Palatas
Lieutenant
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- Feb. 2007
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@e_Lap #18 - jetzt buche ich das Geld/Guthaben in der Regel direkt vom Paypal auf mein Bankkonto. Das heißt, wenn PayPal irgendwas per Lastschrift von meinem Bankkonto abbucht um bei einen (unberechtigten) Käuferschutzfall den Betrag zu begleichen, würde ich die Lastschrift rückbuchen lassen. Das heißt PayPal wäre dann erstmal unter Zugzwang. Sollte es eine Summe sein, wo sich der Aufwand lohnt, würde ich zur Polizei gehen und eine Anzeige wegen Betrugs erstellen und diese an PayPal übermitteln. Ich bezweifel das PayPal hier dann noch Mahnungen oder dergleichen losschickt.
Zumindest als das PayPal Konto meiner Schwiegermutter gehakt wurde, da haben wir das Geld (Lastschrift) wieder zurückbuchen lassen und eine Anzeige bei der Polizei gestellt und es an PayPal übermitteln. Einen Anwalt (Rechtschutzversicherung ist vorhanden) hatten wir damals aber ebenfalls eingeschaltet, da es um eine größere Summe ging.
Zumindest als das PayPal Konto meiner Schwiegermutter gehakt wurde, da haben wir das Geld (Lastschrift) wieder zurückbuchen lassen und eine Anzeige bei der Polizei gestellt und es an PayPal übermitteln. Einen Anwalt (Rechtschutzversicherung ist vorhanden) hatten wir damals aber ebenfalls eingeschaltet, da es um eine größere Summe ging.