@hotzenplot + Lipovitan:
Um diesen Blödsinn mal zu beenden.
Die Menschenrechtscharte (Ausführung EU) gilt für alle Staatenm, die in der EU Mitglied werden wollen oder es scho sind, denn diese haben sich per Vertrag auch verpflichtet, sich an diese Regelungen zu halten.
Ein Teil dieser Regelungen beinhaltet das "Recht auf einen Asylantrag" ... dieses Recht wäre aber nicht das geringste Wert, wenn hier nicht auch eine gewisse Verpflichtung drin stecken würde.
Der Aufnahmestaat (in dem der Antrag gestellt wird) ist durch seine Vertragsunterschrift verpfichtet, den Asylantrag zu bearbeiten ... statt ihn einfach ungeprüft abzulehnen, denn Letzteres wäre wohl ein Verstoß gegen die EU-Verträge. Denn ein Recht auf irgendwas ist nur dann sinnvoll, wenn es auch beansprucht werden kann ... werden sowieso ALLE Asylanträge abgelehnt, dann ist es einfach nur verlogen, das Recht auf einen solchen Antrag zu verbriefen.
In den EU-Verträgen müsste in einem solchen Fall stehen "Asyl wird in der EU NICHT gewährt".
Und das steht da nicht mehr oder weniger drin, als ein allgemeines Recht auf Asyl ... also den Erfolg des Asylantrages.
Details der Antragsbearbeitung regeln Landesgesetze, soweit nicht mit EU-Richtlinien (und damit dem EU-Vertrag) im Widerspruch.
WIE die Anträge bearbeitet werden, dass ist den Ländern selbst überlassen ... DASS sie bearbeitet werden müssen widerum nicht ... auch bei der Bearbeitung gilt es, einen "Mindeststandard" einzuhalten ... und der ist EU-weit gleich.
Gleiches gilt für die Versorgung der Asylsuchenden (oder der Flüchtlinge), das ist zwar in unterschiedlichen Dokumenten geregelt, aber es ist auf europäischer Ebene geregelt ...
Es gibt also durchaus eine einheitliche Regelung ... eine Position, auf die sich die EU-Staaten "GEEINIGT" Haben (die offizielle Position dazu kann nicht anders lauten).
Leider scheinen die EU-Richtlinien etwas zu abstrakt formuliert zu sein ... vielleicht regeln sie noch nicht genug (ahoi Souveränität), und lassen Fragen offen.
Wichtig bei einer EU-weiten Regelung ist aber, dass die gemeisam vereinbarten Richtlinien und Verträge über den Landesgesetzen stehen sollten ... was sie momentan nicht tun, da die EU-Kommissionen von Nationalinteressen gelähmt werden.
Besser wäre da wohl eine Regelung wie in der BRD. Auch hier gibt es in einzelnen Landesgesetzen z.B. noch die Todesstrafe (Hessen), und sie wurde seit 1949 auch tatsächlich manchmal verhängt.
Da die Todesstrafe aber von den Bundesgesetzen nicht gedeckt wird, wandeln sich diese Todesurteile automatisch in Haftstrafen um ... in DE ist das seit 1949 bei einzelnen Bundesländern der Fall, denn in der BRD steht Bundes- über Landesrecht.
Sowas müsste es auch in der EU geben, aber scheinbar scheuen sich die Nationalstaaten noch immer, diesem Gebilde echte Macht zuzugestehen, mit der diese Richtlinien dann auch durchgesetzt werden könnten.
Der EUGH sollte mehr machen können, als Länder zur "Umsetzung der Richtlinien zu ermahnen" ... Gesetze, die in ihrer aktuellen Fassung nicht mit den EU-Richtlinien übereinstimmen, sollten ganz brutal als "ungültig" gelten ... meinetwegen kann es vorher ein paar Warnungen geben, aber es sollten definitiv nicht mehr als 2 sein.
Staaten, die sich wiederholt nicht an ihre Verträge halten, sollten mit Konventionalstrafe vom Vertrag ausgeschlossen werden (ein zumindest in den meisten bürgerlichen Gesetzbüchern völlig normaler Modus der Vertragsbeendung).
Wäre das in der EU wirklich durchgezogen worden, dann wäre dieses Gebilde bereits zur Euro-Umstellung episch gescheitert ... denn kaum ein Land hat die für den Verbleib in der Eurozone notwendigen Wachstumsraten OHNE Bilanzbetrug eingehalten.
Auf diese Weise haben die Gremien der EU mehr den Effekt, wie die vergniesterte Oma am Fenster im 2. Stock, die sich darüber beschwert, dass du ihren Sperrmüll nach Brauchbarem absuchst ("das ist Eigentum der Stadt ... das ist Diebstahl, was sie da machen" ), der erhobene Zeigefinger ist dir scheißegal, denn die alte wird ausser Gemecker eh nichts unternehmen ... genau wie der EUGH oder die vielen Komissionen.
Wenn, dann scheitert die EU an ihrer "nationalstaatlich verordneten Ohnmacht".