Niyu schrieb:
Was denn für eine Schiene? Ich habe doch nur gefragt um zu verstehen wo denn eigentlich die Diskussion herkommt. Wenn meine vermutete Schiene nicht passt - wozu dann die Diskussion? Sie bekommen Leistungen - PUNKT. Und wen interessiert es denn dann?.
ist ja nicht so das meine aussagen damit anfangen, das ich musti Quote ^^
von daher erübrigt sich eigentlich die frage, woher die Diskussion eigentlich kommt
Was denn für ein Vorteil? Der Vorteil weit weg von Familie, Heimatland, Freunden - eigentlich weit weg von allem zu sein
soll das nun eine Mitleidsschiene sein? sie waren fast alle in den Flüchtlingslagern in Sicherheit, was, wenn nicht der Vorteil besser zu haben , als in den Flüchtlingslagern in der türkei/lybien , veranlasst die leute Tausende Kilometer weit zu laufen/fahren und dabei noch weiter weg von Familie/Heimat zu sein?
und das für die paar Kröten?
ist immer noch mehr als in ihren Heimatländern und in den Flüchtlingslagern, wo sie waren
Wo ist denn da der Vorteil auf Kosten anderer?
wer bezahlt denn die Sozialleistungen? der betroffende selber bestimmt nicht ( da sind wir bei kosten von anderen )und ihnen geht's besser als in den Flüchtlingslagern
Hat der Illegale einen Vorteil mir gegenüber? Dir gegenüber? Also ich fühle mich nicht übervorteilt - keine Ahnung wie du das siehst.
ich will mal wissen wie du auf das schmale Brett kommst, das es dich oder mich geht.
Mustis schrieb:
Geh doch konkret auf die Situation ein wie ich sie beschrieben habe. Wie soll ein illegaler Sozialleistungen beziehen, wenn er sich der Abschiebung entzogen hat oder gar kein Asyl oder sonstige Aufenthalt sich beantragt hat. Erkläre es mir! .
ich bin darauf eingegangen, aber nochmal
kein aufenthaltstitel = illegaler Aufenthalt
will heissen, deine Argumentation von wegen " nur wenn man sich der Abschiebung entzieht , ist man illegal hier . ist falsch . den wie schon gesagt ohne titel , ist man illegal hier , aber das heisst noch lange nicht das man sich einer Abschiebung entzieht. denn ohne abschiebungsandrohung keine Abschiebung und eine abschiebeandrohung kommt erst wenn die ausreisefrist abgelaufen ist ( die man mit widersprüche usw hinauszögern kann )
Und natürlich ist das eine Duldung, wenn Widerspruch eingelegt wurde.
falsch. denn eine aufschiebende Wirkung ändern rein garnix an den Status ( ausreisepflichtig und somit illegal ) . sie bewirkt nur das nicht vollstreckt werden kann