@Sheepshaver:
Ich habe as Urteil nicht gelesen, aber usere "Verfassung" kenne ich doch einigermaßen. Daher:
Nein, denn genaugenommen fußt das Urteil von 2002 NICHT allein auf dem Text des Grundgesetzes, da steht nämlich einfach nichts von einer rein heterosexuellen orientierung der Ehe (war damals einfach nicht für nötig erachtet worden) ... das Verfassungsgericht bezieht sich hier eher auf die gelebte, und daher auch von den Gesetzen zu schützende Realität.
Diese Realität ist in DE christlich geprägt ... ihr Leitmotiv ist die Glaubensverfolgung (der Glaube, verfolgt zu werden), welche seit knapp 2000 Jahren identitärer Bestandteil des Christentums ist (erst die Römer, dann andere Christen, zwischendurch mal Moslems, dann wieder andere Christen, später dann Atheisten und immer wieder der Islam).
Natürlich ist es da logisch, genau die Lebensgemeinschaft (auf Kosten anderer Entwürfe) zu pushen, aus der "Soldaten fürs Christentum/den König/ das Reich/die Nation/das Volk" entstehen können ... also die klassische Ehe mit einer rein Zeugungsgebundenen Sexualität.
Die Motive sind da wohl eher kriegerischer Natur.
Die eheähnliche Gemeinschaft gibt es schon lange, und sie wird schon recht lange breit gelebt ... die Ehe ist dagegen fast ein "Auslaufmodell", welches heutzutage oft nur aus steurlichem Kalkül heraus genutzt wird (zusammenleben funktioniert auch ohne Trauschein wunderbar, nur eben nicht für's Finanzamt.
Um DIESEM Missstand etwas entgegenzusetzen, ist die "Ehe für alle" ein richtiger Schritt, in Richtung Säkularstaat ... ausserdem, der "lebenslange Schwur vor Gott" bleibt gemischtgeschlechtlich ... bis die kirchliche Trauung in der völligen Bedeutungslosigkeit verschwunden ist (wo sie hingehört).
In Bezug auf einzelne GG-Artikel (Gleichberechtigung und so weiter), wäre eine Sonderstellung der gemischtgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft sogar GG-widrig. Denn Art. 3 GG ist für die Moderne zu ungenau formuliert ... mittlerweile wissen wir, dass "Geschlecht" nicht nur von einer Entscheidung des Chrurgen abhängig ist.
Gender (bzw. die mehrfache Bedeutung des deutschen Wortes Geschlecht) spielt im GG (noch) keine Rolle, aber nur über diesen Begriff ist die "Ehe für Alle" herleitbar.
Mal bei Rubin reingeschaut?
Aus einem extrem kapitalistischen Standpunkt heraus, halte ich die ehe in DE für überholt. Bei der Versteuerung mag die gemeinsame Veranlagung profitabel sein ... allerdings sollte man anlässlich einer absehbaren Arbeitslosigkeit (inkl,. H4-Bezug) wohl über eine Scheidung nachdenken ... denn zumindest in dem Gebiet, ist die gemeinsame Veranlagung alles andere als profitabel.
Wer hier also profitabel agieren will, der gibt den Standesämtern und Scheidungsgerichten regelmäßig Arbeit, wenn sich der Arbeitsmarkt weiterhin so "vielversprechend" entwickelt.