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Maike23
Gast
HaZweiOh schrieb:Ich habe aber genau das gelesen (wusste ich bisher auch nicht).
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__20.html
(2) Der Ausweis darf nur vom Ausweisinhaber oder von anderen Personen mit Zustimmung des Ausweisinhabers in der Weise abgelichtet werden, dass die Ablichtung eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar ist. Andere Personen als der Ausweisinhaber dürfen die Kopie nicht an Dritte weitergeben. Werden durch Ablichtung personenbezogene Daten aus dem Personalausweis erhoben oder verarbeitet, so darf die datenerhebende oder -verarbeitende Stelle dies nur mit Einwilligung des Ausweisinhabers tun. Die Vorschriften des allgemeinen Datenschutzrechts über die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten bleiben unberührt.
Es ist schon etwas komplizierter ..insbesondere die Frage was mit der Kopie angestellt werden darf ...
grundsätzlich ist es aber erst mal nicht verboten Kopien zu erstellen und zu verteilen. ( Durch den Inhaber ).
Und in einigen Fällen ( z.B. Banken/Geldwäsche ) dürfen sogar Dritte Kopien erstellen.