Sherman123
Fleet Admiral
- Registriert
- Nov. 2002
- Beiträge
- 12.341
Für Schmerzensgeldansprüche bist du zu spät dran.
Außerdem muss bei Unfällen mit Personenschaden (wegen der eventuellen hohen Versicherungsleistungen) die Polizei verständigt werden. (und eben auch wenn der Verdacht auf Schleudertrauma besteht)
Ich bin mir sehr sicher, dass sich die Versicherung querstellt, wenn du erst am Übernächsten Tag mit einem ärztlichen Attest kommst und Schmerzensgeldansprüche holen willst.
Beim nächsten mal: Falls der Unfall wirklich so heftig war sofort ins Krankenhaus und einen Wisch abholen.
Außerdem muss bei Unfällen mit Personenschaden (wegen der eventuellen hohen Versicherungsleistungen) die Polizei verständigt werden. (und eben auch wenn der Verdacht auf Schleudertrauma besteht)
Ich bin mir sehr sicher, dass sich die Versicherung querstellt, wenn du erst am Übernächsten Tag mit einem ärztlichen Attest kommst und Schmerzensgeldansprüche holen willst.
Beim nächsten mal: Falls der Unfall wirklich so heftig war sofort ins Krankenhaus und einen Wisch abholen.