Aktuelle politische Lage und Einschätzung

Welche Partei bekommt deine (Zweit-)Stimme zur BTW 2017?

  • CDU/CSU

    Stimmen: 4 2,7%
  • SPD

    Stimmen: 14 9,6%
  • Bündnis 90/Die Grünen

    Stimmen: 5 3,4%
  • Die Linke

    Stimmen: 30 20,5%
  • FDP

    Stimmen: 16 11,0%
  • AfD

    Stimmen: 63 43,2%
  • Sonstige

    Stimmen: 14 9,6%

  • Umfrageteilnehmer
    146
  • Umfrage geschlossen .
Status
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Der Fall ist bisher einzigartig und zudem nicht vergleichbar. So wurde hier niedere Beweggründe zugrunde gelegt, weil es um Bereicherung ging (Gewinn des Rennens). Zudem ist das Urteil noch anfechtbar per Revision. Ich bin mir daher nach wie vor sehr sicher, dass das Steinewerfen von Hamburg schlicht und ergreifend kein Mord wäre.
 
Ich bin mir daher nach wie vor sehr sicher, dass das Steinewerfen von Hamburg schlicht und ergreifend kein Mord wäre.
sagen wir nicht als solcher nachzuweisen. ich bin mir sicher, dass der eine oder andere eine tötungsabsicht aus niederen beweggründen hatte und sich durchaus auch im vorfeld darauf vorbereitet hat und geplant, wie er nach der tat unerkannt in der masse entkommt. z. b. die wechselkleidung die die zwillenschützen dabei hatten. diese hatten ganz offensichtlich tötungsabsicht und haben ihr vorgehen einschließlich hinterhalt und kommunikation sorgfältig im vorfeld geplant. über einen niederen beweggrund (spass mal einen polizisten zu ermorden) brauchen wir denke ich auch nicht diskutieren, oder? dass es ihnen nicht gelungen ist, polizisten zu ermorden ist glück.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mutmaßungen haben in der Justiz nichts zu Suchen. Damit sollte das Thema doch jetzt durch sein? Mord ist an dieser Stelle schlicht eine übertriebene Mutmaßung. Lass dich doch von dieser Nebelkerze von Tomislav nicht mitziehen..
 
das meinte ich mit nicht nachzuweisen. juristisch kann man ihnen nichts, selbst wenn defacto alle merkmale eines mordes gegeben sind, belegbar sind sie nicht und daher macht eine anklage wegen mord einfach keinen sinn. das ändert aber nichts an den niederen absichten einiger (weniger) täter. darum kein grund zur verharmlosung, nur weil man sie juristisch nicht belangen kann.
 
Ich habe mir gerade mal den Mordparagraphen (§211 STGB) angesehen.

Nimmt man diesen Paragraphen wörtlich, dann sind weder die Steinwürfe von Hamburg noch der genannte Fall (tödlicher Unfall beim Strassenrennen) Morde im eigentlichen Sinn dieses Paragraphen.

Dazu fehlen schlicht ein paar Details (in beiden Fällen).

1. Vorsatz: bzw. 1a. Planung: während bei den Autonomen Steinewerfen noch durchaus von einer Verletzungsabsicht auszugehen ist, wird sicher kein Raser je mit Unfallabsicht ein Rennen gefahren sein.
Hatten die Autonomen tatsächlich die Absicht, jemanden zu töten?

2. Heimtücke: Das bedeutet (mMn), dass man die Tat so plant, dass das Ziel bis zur Tat über diese im Unklaren ist ... Das trifft auf die Raser wohl zu (auch wenn der Unfallfahrer bis zum Unfall selbst wohl nix wusste ... siehe 1.) ... den Polizisten in Hamburg war jedoch jederzeit klar, dass da Menschen Dinge von den Dächern werfen könnten, falls die Polizei vorrückt. Um das zu verdeutlichen, wurde immer wieder das zögerliche Vorgehen der Polizei mit den von den Dach-Chaoten ausgehenden Gefahrenpotenzialen gerechtfertigt ... meist untermalt mit Heli-Videos.
"Mord" wäre das ganze (zumindest versuchsweise) erst, wenn NACH Einmarsch der Polizei in die Gasse plötzlich Steinewerfer auf den Dächern aufgetaucht wären ... dann wäre es eine heimtückische Falle gewesen.
Dem war nicht so.

3. Niedere Beweggründe: auch wenn viele von uns es schon für einen recht "niederen Beweggrund" halten, einen Menschen verletzen zu wollen, vor dem Gesetz ist das etwas anders (sonst wären Soldaten per Definition Mörder). Niedere Beweggründe sind z.B. Habgier ... bei den Rasern wurde dieser Beweggrund angenommen und spielt in der Urteilsbegründung eine wichtige Rolle ... der Tote kam zustande, weil BEIDE Teilnehmer das Rennen "ohne Rücksicht auf Verluste" haben gewinnen wollen (bei "Habgier" geht es juristisch lang nicht nur um materielle Dinge).
Aber eben auch das Ermöglichen, Decken oder Vorbereiten einer anderen Straftat (z.B. einer Plünderung), und da es den Autonomen wohl auch darum ging, die "Bullen" aus der Schanze fernzuhalten, liegt hier ganz klar ein niederer Beweggrund vor.

Allerdings ist bei Mord immer eine Frage ganz besonders wichtig ... wo ist die Leiche? Ohne Leiche ist es allenfalls versuchter Totschlag, u.U. sogar nur eine Körperverletzung ... sind die Autonomen auf den Dächern den Polizeikräften zu irgend einem Zeitpunkt so gefährlich geworden, dass es dabei Tote hätte geben können? Ich bezweifle es, denn die Polizei ist erst vorgerückt, NACHDEM die Dächer geräumt waren ...

Eine letzte Frage konnte ich mir nicht beantworten: In wie fern ist bei den Punkten 1 u. 2 die "Zielperson" juristisch wichtig?
Bei einem Mord gilt die Planung doch letztlich dem Ziel, EINE ganz bestimmte Person zu töten (Vorsatz: XY töten) ... in Hamburg gab es keine individuelle "Zielperson", wahrscheinlich nichtmal den festen Vorsatz, irgendwen umzubringen (da bin ich mir allerdings nicht sicher).

Ich bin doch einigermaßen froh, dass man für Handlungen, die auch zum Tod eines Menschen führen KÖNNTEN, wenn man sie denn ausgeführt HÄTTE, in Deutschland nicht gleich wegen Mord angeklagt wird.
Der Hinweis, dass die Autonomen gemordet hätten, wenn die Polizei sie gelassen hätte, ist reine Spekulation ... Fakt ist, sie haben NICHT gemordet.

Die hamburger Steinewerfer sind nicht wegen Mord anzuklagen, und den Rasern prophezeihe ich beste Chancen bei ihrer Revision ... hoffentlich sind die nicht dumm genug, dass Urteil NICHT anzufechten (nicht, dass ich es OK fände, was die Jungs abgezogen haben, aber eine Verurteilung wegen Mord, gibt das mMn einfach nicht her ... dazu fehlt der Vorsatz, der lauten muss "ich bring den um" ... und nicht "ich fahre schneller, als ich das eigentlich kann" ).

Im Fall Hamburg sollte auch nicht ausser acht gelassen werden, dass ein brauchbarer Anwalt versuchen wird, JEDE mögliche Straftat als Affekthandlung darzustellen ... nach der Prozessphase wird man dann statistisch belegen können, ob das bei Polizisten öfter klappt, als bei Autonomen ... versuchen werden es die Anwälte BEIDER Seiten, denn DAS ist ihr Job.
 
Zuletzt bearbeitet:
DerOlf schrieb:
Allerdings ist bei Mord immer eine Frage ganz besonders wichtig ... wo ist die Leiche? Ohne Leiche ist es allenfalls versuchter Totschlag, u.U. sogar nur eine Körperverletzung ...

ich bin zwar kein Vollblut Jurist, aber laut Wiki

Da Mord mit seiner Strafandrohung gemäß § 22 StGB ein Verbrechen darstellt, ist auch sein Versuch strafbar. Insoweit kommen zwei Möglichkeiten in Betracht:[71]

1.Die Tat kann insgesamt fehlgehen, sodass das Opfer überlebt oder aus einem völlig anderen Grund stirbt. Für einen Mordversuch ist erforderlich, dass der Täter mindestens Tatentschluss bezüglich des Todes eines Menschen hat, zur Tötung dieses Menschen ansetzt und dabei ein Mordmerkmal verwirklicht.

Grundsätzlich wird auch ein Mordversuch mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft und unterliegt derselben Verjährungsregel. Das Gericht kann die Strafe jedoch gemäß § 23 Absatz 2 StGB mildern. In diesem Fall beträgt die Strafe nach § 49 Absatz 1 Nummer 1 StGB 3 bis 15 Jahre.

und zu deinem 1. Punkt vorsatz : die autonomen hatten nur zum spass steine usw in der Hand und als sie die poiizei gesehen haben, sind ihnen vor schreck die steine usw aus der Hand gerutscht?

natürlich handelten sie mit vorsatz , auch handelten sie vorsätzlich das sie jemanden töten. wenn du nicht glaubst dann stell dich mal mit dem Helm wie die Journalisten hin und lass dich mal mit steinen bewerfen. Böller können auch lebensgefährlich sein
 
Zuletzt bearbeitet:
DerOlf schrieb:
Nimmt man diesen Paragraphen wörtlich, dann sind weder die Steinwürfe von Hamburg noch der genannte Fall (tödlicher Unfall beim Strassenrennen) Morde im eigentlichen Sinn dieses Paragraphen.
Exakt das war der überraschende Teil für Beobachter des Prozesses des tödlichen Straßenrennens.
Ich habe dazu auch bei diversen überraschten Anwälten gelesen das diese sich nicht sehr sicher sind das dieses Urteil bestand haben wird.
Letztlich wird aber auch dies letztinstanzlich Entschieden werden. Dies heißt ja leider nicht das ein Urteil nicht dem aktuellem Zeitgeist unterliegen würde.
 
@hotzenplot: Bei einem Mordversuch ist aber die Mordabsicht nachzuweisen ... bis das gelungen ist, gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung.

Die Beweisführung dürfte bei dem Fall nicht ganz einfach sein (Hamburg).

Die Teilnahme am Strassenverkehr ist auch recht gefährlich (bisweilen sogar tödlich).
 
Zuletzt bearbeitet:
DerOlf schrieb:
@hotzenplot: Bei einem Mordversuch ist aber die Mordabsicht nachzuweisen ... bis das gelungen ist, gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung.
das habe ich auch nie bestritten, nur deine aussage liest sich so, das zum Mord zwingend eine Leiche benötigt wird und solange keine leiche dann ist es versuchter Totschlag oder Körperverletzung

und laut wiki ist eine leiche nicht zwingend zum Mord
Die Teilnahme am Strassenverkehr ist auch recht gefährlich (bisweilen sogar tödlich).
richtig und es kann sogar bis zum Mordversuch enden, nämlich dann , wenn man einen tödlichen Unfall begeht und fahrerflucht begeht
 
Zuletzt bearbeitet:
hotzenplot schrieb:
richtig und es kann sogar bis zum Mordversuch enden, nämlich dann , wenn man einen tödlichen Unfall begeht und fahrerflucht begeht
Das würde mich mal juristisch interessieren.
Wie kann ein Unfall ein Mord sein?

Ein Unfall ist etwas plötzliches unbeabsichtiges bzw unfreiwilliges. Ein Mord dagegen benötigt eine Absicht.
Also sollte es lauten entweder Unfall oder Mord, aber nicht Mord durch Unfall. Hm?
 
ich schrieb doch Unfall mit Fahrerflucht

wenn du einen Unfall baust und dann einfach abhaust ist es doch Absicht, da du ja verpflichtet bist da zu bleiben

hab zwar kein Aktenzeichen aber :

Das Gericht sah die Tatbestände fahrlässige Tötung sowie fahrlässige Körperverletzung als erfüllt an und verurteilte die Angeklagte zudem wegen versuchten Mordes, weil sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hatte

Aus Sicht des Gerichts war das Tatbestandsmerkmal „Verdeckungsabsicht“ erfüllt, weil sich die Angeklagte unerlaubt vom Unfallort entfernte und damit versucht hatte, vorausgegangene Straftaten, nämlich fahrlässige Körperverletzungen und fahrlässige Tötungen, zu verdecken.

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/urteil-versuchter-mord-am-steuer-13921598.html
 
Es wäre an der Zeit wieder zum Thema zurückzukehren und die rechtlichen Spitzfindigkeiten den entsprechenden Stellen zu überlassen. Ich seh auch nicht, dass wir das hier wirklich klären könnten und es passt auch nicht wirklich in diesen Thread.
 
hotzenplot schrieb:
und deine aufzählung ist auch humbug, gewalt ist gewalt.?

Es ging um die von Dir geäußerte angebliche "Verharmlosung" von linker Gewalt und das David S "jetzt plötzlich und völlig zu unrecht" (meine Interpretation des Satzes) als Nazi betitelt wird. Wenn er es aber anscheinend nur die genannte Bevölkerungsgruppe angesehen hat, ist der Gedanke eben kein Humbug sondern sehr naheligend.

hotzenplot schrieb:
alles das selbe. oder willst du damit sagen da die linken die guten sind, rechtfertigt es ihre Straftaten? und die tötungsdelikte im Bereich links sind vom BKA erlogen?

Unterstelle mir nichts, was ich nicht gesagt habe, ok? Ich finde mein Beitrag ist eindeutig geschrieben. Nochmal: Für mich gehen die Rechten deutlich "geplanter" vor als die Linken, wobei deren Aktivitäten eben auf wenige Anlässe beschränken. Natürlich ist jede Gewallt anzuprangern, ich denke das bedarf keiner Hervorhebung. Nur im Alltag sollte man sich mehr vor den Rechten als vor den Linken fürchten.

Schrammler schrieb:
Wann gab es denn die letzten Morde/Tötungsdelikte von Linksextremen in Deutschland, wenn man von den letzten Taten der RAF ausgeht? Mir wollen keine einfallen..

Ebengenau diese geplante Gewallt meinte ich...

hotzenplot schrieb:
2016 sind 6 Tötungsdelikte von links passiert

Und in welchem Zusammenhang sind die passiert? Muss ich Nachts auf der Straße jetzt mehr Angst vor Linken oder vor Rechten haben?

hotzenplot schrieb:
wer hier was falsch liesst oder besser gesagt linke gewalt verharmlost, ist hier die frage

Nochmal: Ich bitte darum, solche Unterstellungen zu unterlassen. Ich habe hier keinen Beitrag gelesen, welcher Linke gewallt verharmlost. Es besteht aber die Frage, von welcher Seite aktuell die größere "Gefahr" ausgeht - vor allem für den Normalbürger. Ich habe z.B. nichts darüber gelesen, dass Linke einen Obdachlosen umgebracht haben. Seit 1990 sind aber mindestens 28 rechter Gewalt zum Opfer gefallen.
 
Zuletzt bearbeitet:
es gibt keine gute und böse gewalt

gewalt ist gewalt. und wenn man mit dem finger nur auf die andere seite zeigt und kein bischen mal vor der eigenen türe kehrt

ist es schlich weg Verharmlosung , nach dem Motto, die sind aber böser

und zu david s :

er war ein gedemütigter Amokläufer

das er vorwiegend die genannte Bevölkerungsgruppe als opfer hatte, lag daran, das diese Bevölkerungsgruppe ihn gemobt hatte, zumal er noch psychisch krank war.


und das macht ihn nun zum nazi? wohl kaum, es sei denn man will sein Feindbild aufrecht erhalten

es lagen überhaupt keine rechtsradikalen ansichten zugrunde und die deutschen opfer waren dann anscheinend von der antifa?

zu deinem link wegen die obdachlosen :

zitat :

"Bei den Tätern in Berlin handelt es sich um heranwachsende Flüchtlinge. "

Muss ich Nachts auf der Straße jetzt mehr Angst vor Flüchtlingen haben?

merkst du selbst, das deine Argumentation von wegen was ist böser oder besser, Mumpitz ist?
 
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hotzenplot schrieb:
gewalt ist gewalt.
Also ist Autos anzünden das selbe wie Ausländer anzünden?
Ich glaube nicht das es schlicht das selbe ist. Die Qualität ist schon sehr deutlich unterschiedlich.

Da passt dann vielleicht Marc-Uwe Kling: Ich habe ein Auto, ich habe aber keinen Ausländer.

hotzenplot schrieb:
ist es schlich weg Verharmlosung , nach dem Motto, die sind aber böser
Die Gleichsetzung linker und rechter Gewalt ist in meinen Augen Verharmlosung. Verharmlosung rechter Gewalt.
 
wiztm schrieb:
Also ist Autos anzünden das selbe wie Ausländer anzünden?
Ich glaube nicht das es schlicht das selbe ist. Die Qualität ist schon sehr deutlich unterschiedlich.
1. das Feuer ist ja so berechenbar, das das feuer des brennen Auto natürlich nicht anliegendes mit in brand steckt
2. wer mir neu das linke sich nur aufs Auto anzünden beschränken

Die Gleichsetzung linker und rechter Gewalt ist in meinen Augen Verharmlosung. Verharmlosung rechter Gewalt.

steine werfen auf menschen zu verschweigen zielt auf verharmlosung ab, nach dem Motto steine schmeissen ist ja nicht schlimm
 
Die Gleichsetzung linker und rechter Gewalt ist in meinen Augen Verharmlosung. Verharmlosung rechter Gewalt.

Zwar würde ich behaupten, dass sich die Linken Politischen Ansichten in den letzten 20 Jahren gebessert haben. Aber die Vergangenheit zeigt, dass Linke (Linke Terror Organisationen wie die RAF oder Kommunistische Regime) genauso skrupellos gewalttätig sind wie Rechte. Beide politischen Extreme setzen rücksichtslos Gewalt gegen andersdenkende ein, um ihre Ansichten durchzusetzen.
 
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tensai_zoo schrieb:
Beide politischen Extreme setzen rücksichtslos Gewalt gegen andersdenkende ein, um ihre Ansichten durchzusetzen.

so siehts aus, aber das begreifen beide seiten nicht, eher wird mit dem finger auf die anderen gezeigt und gesagt " aber die sind böser "
 
Wenn jetzt ein Hartz 4 Empfänger sein Existenzminimum gekürzt bekommt ist das keine Gewalt?
Also alle die hier so laut gegen Gewalt schreien, aber gleichzeitig die harte Hand des Gesetzes fordern und sagen Staatsgewalt wäre von vorneherein legitimiert, haben meiner Meinung nach den Rechtsstaat nicht verstanden.
Genauso wenig wie wenn man die RAF mit Nazis vergleicht. Das geht nicht, da die Anliegen ganz andere sind.
Und besser wird es dann noch, wenn es Leute tun, die sich der Mitte zuordnen und die ganze Scheisse die läuft mit ansehen. Aber nein, ist doch alles gut. Hinterher dann von nichts wissen wollen.
Entweder du hast einen Standpunkt oder eben nicht. Dafür stehst du dann auch ein, wenn es darauf ankommt.
 
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Godde schrieb:
Wenn jetzt ein Hartz 4 Empfänger sein Existenzminimum gekürzt bekommt ist das keine Gewalt? .
für den Betroffenden mag es gewalt sein, aber die Sanktionen passieren nicht Willkürlich,geschweige denn sind illegal.
Es ist gesetzlich geregelt wann und wie eine Sanktion zu erfolgen hat. wer der Meinung ist das dies rechtswidrig ist, geht , wie im Rechtsstaat so üblich den Rechtsweg ein

Also alle die hier so laut gegen Gewalt schreien, aber gleichzeitig die harte Hand des Gesetzes fordern und sagen Staatsgewalt wäre von vorneherein legitimiert, haben meiner Meinung nach den Rechtsstaat nicht verstanden. .
es steht jedem frei dagegen rechtlich vorzugehen , wieso sind die ganzen Schreihälse denn nicht schon beim Verfassungsgericht oder beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte? ist ja nicht so, das die Polizei das erstemal mit steineschmeisser zutun hat

dies wäre der einzige weg in einem rechtsstaat
 
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