Alternate Gutschrift hinnehmen?

palace4d schrieb:
Da du das Board schon länger als 6 Monate (Beweislastumkehr) hast, liegt die Beweislast nun bei dir. Du musst beweisen das dass Board schon vorher einen defekt hatte.
Ich würde die Gutschrift akzeptieren.

Was soll er denn noch beweisen, alternate hat ihm doch mit dem Angebot schon Recht gegeben.
 
Ich würde die Gutschrift definitiv nicht annehmen! Zum einen kannst du davon ausgehen, dass du beim Einsenden der Ware an den Hersteller über die Garantie einen Austauschartikel erhälst.
Zum anderen würde ich Alternate ihre fadenscheinige Standardemail um die Ohren hauen. Was soll denn in dem Fall "...da die retournierte Ware weder zeitnah repariert noch ausgetauscht werden konnte." heißen?! Die Ware ist ja vorrätig wie du sagst, somit ist ein Austausch möglich, und zwar zeitnah. Und die Diskussion um Garantie und Gewährleistung und die damit verbundene Beweislastumkehr ist ebenfalls hinfällig, da meiner Meinung nach über das Angebot einer Gutschrift bereits ein Geährleistungsfall bestätigt wurde. Nicht zu vergessen, dass innerhalb der ersten zwei Jahre der Gewährleistungspflicht der Händler immer der Ansprechpartner Nummer Eins ist. Für mich wäre die einzig kulante Lösung, dass Alternate dir ein Austauschboard schickt und die Abwicklung des defekten Boards ggü. dem Hesteller selber durchführt.
 
Rechtschutz versichert ? Wenn ja nicht mit den Kaspern verhandeln, EMail ausdrucken und lass dem die sache machen. Mindfactory ist auch so ein Laden der gerne mit Gutschriften lockt.

Ab damit zum Anwalt sofern du Rechtschutz haben solltest ... glaubst nicht wie schnell sowas erledigt werden kann :P

Habe so einen Fall selber mit nem Gigabyte Board gehabt und wollten auch nach 1 Jahr und 11 Monate locken mit Gutschrift bzw. 50% Rabatt beim Kauf eines neuen Boards ... jetzt habe ich für lau ein neues Gigabyte MB im Dezember bekommen dank meines Rechtsanwalts, lass dich nicht mit den lumpigen 28 Euro Gutschrift abspeisen.

TN
 
Wenn Alternate schon einen Gewährleistungsanspruch eingeräumt hat, was ja der Fall zu sein scheint, würde ich die Gutschrift nicht annehmen und auf Reperatur bzw. Ersatzlieferung bestehen.

Allerdings würde ich vorher nachfragen, was unter "nicht zeitnah" zu verstehen ist. Wenn die Reperatur/Ersatzl. länger dauert, als du es erwarten kannst.. naja musst du dann eben abwägen.
 
Oh man so viele Antworten.
Danke an alle.
Der Fehler war von Anfang an. Das Board war im Rechner meiner Eltern eingebaut und dieser wird nur für Briefe schreiben und Internet genutzt. Ich würde sagen maximal 20-30mal im Jahr. Außerdem trat der Fehler nicht immer auf sondern immer erst nach einer gewissen Zeit(mal nach 2. Wochen, hat aber auch schon 3Monate gedauert bis er wieder auftrat). Zu erst habe ich andere Bauteile verdächtigt und getestet, deswegen ist diese lange Zeit zusammengekommen.

Beweisen kann ich das natürlich nicht. Hab nur meine Eltern als Zeugen, das es von Anfang an schon so war.
Rechtsschutz habe ich auch nicht. Im Grunde will ich auch kein Rechtsstreit lostreten, denn das würde sich bei diesen Beträgen nicht lohnen.

Ich wollte nur sichergehen das Alternate mich nicht restlos übern Tisch zieht. Das ich nicht den vollen Preis bekomme war mir irgendwie schon klar, nur hatte ich gedacht das ich ein Recht auf ein Austauschboard habe, zumal es bei denen ja Lieferbar ist.

Gruß
Vansenz
 
Ich hatte das gleiche "Problem" mit Alternate... nach ein paar E-Mails hin und her haben sie mir dann doch den kompletten Kaufpreis erstattet. Ich würde versuchen etwas besseres als diese Gutschrift herrauszuhandeln, verlieren kannst du nichts.
 
Servus.

tm0975 schrieb:
entweder ersatz oder kaufpreiserstattung komplett. dazwischen gibt es nix. 3 mal darf nachgebessert werden, wenns dann nciht klappt, muß der komplette kaufpreis gezahlt werden, ohne wenn und aber.
Dies gilt erstmal nur, solange die Gewährleistung vom Verkäufer greift.
Die Gewährleistung kann vom Verkäufer auf 1Jahr begrenzt werden (muss man sich mal die AGBs vom Kaufvertrag anschauen). Danach zählt nur noch die freiwillige Garantie vom Hersteller und die kann der Hersteller mit Bedingungen ausschmücken, wie er beliebt, eben weil freiwillig.

blabla189 schrieb:
Sofern du beweisen kannst, dass der Fehler bereits seit kauf vorlagt würde ich eher eine Mängelgewährleistung gelten machen. Dir steht gem. §439 BGB ein Nacherfüllungsanspruch zu bei dem du als Verbraucher aussuchen darfst wie nach erfüllt werden soll. Du kannst also gut und gerne auch ein neues Mainboard verlangen.
Auch hier gilt das gleiche, wie eben geschrieben.
Zu beachten sei noch, das nach 6Monaten eine Beweislastumkehr statt findet. D.h. er muss jetzt beweisen, daß der Mangel bereits bei Kauf vor lag. Da sich sowas aber eher bei dem Materialwert nicht rentiert, ist es fraglich, ob man sich den Stress antun will.

acty schrieb:
Du hast eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren.
S.o.

jamotide schrieb:
Was soll er denn noch beweisen, alternate hat ihm doch mit dem Angebot schon Recht gegeben.
Dies ist keines Wegs ein Schuldgeständnis. Dies ist reine Kulanz (davon ausgehend, daß die die Gewährleistung auf 1Jahr beschränkt haben, wovon auszugehen ist) vom Verkäufer!

Grüßle ~Shar~
 
Vansenz schrieb:
Das Mainboard wurde am 13.06.2009 gekauft und besaß diesen Fehler von Anfang an

Wieso haste es dann nicht gleich getauscht und wartest 2 Jahre?

Ich würde sagen: Nimm das Geld. Der Händler gibt in der Regel nur 6 Monate Garantie. Der Rest ist Gewährleistung. Gewährleistung heißt, dass sich die Beweislast umkehrt.
Du musst also nachweisen dass der Fehler von Anfang an vorhanden war. Das wirst du aber wohl nicht können.

Außerdem lohnt es sich IMHO nicht wegen eines so kleinen Betrages nen großen Otto zu machen.
 
Was soll er denn noch beweisen, alternate hat ihm doch mit dem Angebot schon Recht gegeben.

Das ist reine Kulanz von alternate...
 
Also rechtschutz hin oder her. Recht auf austausch besteht halt nicht aufgrund der unverhältnismässigkeit. Gigabyte selber oder auch jeder andere Hersteller repariert zu 80 % nur noch und wenn das nicht möglich ist gibts halt die Gutschrift. Alles was anders läuft ist nur noch aus Kulanz. Was anscheinend manche Leute hier vergesen. Am besten mal die Gesetzeslage checken. Google ist dein Freund. Vielleicht gibt es ja uch eine vorgeschichte. Vielleicht wurde ja eine Frist gesetzt die Alternate nicht einhalten konnte und aufgrund dessen kam das Angebot der Gutschrift. Wie gesagt das Angebot ist gut , denn alternate hätte auch grad mal nur 12,50 Euro zahlen brauchen. Denn das ist mal sicher das Händler auch nur die Gutschrift weitergeben die sie selber erhalten haben. Und das mit der Beweisumkehr greift in den ersten 6 Monaten alles was danach ist ist reine Gewährleistungssache und da hat der Kunde keine grosse wahl. Sicher hat alternate den Fehler anerkannt im rahmen der gewährleistung, das hat jedoch nichts damit zu tun was in den ersten 6 Monaten gelaufen ist. Somit KEINE freie Wahl des Kunden auf Tausch oder Rückerstattung des Kaufpreises. So ist die Gesetzeslage. Kann man alles gut nachlesen. Wer sucht sollte auch nicht nur die Kundensachen lesen sondern auch die Rechte des Händlers. Das bringt schon mehr klarheit.

In diesem Sinne
 
Beweislast hin oder her, aber die meisten Firmen/Händler tauschen selbst wenige Tage vor Ablauf der 2jährigen Garantiezeit die Ware um bzw. schicken sie zum Reparieren ein, wenn etwas defekt ist.

Selbst bei Saturn bekommt nach nach fast 2 Jahren das Gerät problemlos repariert/getauscht!

Aber mal wieder ein nettes Beispiel wie wichtig es ist, WO man kauft ...

@chinchilla78
das Gesetz bzgl Garantie (nach Ablauf der 6monatigen Gewährleistung) ist keine "muß, sondern eine Kannbestimmung oder wie auch immer man das Ausdrücken möchte. Und Fakt ist, daß die wenigsten (ordentlichen) Händler strikt auf das pochen, was ihnen durch Gesetze theoretisch möglich ist.

Ein Händler, der mich mit ein paar Euro abspeisen möchte, wäre für mich gestorben, das ist pure Abzockerei.
 
Zuletzt bearbeitet:
aber alternate tauscht nicht Ihre auf lager liegende neuware gegen ein kaputtes altes aus.
Warum die das nicht einschicken ist mir allerdings ein Rätsel , denn alternate kann es doch egal sein wie lange es dauert und was du zurück bekommst .

Und die hersteller schicken auch nur instand gesetzte Mainboard zurück also man bekommt nie ein nagel neues
 
Wie viele hier immer Garantie mit Gewährleistung verwechseln. Man hat für gewöhnlich keine 2 Jahre Recht auf Reparatur oder gar Austausch, das hat man meistens nur 6 Monate oder die Garantiebestimmungen sagen etwas anderes aus (das muss man halt nachlesen). Gesetzlich hat man 2 Jahre Gewährleistung, das bedeutet aber wenn der Schaden nach über 6 Monaten auftaucht muss der Kunde beweisen, dass der Schaden schon von Anfang an da war.

Insofern Kulanz von Alternate und annehmen, es sei denn die (freiwilligen) Garantiebestimmungen sagen etwas anderes aus.

Lg
 
Wenns hilft stell ich mal ein Teil der AGB von 2009 hier rein. Sind aus der Bestellbestätigung.
Vorsicht lang:
5. Widerrufsrecht
5.1 Verbraucher koennen ihre Vertragserklaerung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gruenden in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn ihnen die Sache vor Fristablauf ueberlassen wird - durch Ruecksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfaenger (bei der Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfuellung unserer Informationspflichten gemaeß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB InfoV sowie unserer Pflichten gemaeß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genuegt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: ALTERNATE Computerversand GmbH, Konrad-Zuse-Straße 701, D-35440 Linden; Fax: 01805-905020 (0,14 EUR/Min. - aus dem dt. Festnetz/powered by QSC, Preis kann fuer Anrufe aus dem Mobilfunknetz abweichen); E-Mail: reklamation@alternate.de
5.2 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurueckzugewaehren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Koennen Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurueckgewaehren, muessen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Ueberlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Pruefung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschaeft moeglich gewesen waere - zurueckzufuehren ist. Im Uebrigen koennen Sie die Pflicht zum Wertersatz fuer eine durch die bestimmungsgemaeße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeintraechtigt. Paketversandfaehige Sachen sind auf unsere Gefahr zurueckzusenden. Sie haben die Kosten der Ruecksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurueckzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht uebersteigt oder wenn Sie bei einem hoeheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Ruecksendung fuer Sie kostenfrei. Nicht Paketversandfaehige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muessen innerhalb von 30 Tagen erfuellt werden. Die Frist beginnt fuer Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklaerung oder der Sache, fuer uns mit deren Empfang.
5.3 Haben Sie den Vertrag durch Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Vertraege eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unsere Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rueckgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhaeltnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rueckgabe in unserer Recht und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Edelmetallen zum Gegenstand hat. Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie moeglich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklaerungen gesondert.
5.4 Ein Widerrufsrecht besteht grundsaetzlich nicht bei: CDs, DVDs, CD-Roms, Software, Softwarelizenzen und Videos, welche vom Verbraucher entsiegelt wurden. Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikationen gefertigt wurden, z.B. auf Kundenwunsch gefertigte PC-Systeme, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.

Ende der Widerrufsbelehrung.


6. Kulanzruecknahme / Annahmeverweigerung
6.1. Nach Ablauf der zweiwoechigen Widerrufsfrist oder bei Kaeufern, die nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, erfolgt eine Warenruecknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Ruecknahme- oder Gutschriftersuchen, deren Ursache ALTERNATE nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestaetigung durch den Verkaeufer. Dies gilt auch im Falle der von ALTERNATE veranlassten Abholung zur Ueberpruefung des Ruecknahmegesuches. Grundsaetzliche Voraussetzung hierfuer ist die Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfaehiger Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzueglich einer Storno-/Bearbeitungsgebuehr von 10% des Rechnungsbetrags.
6.2. Nimmt ein Kaeufer, der nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Kaeufer weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Hoehe entstanden ist. Im Falle eines aussergewoehnlich hohen Schadens behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen. Fuer die Dauer des Annahmeverzugs des Kaeufers ist ALTERNATE berechtigt, die Liefergegenstaende auf Gefahr des Kaeufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Waehrend der Dauer des Annahmeverzugs hat der Kaeufer an ALTERNATE fuer die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 15,- Euro zu bezahlen. Die pauschale Entschaedigung mindert sich in dem Masse, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle aussergewoehnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.


8. Gewaehrleistung / Haftungsausschluss
8.1. Wir gewaehrleisten fuer eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstaende nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung fuer normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei gebrauchter Ware betraegt die Gewaehrleistungsdauer 12 Monate ab Lieferdatum.
8.2. Keine Gewaehr uebernehmen wir fuer Maengel und Schaeden, die aus ungeeigneter oder unsachgemaesser Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlaessiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere fuer den Betrieb der Gegenstaende mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt fuer Maengel und Schaeden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Ueberspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurueckzufuehren sind, es sei denn, der Kaeufer weist nach, dass diese Umstaende nicht ursaechlich fuer den geruegten Mangel sind.
8.3. Die Gewaehrleistung erlischt, wenn der Kaeufer Eingriffe und/oder Reparaturen an Geraeten vornimmt oder durch Personen vornehmen laesst, die nicht von ALTERNATE autorisiert wurden, sofern der aufgetretene Mangel darauf beruht.
8.4. Offensichtliche Maengel sind spaetestens binnen zwei Wochen nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genuegt; anderenfalls sind hierfuer alle Maengelansprueche ausgeschlossen. Im kaufmaennischen Verkehr gilt vorrangig § 377 HGB.
8.5. Im Gewaehrleistungsfalle ist der Verbraucher nach seiner Wahl zur Geltendmachung eines Rechts auf Maengelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware berechtigt (Nacherfuellung). Sofern die gewaehlte Art der Nacherfuellung mit unverhaeltnismaessig hohen Kosten verbunden ist, beschraenkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfuellung. Im Rahmen der Lieferung mangelfreier Ware gilt der Tausch in hoeherwertigere Produkte mit vergleichbaren Eigenschaften bereits jetzt als akzeptiert, sofern dies dem Verbraucher zumutbar ist (z.B.: Austausch in das Nachfolgemodell, gleiche Modellserie, etc.). Weitergehende Rechte, insbesondere die Rueckgaengigmachung des Kaufvertrages, koennen nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfuellung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfuellung geltend gemacht werden.
8.6. Handelt es sich bei dem Kaeufer um einen Unternehmer, so sind wir innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum nach unserer Wahl zur Maengelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware im Sinne des § 439 BGB berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschraenken sich seine Gewaehrleistungsansprueche auf Maengelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl. Sollte der Unternehmer Aufwendungsersatz i.S.d. § 478 II BGB fordern, beschraenkt sich dieser auf max. 2% des urspruenglichen Warenwerts. Ansprueche, die auf § 478 BGB zurueckgehen, sind durch die 24-monatige Gewaehrleistung fuer Unternehmer nach 8.1 abgedungen im Sinne des gleichwertigen Ausgleichs nach § 478 IV S. 1 BGB.
8.7. Durch einen Austausch im Rahmen der Gewaehrleistung/Garantie treten keine neuen Gewaehrleistungs-/Garantiefristen in Kraft; § 203 BGB bleibt unberuehrt.
8.8. Mit Ausnahme der Haftung fuer eine Verletzung von Leben, Koerper und Gesundheit sind weitergehende Ansprueche des Kaeufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen, soweit nicht ausdruecklich etwas anderes vereinbart wurde. Wir haften deshalb nicht fuer Schaeden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht fuer entgangenen Gewinn oder sonstige Vermoegensschaeden des Kaeufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlaessigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmoeglichkeit, sowie Anspruechen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Fuer die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsaetzlich oder grob fahrlaessig verursacht haben und der Kaeufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden koennen.
8.9. Zur Abwicklung von Gewaehrleistungsanspruechen beachten Sie bitte die Hinweise in unseren aktuellen, jeder Lieferung beiliegenden Ruecksende- und Serviceinformationen.
Wieso haste es dann nicht gleich getauscht und wartest 2 Jahre?
siehe vorherigen Post
 
Zuletzt bearbeitet:
Einfach mal die Garantiebestimmungen zu diesem Artikel lesen, oftmals wird garantiert, dass der Artikel 2 Jahre lang seinen Dienst verrichtet, ist das auch hier der Fall, besteht der Anspruch auf Reparatur, Austausch oder Kaufpreiserstattung.
Ob Nutzungserstattung zu zahlen ist, war lange Zeit strittig, anscheinend hat das der europäische Gerichtshof 2008 aber schon geregelt: Klick
In Sachen Garantie ist übrigens der Händler der Ansprechpartner, nicht der Hersteller.
Ich würde also entweder den vollen Kaufpreis, oder entsprechenden Ersatz fordern.
 
@Vansenz, da steht ja klipp und klar drin, daß Alternate 2 Jahre für alle Reparaturen aufkommt.

Und hier noch etwas von der HP:

"Die Gewährleistung regelt Rechte und Ansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer. Der Gewährleistungsanspruch auf die von uns vertriebene Neuware beläuft sich auf 24 Monate nach Auslieferung. Bei gebrauchten Artikeln, z.B. aus unserer Fundgrube, erstreckt sich der Gewährleistungszeitrahmen auf 12 Monate. Maßgeblich ist hier das Lieferdatum.

Nach der Einsendung reklamierter Ware findet in der Regel ein Austausch oder eine Reparatur statt, sobald der Defekt in unserem Techniklabor bestätigt wurde. Bitte vermerken Sie auf dem Rücksendebegleitschreiben, ob Sie eine Rücksendung oder einen Austausch wünschen. Wir bemühen uns, Ihrem Wunsch nach Möglichkeit zu entsprechen... "

http://www.alternate.de/html/content.html?docId=7294&tn=HELP

Den Zeitwert bzw. eine Gutschrift bekommt eigentlich nur ein Unternehmer ausgestellt, einem solchen wird anscheinend nur 1 Jahr Gewährleistung gegeben:

"Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so sind wir innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware im Sinne des § 439 BGB berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschränken sich seine Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl."
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich persönlich würde einfach mal dort anrufen, oder wenn möglich (nähe Gießen) vorbeifahren. Ich persönlich habe schon sehr viel dort gekauft und bin immer überdurchscnittlich behandelt worden. Wenn irgendwas defekt war bin ich hingefahren und habs abgegeben. Daraufhin wurde es binnen 2-3 Stunden getestet und je nachdem was war wurde es zum Hersteller geschickt (wenn Alternate nichts machen konnte) oder ich hab ein neues Teil bekommen oder ne Gutschrift. Selbst als ich mal was am 15. Tag (Fernabsatzgesetz) noch zurückgeben wollte haben sie das anstandslos gemacht. Die Jungs sind da normal sehr kulant. Vielleicht sind sie auch nur etwas vorsichtig wegen Leuten die mal eben etwas Kohle oder ein neues Board abgreifen wollen (nicht wahr Ruff_Ryders88?). Also wie gesagt, fahr hin oder ruf an und rede einfach mit den Leuten und dann wird sich bestimmt eine Lösung finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.

BTW: Dieses ganze zum-Anwalt-gerenne nervt. Früher hat man sich paar auf die Fresse gehauen und dann wars gut und heute wird ein riesen Haufen Geld für so nen Müll zum Fenster rausgeworfen. Die meisten Probleme lassen sich lösen wenn man vorher das Hirn einschaltet oder einfach bereit ist mit dem Anderen vernünftig zu reden. (Das war jetzt natürlich nicht auf dich bezogen, du machst ja einen sehr vernünftigen Eindruck ;))

P.S.: Eure Doppelmoral finde ich auch nicht in Ordnung. Auf der einen Seite wird immer schön fleißig das Fernabsatzgesetz ausgenutzt und irgendwelche krummen Dinger mit den Shops versucht und auf der anderen Seite sollen die Händler, die die Teile natürlich zum günstigsten Preis anbieten müssen, dann auch noch jedes eingeschickte Teil sofort aus eigener Kasse gegen ein neues Tauschen (oder am besten gleich den Nachfolger) auf das es dann natürlich auch wieder 2 Jahre Garantie geben soll. Mal ehrlich... Vielleicht versuchen sie es auch gerade deswegen erstmal mit ner Gutschrift.

P.P.S.: Ja ich habe es am 15. Tag zurückgeben wollen ich bin auch ein böser FAG-Ausnutzer. Ich habs allerdings nur gemacht weil ich mir statt ner 8800gt ne 8800gtx zulegen wollte. Alternate wusste das zwar nicht, hats aber trotzdem gemacht und somit mehr Geld verdient. Hier sieht man: Freundlichkeit zahlt sich aus!

Wer sich angesprochen fühlt und jetzt gleich losbasht hats nicht verstanden :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Tuetensuppe schrieb:
Beweislast hin oder her, aber die meisten Firmen/Händler tauschen selbst wenige Tage vor Ablauf der 2jährigen Garantiezeit die Ware um bzw. schicken sie zum Reparieren ein, wenn etwas defekt ist.

Selbst bei Saturn bekommt nach nach fast 2 Jahren das Gerät problemlos repariert/getauscht!

Aber mal wieder ein nettes Beispiel wie wichtig es ist, WO man kauft ...

@chinchilla78
das Gesetz bzgl Garantie (nach Ablauf der 6monatigen Gewährleistung) ist keine "muß, sondern eine Kannbestimmung oder wie auch immer man das Ausdrücken möchte. Und Fakt ist, daß die wenigsten (ordentlichen) Händler strikt auf das pochen, was ihnen durch Gesetze theoretisch möglich ist.

Ein Händler, der mich mit ein paar Euro abspeisen möchte, wäre für mich gestorben, das ist pure Abzockerei.



Es ist KEINE GRARANTIE!!! Lediglich Gewährleistung. und diese gilt 2 Jahre lang nicht 6 Monate. Nach 6 Monaten tritt halt nur die Beweisumkehr ein. Nicht mehr und nicht weniger. Und in dem Falle alternate pocht ja nicht auf sein Recht sondern handelt doch sehr Kulant. Siehe mein Rechenbeispiel. Rechtlich bräuchten sie nur 12.50 Euro zahlen.

Aber immer wieder nett anzusehen das es die 2 Jahresregelung schon so lange gibt aber nur die wenigsten wissen was es heisst und wo die kleinen aber feinen unterschiede sind.

Wenn einige Ihr Halbwissen mal auffrischen würden gäbe es vielleicht auch mehr Kulanz bei den Händlern weil weniger gestänkert wird.

Wenn Alternate jedesmal neue Board oder den vollen Kaufpreis erstatten würde, was meint Ihr wie lange die das machen können??? in dem Falle wären es knapp 30 Euro .. das mal auf sagen wir 1000 Kunden hochgerechnet. Ja sind dann mal schlappe 30000 Euro die Alternate dran verlieren würde. Weil sie ja so Kulant sind und jedem Kunden die Hardware kostenlos zur verfügung stellen da es ja im defektfall nen neues Brett gibt oder sie den Kaufpreis erstatten.

Da fass ich mir doch an den Kopf bei so viel unverständnis...
 
Servus.
chinchilla78 schrieb:
Es ist KEINE GRARANTIE!!! Lediglich Gewährleistung.

Gewährleistung ist "mehr" Wert, als Garantie.

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Nachdem die Gewährleistung aber nicht auf 1Jahr beschränkt ist, würde ich i.d.T. dort mal anrufen und das telefonisch mit denen klären.
Würde aber nicht zu sehr auf den Putz hauen, denn man sollte dabei immer bedenken, daß die Beweislast nun beim Käufer ist und wenn die sich dann sturr stellen, rentiert sich m.M.n. ein Rechtsstreit letztlich nicht, weil der Streitwert viel zu gering ist. Und wenn er den dann noch verliert, dann hat er kein Mainbaord mehr, keine Gutschrift und die Streitkosten am Hals.

Wie gehabt, würde dort anrufen und mit Ruhe das mal abklären und vielleicht bisschen was noch raus handeln.

Grüßle ~Shar~
 
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