Aktuelle politische Lage und Einschätzung

Welche Partei bekommt deine (Zweit-)Stimme zur BTW 2017?

  • CDU/CSU

    Stimmen: 4 2,7%
  • SPD

    Stimmen: 14 9,6%
  • Bündnis 90/Die Grünen

    Stimmen: 5 3,4%
  • Die Linke

    Stimmen: 30 20,5%
  • FDP

    Stimmen: 16 11,0%
  • AfD

    Stimmen: 63 43,2%
  • Sonstige

    Stimmen: 14 9,6%

  • Umfrageteilnehmer
    146
  • Umfrage geschlossen .
Status
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Hallo

Unyu schrieb:
nach kanadischem Vorbild
Das gute alte kanadische Vorbild:
Illegales Lager auf Manus - Australien zahlt Flüchtlingen 70 Millionen Dollar Entschädigung http://www.spiegel.de/politik/ausla...illionen-dollar-entschaedigung-a-1166298.html
Nach Gerichtsurteil - Australien schließt Flüchtlingslager auf Papua-Neuguinea http://www.spiegel.de/politik/ausla...lingslager-auf-papua-neuguinea-a-1108133.html
Flüchtlingspolitik - Australien ist auch keine Lösung http://www.spiegel.de/politik/ausla...n-ist-fuer-die-eu-kein-vorbild-a-1106179.html
Nach dem Tod eines Migranten - Uno kritisiert Australien für Umgang mit Flüchtlingen http://www.spiegel.de/politik/ausla...siert-umgang-mit-fluechtlingen-a-1161916.html

Grüße Tomi

Edit: Ups da habe ich die Erdkugel etwas umgebaut, aber was Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik angeht werden Kanada und Australien oft in einem Atemzug genannt, das verführte mich wohl zu der Verwechslung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wusste gar nicht das Kanada in Australien liegt. Aber gut, Deutschland hat mit der Türkei auch ein Abkommen.

Interessant sind die Relationen. Gerade mal 70 Mio $, dafür nur wenige Ertrunkene (Die Leute wissen sie werden zurück geschickt) und kein Rechtsbruch am eigenen Land.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mustis schrieb:
@Hotzenplotz
Warum lässt du das alles entscheidende Weg

ich lass Garnichts weg, Gesetze sollte man schon lesen können

Ein illegaler fällt jetzt unter welcher der 4 Punkte??

er fällt unter punkt 5 auch § 1a geht darauf ein
Und vollziehbar ausreisepflicht ist ein Illegaler sicher ebenso wenig.?

sobald jemand keinen erforderlichen Aufenthaltstitel besitzt, ist er ausreisepflichtig.

ich hoffe muss jetzt nicht das AufenthG zitieren

im Klartext, ohne Aufenthaltstitel hällt er sich illegal in Deutschland auf

suma sumarum : auch ein illegaler bekommt Sozialleistung und zwar solange er sich in Deutschland aufhällt
 
Das haber ich, du ignorierst es nur und gehst überhaupt nciht darauf ein sondern sonderst dann irgendeinen anderen polemischen unsinn in den Raum ab. Dein Satz zudem bestens worums es dir in seiner ganzen unlogik. Die schreibst, ich solle erklären was an unkontrollierter Einwanderung "kontrollierte Einwanderung" sein soll. Der Satz ergibt überhaupt keinen Sinn, ist in sich unlogisch und sich widersprechend. außer man hat halt ohnehin seine vorgefestigte, in Stein gemeißelte Meinung, an der man egal welche Fakten man aufgezeigt bekommt, festhalten wird. Eben ein Populist und Hetzer.

@hotzenplotz

Vollziehbar (!) ausreisepflichtig. Das heisst, er entzieht sich der Abschiebung nicht und ist dann in Obhut der Behörden und dort, und nur dort, hat er dann Anspruch auf Leistungen bis zur Abschiebung. Alles andere wäre auch hanebüchener Unsinn oder soll er unter den Augen der Behörden eingehen bis er ins FLugzeug steigen kann? Zumal ich sehen will, wie ein Illegaler seine Sozialleistungen beantragen und beziehen will, wenn er bei Behördenkontakt in Abschiebehaft landet...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Seit deiner Behauptung es gäbe keine unkontrollierte Zuwanderung, gab es keinen Anhaltspunkt, woran das fest zu machen sei.

Damit steht die Behauptung haltlos im Raum. Auf Gegenfakten oder Fragen gehst du ja typischerweise nicht ein. Ganz gleich ob von mir oder sonstwen genannt.

Da du so gerne in der Vergangenheit schwelgst: in #5980 hast du eine Behauptung aufgestellt und nicht begründet. Wozu denn auch. Ist ja Fakt bei Mustis.
 
Doch gab es. Schon wieder ignorierst du gemacht Aussagen. Und die Frage war nicht, wo ich was gesagt habe sondern wo du hier welche Beweise in welchen Posts für deine Aussage, dass die Zuwanderung komplett unkontrolliert sei, zu finden sind. Shcon wieder drehst und windest du dich schlimmer als jeder Aal weil du argumentativ einfach nichts auf dem Kasten hast. Du wiederholst nur immer wieder nachweislich falsche Behauptungen wie das ich keine Anhaltspunkte nennen würde dabei ist dies in Post Post# 5593 unter anderem nachweislich geschehen. des weiteren in Post #5999 mit dem Verweis aufs Mospiders Aussage, dass die Schutzquote lediglich 44% beträgt. Wie kann es den überhaupt eine Schutzquote geben, wenn die Zuwanderung unkontrolliert ist?
 
Mustis schrieb:
Vollziehbar (!) ausreisepflichtig. Das heisst, er entzieht sich der Abschiebung nicht und ist dann in Obhut der Behörden und dort, und nur dort, hat er dann Anspruch auf Leistungen bis zur Abschiebung. Alles andere wäre auch hanebüchener Unsinn oder soll er unter den Augen der Behörden eingehen bis er ins FLugzeug steigen kann? Zumal ich sehen will, wie ein Illegaler seine Sozialleistungen beantragen und beziehen will, wenn er bei Behördenkontakt in Abschiebehaft landet...

ob vollziehbar oder nicht spielt garkeine rolle. fakt ist das der Aufenthalt ohne aufenthaltstitel illegal ist. fakt ist auch das die ausländerbehörde entscheidet, wann eine ausreise vollziehbar ist bzw ob man den Ausländer eine Galgenfrist gibt. fakt ist auch ohne titel und ohne vollziehbaren ausreise, solange kann der illegale munter Sozialleistung beantragen und bekommen
 
doch spielt es, denn genau deswegen steht es so im Gesetzestext.Wenn die Behörde eine Galgenfrist gibt, dann ist dies eine Duldung wie in Punkt 4 beschrieben und der betroffene schon kein illgelaer mehr sondern ein geduldeter.
 
du weisst aber schon was eine Duldung ist, oder?

ausreisepflicht und somit illegaler Aufenthalt und Abschiebung sind zwei unterschiedliche dinge
 
In 5593 ist kein Beweis erbracht worden. Die Kontrolle der Einwanderung fängt an den Grenzen bei der Einreise an. Wenn Leute über die Grenze laufen und nicht kontrolliert werden, ist das unkontrollierte Einwanderung. Daher auch die für dich unlogisch wirkende Frage: Was an unkontrollierter Einwanderung kontrolliert ist.
Als Beispiel hatte ich dir nahegebraucht, was kontrollierte Einwanderung bedeutet. Gezielt Leute ins Land holen, die gebraucht werden. Wie schon gesagt, beim Thema Asyl spielt das alles gar keine Rolle, da temporärer Schutz. Nur geht es bei Vielen, so auch den meisten Nordamerikanern nicht um Asyl.

Die Schutzquote ist nebenbei recht uninteressant, wichtig ist die Quote der tatsächlich durchgeführten Abschiebungen und der gezahlten Unterstützungen. Denn selbst bei Ablehnung kann man im Land bleiben, auf Kosten der Steuerzahler gegen den Bescheid klagen und weiter Soziale Hilfe in Anspruch nehmen.
 
@Mospider...

Kein Mensch ist illegal!
Ansonsten erklär uns mal wie ein Mensch illegal sein kann? Bitte ausführlich. Danke.

Aber freimaurerische Dogmen und weibliches Mitleids-Geseiere brechen jegliches Recht und Gesetz.

@760_Torr ach Mysogyne Masku Trolle und Freimaurer-VTler sind hier jetzt auch unterwegs?
 
Zuletzt bearbeitet:
@unyu

Ah ich verstehe. Du definierst, was kontrollierte zwanderung ist und alles, und was dem nicht entspricht, ist unkontrolliert. Na das passt ja dann recht gut für dich, dass du definierst, wie sowas auszusehen hat. Du definierst also, das dein polemischer müll korrekt ist. Jetzt trollst du nicht nur, jetzt wirst du auch noch überheblich und anmassend. Ich bringe dich mal auf den boden zurück: mir deine meinung zu präsentieren, was kontrollierte zuwanderung ist, macht daraus weder einen fakt noch ein argument und somit widerlegst du auch nichts. Deine meinung kannst du haben, richtig, wahr und der korrekt wird sie dadurch nicht.

Ich darf aber darauf hinweisen, dass da noch mehr stand als nur dieses eine argument....
 
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Wenn ich Mustis wäre, würde ich hier genauso von rechtlichen Schritten schreiben. Ist natürlich albern, ich bleibe lieber bei der Realität. Das du keine Kontrolle der Zuwanderung wünscht ist nun deutlich geworden.
 
Deutlich geworden ist, das du einfach jede anderes lautende meinung als falsch wegwischst und jedes srgument dahingehend als nichtig erklärst, was nicht deiner selbst definierten darstellung von kontrollierter zuwanderung entspricht. Das diese mehr ist als deine pure, vollkommen subjektive meinung, diesen beweis bleibst du logisch wie faktisch schuldig erhebst aber dennoch den anspruch der absoluten wahrheit und korrektheit dieser meinung. Du behauptest also letztlich das deine meinung die alleinige realität darstellt (zitat:" ich halte mich da lieber an die realität"). Das ist nichts weiter als verbohrt, ignorant wie arrogant und anmaßend. Eine diskussion interessiert dich nicht. Du hast deine meinung, diese definierst du selbst als korrekt und davon weichst du nichtmal dann ab wenn man sie mit fakten und logischen argumentationsketten widerlegt.
 
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RfgsWlcm2k17 schrieb:
@Mospider...

Kein Mensch ist illegal!
Ansonsten erklär uns mal wie ein Mensch illegal sein kann? Bitte ausführlich. Danke.

Ich hoffe du hast bei euren friedlichen Streitzügen keinen Pflasterstein von den eigenen Leuten an den Kopf bekommen aber wie kommst du zu der Behauptung, ich hätte den Begriff "illegal" in dem Zusammenhang verwandt? Bitte ausführlich. Danke
 
Eines stimmt natürlich: Kein Mensch ist illegal- aber diese kleine Aussage ist nur eine verkürzte, politische Parole.
.
Illegal (also Gesetzesbruch) ist es zum Beispiel, wenn ein Mensch sich unerlaubt Zutritt auf fremdes Staatsgebiet verschafft oder die Einwanderungs, Anmelde, Visa oder Einreisegestetze missachtet oder ganz bewusst bricht.
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In diesem Fall ist die Person ein Gesetzbrecher/Krimineller und muss als solche verurteilt werden. Personen, die beim Gesetzesbruch mithalfen, sind Mittäter und müssen den Gesetzen entsprechend ebenso verurteilt werden.
.
In den obigen Beiträge ist mit "Illegaler" vermutlich eine Person gemeint, die sich entgegen den gültigen Gesetzen unerlaubt Zutritt auf das Staatsgebiet verschafft hat- und somit kriminell wurde. Diese Person hält sich illegal/unerlaubterweise im Staatsgebiet auf.

http://www.duden.de/suchen/dudenonline/illegal
 
Zuletzt bearbeitet:
hotzenplot schrieb:
ob vollziehbar oder nicht spielt garkeine rolle. fakt ist das der Aufenthalt ohne aufenthaltstitel illegal ist. fakt ist auch das die ausländerbehörde entscheidet, wann eine ausreise vollziehbar ist bzw ob man den Ausländer eine Galgenfrist gibt. fakt ist auch ohne titel und ohne vollziehbaren ausreise, solange kann der illegale munter Sozialleistung beantragen und bekommen
Ja - und? Ich sehe da garkeine Brisanz drin. Natürlich kann er Sozialleistungen beziehen. Er darf ja nicht hier arbeiten - soll er hier wohl verrecken nur weil er illegal ist?

Überprüft doch bitte mal eure Maßstäbe. Parken im absoluten Halteverbot ist auch illegal. Dafür ist noch niemandem eine Sozialleistung verwehrt worden.

Gesetz ist mächtig - mächtiger ist Not. Der Spruch vom alten Goethe gilt heute noch.Die Leute sind nicht aus Spaß an der Freude hier und deswegen kriegen sie auch Sozialleistungen bis sie abgeschoben werden können. Ganz einfache Sache. Alles andere wäre schlicht unmenschlich - was ja schon das Wort "Sozialleistung" impliziert.

Du meinst wohl dir wird was weggenommen - oder weswegen die Diskussion? Glaub mir - kein Cent den ein illegaler oder sonst ein Ausländer nicht bekommt wird jemals zurück in deine Tasche kommen.
 
Niyu schrieb:
Du meinst wohl dir wird was weggenommen - oder weswegen die Diskussion? .

ach herrlich nun wird mal auf die " es wird was weggenohmen " schiene gefahren

kommt sicherlich daher, das man den Kontext ausblendet

es ging weder darum ob es gut oder schlecht ist , auch nicht ob da was weggenohmen wird oder nicht

der Ausgangspunkt war folgender :

Mustis schrieb:
Seit wann kann ein illegaler sich am Sozialstaat bereichern?

darauf habe ich geantwortet. ich habe weder eine Diskussion losgetreten, noch eine gesucht

im Klartext ja auch einem illegalen steht Sozialleistung zu. und ja er verschafft sich auf kosten anderer einen Vorteil ( kostenlose logie , anstatt zu gehen )
 
Zuletzt bearbeitet:
@Niyu
Wenn jemand illegal und für langen Zeitraum fremdes Staatsgebiet betritt, so hat er auf gar nichts Anspruch- warum auch? In der Regel gibt es dafür nur einen Anspruch: Verurteilung nach dem Gesetz.
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Die Gesetze sind im übrigen Ausdruck des politischen Willen der Wählermehrheit bzw. der Staatsbürger. Warum also, sollte eine illegal eingereiste Person über dem Gesetz stehen?
 
Ich hab deine Aussage widerlegt Hotzenplotz. Der Wortlaut des Gesetzes ist zu beachten. hinzu kommt, dass ich zum Amt muss um Sozialleistungen zu beantragen. Dort muss ich mich ausweisen bzw. meine Aufenthaltsgenehmigung vorweisen, ohne bekomme ich keinen Antrag durch. Kann ich dies nicht, weil ich mich illegal im Land aufhalte, komme ich in Behördengewahrsam. Stellt sich heraus, dass ich mich einer angeordneten Abschiebung entzogen habe, lande ich in Abschiebehaft. So, nun erkläre mir mal, wie ich praktisch Sozialleistungen beziehen oder beantragen soll, wenn ich tatsächlich illegal hier bin und untergetaucht.
 
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