufen vor Gericht bestens vertraut ... aus den Gesprächen mit meiner Mutter über genau dieses Thema habe ich meine Zweifel.
Für die war bei einer Verfassungsbeschwerde vor allem eines entscheidend ... aus WELCHEM Senat kommen die drei Richter (die Kammern sind den Senaten zugehörig und werden daher mit Richtern des entsprechenden Senats besetzt). Sie war jedesmal froh, wenn ihr Anliegen nicht gerade von einem Senat entschieden werden sollte, denn sie als "sehr Regierungsnah" oder "CDU-Senat" bezeichnete ... denn da hat so gut wie keine Beschwerde je einen Grund, die nicht so gut begründet ist, dass der Verfahrensweg UND das BVerfGG KEINE Ablehnungsbegründung hergeben.
Entsprechend ist meine Mutter auch nur mit Sachen vor das BVerfG gezogen, bei denen sie sich (zu 99,5%) sicher war, dass eine Bearbeitung nicht abgelehnt werden KANN.
Meiner Meinung nach sollte das jeder Anwalt so machen, dann wäre auch die Ablehnungsquote wohl nicht so hoch (oder eine hohe Quote wäre schwer zu rechtfertigen).
Die "Entlastungsstrategie" hängt direkt mit einem Umstand zusammen, den sogar dein verlinkter Bericht anspricht. Das BVerfG ist unterbesetzt, und das hat institutionelle Gründe, wie in dem Bericht auf Seite 23 unter "Erhöhung der Zahl der Verfassungsrichter?" dargelegt wird.
Die Senate wurden auf 8 Richter begrenzt (1951 waren es noch 12 pro Senat) um die Entscheidungen zu beschleunigen und die Einrichtung eines 3. Senats wurde abgelehnt, um eine Einheitlichkeit in den Entscheidungen zu gewährleisten ... daher auch die "Parteinähe" der einzelnen Senate ... auch das beschleunigt die Verfahren (Senatsintern), sorgt aber auch für eine Senatsübergreifend u.U. nicht einheitliche GG-Auslegung.
Die Gründe für die jetzige Struktur (Unterbesetzung und daraus resultierender Antragsüberhang) sind gut und nachvollziehbar ... gleichzeitig ist das aber auch ein "MÖGLICHER" Grund dafür, dass eine Stattgabe nur dann EINSTIMMIG beschlossen wird, WENN ene Ablehnung nicht möglich ist und sich darin auch alle 3 Richter einig sind.
Eine Ablehnung ist hingegen vielleicht viel einfacher möglich, denn auch wenn die Begründung nicht ganz so lupenrein sauber ist, die Einstimmigkeit kann unter Umständen schon erreicht werden, weil alle 3 sich auf die Kaffeepause freuen (mal ganz extrem formuliert).
Auch die gesetzliche Formulierung "bedarf keiner Begründung" ist Teil einer "Entlastungsstrategie", denn die Formulierung einer Begründung muss auch der Prüfung in 20 Jahren noch standhalten ... sowas auszuformulieren kostet Zeit.
Du brauchst natürlich keine Daten, denn für dich ist das ja alles schon ganz korrekt so ... ich muss mich davon erst selbst überzeugen ... und dafür habe ich am liebsten eine Datenlage (Rohdaten) die ich selbst auswerten muss.
Das dauert zwar extrem lange, weil es sowas scheinbar noch nicht gibt und es eine umfangreiche Dokumentenanalyse erfordert (in der nicht nur Worte gezählt werden) um eine Aussage auch belegen zu können. Aber mMn ist das der einzige gangbare Weg, um entweder eine "saubere Arbeitsweise" oder eine "Entlastungsstrategie" postuleren zu können.
Beides sind mMn momentan Hypothesen, die allerdings anhand von Dokumenten leicht auf eine Datenbasis gestellt werden könnten, vor dessen Hintergrund sich eine dieser Hypothesen quasi "von selbst" widerlegt.
Stell dir vor, ich komme bei meiner Arbeit drauf, dass wirklich alles immer korrekt abläuft, und auch keine institutionsbedingten "Sachzwänge" zur Ablehnung eigentlich berechtigter Beschwerden führen können ... dann brauchst du nicht mehr Verschwörungstheorie vorwerfen, sondern kannst kurz und bündig auf eine Studie mit breiter Datenlage (Repräsentativität) sowie wissenschaftlichen Methoden (Reliabilität, Validität) verweisen.
Momentan bin ch mir nicht sicher was dabei herauskommt (ein wichtiges Detail bei "ergebnisoffener" Forschung).
Als "faul" würde ich deutsche Richter ganz allgemein nicht bezeichnen ... auch nicht, wenn sie hohe Gehälter und Pensionsansprüche haben, denn die haben sehr gute Gründe, die man dir hoffentlich nicht erklären muss.
"Entlastungsstrategie" muss nicht dringend negativ interpretiert werden, es gibt gute Gründe für sowas, und der mit Abstand beste sind zeitlich überforderte Mitarbeiter - das kennst du bestimmt aus dem eigenen Arbeitsalltag ... sicherlich gibt es auch bei euch Weisungen und Richtlinien, die primär Zeit sparen.
Das sind letztlich "Entlastungsstrategien" ... ich sehe diesen Begriff nicht ansatzweise so negativ.
Auch die Doppelbetreuung in integrativen Grundschulklassen ist letztlich eine "Entlastungsstrategie" und die lehne ich ganz sicher nicht ab, denn sie hat nachweisbar positive Effekte.
Ich werde mich wohl in die Dokumentenanalyse stürzen, Urteile wälzen, Begründungen auswerten und am Ende einen neuen Thread dafür eröffnen, denn hier passt das einfach nicht so gut hin (ausserdem wird es wohl mindestens ein halbes Jahr dauern, eine angemessene Datenbasis zu generieren).
Ergänzung ()
ThomasK_7 schrieb:
Sämtliche positive Änderungen der letzten Jahre (Leiharbeitergesetz, Kita-Anspruch, Pflegereform, Mindestlohn) sind ja anscheinend an Dir unbemerkt vorbeigegangen, ebenso die neuen Programmpunkte.
Meiner Meinung nach sind gerade DIESE 4 Punkte notwendige Nachregulierungen aufgrund der Arbeitsmarktreformen im "Agenda2010-Paket". Also direkte Folgen einer übers Ziel hinausgeschossenen wirtschaftsfreundlichen Sozialpolitik.
Das Leiharbeitergesetz dient dem Ausbeutungsschutz der Leiharbeiter ... eine Maßnahme gegen Lohndumping und Knebelverträge seitens der Leiharbeitsunternehmen und deren Kunden.
Der Mindestlohn stellt ebenfalls eine "Deckellung" des Lohndumpings dar (Eingrenzung eines zu schnell wachsenden Niedriglohnsektors).
KiTa-Anspruch und Pflegereform dienen vor allem der Entlastung der Familien ... Ziel: Doppelbeschäftigung bei Geringverdienern ... Weg: "ganztägige" Verwahrung von Kindern, Alten und sonstigen Pflegebedürftigen.
Erkauft wurde das z.B. mit Ausnahmeregelungen zum Mindestlohn, einer Aufweichung des Kündigungsschutzes u.v.m.
Aber warum reagiere ich überhaupt auf deine Beiträge, nach dem du selbst gesagt hast, dass du an einer Diskussion (mit mir) kein Interesse hast?
@Olf
deine Vermutung/Aussage war, dass die hohe Quote an Ablehnungen etc. nicht daran liege könne, dass das berechtigt ist. Meine Antwort darauf ist, das ein quantitatives Merkmal niemals eine qualitative Aussage begründen kann. Und jetzt ist der Fehler, dass du keine Aussage gemacht haben willst? Natürlich hast du das! Nämlich das für dich die Ablehnungsquote zu hoch sei um dadurch zustande zu kommen, dass berechtigt und begründet abgelehnt wird. Du stellst diese These auf und gibst dazu keine Zahlen. Ich sage, das Quantität keine Qualität begründet und dann muss ich es belegen, damit dies relevant ist, du aber deine anstoßende Aussage nicht? Junge, komm mal langsam klar...
Zudem hat Lipo dirn Link gegeben, wo du nachlesen kannst, warum Verfahren erfolglos waren oder nicht. War ja auch son Vorwurf...
Ich habe das wichtigste mal unterstrichen, vielleicht fällt es dir so auch mal auf.
Im Verlauf machst du dann das her draus:
... dass du keine Aussage gemacht haben willst? Natürlich hast du das! Nämlich das für dich die Ablehnungsquote zu hoch sei um dadurch zustande zu kommen, dass berechtigt und begründet abgelehnt wird.
Diesen Berciht habe ich scheinbar besser gelesen, als Lipo selbst ... denn gerade meinen Kritikpunkt bestätigt dieser Bericht auf s.23 ... ein zu Gunsten von Verfahrensgeschwindigkeit und Beschlusseinheitlichkeit nicht behobener Personalmangel, der in Entlastungsstrategien münden KANN.
Seit dem bestehen ist die Anzahl der eingereichten Verfassungsbeschwerden kontinuierlich gewachsen ... das Gericht, welches diese Beschwerden behandeln muss, ist jedoch im gleichen Zeitraum um 1/3 geschrumpft (1951 waren es insg. 24 Richter in 2 Senaten á 12 - heute sind es noch 16 Richter in 2 Senaten á 8).
Der riesige Haufen anhängiger Klagen aus den letzten Jahren ist nicht nur durch eine wachsende Anzahl an Anträgen zustande gekommen, sondern auch durch die Verkleinerung des BVerfG und die hartnäckige Weigerung, einen dritten Senat zu besetzen.
Als Quelle hast du da den Bericht der Uni-Bielefeld, den Lipo verlinkt hat. Wer den aufmerksam zuende liest, der wird bemerken, dass es kaum verwertbare Daten (Rohdaten OHNE Interpretation) in diesem Bericht gibt.
Ganz am Ende ist sogar noch von einer "Entlastungskommission" die Rede ...
Du baust dir diese zitierte These auf, nimmst sie aber dennoch unbelegt als Fakt an. Niemand hat behauptet, dass dem so wäre. Aber neben Unsinnsanträgen gibt's ne Menge andere Gründe zur Ablehnung wie eben auch mangelnde Zuständigkeit, Formfehler etc. pp. Die Summe dieser Gründe ergibt die Quote, nicht Unsinnsanträge allein. Das war explizit EIN Beispiel.... Der Punkt ist, due stellst eben eine These auf und deine einzige Basis dafür ist Vermutung. Warum sollen diejenigen, die dagegen argumentieren beweisen, dass deine Aussage falsch ist du aber belegst deine nicht?
Langsam gewinne ich den Eindruck ich soll auf ein Niveau gezogen werden.
Aber dann noch einmal zusammenfassend, aus meiner Sicht. Das mit den verschiedenen Ansichten scheint ja nicht ganz einfach zu sein:
Es ging um das nicht handeln des Generalbundesstaatsanwaltes in Sachen Ermittlungen zum Thema 'Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges'. Dazu gibt es wohl sogar ein BGH Urteil welches den Sachverhalt aufgreift und bestätigt.
Ich beklage diese Konsequenzlosigkeit und du erwartest dazu eine Aussage der Linken welche diesen Krieg schon immer verurteilt haben.
Du erwartest von mir sogar das ich dir das Wahlprogramm sämtlicher Parteien analysiere.
Bitte informiere dich eigenständig, gerade bei den kleineren Parteien, welche von denen eine Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft fordern.
Mit einer unabhängigen Staatsanwaltschaft würden Klagen gegen GG-Verstöße auch durchgeführt werden können und damit Konsequenzen einleiten.
Ich kann dir aber den Tip geben das bis vor kurzem dies ein Punkt der FDP, Grünen, Linken und der Piraten war.
Ansonsten schließe ich für mich dieses Thema mit dir hier ab.
bezüglich der positiven Änderungen kann ich diese Anmerkung ebenfalls nicht ernst nehmen.
Die Änderungen der letzten Jahre rangieren auf dem, und ich bleibe damit auf dem eingeleitetem, Niveau:
Ich schlage jemandem ins Gesicht und er solle froh sein da ich ihm bisher doch in den Unterleib getreten habe.
Die grundlegende Kritik an den Leiharbeitergesetzen ist nicht angegangen worden.
Deinen Kita-Anspruch kannst du gerne versuchen einzuklagen, sofern du das Geld dazu hast.
Die Pflegereform wäre ein Thema für sich... die Zustände in der Pflege werden seit Jahren einfach nur katastrophaler.
Und beim Mindestlohn kannst du ja die von dir mal angesprochenen Franzosen fragen, was sie von den deutschen Gehältern so halten. (oder sonst irgendjemanden in Europa)
@Mustis:
Der Unterschied zwischen einer wissenschaftlichen Hypothese in Form einer entscheidbaren Fragestellung und einer Behauptung in Form einer begründeten Feststellung ist dir aber schon irgendwie klar?
Ich habe nichts festgestellt (abgesehen von Zahlen mit Quellenangabe), sondern lediglich aus einer Daten- bzw. Faktenlage eine Frage abgeleitet.
Die Zahlen sind klar. 99,5% abgelehnte (oder senatsextern entschiedene) Anträge ... daran schließt sich für mich zwingend die Frage an, wie diese Zahl genau zu stande kommt.
Die Qellenlage dazu (vom umfangreichen oevre der BVerfG-Beschlüsse abgesehen) ist ziemlich dürftig. Also habe ich bisher keine befriedigende Antwort gefunden (wie die nun ausfällt ist mir egal und in keinem Fall schon vorher klar) und DARAUF beziehe ich mich seit einigen Beiträgen.
Ich werde es in meiner Freizeit erforschen (anhand der vorhandenen Urteile), und es ist füer mich total egal, ob es für dich schon einen Afront darstellt, sowas überhaupt erforschen zu wollen.
Mir ist auch das Ergebnis dieser Studie egal.
Nur ein "Alles gut" will ich nicht einfach akzeptieren, denn das ist momentan auch nicht besser belegbar, als die Behauptungen, die du mir hier andichten willst.
Ich bleibe dabei, dass ich eine wissenschaftliche Hypothese formuliert habe ... und diese zum Ausgangspunkt für bisher noch immer erfolglose Recherchen gemacht habe.
Wenn du das weiterhin als "Behauptung" hinzustellen versuchst, dann ist das dein Ding.
Du solltest nur nicht erwarten, dass ich darauf reagiere.
Die Aussage wurde als "Beweis" angeführt, dass Verfassungsklagen in DE keinen Aussicht auf Erfolg haben und dies womöglich absichtlich so sei. Das war die Ausgangslage und nichts anderes...
Aha ... ich kann mich garnicht erinnern, damit etwas "bewiesen" zu haben ...
Jetzt würde mich brennend interessieren, aus welchen Beiträgen du DAS zusammenbastelst ... so ist es nämlich auf jeden Fall eine unbelegte Behauptung ... eine Unterstellung.
Du findest ganz sicher einige Textstellen, in die zumindest du das hineininterpretiert kriegst.
Und jetzt habe ich trotzdem wieder drauf reagiert ...
1. Der Post auf den du dich beziehst ist NICHT von mir ... ich habe lediglich einige Bedenken am von Noxiel verlinkten Gesetzestext (vielmehr seiner Umsetzung) geäußert. Und dabei ein hypotetisches Beispiel zum besseren Verständnis angeführt ... Wenn du dieses Beispiel schon weit hergeholt fandest, warum verkriechst du dich dann hinter deiner Nebelkerzen-Argumentation ohne jeden Beleg?
2. Geschwafel ... Vergesslichkeit ... Einmischung ... Noch ist es nicht so weit, aber allein dein letzter Post gibt genug Gründe für eine Meldung.
Bitte lass die Beleidigungen mal weg, ich habe keine Lust, Beiträge zu melden, und dann wieder ganze thematische Stränge zu verlieren, weil ein Mod hier "mal durchgefegt" hat/ist.